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Autor: Rügenbote

Jetzt bewerben: „Unternehmerin und Unternehmer des Jahres in MV“

Landeswettbewerb macht erfolgreiches Engagement sichtbar

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern würdigt auch 2026 wieder herausragende unternehmerische Leistungen: Der Preis der Wirtschaft „Unternehmerin und Unternehmer des Jahres in MV“ wird bereits zum 18. Mal ausgelobt. Noch bis zum 31.  März sind Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Unternehmen eingeladen, sich zu bewerben oder geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen.

Der Landeswettbewerb zeichnet Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten unabhängig von Größe und Branche aus. Vergeben wird der Preis 2026 in vier Kategorien:

  • Unternehmerpersönlichkeit
  • Unternehmensentwicklung
  • Fachkräftesicherung und Integration
  • Nachhaltigkeit

Darüber hinaus kann die Jury einen Sonderpreis außerhalb der genannten Kategorien vergeben.

Gesucht werden Unternehmen, die durch beispielgebende Leistungen, innovative Konzepte und eine nachhaltige Entwicklung überzeugen. Besonders ermutigt werden auch kleine und mittelständische Unternehmen, sich zu bewerben oder nominiert zu werden. Eigenbewerbungen ebenso wie Vorschläge durch Dritte sind möglich – auch in mehreren Kategorien.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bewerbung oder Nominierung kann online, per E-Mail oder postalisch erfolgen. Einsendeschluss ist der 31. März 2026.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury der Wettbewerbsträger in einem nicht-öffentlichen Verfahren. Die Preisverleihung findet im Sommer statt, bei der sämtliche Finalistinnen und Finalisten sowie die Preisträgerinnen und Preisträger gewürdigt werden. Neben einer Stele und einer Urkunde werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro vergeben. Zudem profitieren die ausgezeichneten Unternehmen von einer landesweiten Öffentlichkeitsarbeit.

Träger des Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern.

Nähere Informationen zum Landeswettbewerb „Unternehmerin und Unternehmer des Jahres in MV“ finden Sie unter: https://www.unternehmerpreis-mv.de/

Schwesig: Früh-ICE kann mit Nahverkehrsticket genutzt werden

Schwerin – Nun steht es endgültig fest: Auch der von Land und Bahn gerettete Früh-ICE nimmt am 15. Mai seinen Betrieb von Rostock über Schwerin nach Hamburg auf. Er kann ebenso wie der Spätzug Hamburg-Schwerin-Rostock mit Tickets des Nahverkehrs wie Einzelfahrkarten, dem Deutschlandticket, dem Seniorenticket und dem Azubi-Ticket genutzt werden. Darüber informierte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu Beginn der heutigen Landtagssitzung.

„Anders als ursprünglich von der Bahn geplant wird es weiterhin eine frühe ICE-Verbindung von Rostock über Schwerin nach Hamburg geben. Auch die Spätverbindung von Hamburg nach Rostock bleibt erhalten. Das ist eine gute Nachricht für alle, die die Bahnstrecke nutzen, insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Damit haben wir den Früh-ICE gerettet und dabei sogar noch das Angebot verbessert. Der Frühzug Rostock – Hamburg und der Spätzug Hamburg – Rostock können künftig auch mit Tickets des Nahverkehrs genutzt werden. Dafür setzen wir Regionalisierungsmittel ein. Ich bin zuversichtlich, dass diese Verbindung gut angenommen wird“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Landesregierung habe in dieser Wahlperiode eine Mobilitätsoffensive gestartet. „Wir haben heute mehr Angebote als vor fünf Jahren Wir bestellen fast 10 Prozent mehr Leistungskilometer bei den Bahnanbietern als noch 2022. Nahezu alle Hauptstrecken im Land werden täglich im Stundentakt bedient. 16 neue Regio-Buslinien schaffen kreisübergreifende Verbindungen. Und dank der neuen Rufbusse, die fast überall im Land unterwegs sind, sind auch unsere Dörfer in der Fläche zuverlässig und flexibel erreichbar“, bilanzierte Schwesig. Hinzu kommen die Unterstützung für das Deutschlandticket sowie die Fortführung des Azubi-Tickets und die Einführung des Seniorentickets.

Gemeinsam für Verbesserungen in der Kindertagesförderung

Oldenburg: notwendige Qualitätssteigerungen – finanzierbar und mit Augenmaß

Schwerin – „Der Einsatz der Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie der Träger ist beeindruckend und zeigt, wie wichtig allen die frühkindliche Bildung ist. Ungeachtet der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Volksbegehrens sind wir im Forum ‚Gute Kita 2030‘ mit allen Beteiligten – zu denen auch der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag gehören – im intensiven Austausch.

