Schwerin – „Über 1.400 Zugriffe auf das Antragsdokument sowie 400 Anmeldungen auf www.Metropolregion-Stettin.de und 300 telefonische Anfragen zeigen, dass es wichtig war, eine Lösung für polnische Berufspendler zu finden. Aufgrund der Verlängerung der Quarantäne-Verordnung des polnischen Gesundheitsministeriums hat die Landesregierung in der Kabinettssitzung die Unterstützung bis zum 3. Mai verlängert“, informierten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.
„Bisher wurden 93 gestellte Anträge für 466 Beschäftigte und 11 Angehörige mit insgesamt 290.355 Euro bewilligt. Davon sind 61 Tages- und 405 Wochenpendler. Mit der jetzigen Verlängerung haben sowohl die Betriebe als auch die polnischen Arbeitnehmer Planungssicherheit“, erklärten die beiden Staatssekretäre.
Dahlemann und Rudolph hoffen auf eine baldige Lockerung seitens der polnischen Regierung. Hier befindet sich die Landesregierung gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen sowie dem Auswärtigen Amt im engen Austausch.
Die Förderrichtlinie für die Pendler gilt seit dem 28. März 2020. Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Alle Informationen finden Sie gebündelt unter www.Metropolregion-Stettin.de.
Rząd kraju związkowego przedłuża wsparcie dla Polaków dojeżdżających do pracy do 3 maja 2020 r.
„Ponad 1400 odsłon formularza wniosku oraz 400 rejestracji na stronie www.Metropolregion-Stettin.de, a także 300 zapytań telefonicznych świadczy o tym, że ważne było znalezienie rozwiązania dla Polaków dojeżdżających do pracy. W związku z przedłużeniem rozporządzenia o kwarantannie w polskim Ministerstwie Zdrowia, rząd kraju związkowego na posiedzeniu krajowej Rady Ministrów przedłużył wsparcie do 3 maja“ – poinformowali Parlamentarny Sekretarz Stanu ds. Pomorza Przedniego, Patrick Dahlemann, oraz Sekretarz Stanu w Ministerstwie Gospodarki, Pracy i Zdrowia dr Stefan Rudolph.
„Do tej pory zatwierdzono 93 wnioski dla 466 pracowników oraz 11 towarzyszących krewnych na łączną kwotę 290.355 euro. Spośród nich, 61 to osoby dojeżdżające do pracy codziennie, a 405 to osoby dojeżdżające do pracy co tydzień. Przy obecnym przedłużeniu przepisów zarówno firmy, jak i pracownicy z Polski mają pewność planowania“, wyjaśnili obaj sekretarze stanu.
Dahlemann und Rudolph mają nadzieję na rychłe rozluźnienie przez polski rząd aktualnych przepisów. W tej kwestii rząd kraju związkowego pozostaje w ścisłym kontakcie z Brandenburgią i Saksonią, a także z Federalnym Ministerstwem Spraw Zagranicznych.
Przepisy dotyczące finansowania dla osób dojeżdżających do pracy obowiązują od 28 marca 2020 r.
Procedura składania wniosków została opracowana wspólnie z Krajowym Urzędem Zdrowia i Spraw Społecznych (LAGuS). Wszystkie dostępne informacje znajdują się na stronie internetowej www.Metropolregion-Stettin.de.
Schwerin – Die Schließung der Finanzämter des Landes bleibt aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres bestehen.
Seit dem 16. März 2020 sind die Finanzämter für den Besucherverkehr geschlossen. Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gab es bislang nicht. Die Erreichbarkeit wurde weiterhin per Telefon, E-Mail und Post gewährleistet.
Finanzminister Reinhard Meyer dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren Einsatz in der Krise: „Gerade im Steuerbereich gab es in den vergangenen Wochen viele Neuerungen, die von den Beschäftigten vor Ort umgesetzt werden mussten. Gleichzeitig lief das Alltagsgeschäft weiter. Zu den vielen Helden des Alltags, die den Laden gerade am laufen halten, gehören daher zweifelsohne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern. Vielen Dank dafür.“
Steuererklärungen können die Bürgerinnen und Bürger elektronisch abgeben und haben so einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Für die Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf dem Portal kann dann nicht nur die Steuererklärung eingereicht, sondern auch elektronische Nachrichten an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.
Die Steuererklärungen für 2019 sind bis zum 31. Juli 2020 oder bei steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bis zum 28. Februar 2021 einzureichen.
