Menschen mit Behinderungen

Drese: Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen nehmen – Ausnahmen von der Mundschutz-Pflicht beachten

Schwerin – „Nicht nur Kinder im Alter bis zu 6 Jahren sind von der Mundschutz-Pflicht ausgenommen, auch viele chronisch kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen sind davon befreit. Ich appelliere an unsere Bürgerinnen und Bürger verständnisvoll und mit Rücksicht mit ihren Mitmenschen im Alltag umzugehen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese in einer gemeinsamen Erklärung mit der Lebenshilfe MV.

„Wir sind eine inklusive Gesellschaft. In dieser darf jeder mit seinen Stärken und Einschränkungen seinen Platz finden. Und jeder hat die Pflicht, Unterschiede zwischen den Menschen zu akzeptieren. Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – auch wenn man die nicht auf den ersten Blick erkennen mag – keine Mund-Nasen-Maske tragen kann, den gilt es zu schützen und nicht anzugreifen,“ erklärt Clemens Russell, Geschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April in Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen gehören Menschen mit Schutzmasken zum Alltag. Doch nicht alle können solche tragen, z.B. Menschen mit asthmatischen Erkrankungen oder auch Menschen mit bestimmten geistigen oder körperlichen Behinderungen. Sie sind von der Maskenpflicht befreit. Manchmal werden sie deshalb sogar verbal angegriffen oder körperlich bedrängt.

„Das ist völlig inakzeptabel. Wir verwahren uns entschieden gegen Ausgrenzung und Diskriminierung“, betonte Ministerin Drese.

Der Geschäftsführer der Lebenshilfe MV erörterte dazu ein aktuelles Beispiel einer Fördergruppe der Lebenshilfe in Neubrandenburg. „Sie waren mit ihren Betreuern gemeinsam ein im Supermarkt einkaufen. Viele von ihnen akzeptieren aufgrund ihre Behinderung keine Maske. Sie sind deshalb von der Maskenpflicht ausgenommen. Im Supermarkt wurden sie von anderen Kunden verbal attackiert. Das war für diese Menschen besonders verstörend, weil sie nicht verstehen, warum sie angegriffen wurden. Ein Erklären und Aufarbeiten des Erlebten ist ihnen nicht möglich, da sie es nicht verstehen. Um ein zweites Erlebnis dieser Art, was viele vielleicht dauerhaft davon abhalten würde, ihren geschützten Raum zu verlassen zu vermeiden, finden nun keine Einkäufe der Fördergruppe statt. Damit verlieren diese Menschen ein Stück Freiheit und Selbstbestimmung“, informierte Russell.

Die Ministerin betonte, dass es wichtig sei, in solchen Situationen für die von Anfeindungen Betroffenen einzustehen. Drese: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wenn Sie Zeuge von diskriminierendem Verhalten werden, greifen Sie bitte ein.“

Das Sozialministerium und die Lebenshilfe rufen dazu auf, bei der Aufklärungsarbeit mitzuhelfen und andere darüber zu informieren, dass die Maskenpflicht nicht für alle gilt. Dies kann zum Beispiel durch einen Info-Aushang in Supermärkten oder Bussen erfolgen.

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