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Kategorie: Aus der Nachbarschaft

Anerkennung der polnischen Arztausbildung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe setzt sich dafür ein, dass deutsche Studenten, die in Polen ein Medizinstudium absolviert haben, auch in Mecklenburg-Vorpommern als Arzt arbeiten können. „Hierfür ist die Approbation unabdingbar. Leider ist die Rechtslage unklar. In Polen werden deutsche Studenten gut ausgebildet, die brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern. Solange rechtlich Unklarheit herrscht, setzen wir übergangsweise auf eine eigene landesspezifische Lösung. Daran arbeiten wir bereits mit Hochdruck“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Dienstag.

Grund für die rechtliche Unsicherheit ist die Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. Demnach können seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten. Nach dem 6-jährigen Studium und vor der Approbation schließt sich in Polen ein 13-monatiges Praktikum, das sog. „Staz“, sowie eine Prüfung, das sog. „LEK“, an.

In Polen studierende deutsche Studenten bräuchten demnach beide Zertifikate (Staz und LEK), um in Deutschland als Arzt zu arbeiten. „Das verlängert die Studienzeit um ein weiteres Jahr. Die Absolventen der polnischen Medizinerausbildung bekommen trotz eines wie in Deutschland üblichen sechsjährigen Studiums keine Approbation in Deutschland. In Polen dürften sie als Arzt arbeiten und bei uns in Deutschland nicht. Das darf nicht sein“, so Glawe weiter.

Eine Anerkennung der ärztlichen Ausbildung in Polen ist trotz abgeschlossener sechsjähriger Ausbildung mit dem Titel „Lekarz“ (Arzt) erst nach Staz (Praktikum) und LEK (Prüfung) aus formalen Gründen in Deutschland zulässig. „Wir sind dabei, eine Landeslösung in Form eines Erlasses zu erarbeiten. Diese könnte so aussehen: Absolventen sollen die ärztliche Berufstätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis in abhängiger Beschäftigung für ein Jahr erlaubt werden. Das ist vergleichbar mit dem früheren Arzt im Praktikum. Sie können dann bereits im Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder in einem MVZ als angestellter Arzt arbeiten. Ziel ist es, nach einem erfolgreichen kollegialen Abschlussgespräch am Krankenbett die Approbation erteilt zu bekommen. Darüber hinaus soll ein halbes Jahr der praktischen Tätigkeit auf die Weiterbildung zum Facharzt angerechnet werden können“, machte Gesundheitsminister Glawe deutlich. Hierfür ist noch eine Abstimmung mit der Landesärztekammer notwendig.

Abschließend machte Glawe deutlich: „Wir brauchen die Landeslösung für den Übergang, um zügig Ärzte zu gewinnen. Darüber hinaus ist ein Signal vom Bund nötig, dass nach sechs Jahren Studium in Polen eine Approbation in Deutschland möglich ist. Hier ist Rechtssicherheit gefordert. Der Bund sollte hier seinen Spielraum nutzen und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der polnischen Arztausbildung schaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

