Vereinbarungen zur Corona-Eindämmung

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die gestern zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

So gilt ab sofort in Mecklenburg-Vorpommern das bundesweit vereinbarte Kontaktverbot. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet, also zum Beispiel für Familien mit mehreren Kindern.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Fußpflege, Logopäden, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind ab heute 20.00 Uhr geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen in Physio- und Ergotherapien oder z.B. medizinische Fußpflege bleiben weiter möglich.

Auch die Bau- und Gartenbaumärkte in Mecklenburg-Vorpommern müssen heute um 20.00 Uhr schließen. Dies gilt nicht für den Verkauf an gewerbliche Kunden. Ein Abhol- und Lieferservice für gewerbliche und private Kunden ist weiter möglich.

„Jetzt müssen alle die Regeln einhalten! Nur dann ist es möglich, die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Ich bedanke mich bei allen, die mitziehen und mithelfen. Das sollten wir alle tun“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

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