Grundschullehramt in M-V

Mehr Praxis im Studium und kürzeres Referendariat kommen

Schwerin – Das Bildungsministerium stellt klar, dass es bei der Planung bleibt, dass das Lehramtsstudium für Grundschullehrkräfte an den Universitäten um praxis- und berufsfeldbezogene Elemente erweitert wird und diese Praxiselemente auf das Referendariat angerechnet werden.

Alle Grundschullehrkräfte werden ab dem neuen Schuljahr besser bezahlt und können damit genauso viel Geld verdienen wie alle anderen Lehrkräfte an weiterführenden Schulen auch. Angehende Grundschullehrkräfte studieren ein zusätzliches Semester, so dass sie im Studium insgesamt deutlich mehr Berufspraxis erwerben. Diese praxis- und berufsfeldbezogenen Anteile werden auf das Referendariat angerechnet, so dass es von 18 Monaten auf ein Jahr verkürzt wird.

Die Möglichkeit, das Referendariat auf diese Weise zu verkürzen, ist im Lehrerbildungsgesetz enthalten. Paragraf 12 Abs. 3 des Lehrerbildungsgesetzes eröffnet diese Option. Wenn die Gesetzesänderung beschlossen ist, wird die Landesregierung die Lehrervorbereitungsdienstverordnung in Paragraf 4 Abs. 2 entsprechend ändern.

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