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Autor: Rügenbote

Neues Verfassungsschutzgesetz: Mehr Rechtssicherheit und Kontrolle

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute einen Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern an aktuelle verfassungsgerichtliche Vorgaben anzupassen und den Datenschutz weiter zu verbessern.

„Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zu verschiedenen anderen Verfassungsschutzgesetzen entschieden hatte, konsequent um. Wir schaffen klare, rechtsstaatlich fundierte Regelungen, die einerseits die Sicherheit unseres Landes gewährleisten und andererseits die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.

Die Änderungen beruhen insbesondere auf drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung der Befugnisse und Kontrollen des Verfassungsschutzes verlangen.

Jede Maßnahme des Verfassungsschutzes muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Je schwerwiegender der mögliche Eingriff in die Rechte einer Person ist, desto höher müssen die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an die Beobachtungsbedürftigkeit sein. „Wir stellen klar: Der Verfassungsschutz darf nur dann zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Personen oder Gruppen beobachten und damit in deren Grundrechte eingreifen, wenn dies wirklich erforderlich ist – und nur in einem klar definierten, gesetzlich geregelten Rahmen“, betont Christian Pegel.

Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen ist eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle vorgeschrieben. Dafür schlägt der heute durch das Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die G10-Kommission des Landtages vor. „Transparenz und Kontrolle sind zentrale Elemente eines modernen Verfassungsschutzes. Deshalb wird die unabhängige Vorabkontrolle gesetzlich eingerichtet – ein wichtiger Schritt für noch mehr Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen“, erklärt der Minister.

Ein Bestandteil der Gesetzesänderung betrifft die Herabsetzung des Alters von minderjährigen Personen, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Speicherung von Daten erfolgen kann. „Leider müssen wir feststellen, dass Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen. Um dem wirksam begegnen zu können, benötigen wir rechtliche Möglichkeiten, um entsprechende Erkenntnisse auch bei noch nicht volljährigen Extremistinnen und Extremisten unter engen Voraussetzungen speichern zu können – selbstverständlich mit klaren Schutzmechanismen.“

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, wird künftig noch restriktiver geregelt. Für jede Übermittlung ist noch einmal weitergehender als bislang künftig zu prüfen, ob der dadurch entstehende Grundrechtseingriff auf Seiten der übermittelnden bzw. der empfangenden Stelle nach dem Gesetz gerechtfertigt ist.

„Wir bemühen uns dabei, die verständlichen Interessen der Menschen an einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden über extremistische Gefahren und dem Schutz des Einzelnen zu einem fairen Ausgleich zu bringen – dafür stärken wir den Datenschutz und schaffen Rechtssicherheit für die Sicherheitsbehörden, die auf die gegenseitigen Informationen unter den Behörden zur Verhinderung gefährlicher Entwicklungen angewiesen sind“, verdeutlicht Christian Pegel.

Die Änderungen betreffen auch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtags. So wird künftig geregelt, dass die Kommission eigenes Personal in die geheimen Sitzungen der PKK einbeziehen kann. Zudem haben Beschäftigte der Verfassungsschutzbehörde das Recht, sich mit Eingaben an die PKK zu wenden. Damit wird die PKK zu einer unabhängigen Petitionsinstanz für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes, die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Petitions- und Beschwerdeeinrichtungen wenden können.

„Die parlamentarische Kontrolle ist ein Kernelement der demokratischen Aufsicht. Mit der Erweiterung der Rechte der PKK stärken wir Transparenz und Verantwortlichkeit“, sagt Christian Pegel und fügt abschließend hinzu: „Der Verfassungsschutz schützt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Jetzt sorgen wir dafür, dass er dies auch in Zukunft rechtssicher, verhältnismäßig und transparent tun kann.“

Drese: Frühe Hilfen sind wichtige Unterstützung für junge Familien

Fachtag will Vernetzung von Fachkräften intensivieren

Schwerin – Eltern frühzeitig Unterstützung zu bieten und gute Übergänge rund um die Geburt zu ermöglichen, ist das Ziel der Frühen Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern. Am (heutigen) Dienstag findet in Güstrow ein Vernetzungs-Fachtag des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen statt.

