GAP-Strategieplan vorgestellt

Schwerin – Am 22. Juni hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus den Agrarverbänden per Videoschalte die Programme der neuen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP), insbesondere die landesspezifischen Maßnahmen der zweiten Säule, vorgestellt.

„Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die neue Förderperiode der GAP. Unser Ziel ist es, den Landwirten so früh wie möglich Planungssicherheit zu geben. Das ist ein wichtiges Signal, erst recht in Zeiten des Krieges, turbulenter Märkte und steigenden Preisen. Deshalb werden wir uns in den kommenden Wochen noch mehrfach mit den Agrarverbänden zur Förderkulisse und Rahmenbedingungen austauschen.

Die Herausforderung besteht sicherlich darin, die ambitionierten Ziele des Green Deals und die Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels aus dem Pariser Abkommen mit der Lebenswirklichkeit der Landwirte zusammenzubringen. Hier treffen ökologische und ökonomische Interesse aufeinander. Um hier zu guten Kompromissen zu kommen,  muss man mit denjenigen, die es betrifft reden und das tun wir!“, sagte Backhaus heute in Schwerin.

Und zu reden gibt es viel: „Die Europäische Komission hat den GAP-Strategieplan der Bundesrepublik in der ersten Jahreshälfte geprüft und in rund 300 Punkten Nachfragen gestellt und Klärungsbedarf angemeldet. Diese Fragen werden derzeit mit Hochdruck durch den Bund beantwortet. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob und welche Änderungen sich daraus für die neue Förderperiode noch ergeben können. Ziel ist, dass der GAP-Strategieplan bis zur Antragsstellung im Herbst genehmigt werden kann. Ich bin mir bewusst, dass es für die Betriebe und uns alle eine knappe Kiste wird. Umso wichtiger ist es mir, dass sie in den Gesamtprozess einbezogen sind und von den neuen Verpflichtungen nicht kalt erwischt werden.“

Als neue Komponente der „grünen Architektur“ werden erstmals in der 1. Säule den Landwirten freiwillige Maßnahmen im Interesse des Umwelt und Klimaschuztes angeboten, zum Beispiel die Anlage von Blühflächen und Altgrasstreifen sowie nichtproduktiven Flächen über die Konditionalität hinaus.

Auch ein Programm für vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte und weitere Maßnahmen, wie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, die Beibehaltung von Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland, als auch die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen in Natura-2000-Gebieten werden finanziell ausgeglichen, führte Backhaus aus. Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).

Die meisten Öko-Regelungen sind mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar. Neu in der Förderung sind für Mecklenburg-Vorpommern die Duldung von Wiedervernässung (Prämie 450 €/ha), der Anbau von Paludikulturen (Prämie 450 €/ha), Strip-Till-/ Mulch-/ Streifen-/ Direktsaatverfahren (Prämie 60 €/ha), Extensive Ackernutzung (Prämie 325 € bis 800 €/ha), Prämie für Rauhfutterfresser auf Grünland im Ökolandbau (244 € bis 850 €/ha), Ganzjährige Haltung in Außenklimaställen mit Auslauf und Weidehaltung (Prämie 120 €/GV) sowie Natura-2000-Ausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen (Offenland: 90 bis 200 €/ha, forstwirtschaftliche Flächen: 20 bis 346 €/ha).

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 452,5 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel bereit. Hinzu kommen ca. 199,6 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro. In der ersten Säule sind es 312 Millionen Euro pro Jahr, darunter 81 Millionen Euro für Öko-Regelungen.

In der ersten Säule gibt es die Direktzahlungen an die Landwirte in Höhe von ca. 153 €/ha (2023) und 144 €/ha (2026) die Umverteilungsprämie bis 40 ha in Höhe von 69,16 €/ha und bis 60 ha in Höhe von 41,49 €/ha, die gekoppelte Prämie für Schafe und Ziegen 34,83 Euro und Mutterkühe 77,93 Euro, die Junglandwirteprämie in Höhe von 134,04 Euro für bis zu 120 ha.

„Wir haben mit unseren Programmen in der 2. Säule an die erfolgreichen Maßnahmen der laufenden Förderperiode angeknüpft aber auch neue Angebote unterbreitet, damit die Landwirte ihren Beitrag für sauberes Wasser, Biodiverisät und Klimaschutz auch ausgelichen bekommen.

Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, eine Unterstützung der Schaf-und Ziegenhalter und der Mutterkuhhalter in der 1. Säule zu etablieren. Dafür habe ich mich auf Bundesebene besonders eingesetzt“, so Backhaus.

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