Plattdeutsche Ortsnamen

Schwerin – Ab sofort können Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ihren niederdeutschen, also plattdeutschen Namen zusätzlich zum amtlichen Namen am Ortseingang ausweisen. Das Infrastrukturministerium hat dazu einen Erlass zur Einführung dieses Zusatzzeichens an alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land geschickt.

„Die Förderung des Niederdeutschen ist in der Landesverfassung festgeschrieben. Die plattdeutsche Sprache wird aber zunehmend zu einer Schrift- statt einer gesprochenen Sprache. Um sie wieder mehr ins Bewusstsein vor allem der jüngeren Menschen zu rücken, gibt es vielfältige Bestrebungen im Land“, begründet Verkehrsminister Christian Pegel die neue Regelung.

Mit dem Ziel, Niederdeutsch im öffentlichen Leben sichtbarer zu machen, hatte der Landtag die Landesregierung im vergangenen Jahr aufgefordert, zu prüfen, ob die Einführung eines niederdeutschen Zusatzzeichens an der Ortstafel rechtlich möglich ist. „Diesem Auftrag sind wir nachgekommen. Ab sofort ist die plattdeutsche Ausschilderung des Ortsnamens für alle Gemeinden im Land möglich“, sagt Pegel.

Gemeinden, die dies nutzen möchten, müssen ihr zusätzliches Schild bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Das Zusatzzeichen wird unterhalb der Ortseingangstafel angebracht. Das Schild ist weiß mit blauem Rand und blauer Schrift. Beratung zur Festlegung des richtigen und gebräuchlichen plattdeutschen Ortsnamens erhalten die Gemeinden bei den Philosophischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald und beim Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern.

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