Förderung von Balkon-Kraftwerken startet

Schwerin – Ab dem 8. November 2022 können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Anträge auf Förderung von sogenannten steckerfertigen Balkon-Photovoltaik-Anlagen stellen. Das teilt der zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, mit:

„Ich freue mich, dass heute, am 07.11.2022, die Förderrichtlinie veröffentlicht wurde, mit der Bürger eine Förderung in Höhe von 500 € für steckerfertige Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt erhalten können. Für dieses Förderprogramm stehen 10 Mio. € zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort nach Installation der Anlage beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden“, so Minister Backhaus.

„Der Vorteil dieser Förderung ist, dass wir etwas für die Mieterinnen und Mieter im Land tun, um die eigene Stromrechnung durch die Nutzung von regenerativer Energie zu mindern. Das ist auch unter sozialen Gesichtspunkten extrem wichtig: Mieter und Mieterinnen haben kaum eine Möglichkeit, etwas zur Minderung der Energiekosten zu tun, außer Strom einzusparen.

Eigenheimbesitzer dagegen können viel unternehmen, um Energie einzusparen und die Kosten zu senken: Sie können das Haus dämmen, sie können die Heizung umstellen, sie können größere PV-Anlagen installieren. Daher haben wir uns für das Zuschuss­programm für steckerfertige PV-Anlagen entschieden. Damit stärkt die Landesregierung den Trend der abnehmenden Einspeisevergütung hin zur stärkeren Konzentration auf den Eigenverbrauch“, fährt Backhaus fort.

PV-Mini-Anlagen könnten bis zu einer Leistung von 600 W genehmigungsfrei installiert werden, lediglich die Anmeldung beim Energieversorger und der Bundesnetz­agentur sei notwendig, ergänzt der Minister. Für die Mieter und Mieterinnen könne danach die Einsparung einer steckerfertigen PV-Anlage jährlich bei 140 € liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa einem Nettoenergieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspreche.

„Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen“, führt Backhaus weiter aus. „Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 2.420 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden.

Ich erwarte natürlich auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen für unser Klima. Selbst wenn die Mieter*innen nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen.

Zusätzlich zur Minderung der Stromkosten und Treibhausgasemissionen gibt es für mich bei diesem Förderprogramm drei weitere für den Klimaschutz in MV sehr wichtige Aspekte:

  1. Sensibilität für Stromverbrauch

Mit dem Programm erreichen wir, dass die Bürger sich mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. Wann läuft welches Gerät? Kann ich die Sonnenenergie anteilig für die Waschmaschine nutzen? Wie hoch ist denn mein Blindverbrauch? Dies führt erfahrungsgemäß dazu, dass das eigene Verhalten bezüglich des Energetischen Fußabdrucks überdacht wird.

  1. Identifikation mit Klimaschutz

PV Anlagen auf dem Balkon oder der wohnungseigenen Terrasse werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und sehen, wie und dass es simpel funktioniert! Das generiert einen Nachahmungseffekt und sensibilisiert unsere Bevölkerung auch für schwergewichtigere energierelevante Themen.

  1. Erfolg mit geringen Investitionen

Auch wenn die Kosten für PV-Anlagen steigen, so sind diese doch verhältnismäßig günstig (600 Watt kosten aktuell ab 1000 €), einfach zu handhaben und schnell zu installieren. Die Minderung der Stromkosten ist auf der nächsten Stromkostenabrechnung sofort spürbar.

Wir werden dieses Förderprogramm deshalb und gerade im Kontext der breiten öffentlichen Beteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes M-V, intensiv begleiten. Viele andere Einrichtungen und auch Bundesländer haben sich schon für unsere Förderrichtlinie interessiert. Es erreichen uns täglich Anfragen, so dass ich erfreut feststellen kann, dass diese Förderung bei den Bürgern und Bürgerinnen Interesse weckt und die Energiewende in unserem Land unterstützen kann.

Das Förderverfahren ist einfach und schlank beim LFI angelegt- jeder kann beginnen, installieren und dann wird einfach die Rechnung, ein Foto der installierten Anlage, eine Kopie des Ausweises und der EC-Karte eingereicht, das LFI prüft und die Auszahlung kann erfolgen.

Das Landesförderinstitut wird in unserem Auftrag darauf achten, dass von den bereitgestellten Fördermitteln etwa 6 Mio. € für Mieter und der Rest für die Unterstützung von Eigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, Verwendung finden. Damit sollen im Kontext gleicher Lebensverhältnisse unsere finanziell schwächeren Teilhaber im Land unterstützt werden“, sagt Minister Backhaus und fügt hinzu:

„Optimierungsmöglichkeiten gibt es selbstverständlich auch: Einige Vermietende sperren sich gegen die steckerfertigen PV-Anlagen und auch die Installation kann noch weiter vereinfacht werden. Jedoch wird in der Zukunft meiner Ansicht nach zu einer komfortablen Mietwohnung die ordnungsgemäß abgesicherte Energiesteckdose für eine steckerfertige PV-Anlage hinter einem Zweirichtungszähler genauso dazugehören müssen wie der barrierefreie Zugang zum Breitband-Internet.

Die soziale Marktwirtschaft muss auch hier den realen Bedarfen der Kundschaft folgen. Die meisten Vermietenden bieten jedoch in Verbindung mit Ihren Energieversorgern bereits Zusatzinformationen zum Anmeldeverfahren und zu den empfohlenen einschlägigen technischen Normen und Richtlinien sowie Zugangsinformationen zum Marktstammdaten­register an, was ich sehr begrüße. Der Antragstellende kann dann im Zusammenspiel mit dem Vermieter darüber entscheiden, ob er die Anlage elektrisch durch einen Fachmann fest installieren lässt oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung anschließen wird.

Wir werden hierzu aktiv auf die Verbände zugehen, um den Bürgern in unserem Land die Nutzung von stecker­fertigen PV-Anlagen auf Balkonen, an Fassaden und auf Terrassen, leichter zu gestalten. Durch die Anbringung der Anlagen an Gebäuden ergeben sich auch keine Konflikte im Bereich der Landnutzung, was mir als Landwirtschaftsminister natürlich sehr am Herzen liegt.

Klar ist mir auch, dass wir mit den uns durch das Haushaltsgesetz vom Parlament zugestandenen Fördermitteln in Höhe von 10 Mio. € nicht allen Mietern in Mecklenburg-Vorpommern helfen können, jedoch einen neuen Weg eröffnen können, der die Sensibilität für eine künftige Klimaneutralität bei Nutzern, Erzeugern und Entscheidern maßgeblich verändern kann“, so der Klimaschutzminister abschließend.

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