Unser gemeinsames Ziel ist es, weitere Maßnahmen zur Qualitätssteigerung in der Bildung der Jüngsten voranzubringen“, sagte die Bildungsministerin Simone Oldenburg mit Blick auf das angekündigte Volksbegehren zur Verbesserung der Situation in den Kindertageseinrichtungen im Land.

Nur im Austausch miteinander und mit gemeinsam abgestimmten Zielen können neue Maßnahmen in der Bildung und Förderung der Kinder erarbeitet und umgesetzt werden. „Jede noch so wünschenswerte Verbesserung muss aber auch finanzierbar sein.

Die Kosten der vorgelegten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 450 Millionen Euro jährlich zusätzlich und würden dann das Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden für die Kindertagesförderung pro Jahr erreichen. Offen lassen die Initiatoren, wie diese Maßnahmen finanziell umsetzbar sein sollen“, so die Ministerin. „Weitere Verbesserungen für die Kindertagesförderung, die wir gemeinsam im Forum ‚Gute Kita 2030‘ erarbeiten, können nur in einem fest abgesteckten finanziellen Rahmen umgesetzt werden.“

Wie wichtig der Landesregierung auch die frühkindliche Bildung ist, zeigen die Verbesserungen für die Kinder, Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher, die in den letzten Jahren erreicht worden sind:

  • Über 1.200 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher konnten durch mehr Landesgeld eingestellt werden, um den Mindestpersonalschlüssel in den Kitas umzusetzen.
  • Übernahme der Sprachkitas in die Landesförderung.
  • Schrittweise Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses von 1:18 auf 1:14.
  • Beitragsfreiheit für alle Kinder in Krippe, Kita, Kindertagespflege, Hort und Ferienhort entlastet die Familien. Eltern sparen je Kind bis zu 18.000 Euro an Betreuungskosten.
  • Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird für Grundschulkinder der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz schrittweise eingeführt. Dieser gilt unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern.
  • Kitas in MV haben die längsten Öffnungszeiten bundesweit und  bieten den Eltern eine hohe Verlässlichkeit durch wenige Schließtage im Jahr.

„Weitere Qualitätsmaßnahmen, besonders in der Krippe, sind weiterhin dringend notwendig. Dies kann jedoch nur schrittweise, mit Augenmaß und gemeinsam mit den Kommunen erfolgen“, sagte Simone Oldenburg.

Strategie für sauberes Trinkwasser, sichere Küsten und starke Gewässer

Schwerin – Pünktlich zum Tag des Wassers am 22. März stellt Mecklenburg-Vorpommern seine neue Wasserstrategie vor. Ziel ist es, die Wasserversorgung langfristig zu sichern, Gewässer besser zu schützen und das Land widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen.

Die Strategie ergänzt das novellierte Landeswasser- und Küstenschutzgesetz. Während das Gesetz die rechtlichen Grundlagen stärkt, bündelt die Wasserstrategie die Ziele, Prioritäten und Maßnahmen der künftigen Wasserpolitik.

„Wasser ist Leben. Ohne Wasser gäbe es kein Leben auf der Erde. Dieser Schatz ist zu sichern, denn sauberes Trinkwasser, naturnahe Gewässer und sichere Küsten sind keine Selbstverständlichkeit. Mit der Wasserstrategie geben wir unserem Handeln eine klare Richtung: vorsorgend, nachhaltig und generationengerecht“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Wasserland MV unter Druck

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wasserreichsten Bundesländern: Mehr als 2.200 Seen, rund 40.000 Kilometer Fließgewässer und 1.945 Kilometer Küstenlinie prägen das Land. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen:

  • Frühjahr 2025: zweittrockenstes seit mindestens 145 Jahren
  • steigende Risiken durch Starkregen, Hochwasser und Trockenperioden
  • prognostizierter Meeresspiegelanstieg von bis zu 1,10 Metern bis 2100

Die Wasserstrategie setzt genau hier an: Sie zeigt, wie Wasser künftig besser geschützt, nachhaltig genutzt und bewirtschaftet werden kann und die Ursachen und Folgen des Klimawandels und der demographische Wandel dabei Berücksichtigung finden. 

