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Autor: Rügenbote

BGE legt neue Arbeitsstände zu Endlager-Teilgebieten in MV vor

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 3. November 2025 erneut Zwischenstände zur Bewertung der sogenannten rvSU-Ausschlussgebiete veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Regionen, die im Rahmen der Standortsuche für ein mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle anhand geowissenschaftlicher Kriterien überprüft werden. Ziel dieser sogenannten „repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen“ (rvSU) ist es, Gebiete zu identifizieren, die für ein Endlager ungeeignet, wenig geeignet oder potenziell geeignet sind. Die nun veröffentlichten Arbeitsstände geben den aktuellen Stand dieser Bewertungen wieder.

Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte dazu: „Die heute veröffentlichten Ergebnisse bestätigen weitgehend die Bewertungen, die der Geologische Dienst Mecklenburg-Vorpommern bereits in seiner Stellungnahme vorgenommen hat. Das zeigt, dass unsere geowissenschaftliche Arbeit fundiert war und im Verfahren auf Bundesebene Gehör findet.“

Von den insgesamt sechs Teilgebieten in Mecklenburg-Vorpommern wurden diesmal die Gebiete 005 (Tonstein, Dogger) und 007 (Tonstein, Unterkreide) bewertet. Beide erhielten Einstufungen in die Kategorien C und D, also „wenig geeignet“ bis „ungeeignet“. Das in Rügen befindlicheTeilgebiet 078_08 (Salz, Zechstein) war bereits im Jahr 2024 als ungeeignet bewertet worden.

Backhaus betonte: „Das sind wichtige Zwischenergebnisse, aber keine abschließenden Bewertungen. Wir werden das weitere Verfahren konstruktiv begleiten und darauf achten, dass die geologischen Besonderheiten unseres Landes weiterhin sachgerecht berücksichtigt werden.“

Noch nicht bewertet wurden die Gebiete 004 (Ton, Tertiär), 006 (Ton, Lias) und 022 (Salzstock Werle). Ihre Bearbeitung ist bis Ende 2026 zu erwarten. Ende 2027 sollen die Vorschläge für mögliche Standortregionen durch die BGE vorgelegt werden.

„Mir ist wichtig, dass dieses Verfahren weiterhin transparent und wissenschaftsbasiert geführt wird. Sicherheit und Nachvollziehbarkeit müssen dabei oberste Priorität haben, damit wir eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung haben“, so Backhaus abschließend.

Regenbogen AG räumt Campingplatz Prerow

Prerow – uf ihrer Internetseite hat die Regenbogen AG angekündigt, bis zum 14. November eine Teilfläche des Campingplatzes Prerow zu räumen und diese anschließend an das Land zurückzugeben. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt diesen Schritt.

„Für die Dauercamper, die Gewerbetreibenden vor Ort und für die Gemeinden ist eine einvernehmliche Lösung von großem Interesse. So wird Planungssicherheit für die kommende Saison hergestellt.

Das gilt auch für den neuen Betreiber des Campingplatzes. Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV und die Ahoi Camp Prerow GmbH stehen mit ihren Vertragsver­handlungen kurz vor dem Abschluss.

Voraussichtlich kann noch in diesem Monat ein längerfristiger Pachtvertrag abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage der Betrieb durch Ahoi und insbesondere auch die dringend benötigten Investitionen auf dem gesamten Campingplatz erfolgen können. Zur Saison 2026 werden dann die Camper Betriebssicherheit und verbesserte Bedingungen auf dem Platz vorfinden“, so Backhaus.

Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung

Auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister, JuMiKo, bringt Ministerin Jacqueline Bernhardt einen Beschlussvorschlag ein.

Schwerin – „Vermieterinnen und Vermieter können noch immer nahezu folgenlos überzogene Mietpreiserhöhungen verlangen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die geforderte Mieterhöhung über der Kappungsgrenze liegt, die in § 558 Absatz 3 BGB gesetzlich verankert ist. Selbst wenn sich die Mieterin oder der Mieter dagegen wehrt, werden solche Forderungen nur hinsichtlich des übersteigenden Teils unwirksam.

Es sollte daher geprüft werden, ob die vollständige Unwirksamkeit eines der Höhe nach ungerechtfertigten Mieterhöhungsverlangens einen stärkeren Schutz für Mieter und Mieterinnen von Wohnraum bietet. Mietende sind in der Regel auf Seiten der strukturell schwächeren Vertragsparteien. Es trifft oftmals finanziell schwächere Menschen, die aufgrund der Wohnraumknappheit keine adäquate Ausweichlösung organisieren können.