M-V und S-H starten Bundesratsinitiative

Schwerin/Kiel – Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein setzen sich mit einem eigenen Antrag für eine uneingeschränkte Aufnahme des Schiffbaus in das neue parallele Bund-/Länder-Großbürgschaftsprogramm ein. „Die bisherigen Pläne sehen eine drastische Reduzierung der Beteiligung des Bundes beim Thema Schiffsbürgschaften vor. Das darf nicht sein. Die Küstenländer setzen sich für die Finanzierung des Schiffbaus im besonderen Maße ein. Dieses Thema ist vor dem Hintergrund der gegenwärtig von den MV Werften einzuwerbenden nächsten Schiffbauaufträge insbesondere auch für unser Land sehr wichtig. Die alleinige Begleitung der Schiffbaufinanzierung mit Landesbürgschaften würde die Leistungsfähigkeit unseres Landes weit überfordern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Das Kabinett hat dem Vorgehen des Ministers zugestimmt. Der Antrag Schleswig-Holsteins wird mit dem Beitritt Mecklenburg-Vorpommerns Gegenstand der nächsten Bundesratssitzung am 14. Februar sein. „Wir haben ein besonderes bundespolitisches Interesse am Erhalt einer leistungsfähigen Schiffbauindustrie an der deutschen Küste. Ein ganz erheblicher Anteil der Wertschöpfung im Spezialschiffbau kommt im Schiffbau aus den Binnenländern. Jeder Schiffsneubau sichert Jobs auf den Werften und bei den Zulieferern“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe dankte dem Bund für sein bisheriges Engagement für die maritime Branche. „Die Finanzierung neuer Aufträge stellt die Branche insbesondere im Schiffbau vor große Herausforderungen. Volle Auftragsbücher allein reichen nicht aus. Es müssen die jeweiligen Finanzierungen der Projekte gesichert werden. Doch Banken und Versicherer agieren überwiegend zurückhaltend bei der Finanzierung maritimer Projekte. Die Unternehmen sind ihrerseits nicht in der Lage, ihre im Spezialschiffbau sehr hohen und längerfristig laufenden Bauzeitfinanzierungsbedarfe ohne finanzielle Hilfen zu decken. Deshalb ist neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige Unterstützung des Bundes notwendig, um den Absicherungsbedarf bei Bauzeitfinanzierungen für Schiffe zu gewährleisten. Hier gibt es auch zukünftig Handlungsbedarf. Es sind hierfür weiter Gespräche mit dem Bund notwendig“, betonte Glawe.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die MV Werften durch Bürgschaften bei der Bauzeitfinanzierung von zwei Kreuzfahrtschiffen der Global Class. Das Bürgschaftsvolumen des Landes beträgt 375 Millionen Euro für den Bau der beiden Kreuzfahrtschiffe. Der Bund sichert den Bau in gleicher Höhe ab.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die maritime Industrie (Schiff- und Bootsbau, maritime Zulieferer sowie Meeres- und Offshore-Technik) mit knapp 300 Unternehmen, insgesamt ca. 11.500 Beschäftigten und einem Umsatz von rund 1,5 Milliarden Euro ein industrieller Kern. Zum hiesigen Schiff- und Bootsbau zählen ca. 160 Unternehmen mit rund 6.500 Mitarbeitern. In den sechs größeren Unternehmen, den MV Werften in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund, der Neptun Werft in Rostock-Warnemünde, der Peene-Werft in Wolgast und der Tamsen Maritim in Rostock sind rund 3.700 Mitarbeiter und rund 380 Auszubildende beschäftigt. Zum Schiff- und Bootsbau kommen maritime Zulieferer und Dienstleister, die sich auf die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen konzentrieren, mit etwa 140 Unternehmen und ca. 5.000 hochwertigen Arbeitsplätzen hinzu.

Stoewer-Automobil-Ausstellung

Dahlemann: Dank Stoewer und Tierpark Grenzen überqueren

Stettin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann trifft heute mit dem Stadtpräsidenten von Stettin Piotr Krzystek zu zwei Terminen zusammen. Am Nachmittag steht zunächst ein gemeinsamer Besuch der Stoewer-Automobil-Ausstellung auf dem Programm.

Dahlemann: „Es ist ein großer Glücksfall, dass die Sammlung der Stoewer Automobile vollständig nach Stettin zurückgekehrt ist. Hier ist der Ort, an dem Stoewer Automobilgeschichte geschrieben hat. Das Unternehmen war nach Daimler und Benz der dritte Autobauer Deutschlands. Dem Stifter der Ausstellung möchte ich großen Dank sagen. Er hat es möglich gemacht, dass die beeindruckenden Autos mit dem pommerschen Greif als Kühlerfigur an ihre Geburtsstätte zurückgekehrt sind. Das ist eine Bereicherung für die Museumslandschaft in der Metropolregion Stettin.“

Die Stoewer-Sammlung aus dem Museum im hessischen Wald-Michelbach ist auf Initiative des Stifters Manfried Bauer aufgelöst worden. Alle Exponate befinden sich jetzt im Stettiner Muzeum Techniki. Im November 2019 ist die Ausstellung vor zahlreichen Besuchern eröffnet worden und seitdem jederzeit zu besichtigen.

