Besserer Schwimmunterricht an Schulen

Oldenburg: Kinder müssen Grundschule als sichere Schwimmerinnen und Schwimmer verlassen

Schwerin – Schulschwimmen soll in Mecklenburg-Vorpommern als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen gewährleistet werden. In einer gemeinsamen Initiative setzen sich die Landesregierung, die Landtagsfraktionen von CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE für eine Verbesserung des Schwimmunterrichts an Grundschulen ein. In einer Pressekonferenz im Bildungsministerium haben Ministerin Simone Oldenburg und die Abgeordneten ihr gemeinsames Vorhaben präsentiert.

Einig sind sich die politischen Vertreterinnen und Vertreter darin, dass Kinder im gewässerreichen Mecklenburg-Vorpommern sicher schwimmen können müssen. Diese Aufgabe wird als existentiell wichtig im Bildungsauftrag und damit als ressortübergreifend verstanden. Dazu gehört auch, den durch die Corona-Pandemie ausgefallenen Schwimmunterricht nachzuholen.

„Wir sind das seenreichste Bundesland und haben die längste Küstenlinie. Deswegen ist es ganz besonders wichtig, dass alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern schwimmen lernen. Sie sollen möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, aber auch die Gefahren im Wasser kennenlernen. Das alles geht nur, wenn Kinder wissen, wie sie sich im Wasser verhalten müssen. Dazu müssen sie sichere Schwimmerinnen und Schwimmer sein. Mit der Initiative setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass in Mecklenburg-Vorpommern alle Kinder die Grundschule, so wie es der Rahmenplan Sport vorsieht, als sichere Schwimmerinnen und Schwimmer verlassen. Dies schützt sie ein Leben lang“, betonte Simone Oldenburg.

Das gemeinsame Konzept sieht folgende Schwerpunkte für die Verbesserung des Schulschwimmens vor. So sollen Kinder schon in der KITA und in der Vorschule Grundkompetenzen erlernen – gern auch mit der Unterstützung von Vereinen und Verbänden. Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Wassergewöhnung für Kinder Bestandteil der Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher werden kann. Um das Schulschwimmen flächendeckend für alle Grundschulen anbieten zu können, sollen zusätzlich Lehrerinnen und Lehrer zu Schwimmlehrkräften ausgebildet werden.

Ein Schwerpunkt ist neben Weiterbildungsangeboten für Schwimmlehrkräfte auch die Schwimmausbildung. An unseren Universitäten sollen künftig auch Studierende, die nicht das Fach Sport belegen, ein Schwimmzertifikat erwerben können.

Eine gute Möglichkeit für die Durchführung von Schwimmunterricht stellen auch Kompaktkurse dar. So können z. B. in einer Schulwoche an fünf Tagen je fünf Unterrichtseinheiten genutzt werden. Damit umfasst ein Kurs 25 Unterrichtsstunden. Gegenstand der Initiative ist auch, weitere Lehrkräfte als festes Personal an den Schwimmstätten einzubinden. Dabei sollen auch Schwimmlehrkräfte der schwimmsporttreibenden Verbände mit ihren vielfältigen Erfahrungen unterstützen und begleiten. Außerdem sollen Schulen nach Möglichkeit Auffrischungskurse in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe anbieten.

Zusätzlich zum Schwimmunterricht in der Schule bietet das außerschulische Landesprogramm des Sozialministeriums „MV kann schwimmen“ Kindern die Möglichkeit, ihre Schwimmfähigkeiten zu verbessern und ergänzt somit das schulische Angebot.

Mit Hilfe des Aktionsprogramms „Stark machen und Anschluss sichern“ sollen Kinder und Jugendliche Lernrückstände – bedingt durch Unterrichtsausfall während der Pandemie – aufholen. Deshalb können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 und 4, der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 die pandemiebedingt kaum oder gar keinen schulischen Schwimmunterricht wahrnehmen konnten, den Unterricht in diesem und im kommenden Schuljahr nachholen.

Hierfür nutzt das Land 1,6 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“.

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