Schwerin – Die Minister für Finanzen und Inneres, Reinhard Meyer und Lorenz Caffier, haben sich in einem Schreiben an die kommunale Ebene gewandt und auf die zahlreichen Maßnahmen verwiesen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten.
Als wichtigste steuerpolitische Maßnahme unterstrich Finanzminister Reinhard Meyer die Möglichkeit der Steuerstundung. Allerdings sind die Kommunen allein zuständig für die Stundung bei den sogenannten Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer). Als Orientierungshilfe sind den Kommunen daher die Maßstäbe mitgeteilt worden, nach denen die Finanzämter über Stundungsanträge entscheiden. Das für die kommunale Finanzaufsicht zuständige Innenministerium informierte in diesem Zusammenhang, dass bei einem Vorgehen in Anlehnung an das der Finanzämter, finanzaufsichtlich keine Bedenken bestehen. Verbindliche Leitlinien zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden aktuell abgestimmt.
Finanz- und Innenminister erinnern in ihrem Schreiben zudem an die erst kürzlich beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Gegenüber dem Vorjahr wird sich mit der Neuregelung die kommunale Finanzausstattung um über 350 Mio. Euro verbessern. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung sind die Zahlungen an die Kommunen bereits angepasst worden, so dass sie schon jetzt höhere Zuweisungen erhalten. Als weitere Erleichterung werden zudem die Anteile der Kommunen an Einkommen- und Umsatzsteuer vorfristig ausgezahlt.
Auch beim Umgang mit Zuwendungen sagten die Ministerien zu, alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, um Nachteile kommunaler Zuwendungsempfänger zu vermeiden. So sind die Bewilligungsbehörden angehalten, bei unverschuldeten Verstößen gegen Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid, etwa bei Zweckbindungen oder bei Fristen zur Abgabe von Verwendungsnachweisen im Rahmen ihres Ermessens, grundsätzlich auf Sanktionen zu verzichten. Auch Neu- oder Nachbewilligungen sollen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten schnellstmöglich gewährt werden.
Nicht zuletzt baten beide Minister die Kommunen zu prüfen, inwiefern auch kommunale Unternehmen Wirtschaftshilfen beanspruchen könnten, die Bund und Land beschlossen haben. Neben Soforthilfen und Liquiditätskrediten käme hierbei nicht zuletzt auch Kurzarbeitergeld infrage.
Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Corona-Pandemie stellt alle staatlichen Ebenen vor erhebliche Herausforderungen. Wichtig ist, dass wir weiterhin als Team agieren. Dafür brauchen wir den stetigen Dialog, aber auch ein besseres Wissen darüber, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und welche Angebote der Hilfe zur Verfügung stehen.“
Innenminister Lorenz Caffier ergänzt: „Wir wissen, was derzeit in den Städten und Kommunen, in allen Landkreisen geleistet wird. Dafür ist die Landesregierung nicht nur dankbar, sie unterstützt bestmöglich und unter weitgehender Ausschöpfung rechtlicher und administratorischer Möglichkeiten.“
Schwerin – Anfang Juli vergangenen Jahres brannten 950 ha des Waldes auf dem verlassenen Truppenübungsplatz Lübtheen. Der Brand zeigte auf, dass unter den Bedingungen extremer Trockenheit und Munitionsbelastung bisherige Methoden der Waldbrandvorbeugung überdacht werden müssen. In einem Verbundprojekt mit der Technischen Universität Dresden entwickelt jetzt die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern dafür neue Strategien, die bundesweit Eingang in die forstwirtschaftliche Theorie und Praxis finden sollen.
Beispielsweise werden die Erkenntnisse des Anlegens von Schneisen, waldbrandhemmenden Riegeln und der Löschwasserbereitstellung aus dem Lübtheener Brand optimiert und praktisch erprobt. Des Weiteren werden Demonstrationsflächen angelegt und spezielle Forsttechnik für munitionsbelastete Wälder getestet. Das Anfertigen von Materialien zur Aus- und Weiterbildung von Forstleuten sowie zur Anleitung von Waldbesitzern, Feuerwehren und Verwaltung sind ebenfalls Bestandteil des Verbundprojektes.