Acht Handlungsfelder – ein Ziel

Die Strategie bündelt die Wasserpolitik des Landes in acht zentralen Handlungsfeldern, darunter:

  • Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen
  • Stärkung des Wasserrückhalts als Dürrevorsorge
  • Hochwasser- und Küstenschutz
  • Anpassung an den Meeresspiegelanstieg
  • wassersensible Stadtentwicklung

„Die Wasserstrategie ist unser Kompass: Sie hilft uns, Nutzung und Schutz des Wassers besser in Einklang zu bringen und Risiken frühzeitig zu begrenzen“, so Backhaus.

Investitionen zeigen Wirkung

Das Land hat bereits umfangreich in Wasserinfrastruktur und Gewässerschutz investiert:

  • 2,5 Milliarden Euro für Abwassermaßnahmen seit 1991 (davon 900 Mio. € Landesförderung)
  • 300 Millionen Euro für Trinkwasserversorgung (110 Mio. € Förderung)
  • 80 Millionen Euro seit 2015 für Gewässerentwicklung
  • 500 Millionen Euro seit 1990 für Küstenschutz

85 Prozent des Trinkwassers stammen aus Grundwasser, das über ein dichtes Messnetz mit rund 700 Mengen- und 425 Qualitätsmessstellen überwacht wird.

Wasserstrategie als gemeinsamer Prozess

Die Wasserstrategie richtet sich an Kommunen, Wasserverbände, Landwirtschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie bündelt bestehende Maßnahmen, setzt neue Impulse und wird kontinuierlich weiterentwickelt.

„Wasser ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb setzen wir auf Beteiligung und Dialog – denn nur gemeinsam können wir unsere Wasserressourcen nachhaltig sichern“, sagte Backhaus.

Gleichstellung ist kein Luxus, sondern hat Verfassungsrang

Ministerin Jacqueline Bernhardt stellt im Landtag den Fahrplan zur Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms vor.

Schwerin – „Gleichstellung ist kein Randthema. Sie ist kein Zusatz. Sie ist kein Luxus. Sie ist ein Verfassungsauftrag. Darum reden wir heute über das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm ist ein Meilenstein. In einem einzigartigen breiten Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Organisationen wurden Maßnahmen erhoben und geprüft.

Zudem ist das erste seiner Art in unserem Land. Es schafft endlich einen verbindlichen, ressortübergreifenden Rahmen für Gleichstellungspolitik in M-V. Das ist wichtig, denn Gleichstellung darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen. Sie braucht Struktur und einen klaren politischen Willen. Das Rahmenprogramm schafft dafür Verbindlichkeit. Es macht Ziele sichtbar und benennt Zuständigkeiten. Die Umsetzung des Programms wird durch ein Begleitgremium forciert. Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts und der Zivilgesellschaft sollen mindestens einmal im Jahr den Fortschritt bewerten.

Nach zweieinhalb Jahren ist eine Zwischenbilanz, nach fünf Jahren eine umfassende Überprüfung und Fortschreibung geplant. Dieses Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist ein starkes Signal und ein Arbeitsauftrag die Landesregierung, die Verwaltung und die Kommunen mit dem klaren Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zur Aussprache auf Antrag der Fraktion Die Linke „Gemeinsam gleichberechtigt – Das Landesprogramm für Geschlechtergerechtigkeit“.

„Seine Konkretheit macht dieses Programm besonders stark. Deutlich wird das an drei Punkten: Erstens: Gewaltschutz. Zweitens: Beteiligung. Drittens: geschlechtergerechte Lebensräume. Diese Punkte helfen am Ende allen in der Gemeinschaft, sie helfen vor allem unserer Demokratie. Gewalt gegen Frauen ist zum Beispiel noch immer ein gesellschaftliches Problem. Wer in Angst lebt, ist unfrei. Wer Gewalt erlebt, ist in der Teilhabe eingeschränkt.

Durch fehlenden Schutz sinkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Hier setzt das Programm einen klaren Schwerpunkt. Die bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sind zu stärken weiterzuentwickeln. Gewaltschutz heißt auch, Ursachen zu bekämpfen. Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus stehen gegen ein friedliches Zusammenleben und damit als Gefahr für die Gleichstellung und Demokratie gleichermaßen“, so die Ministerin.