Sozialministerin Stefanie Drese betonte zum Auftakt, dass gerade die ersten drei Lebensjahre entscheidend sind für eine gesunde Entwicklung. „Deshalb sind die Frühen Hilfen so wichtig und profitieren Eltern und Kinder enorm, wenn die Fachkräfte rund um die Geburt gut miteinander vernetzt sind“, verdeutlichte Drese.

Das Frühe-Hilfen-Netzwerk soll bereits Vorhandenes ergänzen und verbinden. Dabei lässt es sich nicht einem spezifischen Hilfesystem zuordnen, sondern setzt sich aus Strukturen und Angeboten unterschiedlichster Fachkräfte und Institutionen zusammen, die Kontakt mit Kindern und Eltern haben.

Die Unterstützung der (werdenden) Eltern umfasst die Information, Beratung und Begleitung rund um die Schwangerschaft und die Entwicklung von Kindern. „Die niedrigschwelligen, freiwilligen und kostenfreien Angebote richten sich insbesondere an Familien, die aufgrund von unterschiedlichen Belastungen einen erhöhten Beratungsbedarf haben, jedoch häufig nur schwer einen Zugang zu Unterstützungsangeboten finden“, betonte Drese.

Ziele der Veranstaltung in Güstrow sind insbesondere die Vernetzung von Fachkräften untereinander, neue fachliche Impulse sowie der Erfahrungsaustausch zu den Angeboten der Frühen Hilfen.

Die Ministerin hob hervor, dass die Fachkräfte partizipativ, wertschätzend und ressourcenorientiert mit den Familien arbeiten. „Ihre Angebote werden von Eltern angenommen und geschätzt. Sie leisten damit einen eminent wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in unserem Land“, sagte Drese.

Partner für Ernährungsunternehmen gesucht

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern sucht einen Dienstleister, der Produzenten bündelt und mit ihnen Aktionen im Handel durchführt bzw. auf Listungen im Handel vorbereitet. Alle Maßnahmen sollen mit mehreren Handelspartnern durchgeführt werden und das Konzept soll mehrfach zum Einsatz kommen.

„In Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Ernährungswirtschaft einen hohen Stellenwert ein. Sie zeichnet sich durch eine große Zahl leistungsfähiger klein- und mittelständischer Unternehmen sowie ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Produktsortiment aus. Derzeit sind in den 88 Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitenden mehr als 14.400 Personen beschäftigt. Die Branche erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 4,5 Mrd. Euro.

Der Anteil der Ernährungsindustrie am Gesamtumsatz des verarbeitenden Gewerbes beträgt ca. 33 Prozent bzw. bei Berücksichtigung der Umsätze der Futtermittel- und Getränkeindustrie 36,8 Prozent. Das ist so viel wie in keinem anderen Bundesland. Die Ernährungswirtschaft ist damit innerhalb des verarbeitenden Gewerbes, sowohl gemessen an der Zahl der Beschäftigten als auch nach dem Umsatz, der größte Industriezweig in Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Ernährungsminister Dr. Backhaus.

Das Regionalzeichen MV ist eine für den Verbraucher verständliche Klammer zur besseren Erkennbarkeit der regionalen Produkte und sollte von der Mehrheit der beteiligten Unternehmen verwendet werden. Folgende Marketingmaßnahmen sind vorzubereiten und zu begleiten:

Mecklenburg-Vorpommern Wochen

Vorbereitung und Organisation einer sogenannten MV-Woche mit mindestens acht Produzenten aus Mecklenburg-Vorpommern, die für mehrere Tage über Verkostungen und Promotionsaktionen in einer Filiale eines Handelspartners ihr Unternehmen vorstellen und ihre Produkte anbieten.