Projektstart ist der 1. Mai. Bis 2025 sollen die entwickelten neuen Strategien in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns umgesetzt sein. Das Verbundprojekt wird von der Fachagentur Nachhaltige Rohstoffe (FNR) mit rund 2,5 Millionen Euro aus dem Waldklimafonds unterstützt. Mit dem Waldklimafonds werden Maßnahmen von besonderem Bundesinteresse gefördert, die der Anpassung der Wälder an den Klimawandel dienen und den unverzichtbaren Beitrag naturnaher, struktur- und artenreicher Wälder zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf Dauer erhalten.
„Ich freue mich, dass wir mit diesem Projekt unsere Strategien zur Verhinderung von Waldbränden auf den Prüfstand stellen können und gemeinsam mit der Forstwissenschaft Leitlinien für die Forstpraxis erarbeiten können. Unsere Ergebnisse werden erprobt und können dann für eine bundesweite Umsetzung Vorbild sein“, so Forstminister Backhaus.
„Angesichts der erneuten Trockenheit bitte ich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in Wald und Flur führen könnte“, appelliert Backhaus an die Bevölkerung. Die allgemeinen Verhaltensweisen bei Waldrandgefahr seien unbedingt einzuhalten. Mittlerweile gilt im gesamten Land die Waldbrandgefahrenstufe (WGST) 3 (mittlere Gefahr), im Osten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Leitforstamt Torgelow) sogar die Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr). Dort galt im vergangenen Jahr bereits ab dem 23.4. die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Die aktuelle Waldbrandgefahrenlage und aktuelle Hinweise sind jederzeit der Internetseite der Landesforstanstalt zu entnehmen.
Verhaltensregeln für den Waldbrandschutz:
Generell (unabhängig von der WGST) sind in Wäldern das Rauchen, das Anlegen von Feuern im oder am Wald sowie das Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen verboten, wobei Ausnahmen genehmigungspflichtig sind.
Für alle Gefahrenstufen gilt:
- Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
- Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
- Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
- Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
- Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 können die Unteren Forstbehörden im Einvernehmen mit den Landräten das Betreten und Befahren des Waldes verbieten.
Gesundheit steht an erster Stelle
Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat Details für die schrittweise Öffnung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Demnach werden am Montag, den 27. April 2020 zunächst die Schulen für die Schülerinnen und Schüler geöffnet, die noch in diesem Schuljahr zentrale Prüfungen ablegen, also die 10. Klassen an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen, die 10. Klassen an den Gymnasien für Schüler, die die Mittlere Reife anstreben und die 12. Klassen an den regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie die 13. Klassen an den Abendgymnasien. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht. Auch für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen beginnt der prüfungsvorbereitende Unterricht an diesem Tag.
In einem zweiten Schritt werden ab Montag, den 4. Mai 2020 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen den Unterricht besuchen können, die im Schuljahr 2020/21 ihre Prüfungen ablegen. Dabei wird in der Jahrgangsstufe 11, in der die Halbjahresnoten Teil der Abiturgesamtnote sind, der Unterricht zwischen Präsenz- und digitalem Unterricht wechseln. Auch für die Schülerinnen und Schüler in der 4. Klasse beginnt am 4. Mai wieder ein schulisches Angebot an den Grundschulen. Dabei werden die Gruppen geteilt, die Stundentafel reduziert und gegebenenfalls an einigen Wochentagen flexible Lernangebote oder auch Konsultationen ermöglicht. Gleiches gilt für alle 4. Jahrgangsstufen an Förderschulen, die nach dem Grundschulrahmenplan unterrichtet werden.
„Wir werden die Schulen behutsam und mit viel Weitsicht schrittweise öffnen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Dabei müssen sich Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte auf neue Bedingungen einstellen. Die Schule wird nicht so sein, wie wir sie vor der Corona-Krise gekannt haben. Wie auch schon in den fünf Wochen seit Beginn der Schulschließungen, wird das digitale Lernen von zuhause für viele weiterhin eine wichtige Rolle spielen.“
Ministerin Martin dankte in diesem Zusammenhang auch allen Lehrkräften im Land, die in den vergangenen Wochen Hervorragendes geleistet hätten. „Die hinter uns liegenden Wochen waren für uns alle undenkbar, anstrengend und herausfordernd. Die Lehrerinnen und Lehrer haben es geschafft, dass wir gemeinsam diese schwierigen fünf Wochen gut gemeistert haben und klargeworden ist, wie wichtig die gesellschaftliche Funktion von Schule ist, wie fordernd und komplex der Lehrerberuf ist“, so Martin.
