Erhöhung der Regionalisierungsmittel

Berlin – Der Bundesrat hat am Freitagmorgen den Weg für eine Erhöhung der Bundeszahlungen an die Länder für Bestellungen von Eisenbahnnahverkehr, die sogenannten Regionalisierungsmittel, und für Investitionsmittel in Schienen- und Nahverkehrsprojekte, das sogenannte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), frei gemacht. Damit reagierte die Bundesregierung auch auf einen früheren Beschluss des Bundesrates, die Mittel für den Eisenbahnnahverkehr deutlich zu erhöhen. Dieser Beschluss war maßgeblich aus Mecklenburg-Vorpommern initiiert worden.

„Wir freuen uns sehr, dass der Bund damit mehr Geld an die Länder gibt, um Regionalverkehr auf der Schiene zu bestellen und in Schienen und Nahverkehr zu investieren, obgleich wir uns eine noch weitergehende Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Zeichen des Klimaschutzes gewünscht hätten“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landesverkehrsminister Christian Pegel erfreut über das schnelle Ergebnis. „Besonders die Änderungen im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sind die lange vom Bund geforderte Stärkung des ÖPNV im ländlichen Raum“, so Pegel.

Bislang seien Investitionen in Schiene und sonstigen Nahverkehr nach diesem Gesetz nur in Ballungsräumen möglich gewesen und bei Investitionen von mindestens 50 Millionen Euro. Zudem sei vor allem Neubau gefördert worden. „Das überarbeitete GVFG ist endlich auch in Flächenbundesländern überall anwendbar, hilft auch bei Investitionsvolumina ab zehn Millionen Euro und hilft auch bei der Reaktivierung von Bahnstrecken oder der Grundsanierung von Straßenbahntrassen“, zählt der Verkehrsminister aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns erfreuliche Neuerungen auf.

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