Für einen verbesserten Schutz der Mieterinnen und Mieter sollte der Sanktionsdruck auf Seiten der Vermietenden erhöht werden. Die Norm des § 558 BGB wäre um eine entsprechende Rechtsfolge zu ergänzen, die möglichen Mietwucher jenseits strafrechtlicher Konsequenzen sanktioniert. Der Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern mündet daher in einer Prüfbitte an die zuständige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Wir brauchen einen echten Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo in Leipzig.

„Auch sind im Mietrecht die gesetzlichen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung aus meiner Sicht unzureichend. Gerade für Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten besteht vor allem bei unberechtigten Eigenbedarfskündigungen hier Handlungsbedarf. Zu beachten ist natürlich immer, dass die Rechtslage zur Eigenbedarfskündigung schon allein vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie komplex erscheint.

Es gilt aber auch, die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Dabei sind die Belange der Mietenden, also das Bestandsinteresse, als auch das Erlangungsinteresse der Vermietenden in angemessener Weise zu berücksichtigen. Nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB liegt ein berechtigtes Interesse der vermietenden Partei an der Beendigung des Mietverhältnisses dann vor, wenn die Räume als Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige des eigenen Haushalts benötigt werden.

Diese Gründe, die im Kündigungsschreiben anzugeben sind, sind aber für die betroffenen Mieterinnen und Mieter schwer zu überprüfen, so dass Scheinbedarfskündigungen rechtlich kaum sanktioniert werden können. Ich plädiere für eine gesetzliche Präzisierung der Begründungspflicht. Zu überlegen wäre zum Beispiel, ob zu der Person, die nach der Eigenbedarfskündigung bedacht wird, nähere Details genannt werden sollten.

In Betracht kämen aber auch Angaben dazu, ob die vermietende Partei über weitere Wohnungen verfügt, die gegebenenfalls den Eigenbedarf decken könnten. Auch hier soll die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten werden zu prüfen, ob an dieser Stelle der Schutz für Mieterinnen und Mieter gestärkt werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Herbst-Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) tagt am 6./7. November 2025 in Leipzig.

Was muss Politik jetzt leisten?

Sozialministerin Drese lädt zum Bürgerdialog nach Grevesmühlen ein

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese lädt alle Interessierten in der kommenden Woche zu einem Bürgerforum in Grevesmühlen ein. Unter dem Titel „Was muss Politik jetzt leisten?“ können Bürgerinnen und Bürger im Museums- und Vereinshaus ihre Fragen an die Ministerin richten und gemeinsam mit ihr diskutieren.

„Wir wollen die Meinungen der Menschen in Grevesmühlen und der Region erfahren, über die Themen des Sozialministeriums informieren und Anregungen für die Regierungsarbeit mitnehmen. Was läuft gut? Wo drückt der Schuh? Wo sehen Sie Herausforderungen oder gibt es Unsicherheiten? Mir geht es um einen lebendigen, respektvollen Austausch auf Augenhöhe“, erklärte Drese im Vorfeld.

Auch zu den großen sozial- und gesundheitspolitischen Themen wie der laufenden Krankenhausreform oder den Herausforderungen in der Pflege informiert die Ministerin und berichtet über aktuelle Entwicklungen und Vorhaben. „Aber selbstverständlich können unsere Gäste über alle gesellschaftlichen und politischen Bereiche sprechen. Dazu kann selbstverständlich auch der Start der Karnevalssaison gehören, der in Grevesmühlen eine große Rolle spielt“, sagte Drese mit einem Augenzwinkern.

Das Bürgerforum beginnt am Dienstag, den 11. November um 17:00 Uhr im Luise-Reuter-Saal (Am Kirchplatz 5, 23936 Grevesmühlen). Die Veranstaltung ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen. Eine Anmeldung ist per Mail (pressestelle@sm.mv-regierung.de) oder digital unter https://t1p.de/Grevesmuehlen möglich.

Backhaus: „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel“

Plau am See – Anlässlich der heute stattfindenden Fachtagung Wasser und Abwasser in Mecklenburg-Vorpommern der BDEW/DVGW-Landesgruppe Nord im Parkhotel Klüschenberg in Plau am See, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus – der nicht persönlich vor Ort sei konnte – die zentrale Bedeutung einer sicheren Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Funktionieren der Gesellschaft, mahnte einen verantwortungsvollen Umgang mit den Wasserressourcen an und betonte die Notwendigkeit von Kooperationen, vorausschauender Planung und moderner Gesetzgebung, um die Wasserwirtschaft zukunftssicher aufzustellen.