Aktivitäten: – Konzeption und Abstimmung mit den Handelspartnern über das Event;

  • Auswahl der geeigneten und Abstimmung mit den Lieferanten;
  • Gestaltung einer Aktionsfläche, MV muss als Absender der Aktion erkennbar sein (z. B. durch Leuchtelemente, Strandkörbe etc.);

Händlerstammtische

  • Organisierung und Vorbereitung von Treffen zwischen Produzenten und Entscheidungsträgern von Handelsunternehmen.
  • Austausch über die Anforderungen des Handels an potentielle Lieferanten und den Möglichkeiten der Belieferung durch die Unternehmen hinsichtlich Mengen, Qualitäten und Zertifizierungen;
  • Präsentation und ggf. Verkostung von Produkten;
  • Erfahrungsaustausch mit Unternehmern, die bereits an den Handelspartner liefern; Möglichkeit eines persönlichen Kontaktes zusätzlich zum Jahresgespräch;

Handzettelwerbung

  • Vorbereitung und Organisation einer konzentrierten Bewerbung heimischer Produkte in Handzetteln;
  • Auswahl der geeigneten und Abstimmung mit den Lieferanten;

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  1. Anschreiben

In dem Anschreiben sind der Name und die Anschrift der Ansprechperson (Verantwortlicher) sowie die in Zusammenhang mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen aufzuführen.

  1. Bereitschaftserklärung (Letter of Intent) zur Teilnahme an der Mecklenburg-Vorpommern Wochen von mindestens acht Unternehmen der Ernährungswirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern sowie Benennung der Handelspartner für diese Aktionen.
  2. Konzeption zu den Aktionen der Ernährungswirtschaft Mecklenburg- Vorpommern mit dem Lebensmitteleinzelhandel.
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Das Finanzkonzept umfasst eine Kostenaufstellung, mit Unterteilung nach Personalkosten (gegliedert nach Stunden- oder Tagessätzen) und Sachkosten (incl. kalkulierter Kosten für Standmiete und Standbau und Kosten für die Erstellung der Handzettel).

 Bewertungsverfahren

Alle eingereichten Angebote werden auf der Grundlage der nachfolgenden Kriterien bewertet.

  1. Höhe des Preises;
  2. Umfang der Bereitschaftserklärungen; Häufigkeit der Mecklenburg-Vorpommern Woche
  3. Qualität der Konzeption;

Bewerbungsverfahren

Die vollständigen Angebotsunterlagen sind in einem geschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Unterlagen für eine Konzeption und Koordination Aktionen der Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern mit dem Lebensmitteleinzelhandel in den Jahren 2026 und 2027“ bis spätestens 24. November 2025 (15:30 Uhr) einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, 19048 Schwerin. Fragen zur Angebotseinholung können an Herrn Marten Helmke per E-Mail (m.helmke@lm.mv-regierung.de) gerichtet werden.

Backhaus: Fleischerhandwerk steht vor großen Herausforderungen

Schwerin – Anlässlich der Herbsttagung des Landesinnungsverbandes des Fleischerhandwerks betont Agrarminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der Branche für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Es gehöre zur DNA unseres Landes, verbinde Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Genusskultur und regionale Identität.

„Die aktuellen Zahlen zeigen: In MV wurden im Mai 2025 rund 584.500 Schweine gehalten, eine leichte Steigerung (1,6%) gegenüber dem Vorjahr. Das klingt zunächst positiv, aber wir alle wissen, dass sich hinter dieser Zahl ein jahrzehntelanger Strukturwandel verbirgt. Nach Corona, der Afrikanischen Schweinepest und massiven Preisverwerfungen sind unsere Bestände um rund 30 % zurückgegangen. Wir liegen heute wieder auf dem Niveau von Mitte der 1990er-Jahre. Ein Wirtschaftszweig, der unser Land geprägt hat, kämpft um seine Existenz“, so Minister Backhaus.

Und das bleibe nicht ohne Folgen für die Fleischereien, die Schlacht- und Zerlegebetriebe, die täglich mit Leidenschaft hochwertige Produkte herstellen: „Denn wenn der Rohstoff fehlt, wird es auch für die abnehmende Hand schwer. Ich weiß, viele der Betriebe spüren das im Alltag: steigende Beschaffungskosten, sinkende Margen, ein enormer bürokratischer Aufwand und die Herausforderung, Fachkräfte zu finden“, so Backhaus, der ergänzt:

„Die aktuelle Marktlage ist volatil. Laut Agrarmarkt-Informationsgesellschaft liegt der Gewinn in der Schweinemast derzeit bei unter 5 Euro pro Tier und das bei Vollkostendeckung gerade so, d.h. die Rentabilität der Schweinemast sinkt wieder. Auf den europäischen Märkten erleben wir gleichzeitig ein Überangebot. Die Preise sinken, weil die Nachfrage schwächelt, in Deutschland, aber auch international. Das zeigt: Wir stehen mitten in einem europäischen Strukturwandel, der nur mit Qualität, Regionalität und Innovation zu bewältigen ist.

Anders beim Rindfleisch: Hier sehen wir stark steigende Preise, teilweise über 7 Euro pro Kilogramm Schlachtgewicht. Grund sind der Rückgang der Rinderbestände, steigende Futter- und Energiekosten sowie wachsende Nachhaltigkeitsanforderungen. Für unsere Landwirte kann das Chance und Risiko zugleich sein. Für das Fleischerhandwerk bedeutet es vor allem eines: noch mehr Preisdruck auf der Theke.

Ende 2024 gab es bundesweit rund 10.100 Meisterbetriebe, die über 130.000 Beschäftigte hatten. Das ist beeindruckend aber die Tendenz ist rückläufig. Der Strukturwandel geht weiter, und viele Betriebe stehen vor der Frage: Wie geht es weiter?

Ich bin überzeugt: Das Fleischerhandwerk hat Zukunft, wenn es sich weiterentwickelt, wenn es auf Regionalität, Transparenz, Qualität und neue Geschäftsfelder setzt. Erfolgreiche Betriebe kombinieren heute handwerkliche Perfektion mit modernen Konzepten: Dry-Aged-Spezialitäten, Wurstsorten mit neuen Gewürzideen, Catering, heiße Theke, Online-Vertrieb. Kurz gesagt: Die Metzgerei der Zukunft ist entweder hoch spezialisiert oder gar nicht mehr da. Das ist eine unbequeme Wahrheit, aber auch eine große Chance.

Die Landesregierung unterstützt die Branche beim Bürokratieabbau, bei der Fachkräftegewinnung, bei Investitionen in regionale Strukturen und wir werden dafür sorgen, dass Ihre Anliegen in Berlin und Brüssel gehört werden. Denn eines ist klar: Ohne das Fleischerhandwerk verliert unser Land ein Stück Identität. Und das werden wir nicht zulassen.“

Weitere Entlastungen für Schulleitungen und Lehrkräfte

Neuer Leitfaden vereinfacht Schulentwicklung und Umsetzung pädagogischer Konzepte

Schwerin – Das Bildungsministerium unterstützt Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit bedeutenden Erleichterungen bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten. „Ziel der Änderungen ist es, Schulleitungen und Lehrkräfte spürbar zu entlasten und die Schulentwicklung noch praxisnaher zu gestalten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Kurze und prägnante pädagogische Konzepte

Zur Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften können die gesetzlich geregelten pädagogischen Konzepte (z. B. zur Beruflichen Orientierung, internen Evaluation, Demokratiebildung) im Schulprogramm zukünftig so kurz und prägnant wie möglich dargestellt werden, idealerweise auf einer DIN-A4-Seite. Ausnahmen bilden aktuell nur das Medienbildungskonzept und das Fortbildungsrahmenprogramm. Die Neuregelung wird zudem Thema der ersten Schulleiterberatung im Schuljahr 2025/2026 sein.

Flexible Laufzeiten

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der Schulen ist die geplante Aufhebung der bisher dreijährigen Laufzeit des Schulprogramms und pädagogischen Konzepte. Mit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Schulqualitätsverordnung zum 1. Januar 2026 werden flexible Laufzeiten eingeführt, die sich gezielt am Bedarf der einzelnen Schulen orientieren.

Dies ermöglicht eine noch bessere Anpassung an die jeweiligen Entwicklungsprozesse und Bedürfnisse der Schulen. Ausnahmen bilden hier lediglich das Fortbildungsrahmenprogramm (3 Jahre) und das pädagogische Konzept zur Rezertifizierung der Europaschulen (4 Jahre) in Mecklenburg-Vorpommern.

