Arbeitsmarkt Dezember 2021 in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr gesunken. 57.100 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 8.000 weniger als im Dezember 2020. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,0 Prozent.

„Die Corona-Pandemie trübt weiterhin das Wirtschaftsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern. Das wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus, aktuell aber nicht mehr so stark wie im Vorjahr. Es bleibt wichtig, Unternehmen, Solo-Selbständige und Mitarbeitende zu unterstützen, um die Folgen der Pandemie so gut wie möglich abzudämpfen. Dafür haben Bund und Land gemeinsam Programme auf den Weg gebracht, die wir auch in diesem Jahr weiterführen wollen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Im Vergleich zum Vormonat November ist die Arbeitslosigkeit um 4,7 Prozent (2.600 Menschen) gestiegen.

Im Dezember 2021 haben 869 Betriebe für 10.572 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im November waren es 138 Betriebe für 1.623 Beschäftigte. Die Schwerpunkte der Anzeigen lagen in den Bereichen Hotel- und Gastronomie und im Einzelhandel. Als Folge der wirtschaftlichen Einschränkungen der Corona-Pandemie hat der Bund beschlossen, die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beizubehalten.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. Die Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

„Das ist eine wichtige und konkrete Unterstützung für die Beschäftigten, denn Einkommensverluste werden abgepuffert. Zugleich werden die Unternehmen entlastet. So soll erreicht werden, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben“, sagte Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Daten aus Oktober 2021) ist im Vorjahresvergleich um 5.000 (0,9 Prozent) auf 587.500 gestiegen. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.700), im Handel und in der Logistik-Branche (jeweils +600) sowie im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen und im Baugewerbe (jeweils +500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Vor allem in der Metall- und Elektroindustrie (-800) und im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (-600) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte verwies auf weitere Unterstützungsprogramme von Bund und Land, die für Unternehmen und Mitarbeitende aufgelegt wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um die Neustart-Prämie. Um einen Teil der Einkommensverluste zu kompensieren, hat das Land die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu aufgelegt.

„Wir beteiligen uns an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen“, sagte Schulte.

In seiner ersten Auflage deckte das Programm Kurzarbeit im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. Juni 2021 ab. Insgesamt wurden 1.589 Anträge für 13.542 Beschäftigte gestellt, davon waren Stand 30. Dezember 2021 insgesamt 1.485 Anträge mit einem Volumen von rund fünf Millionen Euro für 12.492 Beschäftigte bewilligt.

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