 „Wir alle tragen Verantwortung für eine der sensibelsten Infrastrukturen unseres Landes – die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und die verlässliche Behandlung des Abwassers. Diese Arbeit geschieht oft im Verborgenen, doch sie ist elementar für das Funktionieren unserer Gesellschaft“, so Backhaus.

Er betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich über ein gutes und stabiles Wasserdargebot verfüge. Täglich würden rund 270.000 bis 310.000 Kubikmeter Rohwasser entnommen, davon mehr als 85 Prozent aus Grundwasser. „Das klingt nach einem beruhigend großen Spielraum – aber wir dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Trockenperioden nehmen zu, die Grundwasserneubildung stagniert mancherorts. Deshalb müssen wir mit diesem Schatz sehr sorgsam umgehen“, sagte der Minister.

Mit der im Juli verabschiedeten Trinkwasserversorgungskonzeption 2040 habe die Landesregierung eine strategische Grundlage geschaffen, um Versorgungssicherheit, Qualität und Klimaanpassung langfristig zu gewährleisten. Zudem sei im Sommer die Landeswasserstrategie beschlossen worden, die konkrete Maßnahmen für nachhaltige Wassernutzung und besseren Schutz der Ressourcen vorsehe.

Ein Schwerpunkt liege auf Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft: „Erfolgreicher Gewässerschutz entsteht nicht allein durch Auflagen, sondern durch Partnerschaften. Mit der Landeskooperation zum vorsorgenden Trinkwasserschutz setzen wir auf Zusammenarbeit statt Konfrontation“, erklärte Backhaus.

Er kündigte außerdem an, dass die Novelle des Landeswassergesetzes Anfang kommenden Jahres im Landtag beschlossen werden solle. Die Erhöhung des Wasserentnahmeentgelt soll aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027 erfolgen. „Wer Wasser nutzt, beteiligt sich an seinem Schutz. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr – ein Cent pro Kopf und Tag ist nicht zu viel für das wertvollste Lebensmittel überhaupt.“

Mit Blick auf die neue Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) unterstrich der Minister die großen Investitions- und Innovationsanforderungen, insbesondere bei der Einführung der vierten Reinigungsstufe. „Wir müssen technische Machbarkeit, Umweltziele und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen – und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Abwasserbetriebe sichern“, sagte Backhaus.

Abschließend appellierte der Minister an die Verantwortlichen in der Branche, die anstehenden Herausforderungen gemeinsam zu gestalten: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine leistungsfähige, engagierte Wasserwirtschaft, die Großes geleistet hat. Mit Fachverstand, Pragmatismus und Entschlossenheit werden wir auch die kommenden Aufgaben meistern.“

Seafood Star: Müritzfischer bekommen Preis für den „Besten Onlineshop“

Hamburg – Heute hat Fischereiminister Dr. Till Backhaus im Rahmen des internationalen Fischwirtschaftsgipfels zur Verleihung des „Seafood-Stars“ in Hamburg ein Grußwort gehalten. Der Sea Food Star ist ein Branchenpreis für Fisch- und Meeresfrüchteprodukte und Händler, der seit 18 Jahren vom „FischMagazin“ verliehen wird. Insgesamt werden Preise in zehn verschiedenen Kategorien vergeben, wie der „Besten Fischtheke“ oder dem „Besten mobilen Fischgeschäft“ sowie vier Sonderpreise, etwa das „Beste Fisch Event“ oder der „Beste Onlinehandel“. Eine Auszeichnung ging auch nach Mecklenburg-Vorpommern an die Fischerei Müritz Plau GmbH für den besten Onlineshop. Im vergangenen Jahr wurde das Unternehmen bereits in der Kategorie „Bestes stationäres Fisch-Fachgeschäft“ für das 2023 gegründete FischKaufHaus ausgezeichnet.

„Zu allererst gratuliere ich den Müritzfischern zu diesem Preis. Mit mehr als 70 Jahren Erfahrung ist das größte Binnenfischereiunternehmen Deutschlands fest in der Region verankert und gleichzeitig immer offen für neue Wege. Bereits 2014 hat Geschäftsführer Schaffran das Potenzial des Online-Handels im Foodsektor erkannt und erschloss damit neue Märkte. Das Unternehmen ist ein würdiger Sieger und ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man Tradition und Innovation miteinander verbinden kann“, sagte Backhaus.

