Kurzarbeitergeld – Hilfe für Betroffene

Schwerin – Bereits am 14.04.2020 haben wir Sie über einige steuerliche Regelungen zu Vereinfachungen in Bezug auf die Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffener informiert. Das hierzu veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.04.2020 hat jedoch zu Verunsicherungen in Bezug auf das Kurzarbeitergeld geführt. Um diese Unsicherheiten auszuräumen, wurde das Thema neu beraten und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.05.2020 um folgende Regelungen ergänzt:

  1. Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts, wird davon ausgegangen, dass die Mittelverwendung für satzungsgemäße Zwecke erfolgt und die Aufstockung „marktüblich und angemessen“ ist. Das „bisherige Entgelt“ ist dabei das in den drei Monaten vor Einführung der Kurzarbeit durchschnittlich ausgezahlte Nettomonatsgehalt.
  1. Bei einer Aufstockung auf über 80 % des bisherigen Entgelts, bedarf es einer entsprechenden Begründung, insbesondere zur „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ der Aufstockung.
    Sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen des Arbeitsrechts, wie zum Beispiel Tarifverträge, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor, reicht für den Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ die Vorlage dieser Vereinbarung. Übernehmen kollektivrechtlich nicht gebundene Unternehmen in individuellen Verträgen mit allen Mitarbeitern einheitlich die kollektivrechtlichen Vereinbarungen der Branche zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, dient ein Mustervertrag dem Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“.

Darüber hinaus wurden die Regelungen bereits in die auf den Interseiten des Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten FAQ „Corona“ (Steuern) aufgenommen.

Durch diese Konkretisierung wird deutlich, dass die Möglichkeit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf über 80 % des bisherigen Entgelts auch ohne Gefahr für die Gemeinnützigkeit gegeben ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert