Zuschüsse für Heizungserneuerung!

Schwerin – Viele Heizungen im Land sind in die Jahre gekommen und müssen demnächst ausgetauscht werden. „Dafür können Sie staatliche Zuschüsse beantragen. Diese sind im Rahmen des Klimaschutzpakets des Bundes in diesem Jahr deutlich gestiegen“, wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel und präzisiert: „Je nach Art Ihrer neuen Heizung erhalten Sie bis zu 45 Prozent Zuschuss. Diesen Höchstsatz bekommen Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihre Heizung von Öl auf Holzpellets oder auf eine effiziente Wärmepumpe umrüsten.“

Die Zuschüsse beantragen können Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie Freiberufler, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.

Kommunen profitieren doppelt

„Besonders interessant ist eine Umrüstung alter Ölheizungen für Kommunen. Sie können doppelt profitieren: Zusätzlich zum Zuschuss vom Bund können sie über die Klimaschutz-Förderrichtlinie bzw. über die regenerative Energieversorgungs-Richtlinie auch eine Landesförderung erhalten“, so Christian Pegel. Infos dazu finden Sie hier: www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Klima/Klimaschutz/F%C3%B6rderung/

Auf der Webseite www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie sind weitere Klimaschutz-Fördermöglichkeiten des Bundes für Kommunen etwa für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung oder den Einsatz eines Klimaschutzmanagers zusammengestellt.

Zuschuss vor Vorhabenbeginn beantragen

Zu beachten ist für alle: „Sie müssen den Antrag auf Zuschuss vor Vorhabenbeginn stellen, also bevor Sie den ersten Vertrag zur Installation Ihrer neuen Heizung abschließen“, nennt Christian Pegel eine wichtige Voraussetzung für die Förderung. Zudem sind die technischen Mindestanforderungen im Detail zu prüfen und dabei zu erfüllen – dabei hilft der Heizungsinstallateur.

Die vollständige Übersicht zu den Neuerungen bei der Heizungsförderung finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa): www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html Weitere Ideen zur Verbesserung der Energieeffizienz und ihre Förderung gibt es auf: www.deutschland-machts-effi-zient.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Foerderfinder/foerderfinder.html

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit zinsgünstigen Krediten den Einbau von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch hier hat sich bei der Förderung von Heizungen im Rahmen des Programms „Energieeffizient sanieren“ zum Jahresanfang einiges geändert. Alternativ zum Bafa-Zuschuss fördert die KfW bei energetischen Sanierungen auch Gas-Brennwertheizungen. Mehr dazu: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/

Lassen Sie sich beraten

Landeszentrum für erneuerbare Energien (Leea) Bastian Riesebeck, Tel. 03981 4490-106, E-Mail: projektleitung@foerderung-leea-mv.de

Landesenergie- und Klimaschutzagentur (Leka) Tel. 03831 457038, E-Mail: info@leka-mv.de Web: www.leka-mv.de

Verbraucherzentrale Tel. 0800 80 98 02 400, Web: www.verbraucherzentrale-mv.eu/wissen/energie

Bundesweite Beratung und Information:

Förderhöhen im Detail (jeweils in Prozent der förderfähigen Kosten)

Bestehende Gebäude:

  • Solarthermieanlagen: 30 Prozent
  • Biomasseanlagen: 35 Prozent, bei Austausch einer Ölheizung 45 Prozent
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen: 35 Prozent, bei Austausch einer Ölheizung 45 Prozent
  • Gas-Hybridheizungen: 30 Prozent, bei Austausch einer Ölheizung 40 Prozent (Kombination einer neuen Gasheizung mit einer Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage)

„Renewable Ready“-Gas-Brennwertheizungen 20 Prozent (Gas-Hybridheizung, die Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung      muss innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Heizung erfolgen)Neubauten:

  • Solarkollektoranlagen: 30 Prozent
  • Biomasseanlagen: 35 Prozent

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