Die Ministerin verdeutlichte, dass bei dem ersten Unterrichtsangebot in den Schulen der Schutz der Gesundheit an oberster Stelle stehe. „Klar ist, die Regeln zum Infektionsschutz müssen beachtet werden.“ Deshalb wird der Schulbetrieb auch unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln stattfinden. Das Bildungsministerium hat in Absprache mit Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten des Landes einen Hygieneplan für alle Schulen entwickelt, der gerade mit den Schulträgern abgestimmt wird. Darin werden u.a. verbindliche Maßnahmen zur Hygiene, zur Abstandsregelung, zu sanitären Einrichtungen aufgestellt. Auch Fragen für Angehörige von Risikogruppen werden geklärt. So können Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören bzw. in deren Haushalt Menschen leben, die zu einer Risikogruppe gehören, von Erleichterungen bis hin zur Befreiung Gebrauch machen.
Die Bildungsministerin wies darauf hin, dass auch die Notbetreuung in den Schulen schrittweise ausgeweitet werde. Auch das geschehe unter Berücksichtigung der bestehenden Hygienevorschriften. In den Schulbussen soll ab dem 27. April genauso wie in allen anderen Bussen und Bahnen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Der Lehr- und Forschungsbetrieb an den Fachhochschulen wird ab Montag, den 20. April zunächst durch digitalen Lehrbetrieb fortgesetzt bzw. beginnt an den Universitäten und der Hochschule für Musik und Theater an diesem Tag. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wiederaufgenommen werden.
Für den Kulturbereich gilt, dass die Spielzeit 2019/2020 der Theater in Mecklenburg-Vorpommern sofort beendet ist. „Wir haben die Pandemie leider lange noch nicht besiegt. Es besteht weiterhin die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren“, sagte Martin. „Diese Gefahr wäre vor allem dann sehr hoch, wenn sich viele Menschen dicht gedrängt auf engstem Raum aufhalten.“ Deshalb sei es geboten, Theatervorstellungen noch geraume Zeit auszusetzen. „Die Beendigung der Theaterspielzeit ist eine sehr bittere Entscheidung für eine Kulturministerin. Wenn die Theater geschlossen sind, fehlt ein wichtiger kultureller Teil unseres Lebens. Aber der Schritt war leider nötig und er hat den Theatern wichtige Planungssicherheit gegeben“, so Martin.
Schwerin – Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Fortsetzung und schrittweise Ausdehnung der Notfallbetreuung in Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege verständigt. Dies erfolgt unter Einhaltung von Hygieneerfordernissen und durch die Aufrechterhaltung von kleinen Gruppengrößen.
„Die bisherige Kindernotbetreuung wird bis zum 26. April fortgesetzt. Ab dem 27. April wird die Notbetreuung auf weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Wir öffnen die Kitas gezielt und mit Augenmaß. Der Infektionsschutz aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung hat weiterhin oberste Priorität“, so Drese.
Über die bereits in der Praxis akzeptierten systemrelevanten Berufsgruppen hinaus gilt die Möglichkeit der Notfallbetreuung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der ambulanten Pflegedienste
der veterinärmedizinischen Notfallversorgung,
der Krankenkassen,
notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe
Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratungsstellen Frauen- und Kinderschutz
der sozialen Kriseninterventionseinrichtungen
des Finanz- und Versicherungswesens
des Flug- und Schiffsverkehrs
der Kindertageseinrichtungen
Post- und Paketzustelldienste
Regierungen und Parlamente
Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen
im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur)
der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe
der Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur
sowie für Lehrkräfte an Schulen, Hebammen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Kindertagespflegepersonen, soweit sie für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind (Unabkömmlichkeit).
„Wir haben uns bei der Erweiterung der systemrelevanten Berufsgruppen an das Gesetz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen gehalten“, verdeutlichte Drese.
Darüber hinaus können Kinder die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, bei denen mindestens ein Elternteil in einer systemrelevanten Berufsgruppe tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. „Wir wenden damit die Ein-Elternteil-Regelung an. Voraussetzung dafür ist die Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig ist und die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz zwingend notwendig ist“, so Drese.
Verstärkt werden auch Kinder aus Gründen des Kinderschutzes sowie aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen.
Drese: „Es bleibt zudem dabei, dass in besonderen Härtefällen die Jugendämter Ausnahmen etwa bei berufstätigen Alleinerziehenden zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewilligen können.“