„Gleichstellung ohne Beteiligung funktioniert nicht. Frauen müssen mitentscheiden können. In der Politik, in Kommunen, im Ehrenamt, in Verbänden, Verwaltung und Kultur. So selbstverständlich wie das klingt, ist es nicht. Noch immer scheitert Beteiligung oft an ganz praktischen Hürden wie Sorgearbeit, mangelnder Erreichbarkeit, Kinderbetreuung, Sitzungszeiten oder eben auch an Strukturen, die nicht mit dem echten Leben vieler Frauen zusammenpassen. Hier spricht das Rahmenprogramm die Punkte konkret an: Wer Beteiligung will, muss Beteiligung ermöglichen“, erklärt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

„Der dritte Punkt sind die geschlechtergerechten Lebensräume. Ich zitiere ein Beispiel aus dem Kapitel zur Stadt- und Raumplanung. Hier ist ein Prüfauftrag für ein Pilotprojekt zur Ermittlung von Angsträumen in Kommunen vorgesehen. Ganz konkrete Fragen sind hier zum Beispiel: Welche Orte meiden Frauen und Mädchen? Wo fühlen sie sich unsicher? Wo fehlt Licht? Wo fehlt Übersicht? Wo entstehen Angsträume?

Die Antworten sind: Unterführungen, dunkle Haltestellen, Bahnhofsbereiche, Parkanlagen, Parkhäuser, schlecht einsehbare Wege. Die Lösung müssten eigentlich alle kennen: Bessere Beleuchtung, mehr Übersichtlichkeit, Rückschnitt von Hecken und Büschen, Spiegel an nicht einsehbaren Ecken, mehr Sensibilität in den Kommunen. Genau das macht moderne Gleichstellungspolitik aus. Sie nimmt Alltag ernst, macht Probleme sichtbar und entwickelt praktische Lösungen. 131 Maßnahmen liegen vor. Sie betreffen viele Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Arbeitswelt, Sicherheit, Mobilität, Ehrenamt, Kultur und Kommunalpolitik“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Alle Maßnahmen sind auf www.fokus-gleichstellung.de nachlesbar.

Stadtradeln 2026: MV unterstützt Kommunen

Schwerin – Die bundesweite Aktion STADTRADELN ist in eine neue Runde gestartet: Seit wenigen Tagen ist die Anmeldeplattform für Kommunen freigeschaltet. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Teilnahme auch in diesem Jahr aktiv – das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt erneut die Teilnahmegebühren für interessierte Städte, Gemeinden und Landkreise.

Das Angebot wird bereits intensiv genutzt: Von dem durch das Umweltministerium bereitgestellten Fördertopf in Höhe von 60.000 Euro sind bereits rund 58 Prozent für die Anmeldegebühr gebunden.

Beim STADTRADELN treten Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie kommunale Vertreterinnen und Vertreter für einen Zeitraum von 21 Tagen gemeinsam in die Pedale. Ziel ist es, möglichst viele Alltagswege mit dem Fahrrad zurückzulegen und so ein Zeichen für klimafreundliche Mobilität, weniger Verkehr und mehr Lebensqualität vor Ort zu setzen. Die gefahrenen Kilometer werden online erfasst und können innerhalb der Kommunen und bundesweit verglichen werden.

Umweltminister Dr. Till Backhaus ruft weitere Kommunen zur Teilnahme auf: „Das STADTRADELN zeigt, wie Klimaschutz ganz konkret im Alltag funktionieren kann. Jede Strecke, die mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurückgelegt wird, spart CO₂ und stärkt gleichzeitig Gesundheit und Lebensqualität. Deshalb unterstützen wir als Land die Kommunen ganz bewusst, indem wir die Teilnahmegebühren übernehmen.“

Die Aktion bietet Kommunen eine niedrigschwellige Möglichkeit, den Radverkehr sichtbarer zu machen und Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden.

„Dass bereits mehr als die Hälfte der Mittel nach kurzer Zeit gebunden ist, zeigt das große Interesse im Land. Ich kann alle Kommunen nur ermutigen, sich jetzt noch anzumelden und die verbleibenden Fördermittel zu nutzen“, so Backhaus.

Interessierte Kommunen können sich ab sofort über die Plattform anmelden:
https://www.stadtradeln.de/home

Schwesig: Wir müssen unsere Kinder besser schützen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag ihre Forderung nach einer stärkeren Regulierung der Social-Media-Plattformen, mehr Medienkompetenz und einem Social-Media-Verbot bis zu einem Alter von 14 Jahren und einem jugendgerechten Einstieg bekräftigt.

„Der Staat hat eine Mitverantwortung für den Schutz unserer Kinder. Wir teilen diese Verantwortung mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und allen anderen, die mit Kindern zu tun haben. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, Kinder vor Gewalt zu schützen und Kindern sichere Räume für ihre Entwicklung zu garantieren – ob in der Familie, im Verein, auf der Straße oder in den Medien“, sagte Schwesig zur Begründung.