Unterstützung durch einen umfassenden Leitfaden

Für die Schulprogrammarbeit und die damit einhergehende Erarbeitung und Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte steht den Schulen der neue Leitfaden „Schulentwicklung mittels Schulprogrammarbeit“ zur Verfügung. „Der praxisnahe Leitfaden richtet sich in erster Linie an Schulleitungen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen“, so Simone Oldenburg.

„Zudem bietet er den Lehrkräften Anregungen und Orientierung für die konzeptionelle Arbeit der Schule. Der Leitfaden fasst alle Informationen, die für die Umsetzung einer strukturierten und qualitätsorientierten Konzeptarbeit an Schulen relevant sind, in kompakter und übersichtlicher Art und Weise zusammen. Egal, ob Schulen ein neues Projekt ins Leben rufen oder bestehende Konzepte überarbeiten – dieser Leitfaden bietet ihnen die nötigen Werkzeuge, um ihre Visionen in die Tat umzusetzen.“

Der Leitfaden ist abrufbar unter: www.bildung-mv.de

InnoTour 2025: Unternehmensbesuche im Großraum Rostock

Dr. Wolfgang Blank: „Diese Unternehmen zeigen, wie viel Zukunftskraft in unserer regionalen Wirtschaft steckt.“

Rostock – Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute im Rahmen der InnoTour 2025 Unternehmen in Rostock und Bentwisch besucht, die auf unterschiedliche Weise zur wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern beitragen. Stationen der Tour waren die Innovations- und Trendcenter GmbH, die ATFO GmbH, die SkenData GmbH sowie die Subsea Europe Services GmbH.

„Diese Unternehmen zeigen, wie viel Zukunftskraft in unserer regionalen Wirtschaft steckt. Innovation entsteht hier vor Ort – durch Menschen, die ihre Ideen mit starkem Engagement, tragfähigen Netzwerken und großem Fachwissen voranbringen“, sagte Minister Dr. Blank. „Unsere Beteiligungsinstrumente leisten hier einen wichtigen Beitrag, indem sie Unternehmen bei Wachstum, Markteintritt und Entwicklungsphasen verlässlich unterstützen.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBG) begleiten seit vielen Jahren Unternehmen in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bei Wachstumsschritten und Innovationsvorhaben. Seit März 2024 steht hierfür der Fonds „MV innoSTARTvc“ mit einem Volumen von rund 44 Millionen Euro bereit.

Er ermöglicht stille und offene Beteiligungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die seit 2020 bestehende InnoTour dient dazu, diese Unternehmen vor Ort zu besuchen und Entwicklungen sowie Herausforderungen direkt mit den Verantwortlichen zu erörtern.

Die Innovations- und Trendcenter GmbH stellt jungen innovativen Unternehmen Produktions-, Gewerbe- und Büroflächen zur Verfügung. Darüber hinaus fungiert es als zentrale Anlaufstelle für Gründungsberatung, Vernetzung und Entwicklungsperspektiven. Rund 40 Unternehmen können hier Flächen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nutzen.

Die Advanced Technology for Organics GmbH entwickelt Prozessleittechnik zur Optimierung von Biomethan-Anlagen. Das Kernprodukt „OASU“ befindet sich nach erfolgreichen Pilotphasen vor der Markteinführung. Das Unternehmen wird seit 2025 mit einer offenen Beteiligung aus dem MV innoSTARTvc unterstützt.

Die SkenData GmbH wurde 2014 gegründet und seit 2016 durch die MBG begleitet. Das Unternehmen entwickelt Software zur Gebäude-, Risiko- und Energiewertermittlung und greift hierfür auf Daten von über 61 Millionen Gebäuden zurück.

Die Subsea Europe Services GmbH entwickelt autonome Über- und Unterwasserfahrzeuge sowie Sensorsysteme für maritime Anwendungen. Das Unternehmen plant den Ausbau der Fertigungs- und Entwicklungskapazitäten und den Aufbau weiterer hochqualifizierter Arbeitsplätze.

