Verkehrsdatenspeicherung

Schwerin – Justizministerinnen und -minister aus der Union setzen sich mit Nachdruck für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Anlässlich des rechtspolitischen Austauschs der Ressortchefs in Prien am Chiemsee, der auf Einladung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stattfand, sagte Justizministerin Hoffmeister: „Deutschland sollte die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um gültige europarechtliche Vorgaben für eine verbindliche Verkehrsdatenspeicherung voranzubringen. Diese Vorgaben sollen als Grundlage für wirksame nationale Ermittlungen dienen.“ Sie unterstützt daher die Forderung ihrer Amtskolleginnen und Amtskollegen.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind und sie der einzige Ermittlungsansatz gewesen wären.“

Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Bereits im Juli 2020 haben Justizministerin Hoffmeister und acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen.

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