Lockerungen für polnische Berufspendler

Schwerin – Die polnische Regierung hat am gestrigen Tag angekündigt, die Corona-Regeln für polnische Berufspendler zu lockern. Ab dem 4. Mai müssen Berufspendlerinnen und Berufspendler, die von der Arbeit in Deutschland zurückkehren, nicht mehr automatisch für 14 Tage in Quarantäne gehen.

„Diese Nachricht ist ein hervorragendes Signal an die Menschen, die täglich zwischen Heim und Arbeitsstätte über die Grenze pendeln. Wir danken den vielen Menschen, die sich vor Ort dafür engagiert und sich für eine Lockerung eingesetzt haben. Das ist ein Beleg für die engen deutsch-polnischen Beziehungen und wichtiger Rückenwind für die Metropolregion Stettin“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär heute auf einer Versammlung am Grenzübergang Linken.

Leider seien medizinische Berufe von dieser Lockerung bisher ausgenommen. „Hier setzen wir uns ebenfalls für eine zeitnahe Lösung ein und danken den polnischen Arbeitskräften, die hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ihre Arbeit machen, für ihren großartigen Einsatz.“ Die Landesregierung habe am gestrigen Tag die Unterstützung für polnische Berufspendlerinnen und Berufspendler bis zum 13. Mai verlängert. „Wir stehen weiter an der Seite der polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Landesregierung befinde sich seit Wochen in einem engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt, dem polnischen Botschafter, den Marschällen der Wojewodschaften Westpommern und Pommern und dem Stettiner Stadtpräsidenten. „Wir alle hoffen, dass wir an der deutsch-polnischen Grenze möglichst bald wieder zur Normalität zurückkehren können. Es ist aber klar, dass dies von der weiteren Corona-Entwicklung abhängt“, so Dahlemann.

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