Letzte Volkskammerwahl in der DDR

Justizministerin Hoffmeister: „30. Jahrestag der ersten freien Wahl in der DDR ist denkwürdig“

Schwerin – „Die erste freie und zugleich letzte Volkskammerwahl in der DDR war ein Paradebeispiel für eine ersehnte Demokratie und ein ehrliches Interesse an Politik. Das zeigte sich an der Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent. Die Menschen wollten endlich selbst bestimmen, wer im Parlament ihre Interessen vertreten soll. Auch die Zahl der 19 angetretenen Parteien war ein Zeichen für das Ende der unterdrückten politischen Vielfalt. Der Bogen in die politische Gegenwart lässt sich insofern spannen als dass die Wahlbeteiligung und das politische Interesse an Wahlen wieder zunehmen. Auch der politische Diskurs wird wieder lebhafter.

Das ist gut, solange der Diskurs sachlich und respektvollem Umgang geführt wird. So froh ich 30 Jahre nach der ersten freien Wahl in der DDR auch hier in den ostdeutschen Ländern über eine gestiegene Wahlbeteiligung bin, so sehr bestürzt es mich, dass wir immer stärker die Menschen, vor allem die im öffentlichen Leben stehenden Personen, vor Angriffen und Beleidigungen schützen müssen. Daher hat sich Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat einem Entschließungsantrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität durch Verbreitung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken angeschlossen. Wir wollen erreichen, dass auch die, die unter Pseudonym Hass posten, sich selbst dann nicht unseren Strafverfolgungsbehörden entziehen können, wenn ihre Daten auf Servern im Ausland gespeichert sind“, so Ministerin Hoffmeister.

„Der 30. Jahrestag der ersten und letzten freien Wahl in der DDR ist aber auch deswegen ein besonders denkwürdiger Tag, weil mit dem Votum der Wählerinnen und Wähler der Weg in die Deutsche Einheit geebnet werden konnte“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

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