Naturschutz, Wassersport und Angeln

Polizei unterstützt Vereinbarung am Schweriner See

Schwerin – Zwei Jahre nach Abschluss der „Freiwilligen Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“ ist auch die Wasserschutzpolizei des Landes stärker unterstützend mit an Bord. Umweltminister Backhaus begrüßt dies als Bereicherung für den Naturschutz an Deutschlands viertgrößtem See:

„Die freiwillige Vereinbarung am Schweriner See ist eine große Errungenschaft für den Artenschutz und für den Erhalt unserer einzigartigen Naturlandschaften direkt vor der Haustür. Mit der Wasserschutzpolizei ist nun auch ein wichtiger Unterstützer hinzugekommen, um die gemeinsamen Regeln des Bündnisses noch wirkungsvoller umzusetzen. Davon profitieren am Ende Mensch und Natur“, so der Minister.

Die Wasserschutzpolizei achtet im Rahmen ihrer schifffahrtspolizeilichen Aufgaben auf die rechtlich geschützten Bereiche wie die Naturschutzgebiete Ziegelwerder, Kaninchenwerder und Großer Stein, Ramper Moor und Döpe und führt regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch.

Zu den Aufgaben gehören zudem die Beachtung der schifffahrtspolizeilichen Zeichen und Weisungen, Fahrten mit Jetski und anderen schnellfahrenden Booten. Auf der Bundeswasserstraße sind maximal bis 25 Kilometer pro Stunde, in allen Uferbereichen und im nördlichen Ziegelaußensee nur 9 Kilometer pro Stunde zulässig.

Zu den besonders schutzwürden Arten zählen Rohrweihe, Rohrdommel, Haubentaucher und verschiedene Entenvögel wie die Kolbenente und der Gänsesäger. Auch während der Mauserzeit von Mitte Juli bis Mitte September, in der viele Wasservögel flugunfähig sind, sollen bestimmte Bereiche nicht befahren werden.

Das Bündnis von 32 Partnern informiert die Nutzerinnen und Nutzer des Sees durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit über Schautafeln, Faltblätter, Internetinformationen, Weitergabe in den angeschlossenen Vereinen. Außerdem werden weitere Untersuchungen zum Erfolg der Maßnahmen durchgeführt, welche im Rahmen der Arbeit der Steuergruppe abgestimmt werden. Minister Backhaus lobt den Ansatz „Schutz durch Wissen“:

„Was wir schätzen, das schützen wir auch und wo es an Wissen fehlt, genau da setzt die Arbeit des Bündnisses an. Die hervorragende Bildungs- und Aufklärungsarbeit zeigt den Menschen auf, worauf zu achten ist und wofür es sich lohnt, behutsam mit dem Naturschatz am Schweriner See umzugehen. Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass sich noch mehr Partner der Vereinbarung anschließen und so dieses wertvolle Projekt unterstützen.“

Seit 2008 ist der gesamte Schweriner See und der Ziegelaußensee als Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“ festgesetzt und 2011 auch im Rahmen einer Landesverordnung rechtlich geschützt.

Eine im Zeitraum von 2013 bis 2015 durchgeführte Managementplanung für dieses Gebiet weist einige Maßnahmen auf, die zum Schutz der dort lebenden Vogelarten durchgeführt werden sollen. Dazu zählen der Schutz der Röhrichte und einiger Mauser- und Rastzonen auf den Seen. In einem dreijährigen, extern moderierten Prozess wurde mit den wesentlichen Partnern aus den Bereichen des Wassersports, der Angler, des Tourismus, des Naturschutzes und Behörden eine „Freiwillige Vereinbarung“ erarbeitet, die im Frühjahr 2020 der Öffentlichkeit präsentiert wurde.

Darin werden freiwillige Befahrensregeln vereinbart, die öffentlichkeitswirksam in Form von Schautafeln und einem Faltblatt sowie auf einer Webseite dargestellt werden. Rechtlich bindende Befahrensverbote wie im Falle der Naturschutzgebiete (NSG) im Schweriner Seen bleiben (mit den bekannten Ausnahmen) bestehen. Dafür wurde durch das Bundesverkehrsministerium eine Befahrensregelung per Verordnung erlassen.

Von den bisher 32 Unterzeichnern der Vereinbarung hat sich eine 17-köpfige Steuergruppe zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten, Informationen auszutauschen und weitere Untersuchungen und Maßnahmen abzustimmen.

Dazu wurde durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) eine begleitende Studie in Auftrag gegeben, um die Wirksamkeit der Regelungen zu begutachten. Eine weitere Studie zu den Auswirkungen von Raubsäugern auf den Bruterfolg der Wasservögel soll folgen. Außerdem fördert das StALU WM Maßnahmen zum Röhrichtschutz und zur Auslegung von „Mooringbojen“, die der Lenkung der liegenden Boote außerhalb der störungs-sensiblen Uferzonen dienen sollen.

Das Gremium der Steuergruppe wird von je einem Vertreter der Bereiche des Wassersports und des Naturschutzes geleitet und trifft sich mehrmals im Jahr.

Alle Maßnahmen werden über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Landesmittel gefördert.

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