Ost-Agrarressorts beraten Agrarpolitik

Berlin – In Vorbereitung der Ende September 2020 stattfindenden Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) trafen sich die Agrarministerin und die Agrarminister der ostdeutschen Länder in Berlin, um sich zu wichtigen agrarpolitischen Themen auszutauschen.

„Corona hält die Welt in Atem und zu Recht liegt alle Aufmerksamkeit derzeit auf der Bewältigung der Auswirkungen dieser Pandemie. Dennoch dürfen wir andere, ebenso drängende Themen nicht aus den Augen verlieren“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister und Gastgeber Dr. Till Backhaus. Dazu zähle für ihn vor allem die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020, die nach wie vor offen sei, aber auch die Verteilung der ELER-Mittel sowohl auf europäischer Ebene als auch bei der nationalen Umsetzung der GAP zwischen den Bundesländern.

„Insbesondere der neue ELER-Schlüssel, der ab 2022 die Mittelzuteilung für die ländliche Entwicklung zwischen den Bundesländern festschreibt, darf nicht einseitig zu Lasten des Ostens ausgestaltet werden, fordert Backhaus. „Das muss trotz politischer Unterschiede gemeinsames Ziel der ostdeutschen Länder sein.“

Der nationale GAP-Strategieplan wird sich überdies am Green Deal der EU und der darin enthaltenen Farm to Fork-Strategie messen lassen müssen. „Das gelingt meiner Überzeugung nach nur, wenn die geforderten Klima- und Umweltschutzleistungen einen echten Mehrwert erhalten. Ökologisierung der Landwirtschaft ist die Aufgaben der kommenden zehn Jahre, da bin ich sicher. Doch nur der Landwirt, der mit umwelt- und Klimaschutz Geld verdienen kann, ist bereit, in diese Richtung zu investieren.“ Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – das bleibe auch weiterhin eine zentrale Forderung der ostdeutschen Bundesländer, so Backhaus.

Es brauche überdies eine abgestimmte Strategie, wie 25 Prozent ökologischer Landbau in Europa und 20 Prozent ökologischer Landbau in Deutschland bis 2030 funktionieren sollen, das ist förderseitig und marktseitig bisher völlig undurchdacht. „Das müssen wir bei der Herbst-AMK als ostdeutsche Länder thematisieren“, bekräftigte der Minister.

„Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Mitgliedsstaaten haben auf dem Sondergipfel vom 17. – 21. Juli 2020 nun endlich den EU-Haushalt (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027 ausgehandelt. Deutschland hat in den Verhandlungen wichtige Anliegen durchgesetzt. Insbesondere wurde erreicht, dass die GAP für Deutschland fast in ihrem bisherigen Volumen erhalten bleibt“, zeigte sich der Minister erleichtert.

Für die GAP 2021 – 2027 sollen demnach im Zeitraum 2021 – 2027 insgesamt rund 387 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu 2020 ergibt sich damit für die GAP einschließlich der ELER-Mittel aus dem Wiederaufbaufonds insgesamt ein Plus von rund einem Prozent. „Ohne diese Mittel aus dem Wiederaufbaufonds lägen die Mittel für den ELER im Durchschnitt rund 6 Prozent unter dem Niveau von 2020. Das hätte u. a. Investitionen in Kitas, Schulen, medizinische Versorgungseinrichtungen, Dörfer und Infrastruktur und damit die gesamte ländliche Entwicklung massiv getroffen“, so Backhaus.

Der Europäische Rat habe sich außerdem auf die für den Agrarsektor zur Verfügung stehenden Mittel sowie Vorgaben für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten (z. B. externe Konvergenz der Direktzahlungen, Aufteilung der Strukturmittel) und die Mittelverwendung (z. B. Klimaquote, Kappung/Degression) verständigt. Auch dies sei ein wichtiger Tagesordnungspunkt des heutigen Zusammentreffens gewesen.

„Bis wir ernsthaft über die nationale Mittelverteilung reden können, sind zunächst auf europäischer Ebene noch ein paar dicke Bretter zu bohren“, betonte Backhaus mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des EU-Parlaments und die Zustimmung aller Länderparlamente. „Da wir ohnehin erheblich in Zeitverzug sind, ist es umso wichtiger, parallel zum europäischen Verfahren entsprechende Kompromisslinien auszuloten“.

„Ich sage immer wieder: wir wollen keinen Konflikt zwischen kleinen und großen Betrieben konstruieren. Entscheidend ist die Leistung, die der Landwirtschaftsbetrieb für die Umwelt und die Gesellschaft erbringt“, so Backhaus. Er verstelle sich einer Debatte über Kappung und Degression der Direktzahlungen aber nicht grundsätzlich. „Für die ostdeutschen Länder war die Kappung bisher immer ein politisches Tabu. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass durch die besondere Förderung der „ersten Hektare“ viel mehr Geld aus dem Osten abfließt und zwar zu Lasten fast aller Betriebe. Wir müssen also mal über das Schlachten dieser heiligen Kuh nachdenken“, konstatiert der Minister.

Ein weiteres Thema war erneut die Übertragung der BVVG-Flächen. Bereits im März hatten die ostdeutschen Agrarminister auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen, die sukzessive durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet und veräußert werden, unentgeltlich an die Länder zu übertragen. „Bedauerlicherweise lehnt das Bundesfinanzministerium unsere Forderung bislang kategorisch ab. Aber immerhin ist man beim BMF bereit, sich mit uns über die weitere Privatisierungspraxis der BVVG zu verständigen, um den Zielsetzungen „Agrarstruktur und Umweltschutz“ besser gerecht zu werden. Wir sind uns im Ergebnis der heutigen Beratungen einig, das Thema mit Nachdruck weiterzuverfolgen“, sagte Backhaus.

Weitere Themen waren die drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland und die Entwicklung des Ökologischen Landbaus. Das Land Berlin stellte zudem seine Ernährungsstrategie vor.

Der MFR 2021 – 2027 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von rd. 1.211 Mrd. Euro zuzüglich rd. 22 Mrd. Euro für Sonderinstrumente außerhalb des MFR. Hinzu kommen die Mittel des Wiederaufbaufonds in Höhe von 809 Mrd. Euro. (421 Mrd. Euro als Zuschüsse und 388 Mrd. Euro in Form von Krediten). Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie eingesetzt werden. Für die 1. Säule (Marktmaßnahmen und Direktzahlungen) stehen 291 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies ist ein Anstieg um 1,3 Mrd. Euro (+ 0,6 Prozent). Für die 2. Säule (ELER) stehen rund 96 Mrd. Euro zur Verfügung, davon rund 8,2 Mrd. Euro (8,6 Prozent) aus dem Wiederaufbaufonds.

Für Deutschland stehen aus dem Gesamtvolumen 43,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit bleiben die Mittel mit einer Reduktion von voraussichtlich 0,8 % im Vergleich zu 2020 fast auf dem bisherigen Niveau. Ohne die Mittel aus dem Wiederaufbaufonds würden die Mittel um rd. 3,8 Prozent unter dem Niveau von 2020 liegen.

Insgesamt ist das vom Europäischen Rat beschlossene GAP-Finanzvolumen deutlich besser als der ursprüngliche Vorschlag, den die EU-Kommission im Mai 2018 vorgelegt hatte. Dieser hätte zu Mittelkürzungen des Gesamtbudgets der GAP um 5 Prozent (EU 27) bzw. 6 Prozent (DEU) geführt.

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