Im Anschluss findet ein Gespräch zwischen dem Staatssekretär und dem Stadtpräsidenten im Rathaus der Stadt Stettin statt. „Die vertrauensvolle Partnerschaft mit der Stadt Stettin und insbesondere mit Stadtpräsident Piotr Krzystek ist mir sehr wichtig. Die sehr enge Kooperation bei der Entwicklung der Metropolregion bietet große Chancen für Vorpommern. Wir wollen alle Möglichkeiten, die sich uns bieten, zum Wohle der Menschen beiderseits der Grenzen nutzen und gemeinsam Konkretes anpacken. Hierbei habe ich auch den Zoo der Stadt Stettin im wunderschönen Seebad Ueckermünde vor Augen. Wir wollen ausloten, wie eine noch engere Kooperation für den Tierpark aussehen kann“, betonte Dahlemann im Vorfeld des Treffens.

Vogelgrippe in Brandenburg

Schwerin – In Brandenburg ist bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, auch: Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels.

Der Subtyp H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus (unter anderem in Polen). Der Fund in Spree-Neiße ist aktuell der erste von einem Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hat das positive Laborergebnis heute unverzüglich per Einzelfall-Meldung dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den anderen Ländern mitgeteilt. Für die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen in Hausgeflügelhaltungen bestehe unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes aktuell kein Grund.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt die Ereignisse zum Anlass, um Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht aufzurufen: „Die aktuellen Fälle in Polen und Brandenburg zeigen, dass Geflügelpest­erreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss. Um ein Einschleppen des Erregers in Haus­geflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig.“

Als Reservoir und Verbreiter des Virus gelten insbesondere Wildvögel. Deshalb appelliere er gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen und gegebenenfalls schnell Maßnahmen anordnen können, so der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde letztmals ein Geflügelpestvirus im September 2018 nachgewiesen. Dabei hat es sich um ein Virus des Subtyps H5N6 in einem Hausgeflügelbestand gehandelt. Das letzte große Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017. Von November 2016 bis Anfang März 2017 wurden in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen des Landes sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Gemeinsamer Gewässerschutz

Stettiner Polizei und Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern schützen gemeinsam Gewässer

Stettin – Die Woiwodschaftskommandantur der Polizei in Stettin (Komenda Wojewódzka Policji w Szczecinie) und das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern wollen im Rahmen eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Projektes die Gewässer in den Gebieten Westpommerns und Mecklenburg-Vorpommerns intensiver überwachen. Die Marineakademie aus Stettin (Akademia Morska w Szczecinie) ist Kooperationspartner bei dem Vorhaben.

„In vereinter Kraft und eng miteinander vernetzt werden die Projektpartner künftig die Gewässer der Region noch besser schützen, um die natürlichen Ressourcen und die biologische Vielfalt in der Odermündung und im Stettiner Haff bestmöglich zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Ziel des Projektes ist es, über Überwachungs-, Präventiv- und Interventionstätigkeiten der Polizei beider Nationen Umweltverschmutzungen schneller aufzuklären und eine Schädigung der natürlichen Umwelt, etwa durch die Wilderei von Fischen, zu vermeiden. Dazu sollen die Polizeieinheiten mit modernen Booten, Nachtsichtgeräten und Fahrzeugen ausgerüstet werden. Zudem sind gemeinsame Seminare geplant, die sich unter anderem mit den Themen grenzüberschreitende Verfolgung in Wassergebieten, Evakuierung von Menschen auf Schiffen sowie mikroskopische Techniken zur Untersuchung von verunreinigtem Material. Weiter soll es Workshops für Schüler geben, um sie für den Schutz der Umwelt zu sensibilisieren.

„Mit Unterstützung des Projektes gelingt es, die deutsche und polnische Polizei besser auszustatten, um die Küstengewässer zu schützen und vor allem Umweltsünder schnellstmöglich zu finden“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten betragen rund 397.000 Euro. Das Land unterstützt das Projekt in Höhe von rund 337.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen ist Teil der europäischen Kohäsionspolitik und wird im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Das Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern. Für das Programm stehen in der EU-Förderperiode bis 2020 insgesamt 134 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.