Gleichzeitig verwies er auf die schwierige wirtschaftliche Lage. „Viele Unternehmen sind durch die Krisen der vergangenen Jahre gezeichnet, etwa den Brexit, Corona und den Ukraine-Krieg. Auch innerhalb der EU ist es durch neue Verordnungen nicht gerade leichter geworden. Deswegen unterstützt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Küstenfischerei seit 2017 über Maßnahmen der zeitweiligen Stilllegung, in deren Rahmen bis heute rd. 14 Mio. Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln geflossen sind. Daneben wurden mit solchen Mitteln auch zwei kleinere Abwrackmaßnahmen 2020 und 2022 finanziert. Des Weiteren gleichen wir den Küstenfischern seit vier Jahren die nachgewiesenen Schäden an Fängen und Fanggeschirr durch Robben aus und wollen dies bis 2027 fortführen. Hier sind bislang rd. 920.000 Euro gezahlt worden. Daneben unterstützten wir die Betriebe bei der Umrüstung von Fanggeräten und vor allem bei ihren Aktivitäten zur Selbstvermarktung an Bord und an Land mit rund 2 Mio. Euro“, sagte Backhaus.

Er nahm außerdem die verschiedenen Möglichkeiten der Diversifizierung in den Blick. Neben derjenigen ersten Grades, zu der die Erweiterung der Aktivitäten im Kerngeschäft von Fischerei und Aquakultur zählen, kommen solche zweiten Grades hinzu, die sich an dieses Kerngeschäft eng anlehnen. Hierzu gehören bspw. Angebote an Angler und Touristen oder die Mitwirkung der Fischereibetriebe bei der fischerei- und umweltbezogenen Forschung. Schließlich kommt noch ein quasi dritter Grad hinzu, wenn Fischereiunternehmen ihr Geschäftsfeld auch über die Sparte hinaus ausdehnen. Beispielhaft nannte der Minister den Verein Sea Ranger eV aus Wismar, der Interessenlagen von Küstenfischern zur Diversifizierung gezielt bündelt. Um es Fischern zu erleichtern, im erweiterten Themenfeld als Experten anerkannt und gebucht zu werden, bietet das Land seit 2023 die Ausbildung zum Fachwirt für Fischerei und Meeresumwelt an. Den ersten Ausbildungsjahrgang haben elf Absolventen abgeschlossen. Diese Maßnahme hat das Land mit mehr als 100.000 Euro EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFF) gefördert.

Die Zahlen aus dem letzten Fonds EMFF illustrieren, wo das Land dem Sektor zwischen 2014 bis 2023 Hilfe geleistet hat: So sind fast 25 Mio. Euro an EU- und nationaler Förderung für Vorhaben geflossen, die dem Bereich nachhaltige Fischerei zuzuordnen sind. Davon 9,4 Mio. Euro für 631 Vorhaben der zeitweiligen Stilllegung der Küstenfischerei, 2,6 Mio. Euro für 25 Vorhaben der endgültigen Stilllegung (Abwrackung), rd. 280.000 Euro für investive Vorhaben der Binnen- und Küstenfischer, 515.000 Euro für den Ausgleich nachgewiesener Robbenschäden, ca. 2,2 Mio. Euro für Aalbesatzmaßnahmen, darunter auch im Küstenmeer sowie rd. 10 Mio. Euro für Bestandförderungsmaßnahmen u.a. bei Hecht, Meerforelle, Baltischem Stör und für das Aalmanagement. Die Sparte Aquakultur wurde mit mehr als 18 Mio. Euro unterstützt, davon rd. 1,5 Mio. Euro für 6 investive Vorhaben, darunter auch die Neugründung dreier kleinerer Unternehmen. Mehr als 4,2 Mio. Euro sind in 35 sog. Bottom-up-Vorhaben in den sechs Fischwirtschaftsgebieten geflossen, die in MV rund zwei Drittel der Küste einschließlich Rügens und Teile der mecklenburgischen Seenplatte abdecken.

Schließlich wurden in MV aus dem EMFF noch weitere rd. 9.1 Mio. Euro für Vorhaben zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischerei- und integrierten Meerespolitik sowie zur Administration eingesetzt. Effektiv sind damit in rd. sieben Jahren fast 57 Mio. Euro öffentlicher Mittel in den Fischerei-Sektor geflossen.

