Einführung einer Grundrente in Deutschland

Schwesig: Grundrente ist wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente in Deutschland auf den Weg gebracht.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Signale für die Grundrente auf Grün stellt. Das ist das klare Signal: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als Sozialhilfe. Die Grundrente ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

„Wir haben uns im letzten Jahr in nicht immer einfachen Verhandlungen auf Eckpunkte verständigt. Ich freue mich sehr, dass es jetzt auch einen Gesetzentwurf gibt. Meine klare Erwartung ist, dass die Grundrente wie vereinbart zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann“, sagte Schwesig weiter.

Gerade in Ostdeutschland würden überdurchschnittlich viele Rentnerinnen und Rentner von der Einführung der Grundrente profitieren. „Bei uns geht jetzt die Generation in Rente, die nach 1990 zu oft niedrigen Löhnen die ostdeutschen Länder neu aufgebaut hat. Gleichzeitig gibt es bei uns deutlich weniger Rentnerinnen und Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte im Alter haben. Deshalb ist die Grundrente für Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Länder besonders wichtig“, so die Ministerpräsidentin.

„Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Die Grundrente ist deshalb von hoher Bedeutung für Menschen, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittlich verdient haben,“ kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung der Grundrente.

Mit der Grundrente werden bundesweit rund 1,3 Millionen Menschen im Alter eine spürbar höhere Rente haben. „Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland, die lange, aber oft zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, profitieren von der Grundrente“, so Drese. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und eine Anerkennung der Lebensleistung, dass Arbeit sich lohnt – auch in der Rente.“

Positiv bewertet Drese, dass die Rente um einen Zuschlag erhöht wird, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können (im Vorgänger-Gesetzentwurf 35 Jahre). Hierzu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. „Das ist insbesondere für Ostdeutsche mit unterbrochenen Erwerbsbiografien nach der Wende wichtig“, so Drese.

Drese: „Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Sie wird im Gegenteil durch Eigenleistung erworben und soll von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ohne Antrag ausgezahlt werden.“

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