Das Interreg-Programm wird umgesetzt in der Wojewodschaft Westpommern in Polen, den Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Deutsch-polnisches Kinderkrebszentrum

Greifswald – Die Universitätsmedizin Greifswald und das unabhängige öffentliche klinische Krankenhaus Nummer 1 der Pommerschen Medizinischen Universität in Stettin (Polen) wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, um ein telemedizinisch vernetztes, deutsch-polnisches Kinderkrebszentrum einzurichten. Weitere Projektpartner sind die Pommersche Medizinische Universität in Stettin, die Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH in Eberswalde (Land Brandenburg) sowie die Jagiellonen-Universität – Collegium Medicum in Krakau (Polen).

„Mit dem Projekt wird die Behandlung krebskranker Kinder in der gesamten Region grenzüberschreitend deutlich verbessert. Mit der Bündelung der Fachkompetenz der einzelnen Partner können das medizinische Wissen, die Diagnostik und die Therapiemöglichkeiten zum Wohl der erkrankten Kinder und ihrer Familien bestmöglich eingesetzt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In der Euroregion Pomerania sind die Universitätsmedizin Greifswald und das Universitätsklinikum Nr. 1 der Pommerschen Medizinischen Universität auf Kinderonkologie und -hämatologie spezialisiert. Unter anderem bietet die Universitätsmedizin Greifswald eine Radioisotopentherapie zur Behandlung schwerer Krebserkrankungen. Das Universitätsklinikum Nr. 1 der Pommerschen Medizinischen Universität hat beispielsweise umfangreiche Erfahrungen bei der Behandlung akuter Leukämie. Beide Universitätskliniken arbeiten bereits langjährig zusammen.

„Ziel des neuen Vorhabens ist, die Zusammenarbeit im medizinischen Betrieb und in der Lehre deutlich auszubauen. Dazu sollen die diagnostischen Möglichkeiten verbessert und telemedizinisch verknüpft werden. Zudem ist unter anderem vorgesehen, eine grenzüberschreitenden e-learning-Plattform zur gemeinsamen Aus- und Weiterbildung von Medizinern und medizinischem Personal zu entwickeln. Vor allem die Telemedizin wird künftig bei der medizinischen Versorgung eine größere Rolle spielen. Es gilt, die innovativen Möglichkeiten der Digitalisierung optimal im Sinne der Patienten zu nutzen. Mit dem deutsch-polnischen Kinderkrebszentrum ist dabei ein wichtiger Schritt gemacht“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten betragen knapp 2,5 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Projekt in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen ist Teil der europäischen Kohäsionspolitik und wird im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Das Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern. Für das Programm stehen in der EU-Förderperiode bis 2020 insgesamt 134 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.

Das Interreg-Programm wird umgesetzt in der Wojewodschaft Westpommern in Polen, den Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Aktuelle Geflügelpestfälle in Polen

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium wurde über den Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen in Polen informiert. Minister Dr. Till Backhaus nimmt dies zum Anlass, Geflügelhalter und Bevölkerung zur erhöhten Aufmerksamkeit aufzurufen.

„Die aktuellen Fälle in Polen zeigen, dass Geflügelpesterreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss“, sagt Backhaus. „Um ein Einschleppen des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig.“ Als Reservoir und Verbreiter des Virus gelten insbesondere Wildvögel. Deshalb appelliere er gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen und gegebenenfalls schnell Maßnahmen anordnen können, so der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde letztmals ein Geflügelpestvirus im September 2018 nachgewiesen. Dabei hat es sich um ein Virus des Subtyps H5N6 in einem Hausgeflügelbestand gehandelt.

Das letzte große Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017. Von November 2016 bis Anfang März 2017 wurden in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen des Landes sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Bei den in den letzten Monaten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock durchgeführten Überwachungsuntersuchungen gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen eines hochpathogenen aviären Influenzavirus in Mecklenburg-Vorpommern.