Unterstützung für touristische Speisegaststätten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium legt ein neues Programm zur Unterstützung von Restaurants mit Bedienung in definierten tourismusrelevanten Regionen auf. „Diese können ab heute (01.06.) eine Förderung für Modernisierungsinvestitionen beantragen. Der Tourismus wird im Land wieder hochgefahren und Restaurants haben wieder geöffnet. Um wettbewerbsfähig zu sein, sind regelmäßig Investitionen in die Modernisierung des Angebotes erforderlich. Aufgrund der Schließungen fehlen den Betrieben hierfür teilweise die erforderlichen finanziellen Mittel. Deshalb unterstützen wir die Speisegaststätten mit einem neuen Programm, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Gegenstand der Modernisierungsförderung sind Investitionen zur Verbesserung des Angebotes ab 20.000 Euro, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden beispielsweise die Errichtung von Außenbereichen wie etwa einer überdachten Terrasse, die Anlage von Spielplätzen, die Schaffung von Stellplätzen, die Anschaffung von hochwertiger Küchentechnik im Bereich Smart Kitchen / Connected Cooking (z.B. Self Cooking Center, Vario Cooking Center, digital gesteuerter Durchlaufofen) sowie die Anschaffung und der Einbau von fest installierten Buffets. „Wichtig ist, dass die geplante Investition zu einem qualitativ höherwertigen Angebot führt. Zudem müssen für die Förderung neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden“, sagte Glawe.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Speisegaststätte mit Bedienung mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Kunden erwirtschaftet, die ihren Wohnsitz außerhalb eines Radius von 50 Kilometern haben. Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen (Auflistung der Orte siehe unten) sowie Speisegaststätten, die zu einem Beherbergungsbetrieb gehören. Darüber hinaus ist eine Förderung ausnahmsweise möglich, wenn das überregionale Einzugsgebiet im konkreten Einzelfall nachgewiesen wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 200.000 Euro

Die vollständigen Antragsunterlagen sollten bis zum 30. September 2021 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Das Antragsformular und die weiteren erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de.

Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in den nachfolgend aufgeführten Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen. Dabei handelt es sich um Ahrenshoop, Baabe, Bad Doberan beschränkt auf den Ortsteil Heiligendamm, Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz und Prora, Boltenhagen, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg (hier begrenzt auf das Gebiet zwischen L34 und nördlich davon Richtung Haussee) und Carwitz (hier begrenzt auf das Gebiet entlang der Carwitzer Straße und Jägerwörde), Glowe, Göhren, Göhren-Lebbin beschränkt auf die Ortsteile Göhren-Lebbin und Untergöhren, Graal-Müritz, Heringsdorf beschränkt auf die Ortsteile Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin, Insel Hiddensee, Insel Poel beschränkt auf die Ortsteile Timmendorf (hier begrenzt auf das Gebiet Timmendorfer Strand), Kirchdorf (hier begrenzt auf das Gebiet Am Hafen), Niendorf und Am Schwarzen Busch, Karlshagen begrenzt auf die Gebiete anliegend am Yacht- und Fischereihafen und Strandstraße bis Strandvorplatz, Koserow, Kühlungsborn Stadt, Lancken-Granitz beschränkt auf den Ortsteil Seedorf, Loddin, Lohme, Lubmin begrenzt auf die Dünenstraße und nördlich davon Richtung Ostsee, Mirow Stadt beschränkt auf die Ortsteile Mirow (hier begrenzt auf die Schlossinsel und entlang der Schloßstraße / Strelitzer Straße) und Granzow, Mönchgut, Mönkebude begrenzt auf die Hauptstraße und nördlich davon Richtung Stettiner Haff, Nienhagen begrenzt auf die Strandstraße, Plau am See Stadt begrenzt auf das Gebiet beidseitig direkt an der Elde und das Carré nördlich der Elde eingegrenzt durch Mühlenstraße, Steinstraße, Große Burgstraße, Prerow, Putbus Stadt beschränkt auf die Ortsteile Putbus und Lauterbach, Putgarten beschränkt auf die Ortsteile Arkona, Vitt und Putgarten, Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin (hier entlang der K18 und westlich davon Richtung Müritz) und Boek, Rerik Stadt, Röbel/Müritz Stadt begrenzt auf das Gebiet Am Hafen (Straße der Dt. Einheit), Rostock Hansestadt beschränkt auf die Ortsteile Warnemünde (hier begrenzt auf das Gebiet beidseitig des Alten Stroms, die Seepromenade und die Alexandrinenstraße), Hohe Düne und Markgrafenheide, Sassnitz begrenzt auf das Gebiet östlich der Bahnhofstraße und südlich der Bachstraße bis zum Kurplatz, Sellin, Trassenheide, Ückeritz, Waren (Müritz) Stadt (begrenzt auf das Gebiet anliegend am Hafen und nördlich davon bis Große Mauerstraße), Wesenberg Stadt (begrenzt auf das Hafenareal im Ortsteil Wesenberg), Wieck a. Darß (begrenzt auf das Gebiet östlich der L21 bis Am Hafen), Wiek a. Rügen beschränkt auf den Ortsteil Wiek, Wustrow (FDZ), Zempin, Zingst, Zinnowitz, Zislow, Zierow (beschränkt auf den Ortsteil Zierow).

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