„MV hat sich sehr bemüht, den Sektor in schwierigen Zeiten zu begleiten. Das setzen wir auch fort. Gerade haben wir den ersten Zahlungsantrag zum EMFAF mit einem EU-Mittelvolumen von knapp 7 Mio. Euro an die Kommission geschickt“, ergänzte Backhaus. Darüber hinaus ist das Land auf allen Ebenen aktiv, um den Sektor zu begleiten, wie zuletzt in der Zukunftskommission Fischerei des BMLEH. Schwerpunkte müssen dabei vor allem sein, junge Menschen für den Sektor zu gewinnen, spezifische Infrastrukturen anzupassen, die Fischereitechnik weiterzuentwickeln, etwa durch beidseits robbensicherer Fanggeräte, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in der Ostsee und in anderen Fischereigewässern zu schaffen sowie die Fischerei und das Fischereimanagement zu modernisieren.

„Dies sind Themenfelder, in denen MV den Sektor aus dem EMFAF – wo uns bis 2029 rd. 46 Mio. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung stehen – weiter unterstützen wird. Der Rat der EU-Fischereiminister hat kürzlich Fangquoten beschlossen, welche keine weiteren Einschränkungen gegenüber dem laufenden Jahr bedeuten. Ich bin zufrieden, dass unsere gemeinsamen Forderungen mit Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr gehört wurden. Es ist gelungen, die Bedingungen für unsere Küstenfischer, wenn auch auf einem sehr niedrigen Niveau, zu stabilisieren und ihnen Planungssicherheit zu geben. Unsere Fischerinnen und Fischer stehen seit Jahren unter enormem Druck. Umso wichtiger ist, dass wir ihnen mit solchen Beschlüssen Stabilität geben. Gleichzeitig müssen wir die wissenschaftlichen Empfehlungen zur Erholung der Bestände ernst nehmen und an Konzepten arbeiten, die eine nachhaltige Nutzung der Ostsee langfristig sichern“, sagte Backhaus abschließend.

Schule spielt Oper

Österreichische Künstler nehmen Gingster Grundschule mit in die Klassikwelt

Insel Rügen – Musikunterricht der besonderen Art erlebten die Gingster Grundschüler. Denn in einem Projekt mit der „Kinderoper Papageno“ verwandelte sich die Turnhalle in einen Musiksaal. Die Opernsänger Sascha Resch und Gregor Braun aus Wien hatten mit wenigen künstlerischen Mitteln und ihrer sehr sympathischen Art die 150 Jungen und Mädchen in ihren Bann gezogen. Da fiel es nicht schwer, Auszüge aus Mozarts „Zauberflöte“ exemplarisch zu zeigen und sogar mitzuspielen.

Musiklehrerin Nicole Hoppe war begeistert von der Idee: „Wann haben wir schon mal die Chance, Sänger, Ideen und Musik in der Form zu präsentieren.“ Sie nutzte die Zeit vor den Herbstferien, um die Schüler auf den Theatermorgen vorzubereiten. Einige Kinder aus den 4. Klassen bekamen kurzerhand ein paar Rollen und lernten kurze Texte auswendig. Andere Mitschüler wurden kurzfristig aus der Gruppe ausgewählt, um kleinere Rollen ohne Text zu übernehmen.

Marten Briesemeister als Tamino (rechts) und Ida Andreas als Tamina bestehen die Wasser- und Feuer-Prüfung in der Opernhalle Gingst. Foto: Nicole Hoppe
Marten Briesemeister als Tamino (rechts) und Ida Andreas als Tamina bestehen die Wasser- und Feuer-Prüfung in der Opernhalle Gingst. Foto: Nicole Hoppe

Nach einer Einführung in Leben und Wirken des Komponisten Wolfgang Amadeus Mozarts, begann das interaktive Spiel. Sascha Resch und Gregor Braun beeindruckten Schüler und Lehrer mit ihrem erzählerischen und sängerischen Können. „Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn wir unkompliziert und spontan mit Kindern arbeiten“, sagt Gregor Braun am Rande des Minikonzerts. Schön sei es, wenn die Kinder mit einer kleinen Vorbereitung und mit einer guten Moderation so schnell bei der Sache sind.

