Kontaktsportarten sind wieder möglich

Schwerin – Weitere Lockerungen im Sport: Mit der neuen Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen kann nicht nur der Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten (z.B. Tennis, Rudern, Kanu, Reitsport) wieder aufgenommen werden.

„In Kontaktsportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Boxen kann im Freizeit- und Breitensport wieder weitgehend normal trainiert werden, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden“, so Sportministerin Stefanie Drese. Seit dem 15. Juni gilt der Mindestabstand von zwei Metern nicht mehr.

Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs gelten einige Bedingungen. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Laut der aktuellen Corona-Landesverordnung muss die Anwesenheitsliste folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Uhrzeit der Anwesenheit bei der Trainingseinheit.

Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden.

Drese: „Ich weiß, dass viele Vereine und Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler sehnsüchtig darauf gewartet haben, endlich wieder vollständig trainieren zu können. Deshalb freut es mich sehr, dass dies seit Montag auch in den Kontaktsportarten wieder möglich ist.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert