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Autor: Rügenbote

Sportplakette des Landes verliehen

Linstow – Sportministerin Stefanie Drese hat anlässlich der gemeinsamen Sportlerehrung der Landesregierung und des Landessportbundes MV die herausragende Bedeutung des Sportes für die Gesellschaft gewürdigt.

„Der Sport übernimmt in vielen Lebensbereichen wichtige soziale Funktionen, er führt zusammen und kann Brücken bauen zwischen Menschen unterschiedlichster sozialer und kultureller Herkunft“, sagte Drese heute in Linstow. Insbesondere für Kinder und Jugendliche stelle Sport ein wesentliches Element zum Erlernen sozialer Kompetenz dar, so Drese.

Drese hob hervor, dass dieser so wichtige gesellschaftliche Beitrag nur möglich sei durch das Wirken der vielen ehrenamtlich im Sportbereich aktiven Menschen. Drese: „Dieses bürgerschaftliche Engagement ist auch in Mecklenburg-Vorpommern eine unverzichtbare Stütze des Sportsystems. Die freiwillig Engagierten übernehmen in vielfältigen Funktionen Verantwortung für die Gemeinschaft und tragen in erheblichem Maße zu einer funktionierenden Vereins- und Sportkultur bei.“

Die Ministerin betonte, dass die Landesregierung auch weiterhin ein zuverlässiger Partner des Sports sein werde. So wurde mit dem „Sportpakt 2018 – 2021“ zwischen der Landesregierung und dem Landessportbund ein wirksamer Schritt getan. „Die darin verankerten zusätzlichen Fördermittel in Höhe von einer Million Euro jährlich sehen auch Aufwendungen für die Stärkung des Ehrenamtes vor“, verdeutlichte Drese.

„Die Landesregierung hat aktuell noch einmal die Fördermittel für den Sport um weitere 2,5 Millionen Euro jährlich zur Förderung des sportlichen Nachwuchses und des Spitzensports in Mecklenburg-Vorpommern aufgestockt, um bestmögliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die leistungssportliche Entwicklung der Athletinnen und Athleten im Land zu schaffen“, sagte Drese.

In Linstow wurde an neun herausragende ehrenamtlich Aktive die „Sportplakette des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ verliehen. „Diese neun Persönlichkeiten haben oft über Jahrzehnte hinweg als aktive Sportlerinnen und Sportler, als Trainerinnen und Trainer, im Vorstand oder bei der Organisation und Durchführung von sportlichen Ereignissen Überdurchschnittliches geleistet“, so Drese.

Mit der „Sportplakette des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurden gewürdigt:

Hannelore Wienrich vom Greifswalder Ruderclub „Hilda“
Manfred Collin vom Sportschützenverein Wolgast 1990
Elke Glasow von der Ballspielgemeinschaft Empor Stralsund
Walter Arnold vom Olympischer Ruderclub Rostock
Jürgen Neumann vom Arbeiter-Turn- und Sportverein Güstrow
Holger Röpke von der Turn- und Sportgemeinschaft Wismar
Dagmar Sagert vom Sportverein Brohmer Berge
Dirk Möller vom Behinderten- und Rehasportverein Grevesmühlen
Daniela Schöne vom Hanseturnverein Rostock

Neben den Sportplaketten des Landes überrreichte Sportministerin Drese mit dem Ehrenpräsent des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung eine weitere Auszeichnung für herausragendes Engagement für den Sport. „Stellvertretend für viele andere in Mecklenburg-Vorpommern stehen die Ausgewählten dafür, sich mit großem Einsatz für den Sport einzusetzen“, lobte die Ministerin.

Mit dem „Ehrenpräsent des Ministeriums Soziales, Integration und Gleichstellung“ wurden geehrt:

Frank Ilchmann / Bürgermeister der Stadt Ribnitz-Damgarten
Rainer Milles und Andreas Krien vom Organisationsteam „Internationaler Wasserspringertag“ in Rostock

Sport statt Gewalt

Erstmals Sonderpreis für Sportvereine verliehen

Linstow – Heute wurde erstmals vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern (LfK M-V) in Kooperation mit dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern an vier Sportvereine der Sonderpreis „Sport statt Gewalt“ verliehen. Seit diesem Jahr werden einmal jährlich Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen.

Thomas Lenz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, betonte in seinem Grußwort anlässlich der Preisverleihung im Rahmen der Sportgala 2020 im Van der Valk Resort Linstow: „Sportvereine stehen in unserem Land ganz oben als gesellschaftlicher Integrationsfaktor, gerade auch für unsere Jugend. Sporttreiben in der Gemeinschaft und im Verein vermittelt Orientierung, Bindung, Toleranz, fairen Umgang und Akzeptanz von Regeln. Sportangebote haben darüber hinaus auch eine gewaltpräventive Wirkung, denn sie vermindern Gelegenheitsstrukturen für Jugendgewalt und sie stärken die Persönlichkeit.“

Landessportbund Präsident Andreas Bluhm unterstreicht die Worte des Staatssekretärs: „Sport im Verein ist viel mehr als nur Sport. Das beweisen unsere rund 1.900 Sportvereine im Land jeden Tag. Und viele von ihnen haben sich besonders die Integration und die Gewaltprävention auf die Fahnen geschrieben. Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ab diesem Jahr diesen Sonderpreis verleihen und somit das große – meist ehrenamtliche – Engagement der Vereine würdigen können.“

Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung hatte im Oktober 2019 Vereine, die Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern sind, aufgerufen, sich zu bewerben, 14 Vereine hatten sich daraufhin gemeldet. Die vier Preisträger erhalten eine Anerkennungsurkunde und jeweils eine Geldprämie in Höhe von 1.250 Euro.

Die vier Preisträger sind:

BC Traktor Schwerin e.V.

Beispielgebend ist sein Projekt „Boxen statt Gewalt“. Gemeinsam mit überwiegend ehrenamtlichen Übungsleitern und Betreuern werden rund 100 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 15 Jahren betreut. Durch Kooperationen mit freien Trägern der Wohlfahrt und der Jugendhilfe können auch begleitende Angebote genutzt werden – beispielsweise die Erledigung von Hausaufgaben. Zusammen mit der Landeshauptstadt Schwerin und vielen weiteren Partnern wurden spezielle Angebote für vor allem junge Menschen mit Flucht- und Asyl- bzw. Migrationshintergrund im Rahmen eines interkulturellen Sportprojektes konzipiert. Die Arbeit an verschiedenen Orten, zusammen mit sozialpädagogisch geschulten Fachkräften, macht Integration im Sinne von gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe erlebbar.

Das Nachwuchsleistungszentrum des FC Hansa Rostock e.V.

In mehreren Projekten fördert der Verein die gesellschaftliche Integration, ermöglicht soziale Teilhalbe und wirkt Gewalt präventiv entgegen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „Fußball ist für alle da“. Einmal in der Woche findet ein kostenloses Fußballtraining für Kinder und Jugendliche aus Rostock Groß-Klein statt, geleitet abwechselnd von Trainern des Nachwuchsleistungszentrums. Das Angebot verfolgt zahlreiche präventive Ziele: Zum einen sollen Kinder und Jugendliche grundsätzlich weg von der Straße und rauf auf den Fußballplatz bewegt werden. Zum anderen werden positive Werte und Normen wie Respekt, Fair Play und Toleranz vermittelt. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „Fußballturnier in der JA Neustrelitz“. Der mittlerweile jährliche Besuch von Spielern und Trainern des Nachwuchsleistungszentrums zum Fußballturnier in der Jugendanstalt Neustrelitz ist schon Tradition. Ziel der Aktion ist es, die große Integrationskraft des Fußballs praktisch umzusetzen. Nicht nur für die Insassen der Jugendanstalt ist das Turnier ein tolles Projekt, auch die Nachwuchsspieler und Trainer erhalten einen seltenen Einblick in die Jugendanstalt und helfen den Spielern, über den Tellerrand hinauszuschauen.

