Meyer: Steuerstundung hilft insbesondere heimischen Brauereien

Schwerin – Die Finanzbehörden haben umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen kurzfristig finanzielle Spielräume zu ermöglichen. Vor allem die Stundung von Steuerzahlungen ist eine große Entlastung – nicht zuletzt für die heimischen Brauereien.

Als schnelle Hilfe für die Wirtschaft hatte die Finanzverwaltung den Unternehmen frühzeitig die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Möglichkeit der zinsfreien Stundung eingeräumt.

Die Stundung ist insbesondere eine Unterstützung für die Brauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. In den vergangenen Jahren zahlten die Brauereien im Schnitt rund 23 Mio. Euro Biersteuer pro Jahr. Die Schließung von Bars und Restaurants als Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie spürten diese Unternehmen unmittelbar. Die betroffenen Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Stundungsanträge bis zum 31. Dezember 2020 für bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällige oder fällig werdende Steuern bei den Hauptzollämtern zu stellen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der Bierbrauer. Viele von ihnen leiden aber schon jetzt spürbar unter den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Hier sind schnelle und praxisnahe Lösungen gefragt. Mit der Stundung bieten wir solche schnellen Hilfen – nicht nur für Brauereien.“

Eine Übersicht zu den häufigsten Fragen zu den steuerlichen Hilfen, ist auf der Seite des Finanzministeriums veröffentlicht: Corona-FAQ.

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