Eindämmung der Corona-Epidemie

Neue Regelungen zur Erreichbarkeit von Beratungsstellen und Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen

Schwerin – Die Landesregierung hat am gestrigen Abend weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie beschlossen. Die direkte Beratung in stationären und mobilen Beratungsstellen des sozialen Bereiches wird bis auf individuelle Ausnahmen untersagt. Daneben sollen niedrigschwellige Unterstützungsangebote und Teile der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe ausgesetzt werden.

„Die sozialen Kontakte müssen heruntergefahren werden, um die exponentiellen Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Das beinhaltet persönliche Beratungsgespräche wie zum Beispiel in den Pflegestützpunkten, der allgemeinen Sozialberatung, der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, der Migrationsberatung oder im Beratungsnetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Dennoch müsse dies mit Augenmaß geschehen, so Drese. So bleiben soziale Beratungsangebote bestehen. „Die soziale Beratung durch die Fachkräfte kann immer noch telefonisch, schriftlich oder über elektronische Wege erfolgen. Und beispielsweise eine Schwangerschaftskonfliktberatung oder eine Beratung bei häuslicher Gewalt sollen auch weiterhin persönlich erfolgen können“, informierte die Ministerin. In diesen Fällen sind möglichst kontaktvermeidende Maßnahmen, zumindest aber kontaktreduzierende Maßnahmen zu installieren. Zudem bleiben auch die Frauenschutzhäuser geöffnet.

Drese: „Auch bei den Unterstützungsleistungen muss gewährleistet bleiben, das lebenswichtige Hilfen ankommen. So ist die Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen, etwa durch Nachbarn oder Helferkreise mit Speisen und Nahrungsmitteln sowie medizinischen und pflegerelevanten Produkten und Angeboten vom Verbot ausdrücklich ausgenommen.“

Die Ministerin bedankte sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei den vielen ehrenamtlichen Initiativen im Land, die etwa mit Einkaufshilfen Menschen unterstützen, die sich in die häusliche Isolation zurückgezogen haben.

Die Bestimmungen gelten ab dem 20. März 2020 bis zum 19. April 2020. Der Freitag (20. März) ist dabei ein Übergangstag, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.

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