Bundesstützpunkte Sport

Schwerin – Im Zuge der Leistungssportreform steht derzeit der Fortbestand vieler Bundesstützpunkte in Deutschland auf dem Prüfstand. Insgesamt 70 Spitzensport-Standorte hatten bisher nur eine Anerkennung bis Ende 2020. Für diese Bundesstützpunkte, darunter sechs in Mecklenburg-Vorpommern, wird der Bestandsschutz um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Darüber informierte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Hintergrund ist ein entsprechendes Schreiben des für Sport zuständigen Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat (BMI). Darin teilt das BMI mit, dass die anstehende Bewertung für bis 2020 anerkannte Bundesstützpunkte nicht durchgeführt wird und eine Anerkennung ohne vertiefte Prüfung nunmehr bis Ende 2022 besteht.

„Das ist eine wichtige und pragmatische Entscheidung für unsere Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Land“, bewertet Sportministerin Stefanie Drese den Beschluss. Dazu zählen in Mecklenburg-Vorpommern die Bundesstützpunkte Segeln und Wasserspringen in Rostock, Kanu, Triathlon und Leichtathletik in Neubrandenburg sowie Radsport in Schwerin.

Lediglich eine mögliche Verlagerung des Bundesstützpunktes Triathlon von Neubrandenburg nach Freiburg ist noch in der sportlichen Diskussion.

„Mit der Verlängerung haben unsere durch die Corona-Krise verunsicherten Spitzenathletinnen und -athleten und ihre Trainer in den betroffenen Sportarten wieder eine Perspektive“, betont Drese. Nun bestehe für die weitere Arbeit an den bisher gefährdeten Bundesstützpunkten Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre.

Drese: „Mit der Entscheidung des Bundes ist auch gewährleistet, dass das Maßnahmenpaket der Landesregierung für den Leistungssport tiefer greifen kann. Insbesondere die geplanten Neueinstellungen von Trainern an den Stützpunkten sowie die bessere Förderung der Nachwuchskader und des Sichtungssystems werden die Talenteschmieden unseres Landes stärken.“

Das Land stellt für Maßnahmen zur Stärkung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports in MV Mittel in Höhe von zusätzlich bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung.

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