Unterstützung der Rehakliniken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt, Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu richten, die aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle (seit dem 16. März 2020) infolge einer geringeren Bettenauslastung haben.

„Der Bund leistet einen aktiven Beitrag für die Unterstützung der Rehakliniken. Ausfälle werden kompensiert, denn viele Betten können nicht so ausgelastet werden, wie es vor dem Auftreten der Pandemie war“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 60 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung.

Es besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Um besonderen Belastungen aufgrund der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie gerecht zu werden, sollen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege erbringen können.

„Der Anspruch auf Kurzzeitpflege soll daher auch in Einrichtungen bestehen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen – ohne, dass gleichzeitig eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson erbracht wird“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Die Regelung gilt bis einschließlich 30. September 2020.

Die Vergütung soll sich nach dem durchschnittlichen Vergütungssatz (gemäß § 111 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) der jeweiligen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung richten. „Das vermeidet langwierige und streitanfällige Vergütungsverfahren und dient dem Ziel, möglichst kurzfristig vorhandene Versorgungskapazitäten zu nutzen“, so Gesundheitsminister Glawe abschließend.

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