Erleichterung der Digitalisierung

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel begrüßt die Zustimmung des Landtags zum Antrag „Digitalisierung in der Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen“. Damit ist zugleich die Erarbeitung eines „Digitalisierungserleichterungsgesetzes“ auf den Weg gebracht.

„Gerade jetzt, zur Zeit der Corona-Pandemie, zeigt sich, wie wichtig es ist, dass wir die Digitalisierung bei uns im Land vorantreiben. Dazu zählt auch, dass die Verwaltung ihre Leistungen übers Internet anbietet, damit Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen ihre Anträge unterschiedlichster Art unabhängig von Behördenöffnungszeiten rund um die Uhr und von überall online stellen können“, sagt Christian Pegel und erklärt, was es mit dem Antrag von CDU und SPD auf sich hat:

„Viele der Leistungen, die die Verwaltung anbietet, erfordern bis heute die persönliche Unterschrift des Antragstellers. Diese von Bund und Land gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis hemmt die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Bevor wir uns jedoch die Frage stellen, wie wir die handschriftliche durch eine elektronische Signatur ersetzen können, sollten wir klären, wie weit diese Unterschrift bei denen landesgesetzlich vorgeschriebenen Verfahren überhaupt noch notwendig ist.“

Als ein Beispiel nennt der Minister die Anmeldung von Kindern für die Schule durch ihre Eltern: „Warum müssen Eltern nachweisen, dass es sich um ihr Kind handelt? Die Behörden sollten das automatisch über die in der Verwaltung hinterlegte Geburtsurkunde nachprüfen können.“

Mit Beschluss des Landtags von heute soll die Landesregierung diesem bis zum Jahresende den Entwurf für ein „Digitalisierungserleichterungsgesetz“ vorlegen. Dieses soll das Schriftformerfordernis auf das absolut Notwendige reduzieren, in dem diese grundsätzlich aufgehoben wird und jedes Ressort für seine Verfahren prüfen und darlegen muss, wofür die Unterschrift unbedingt erforderlich bleiben muss. Außerdem soll das Gesetz regeln, wie diese in solchen Fällen elektronisch erfolgen kann.

„In dem wir die Zahl der Vorgänge, die die Schriftform benötigen, verringern, erleichtern wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Beantragen von Verwaltungsleistungen deutlich. Zugleich verschlanken wir die Verwaltungsprozesse und können die Anträge medienbruchfrei in rein elektronischer Form verarbeiten“, sagt Christian Pegel und ergänzt noch weitere Vorteile: „Weniger Papier schont die Umwelt. Elektronische Dokumente sind verschiedenen Personen an verschiedenen Orten zeitgleich zugänglich. Und nicht zuletzt können Anträge deutlich schneller bearbeitet werden.“

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