Konsolidierungszuweisung

Burg Stargard – Nun erhält auch die Stadt Burg Stargard mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2020 eine Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds. Mit der Zuweisung in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro kann die Stadt voraussichtlich deutlich schneller ihren Schuldenberg abtragen als bisher geplant.

Die Hilfen des Landes können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaften. Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist.

Nach der neuen Regelung – § 27 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes – erhalten Kommunen mit einem Überschuss im Haushaltsvorjahr aber mindestens eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits. Davon kann die Stadt Burg Stargard profitieren. Sie erhält als Anerkennung für die in 2019 erwirtschafteten ca. 377.000 Euro vom Land ca. 1,1 Mio., also 20 Prozent von etwa 5,5 Mio. Euro, dazu.

„Ich freue mich sehr über die Fortschritte, die die Stadt in den vergangenen Jahren bei der Haushaltskonsolidierung gemacht hat und hoffe, dass diese Entwicklung trotz der Auswirkungen der diesjährigen Coronavirus-Pandemie weiter so erfolgreich fortgeführt werden kann“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Sofern die Stadt Burg Stargard weiter jahresbezogen Überschüsse erwirtschaftet, kann sie in wenigen Jahren schuldenfrei sein“ so Caffier.

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