„Die heute besuchten Unternehmen zeigen, wie breit und leistungsfähig unsere Innovationslandschaft ist“, so Minister Dr. Blank abschließend. „Wir werden diesen Weg weiter konsequent begleiten – mit verlässlichen Rahmenbedingungen, mit Beteiligungsprogrammen und mit starken regionalen Netzwerken.“

Vogelgrippe: Nationalparkamt schließt Sundische Wiese für Besucher

Zingst – Seit dem Wochenende zeigt sich auch im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ein ansteigendes Seuchengeschehen aufgrund des aktuellen Geflügelpest­geschehens. Bei den Wildvögeln sind derzeit besonders Kraniche betroffen.

„Bereits am Sonnabend wurden von Rangern des Nationalparks offensichtlich erkrankte, aber noch keine verendeten Kraniche gesichtet“, teilt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus mit.

„Unterstützt durch die Freiwillige Feuerwehr Zingst, wurden am Sonntag schwer zugängliche Gebiete mit Drohnen beflogen, um ein vollständiges Lagebild zu erhalten. Auf der Gesamtfläche der Sundischen Wiese konnten 50 – 100 Tiere festgestellt werden, die offensichtlich Krankheitserscheinungen hatten, erste tote Tiere wurden ebenfalls entdeckt.

Die Sundische Wiese wurde unmittelbar für Besucher gesperrt, um ein Verschleppen des Virus und eine Beunruhigung der Vögel zu vermeiden. Eine Seuchenschutzmatte wird installiert. Hinweisschilder weisen auf die Beschränkungen hin. Derzeit liegt die Zahl der verendeten Tiere unter 100. Die Kadaver werden aktuell geborgen. Alle Maßnahmen werden eng mit dem Landkreis und der zuständigen Veterinärbehörde abgestimmt.

Nach derzeitigem Stand befinden sich noch ca. 2.500 bis 3.000 Tiere im Gebiet. Die starken Südwestwinde hatten den Vogelzug verzögert“ so Backhaus.

Land investiert in Entlastung für pflegende Angehörige

4,4 Millionen Euro für die Kurzzeitpflege

Schwerin – Fast neun von zehn Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern werden im familiären Umfeld gepflegt, oftmals sogar ohne Unterstützung von ambulanten Diensten. „Dabei leisten die pflegenden Angehörigen Herausragendes, allzu häufig auch über die eigenen Kraftreserven hinaus“, betonte Drese. „Um sie künftig noch besser zu entlasten, hat das Land ein Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege mit Mitteln in Höhe von 4,4 Millionen Euro aufgelegt, die von Pflegeeinrichtungen ab sofort beantragt werden können“, sagte die Ministerin am Montag in Schwerin.

Kurzzeitpflegeplätze seien insbesondere dann wichtig, wenn Menschen, die regulär zu Hause gepflegt werden, für eine begrenzte Zeit professionell versorgt werden müssen. „Das kann bei der Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn die Wohnung barrierefrei umgebaut werden muss, aber eben auch, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen“, erklärte Drese.

Letzteres sei für die Angehörigen unglaublich wichtig. „Denn der eigene Akku ist begrenzt und die Pflege der eigenen Angehörigen körperlich, seelisch und mental außerordentlich fordernd“, so die Ministerin weiter. Auch für die Pflegebedürftigen kann die Kurzzeitpflege eine gute Möglichkeit sein, von einem anderen Umfeld, neuen sozialen Kontakten mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern oder von professionellen Therapien zu profitieren.

„Bisher sind solche Plätze aber noch nicht überall im Land ausreichend vorhanden. Genau hier setzt das Investitionsprogramm jetzt an“, unterstrich Drese. Gefördert werden Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Kurzzeitpflegeplätze – sowohl in bestehenden Einrichtungen als auch in Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen. Besonders profitieren sollen dabei Landkreise und kreisfreie Städte, in denen bislang eine Unterversorgung besteht.

Drese: „Wir wollen mit dem Investitionsprogramm die Voraussetzungen dafür schaffen, dass pflegende Angehörige überall im Land die Unterstützung und Entlastung bekommen, die sie verdienen.“

Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2026. Weitere Informationen zum Programm sowie die Antragsunterlagen finden interessierte Träger auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ unter dem Menüpunkt „Förderung von Bauinvestitionen“.