Wohnungsbau Sozial

Neubrandenburg – Für den Neubau von zehn belegungsgebundenen Mietwohnungen (Servicewohnen) und Tagespflege (18 Plätze) an der Neubrandenburger Werner-Seelenbinder-Straße erhält die Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft (Neuwoba) vom Landesbauministerium einen Fördermittelbescheid für einen Zuschuss von 541.800 Euro. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Dank der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns haben die Arbeiten bereits begonnen. Das Bauvorhaben soll voraussichtlich im kommenden Sommer fertiggestellt sein. Für die zehn barrierefreien Zweiraumwohnungen in dem viergeschossigen Gebäude werden je hälftig Landeszuschüsse im 1. und 2. Förderweg eingesetzt. Damit stehen nach Fertigstellung Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. Förderweg) mit sozial verträglichen Kaltmieten von höchstens 6,00 bzw. 6,80 Euro pro Quadratmeter monatlich zur Verfügung.

Die Wohnungen werden mit einem Smart-Home-System ausgestattet.

Dieser innovative und moderne Bau soll als Modellvorhaben zur Quartiersentwicklung „Neuwoba 2030“ eine Antwort auf den demografischen Wandel geben. Es entsteht ein attraktives Wohn- und Lebensumfeld, dass auch gegenseitige Unterstützung, Integration, Hilfe und wechselseitiges Verständnis ermöglicht.

Das Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“, 2017 in Kraft getreten, setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 917 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 44,7 Millionen Euro unterstützt.

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