Der Wiener Opernsänger Gregor Braun (Bildmitte) moderiert die Schlussszene der Gingster „Zauberflöte“. Foto: Nicole Hoppe
Der Wiener Opernsänger Gregor Braun (Bildmitte) moderiert die Schlussszene der Gingster „Zauberflöte“. Foto: Nicole Hoppe

Große Kinderaugen verfolgten die Szenen und die auftretenden Talente. Bei der Flucht Taminos (Marten Briesemeister) vor der bösen Schlange, der Begegnung zwischen Tamino und Papageno oder der Befreiung Taminas (Ida Andreas) aus den Händen des angeblich grausamen Sarasto erklang Mozarts Musik und blieb dem Publikum in Erinnerung. Mit einem gemeinsamen Showeffekt beteiligten sich Künstler und Zuschauer an Taminas und Taminos zu bestehender Prüfung. Mutig und ohne zu zaudern mussten sie durch Feuer und Wasser gehen. Große farbige Tücher bewegten sich nun im Klang der klassischen Noten und bewegt von den zuschauenden Kindern.

Die Opernstunde in Gingst hat noch ein Nachspiel. „Im kommenden Schuljahr unterstützt unser Förderverein erneut das Musikprojekt der Grundschule“ erklärt Schulleiter André Farin. Neben dem jährlichen Theaterbesuch in Putbus könne sich so ein zweiter Musikbaustein in der Ausbildung der Grundschüler etablieren.

Bürgerräte können belebendes Element für die Demokratie sein

Fachtag diskutiert über Stärkung der Bürgerbeteiligung

Schwerin – Am Dienstag fand in Schwerin ein Fachtag zum Projekt Bürgerräte für M-V statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung unter dem Titel „Bürgerbeteiligung stärken. Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern“ standen die Potenziale von Bürgerräten und anderen dialogorientierten Beteiligungsformaten als Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie.

Außerdem wurde diskutiert, wie Bürgerbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt und mehr Menschen in der Politik Gehör verschafft werden kann. In Fachvorträgen und Gesprächsrunden wurden theoretische Erkenntnisse und praktische Erfahrungen mit Bürgerräten in Mecklenburg-Vorpommern vermittelt. Darüber hinaus zeigte ein Blick nach Sachsen, wie Bürgerbeteiligung institutionell verankert werden kann.

„Wir müssen besser miteinander ins Gespräch kommen, respektvoll und auf Augenhöhe. Wir müssen dabei auch andere Positionen und Unterschiede aushalten. Wir müssen Neues ausprobieren, um mehr Menschen für gesellschaftliches und politisches Engagement zu gewinnen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in ihrem Grußwort. Dabei gehe es gerade auch um diejenigen, die enttäuscht sind, die sich abgehängt fühlen.

„Deshalb finde ich das Projekt Bürgerräte so spannend und wichtig für eine lebendige Demokratie“, so Drese. „In vielerlei Hinsicht ist die zufällige Zusammensetzung der Bürgerräte ihre größte Stärke. Denn sie bringen ganz unterschiedliche Menschen miteinander ins Gespräch, fördern Verständnis und Verantwortung und machen Demokratie erlebbar“, sagte die Ministerin.

„Bürgerräte stärken die parlamentarische Demokratie. Sie unterstützen die öffentliche Willensbildung, setzen dem zunehmenden Vertrauensverlust in das politische System etwas entgegen und ermutigen Menschen, sich zu beteiligen. Dass Bürgerräte konstruktive Empfehlungen für dringliche Themen vor Ort erarbeiten, haben sie bereits zweimal – 2024 in Malchin und 2025 in Neubrandenburg – gezeigt. Wir hoffen, im Rahmen unseres Projektes auch in 2026 weitere Bürgerräte in M-V beraten und begleiten zu können“, sagte Uta Rüchel, Leiterin des Projektes Bürgerräte für M-V.

Bürgerräte für MV ist seit 2023 ein Projekt von fint e.V. im Rahmen der Initiative Zukunftshandeln. Es wird durch die Robert Bosch Stiftung und den Bürgerfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

Gegenstand des Projektes ist die fachliche Beratung und Begleitung von dialogorientierten Beteiligungsformaten, insbesondere Bürgerräten in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei beispielhafte Bürgerräte wurden 2024 in Malchin und 2025 in Neubrandenburg durch das Projektteam begleitet und moderiert.

Bürgerräte bilden vielfältige Perspektiven ab und können breit abgestimmte Positionen für konfliktreiche Fragestellungen entwickeln. Die Zusammensetzung der ehrenamtlichen Bürgerräte wird gelost, um den Querschnitt der Bevölkerung zu repräsentieren. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnen sie somit eine zusätzliche Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Ihre eigene Sicht zählt, aber auch das gemeinsame Nachdenken über Lösungen im Sinne des Gemeinwohls ist gefragt. Für die politisch Verantwortlichen können die Empfehlungen eines Bürgerrats ein guter Kompass für grundlegend zu treffende Entscheidungen sein.