Lückenschluss im Radwegenetz

Kreistagsfraktion fordert Lückenschluss im Radwegenetz in den Tourismusregionen von Vorpommern-Rügen

Stralsund – Die Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler unterstützt die Forderung der Einwohner von Rügen nach einem Lückenschluss im Radwegenetz auf der Insel Rügen. Aufgrund fehlender Radwege sind die Fahrradfahrer dort vielerorts gezwungen, auf den Landes- und Kreisstraßen zwischen Fahrzeugen aller Art zu fahren. Dadurch wird das Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer erheblich erhöht. In einer Anfrage auf dem Kreistag hatten Rüganer nach dem Sachstand des Lückenschlusses auf ihrer Insel gefragt.

„Die Tourismusregionen in Vorpommern-Rügen sind im besonderen Maße aufgefordert, für die Fahrradfahrer mehr zu tun, gerade auch vor dem Hintergrund der Umsetzung von alternativer Mobilität. Bei den vielen fehlenden Radwegen handelt es sich um ein großes Problem in unserem Landkreis, das endlich angegangen werden muss“, verdeutlicht Fraktionsvorsitzender Mathias Löttge.

Auch auf Fischland-Darß-Zingst gibt es Lücken im Radwegenetz, wobei dort das größte Gefahrenpotenzial den Abschnitt auf der L 21 zwischen Wieck und Born betrifft. Hier fehlt ein straßenbegleitender Radweg. Die Fraktion BVR/FW hatte sich Anfang des Jahres in einem Antrag im Kreistag für die Aufnahme des Radweges in die Prioritätenliste des Landkreises Vorpommern-Rügen stark gemacht. Seit 2013 gibt es die Prioritätenliste für wichtige Radwegebaumaßnahmen im Kreisgebiet. In der Prioritätenliste aufgenommene Radwegemaßnahmen an Landstraßen erhalten für ihre Realisierung eine besondere Bedeutung.

„Unsere Fraktion erneuert ihre Forderung, dass ein straßenbegleitender Radweg an der L 21 endlich kommen muss. Gegenwärtig erleben wir seit Wochen ununterbrochen, wie Massen an Autos die L 21 auf der Halbinsel regelrecht erobern. Die Straße ist hier einfach zu eng, so dass Radfahrer bei Überholmanövern permanent gefährdet sind“, so Mathias Löttge weiter.

Hinzu kommt, dass mit Einführung der neuen Straßenverkehrsordnung die Mindestabstände beim Überholen von Fahrradfahrern mit 1,5 Meter innerhalb und zwei Meter außerhalb von Ortschaften zusätzlich erhöht wurden. Diese Abstände können auf der engen Straße gar nicht eingehalten werden, wodurch sich die Situation zusätzlich verschärft.

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