Die Landesregierung habe daher am Dienstag die Einsetzung einer Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ beschlossen. „Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Schule, Psychologie, Medizin und Medienpädagogik, dazu Eltern, Jugendvertretungen und die betroffenen Ressorts der Landesregierung. Bis Sommer soll uns die Kommission ihre Empfehlungen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung sozialer Medien vorlegen“, informierte die Ministerpräsidentin.

Kinder und Jugendliche seien in sozialen Medien Fehlinformationen, Hass und Hetze, Gewalt und Pornografie schutzlos ausgeliefert. „Ein Beispiel gibt die Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zu Cybergrooming. Etwa jedes vierte Kind hat schon sexualisierte Übergriffe von Erwachsenen im Internet erlebt“, berichtete die Ministerpräsidentin. „Und die Kinder fühlen sich damit allein gelassen.“

Zunächst einmal seien die Anbieter gefragt. „Plattformen sollten der Gesellschaft dienen und nicht umgekehrt. Das ist aber leider nicht die Wirklichkeit. Gerade die großen US-amerikanischen Plattformen weigern sich, für wirksame Alterskontrollen und jugendgerechte Angebote zu sorgen“, kritisierte Schwesig. Niemand könne erzählen, eine Kontrolle sei unmöglich. „Wenn die Plattformen in kürzester Zeit so viele Daten sammeln, dass sie mir gezielt Werbung unterjubeln, die genau meinen Suchanfragen im Internet entspricht, dann können sie auch mehr für den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tun.“

Solange dies nicht verlässlich geregelt sei, plädiert die Ministerpräsidentin für ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahren. „Für die Jugendlichen von 14 bis 16 Jahren brauchen wir eine verpflichtende altersgerechte Ausgestaltung der Plattformen. Dazu gehören jugendgerechte Angebote und ein Verbot von Algorithmen, die übermäßige Nutzung fördern oder belohnen.“ Auf der Ministerpräsidenten-Konferenz Anfang März habe ein Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien eine klare Mehrheit gefunden. Nun sei es Aufgabe der Bundesregierung, zu verbindlichen Regelungen zu kommen.

Änderung KiföG: Erste Lesung im Landtag

Oldenburg: Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schafft ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot

Schwerin – Der Landtag hat in Erster Lesung über den Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beraten. Mit der Novelle wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und somit auf einen Hortplatz für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser gilt ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe setzt das Land die Ganztagsförderung stufenweise um.

„Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schaffen wir für alle Grundschulkinder ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben die Erstklässler Anspruch auf eine 40-stündige Förderung inklusive der Ferienzeiten, und das ohne Antragstellung und ohne Bedarfsprüfung. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das neue Gesetz sorgt für Bürokratieabbau in der Verwaltung und für Erleichterungen für Familien. „Mit der Änderung unterstützen wir die Eltern dabei, ihre Erwerbstätigkeit besser mit der Betreuung ihrer Kinder vereinbaren zu können. Gleichzeitig stärken wir das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, indem wir für Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Förderung von Grundschulkindern erleichtern“, so die Ministerin. Anders als in anderen Bundesländern können Eltern in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bei Bedarf einen Förderumfang von 50 Wochenstunden für ihre Kinder beantragen – Das wird auch weiterhin die meistgewählte Förderung sein.

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert, erstmals für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei. Bereits jetzt nehmen in Mecklenburg-Vorpommern 77,5 Prozent aller Kinder einen Hortplatz in Anspruch. Zum 1. Januar standen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis zum Jahr 2028 sollen noch über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030”, sagte die Ministerin.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch eröffnen sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten, und örtliche Partner können einfacher eingebunden werden. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag der Kinder und stärken das ehrenamtliche Engagement. Ganztägig arbeitende Grundschulen integrieren zusätzlich zum Unterricht pädagogische Angebote in den Tagesablauf.

Für eine enge Kooperation von Hort und Schule werden zudem Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingeführt. Mit insgesamt 28 Millionen Euro können Hortträger Erzieherinnen und Erzieher einstellen oder den Stundenumfang bei dem vorhandenen pädagogischen Personal aufstocken, um den Ganztag optimal zu koordinieren.

Das Land unterstützt die engere Zusammenarbeit durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ mit 480.000 Euro. Träger des Modellprojekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. Das Kompetenzzentrum übernimmt die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Außerdem sieht die KiföG-Änderung ab dem Jahr 2027 eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kita-Kindern vor. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht es, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können wir dadurch noch gezielter für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung einsetzen“, sagte Simone Oldenburg.