Polizeisportverein 90 Neubrandenburg e.V.

Der Sonderpreis „Sport statt Gewalt“ wird vor allem verliehen, weil der Verein in den zurückliegenden 25 Jahren organisatorisch, inhaltlich und durch zahlreiche freiwilligen Helfer auch personell die jährlichen Präventionsprojekte wie das Radrennen, ein Volleyballturnier und die Drachenbootmeisterschaft auf dem Neubrandenburger Reitbahnsee unterstützt. Diese sportlichen Großveranstaltungen sind Bestandteil und Höhepunkt der kontinuierlichen Kriminalprävention, damit leistet der Verein einen enormen Beitrag, ohne die Unterstützung des Polizeisportverein 90 Neubrandenburg e.V. wäre die Umsetzung der polizeilichen Präventionskonzepte nicht möglich.

1. FC Adler 04 Greifswald e.V.

Herausragend ist das langjährige Projekt des Vereins „Null Toleranz für Intoleranz“.Unter diesem Projekt-Motto organisiert der Verein bereits seit mehreren Jahren Fußballturniere in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, um die Menschen für Toleranz und Gleichbehandlung zu sensibilisieren. Dabei arbeitet der Verein eng mit der Stadt Greifswald, dem Integrationsbeauftragten des Landkreises Vorpommern-Greifswald und dem Kreissportbund Vorpommern-Greifswald e.V. zusammen.

Nationalparks und Naturtourismus

Insel Rügen – Die Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund auf Rügen und die Müritzregion sind drei der 16 Nationalparks in Deutschland. In diesem Jahr jährt sich ihr Bestehen zum 30. Mal. Auf dem Neujahrsempfang des Nationalparkamtes Vorpommern am 01. Februar im Nationalpark-Zentrum Königsstuhl auf Rügen stellte Umweltminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der drei Nationalparks für einen erfolgreichen Naturtourismus und damit für die Entwicklung der ländlichen Räume heraus.

„Die Möglichkeit weitestgehend unberührte Natur zu erleben, wird für die Reiseentscheidung vieler Menschen immer wichtiger. Nicht umsonst gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den beliebtesten Urlaubsregionen der Deutschen. Allein der Nationalpark Jasmund zählt jährlich etwa eine Million Besucherinnen und Besucher. In Zukunft kommt es darauf an, das Prädikat „Nationalpark“ für die ländlichen Regionen weiter in Wert zu setzen, ohne Natur und Landschaft nachhaltig zu belasten und die Bedürfnisse der Anwohner zu übergehen“, führte er aus.

In der Region im und um den Nationalpark Jasmund konnte in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern laut Backhaus eine exzellente touristische Infrastruktur aufgebaut werden. Neben modernen Herbergen seien gut ausgebaute Wander-, Rad- und Reitwege entstanden. Das Nationalparkzentrum Königsstuhl sei eines der beliebtesten und besucherstärksten Umweltbildungs­zentren bundesweit.

Seit 2011 sind Teile der Buchenwälder des Nationalparks sogar UNESCO-Weltnaturerbe. „Das ist ein Meilenstein für die Natur und hat dazu geführt, dass unser Bundesland auch internationale Bekanntheit erlangte“, so Backhaus. Mit dem 2017 eingeweihten UNESCO-Welterbe-Forum sei ein weiteres attraktives touristisches Angebot geschaffen worden.

An der Stelle des heutigen Nationalpark-Zentrums Königs­stuhl befand sich vor der Einweihung im Jahr 2004 eine etwa 2,8 Hektar große Militärliegenschaft, erinnerte der Minister. Nachdem im Jahr 1994 die Idee entstand, dort eine Bildungseinrichtung für den Nationalpark zu schaffen, prüfte das Land Möglichkeiten, das Areal zu erwerben. Im Jahr 1997 konnten Bund und Land einen Flächentausch im Wert von 3,5 Mio. DM vereinbaren. Die Liegenschaften am Königsstuhl erwarb das Land, indem es Flächen auf der Insel Riems abgab, die der Bund für seine Forschungsinstitution benötigte, führte Backhaus aus.

Das Land als Flächeneigentümer räumte der Stadt Sassnitz ein Erbbaurecht ein und verzichtete auf die Zahlung von jährlichen Erbbauzinsen in Höhe von 104.000 DM. Das Wirtschaftsministerium reichte rund 9,4 Mio. DM Fördermittel an die Stadt Sassnitz für die Errichtung des Zentrums und der Ausstellung aus. Der WWF Deutschland brachte die Kofinanzierung für die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 3,7 Mio. DM auf. Das Bundesamt für Naturschutz finanzierte die Mach­barkeitsstudie, erinnerte Backhaus.

Der WWF Deutschland und die Stadt Sassnitz gründeten daraufhin eine gemeinnützige Betreibergesellschaft. In einem umfassenden Vertragswerk regelten Land, Stadt und WWF Errichtung und Betrieb des Nationalpark-Zentrums Königsstuhl. „Die verbindende Klammer war stets der gemeinsame Wille, das Nationalparkzentrum zu einem naturschutzfachlichen, wirtschaftlichen und touristischen Erfolgsmodell zu entwickeln“, so der Minister. Im Jahr 2004 wurde das Nationalpark-Zentrum Königsstuhl eingeweiht. Heute arbeiten an diesem Standort mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weltweit gibt es mehr als 2.200 Nationalparks. Deutschland bringt insgesamt 16 Nationalparks in dieses Netzwerk mit ein.

MitMachZentralen stärken Ehrenamtsstrukturen

Schwerin – In allen Landkreisen sowie in der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin wird es zukünftig eine MitMachZentrale geben. Das ist das Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. „Mit der Vitalisierung der MitMachZentralen stärken wir die ehrenamtlichen Strukturen vor Ort. Überall im Land gibt es jetzt eine Anlaufstelle für bürgerschaftlich Engagierte“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Die MitMachZentralen übernehmen eine wichtige Funktion bei der Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte. So sollen dort die Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung einer Ehrenamtskarte geprüft und Partner für die Ehrenamtskarte in der jeweiligen Region geworben werden. Zudem werden die MitMachZentralen ehrenamtlich Engagierte insbesondere zu bestehenden Förderverfahren und zur Verwendungsnachweisführung beraten und eine Vernetzungsfunktion für die ehrenamtlichen Akteure vor Ort einnehmen.

Das Land fördert die acht MitMachZentralen mit jeweils rund 50.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel werden ab 2021 um jährlich 2,3 Prozent erhöht. Einige MitMachZentralen können bereits in wenigen Tagen ihre Arbeit aufnehmen, die neuen folgen etwas später.

Folgende MitMachZentralen sind ausgewählt worden:

Landkreis Vorpommern-Greifswald: Bürgerhafen Greifswald in Trägerschaft des Pommerschen Diakonievereins e.V.
Landkreis Ludwigslust-Parchim: Jugendförderverein Parchim/Lübz e.V.
Landkreis Nordwestmecklenburg: DRK-Kreisverband NWM e.V.
Landkreis Vorpommern-Rügen: Jugendring Rügen e.V.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Seniorenbüro e.V. Neubrandenburg
Landkreis Rostock: Lernen aktiv e.V.
Landeshauptstadt Schwerin: Landesring M-V des Deutschen Seniorenringes e.V.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Stadtsportbund Rostock e.V.

Stromnutzung in Wärme, Verkehr, Industrie und Chemie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für eine Experimentierklausel zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzung von Strom im Wärme-, Verkehrs-, Industrie- und Chemiebereich, die sogenannte Sektorenkopplung, ein. Nach dem Kabinettsbeschluss in dieser Woche wird der Antrag jetzt der Ländervertretung zugeleitet.

„Eines unserer wichtigsten Anliegen ist, dass die saubere Energie, die wir erzeugen, auch vollständig genutzt wird. Nur dann wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien die nötige öffentliche Akzeptanz finden. Deshalb ist die Nutzung des Stroms durch Umwandlung und Verwendung im Verkehr, in Gebäuden für Wärme sowie Warmwasser und in der Industrie als Alternative zur Energiespeicherung unverzichtbar für die Energiewende. Dieser sinnvolle und für den Erfolg der Energiewende notwendige nächste Schritt wird durch die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch verhindert“, sagt Energieminister Christian Pegel und präzisiert: „Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Energieträgern aufgrund verschiedener Steuern, Abgaben und Umlagen sind zu hoch. Damit sich die sogenannte Sektorenkopplung im Markt durchsetzen kann, müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Energieträger herrschen.“

Dafür sollen in so genannten Reallaboren Abweichungen von den rechtlichen Rahmenbedingungen zugelassen und deren Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit der Stromverwendung in den anderen Bereichen untersucht werden. „Grundlage für diese Reallabore sind Experimentierklauseln. Sie schaffen den Rechtsrahmen für die ergebnisoffene Erprobung skalierbarer Lösungen für die wirtschaftlichen, technischen und vor allem regulatorischen Herausforderungen“, so Christian Pegel.

Eine Studie im Auftrag seines Ministeriums hatte gezeigt, dass dies sinnvoller und auch viel schneller umsetzbar ist, als das Energiewirtschaftsrecht zur verbesserten Integration der Sektorenkopplung grundlegend zu überarbeiten. „Forderungen, zunächst das gesamte Abgaben- und Steuerrecht so zu überarbeiten, dass die Nutzung von Strom im Wärme-, Verkehrs-, Industrie- und Chemiebereich tatsächlich wirtschaftlich möglich wird, sind in Wahrheit ein Vertagen dieses Themas auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Wir wollen die Energiewende zum Erfolg führen und das geht nur mit einer schnellen Experimentierklausel“, so der Minister.

Der Bundesrat soll nun auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns die Bundesregierung bitten, den Rechtsrahmen für eine Experimentierklausel zu schaffen mit dem Ziel, neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit mit zeitlich und räumlich begrenzten Experimenten erprobt werden kann, wie sich diese Hemmnisse beseitigen und die sektorenübergreifende Wettbewerbsfähigkeit von Strom aus erneuerbaren Energien herstellen lassen. Um die nötigen Schlussfolgerungen aus den Experimenten ziehen zu können, sollen sie wissenschaftlich begleitet werden.

Die Länderkammer wird Mecklenburg-Vorpommerns Antrag voraussichtlich am 14. Februar 2020 in der Berliner Länderkammer beraten.

Rahmenbedingungen für gute Arbeit

Schwerin – Heute wurde im Landtag in Schwerin die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Nicht nur in der Wendephase, auch in den Anfangsjahren waren viele Menschen in unserem Land in einer Situation der Ungewissheit. Die Wirtschaftsstruktur war in einer langen Umbruchphase. Insbesondere in der Industrie und Landwirtschaft gab es viele Menschen, deren Arbeitsplätze wegfielen. Nicht alle haben gleichermaßen gut den Übergang geschafft. Der Übergang von Planwirtschaft zu Marktwirtschaft stellte viele vor Herausforderungen. Heute lässt sich feststellen: die Wirtschaft wächst, Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen Arbeitsplätze und die Arbeitslosigkeit ist auf den niedrigsten Stand seit 1990 gesunken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. „Alle Menschen in unserem Land – ob jung oder alt – verdienen unseren Respekt für ihre Leistung. Und das gilt in besonderem Maße für diejenigen mit Wendebiografien.“

Die schwierigste Arbeitsmarktlage gab es im Jahr 2005. Im Februar gab es mehr als 211.000 Arbeitslose und eine Arbeitslosenquote von fast 24 Prozent. „Im Jahresdurchschnitt 2019 hatte unser Land erstmals weniger als 60.000 Arbeitslose und davon weniger als 20.000 Langzeitarbeitslose. Die Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre hat sich mit der Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt bewährt“, so Glawe weiter. Aktuell liegt die Arbeitslosenquote bei 7,7 Prozent (Januar 2020). Außerdem haben wir zuletzt über 582.600 Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (November 2019).

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse genießt in Deutschland Verfassungsrang, und diesem Ziel sieht sich auch die Landesregierung verpflichtet. „Wir tun unseren Teil dafür, dass es weiter vorwärts geht in Mecklenburg-Vorpommern. Die wirtschaftliche Entwicklung ist auf einem guten Weg. Es gibt Unterschiede zwischen Ost und West – bis heute. Jedes Bundesland hat seine eigenen Voraussetzungen und Herausforderungen“, so Glawe weiter. 2018 hatten wir mit 44,9 Milliarden Euro ein Rekord-Bruttoinlandsprodukt, das mehr als dreimal so hoch lag wie 1991 (14 Milliarden Euro). Und auch im ersten Halbjahr 2019 ist die Wirtschaftsleistung zum Vorjahreszeitraum um 1,5 Prozent gewachsen. Damit liegen M-V fast ein Prozentpunkt über dem Bundesdurchschnitt und im Ländervergleich an dritter Stelle.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfügten Bund und Länder über ein wirksames Instrument der Wirtschaftsförderung. „Im Rahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der GRW-Richtlinie des Landes werden Investitionen von Unternehmen, die tarifgebunden sind oder zumindest tarifgleich zahlen, mit einem höheren Fördersatz besser gestellt. Gegenüber Unternehmen, die nicht mindestens tarifgleich entlohnen, bedeutet das eine deutlich höhere Förderung“, so Glawe weiter.

„Mir ist wichtig, nochmal zu verdeutlichen, dass die Unternehmen im Land Arbeitsplätze schaffen und somit auch die Löhne für ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Wirtschaftsförderung, die zwingend an die Tarifgebundenheit bzw. an die tarifgleiche Bezahlung gebunden ist, würde demnach einen Großteil der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, von der Förderung ausschließen“, machte Wirtschaftsminister Glawe im Landtag deutlich. 99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes gehören quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen sind Arbeitgeber für rund 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Dafür danke ich unserer heimischen Wirtschaft“, so Glawe.

Mit Rücksicht auf die Kleinteiligkeit der Wirtschafts- und Unternehmensstruktur in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung 2017 die Einführung eines Vergabemindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. „Hierdurch wird ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau sinken zu lassen, wenn sich Unternehmen an öffentlicher Auftragsvergabe beteiligen möchten“, sagte Glawe. Ab 2020 beträgt der Vergabemindestlohn 10,07 Euro – das sind 0,72 Euro oberhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. „Durch den Vergabemindestlohn wird sichergestellt, dass auch klein- und mittelständische Betriebe im Bewerbungsverfahren teilnehmen können, die keine Tarifbindung oder -orientierung vorweisen können. Die tarifliche Bezahlung als entscheidendes Kriterium festzusetzen, wäre nach derzeitigem Stand für Klein- und Mittelständler kontraproduktiv“, betonte Glawe.

Bei der Steigerung bei den Löhnen in den vergangenen sieben Jahren liegt Mecklenburg-Vorpommern auf dem vierten Platz und beim verfügbaren Einkommen auf dem dritten Platz und über dem Bundesdurchschnitt. 2018 lag der durchschnittliche Bruttoverdienst im Land bei 2.590 Euro. Das entspricht einer Angleichungsquote von 78 Prozent zum West-Niveau.

„Da ist noch Luft nach oben. Wir arbeiten an der Verbesserung der Rahmenbedingungen und unterstützen die heimische Wirtschaft beispielsweise bei Neuansiedlungen, Erweiterungen – diese sichern und schaffen Arbeitsplätze im Land. Auch der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Impfschutz in stat. Altenpflegeeinrichtungen

Schwerin – Am Freitag ist im Landtag in Schwerin das Thema: „Impfschutz in stationären Altenpflegeeinrichtungen“ diskutiert worden. „Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Zur Prävention stehen gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die zu einem langfristigen Schutz für den Einzelnen, aber auch zu einem Kollektivschutz in der Bevölkerung führen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern bestehen Impflücken, insbesondere bei Menschen im höheren Alter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt ab 60 Jahren unter anderem die Schutzimpfungen gegen Influenza, Pneumokokken und seit Dezember 2019 auch gegen Herpes Zoster (Gürtelrose). In der Grippesaison 2018/2019 waren 55,8 Prozent der Menschen über 60 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern gegen Influenza geimpft. Und etwa 26 Prozent der 60- bis 67-jährigen bzw. Personen mit erhöhtem Risiko waren gegen Pneumokokken geimpft.

„Es ist weiter Aufklärung für einen verbesserten Impfschutz notwendig. Menschen in Altenpflegeeinrichtungen sind durch häufig bestehende Grunderkrankungen und damit einhergehende Beeinträchtigungen des Immunsystems im höheren Alter anfälliger für Infektionskrankheiten. Ein vollständiger Impfschutz sowohl für Bewohner als auch für Mitarbeiter dieser Einrichtungen ist daher besonders wichtig“, so Glawe weiter.

Laut der 5. Bevölkerungsprognose von Mecklenburg-Vorpommern wird der Bevölkerungsanteil über 65-Jähriger in unserem Land bis zum Jahr 2040 um 28,2 Prozent steigen. „Hier gilt es, Impflücken im Land zu schließen. Im Oktober 2018 haben das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Impfkampagne des Landes unter dem Motto `MV-impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen!´ gestartet. Die Impfkampagne hat die Sensibilisierung für das Thema Impfen in Mecklenburg-Vorpommern weiter gefördert. So fanden die bisher adressierten Themen: Impfschutz für die ganze Familie und Arbeitskollegen allgemein sowie für Jungen und Mädchen speziell zur Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) großen Zuspruch in der Bevölkerung. Bereits in den ersten drei Monaten der Impfkampagne wurden 3.446 zusätzliche Impfdosen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst verimpft“, sagte Glawe.

Für die Grippesaison 2019/2020 wurden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt über 22.000 Influenza-Impfdosen bestellt, die in verschiedenen Impfaktionen schon fast vollständig verimpft wurden. Darüber hinaus motivieren die niedergelassenen Ärzte im Land ihre Patienten regelmäßig zum Impfen und nutzen dafür auch die Informationsflyer der Impfkampagne.

Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU sieht vor, auf eine Steigerung der Durchimpfungsraten entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission bei Bewohnern und Personal von stationären Altenpflegeeinrichtungen hinzuwirken.

„Die Aufklärung von Bewohnern, Angehörigen und medizinischem Personal in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist entscheidend, um die Impfquoten in Mecklenburg-Vorpommern für ältere Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko weiter zu verbessern“, betonte Gesundheitsminister Glawe im Landtag. Dies gelingt beispielsweise durch geeignete Informationsmaterialen in Form von Handreichungen, die Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter sowie Ärzte über den Nutzen von Schutzimpfungen aufklären.

Im bundesweiten Vergleich ist Mecklenburg-Vorpommern ein Land mit hoher Impfbereitschaft. „Dennoch ist eine kontinuierliche Aufklärung durch die Medien, die Ärzte und die Gesundheitsämter über den individuellen und epidemiologischen Nutzen von Impfungen erforderlich, um das bereits vorhandene Wissen wieder ins Bewusstsein der Menschen zu rufen und über wissenschaftliche Neuerungen zu informieren. Hierzu leisten wir mit der Impfkampagne ´MV impft´ einen wichtigen Beitrag. Ziel in Mecklenburg-Vorpommern sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu halten bzw. weiter zu verbessern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag abschließend.

Nitrat im Grundwasser

Schwerin – Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2016 63 neue Grundwassermessstellen gebaut und 17 Messstellen erneuert. Damit wird das Grundwasser hierzulande derzeit an rund 350 Standorten oberflächennah überwacht. Hinzu kommen Messstellen in tieferen Sedimentschichten. Summiert betrachtet, wird die Grundwasserbeschaffenheit in Mecklenburg-Vorpommern an 381 Standorten untersucht. Der Bau weiterer knapp 50 Messstellen bis 2024 ist in Vorbereitung.

„Obwohl beim Bau neuer Messstellen Fehlbohrungen und technische Schwierigkeiten auftreten können, werden wir bis Ende 2021 deutlich mehr als die ursprünglich 100 geplanten Grundwassermessstellen neu gebaut haben. Damit hätten wir unser Ziel eine gegenüber 2015 verbesserte Übersicht über den chemischen Zustand der Grundwasserkörper und deren Trends zu erhalten, sogar übererfüllt“, betonte der zuständige Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus.

Gleichwohl betonte der Minister betonte, dass das erweiterte Messnetz allein nicht geeignet ist, um eine verursachergerechte Binnendifferenzierung vorzunehmen. Denn aus den Punktmesswerten kann nicht auf die Flächen geschlossen werden, die ursächlich für diese Messwerte sind, zum Beispiel, weil auf ihnen zu viel gedüngt wurde. Dies wäre aber sowohl für eine zielgerichtete Minderung zu hoher Nitrateinträge in das Grundwasser als auch für die Akzeptanz entsprechender Beschränkungen der landwirtschaftlichen Düngung bei den Landwirten von wesentlicher Bedeutung.

Ziel müsse es daher sein, eine wissenschaftlich basierte Methode zu entwickeln, die genau dies mit hinreichender Genauigkeit ermöglicht. Dabei muss nicht die im Grundwasserkörper festgestellte Nitratbelastung, sondern die Nitratemission von den landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Bodensickerwasser im Zentrum der Betrachtung stehen. Sinnvoll wäre ein derartiges Vorgehen aber nur, wenn es bundeseinheitlich geregelt wird. Mecklenburg-Vorpommern und andere Bundesländer sind bereits mit entsprechenden Vorschlägen an den Bund herangetreten.

Backhaus erklärte in diesem Zusammenhang noch einmal, wie die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt. Für jede Messstelle mit Grenzwertüberschreitung ist unter Nutzung eines geostatistischen Verfahrens eine repräsentative Fläche auszugrenzen, von der davon auszugehen ist, dass auch dort eine Grenzwertüberschreitung gemessen würde. Die so ermittelten Flächen eines Grundwasserkörpers werden summiert. Nur wenn diese Fläche weniger als 20 % der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers beträgt, bekommt dieser die Bewertung „gut“. Andernfalls gelte der Grundwasserkörper als insgesamt belastet und damit rot.

Auf die „roten Gebieten“ kämen mit der geplanten Verschärfung der Düngeverordnung ab 2020 zusätzliche Maßnahmen zu. Ohne eine Binnendifferenzierung würden Landwirte in einem „roten Gebiet“ selbst dann den Vorgaben der Düngeverordnung unterworfen sein, wenn sie nachweislich eine nitratreduzierte Düngung praktiziert haben und auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen keine Grenzwertüberschreitungen im Sickerwasser festzustellen sind.

„In sollen Fällen verstehe ich die Akzeptanzverweigerung vollkommen. Es muss daher für verursachergerechte Regelung gesorgt werden“, betonte Minister Backhaus. Er habe aber große Sorge, dass dies kurzfristig und unter dem großen Druck, der von der EU-Kommission auf die Bundesrepublik ausgeübt wird, gelingt. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern sei daher wichtiger denn je.