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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Grundschule in Dersekow wird neugebaut

Dersekow – Die Gemeinde Dersekow im Kreis Vorpommern-Greifswald bekommt ein neues Gebäude für seine Grundschule. Den entsprechenden Zuwendungsbescheid für den Neubau übergab der Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus am Dienstag per Videokonferenz.

200 Schülerinnen und Schüler besuchen die Grundschule in Dersekow. Das alte Schulgebäude ist stark sanierungsbedürftig und bauliche Veränderungen waren durch den Brandschutz nicht möglich. Der Schulaus­schuss des Amtes Landhagen entschied deshalb im Dezember 2015 den Bau eines neuen, eingeschossigen Gebäudes samt neuer Turnhalle. Zum Schuljahr 2022/23 sollen die ersten Kinder in dem Neubau unterrichtet werden.

„Ich freue mich ganz besonders über jeden Zuwendungsbescheid, der im ländlichen Raum in die Zukunft unserer Jüngsten fließt. Mit dem neuen Schulgebäude in Dersekow stellen wir sicher, dass die Kinder eine moderne und optimale Lernatmosphäre bekommen. Gerade im ländlichen Raum ist die öffentliche Infrastruktur für junge Familien wichtig“, so Minister Backhaus.

Gerne wäre der Minister zur Übergabe persönlich nach Dersekow gekommen, doch aufgrund der Pandemiesituation entschied man sich für ein sicheres Treffen per Videokonferenz.

Das neue Schulgebäude beinhaltet 8 Klassenräume und 4 Förderräume, 3 Fachraume, ein Familienklassenzimmer mit Bibliothek, eine Verteiler- und Projektküche, eine Mensa und weitere Nebenraume für Technik und Personal.

Entsprechend dem Schulkonzept wird es ein Familien­klassenzimmer geben, welches direkt an die neu geschaffenen Räumlichkeiten für die Sozialpädagogen und den Förderschullehrer grenzt. Somit kann eine integrative Beschulung, verbunden mit einer individuellen Förderung der Schulkinder in angemessenen Kleingruppen und in enger Kooperation mit den Eltern, gewährleistet werden.

Ebenso neugebaut wird die Turnhalle der Schule. Die vorhandene marode und schadstoffbelastete Halle wird zurückgebaut. Der Schulneubau entsteht in direkter Nachbarschaft zum alten Gebäudekomplex. Das alte Schulgebäude soll nach Sanierung und Umbau als Gemeindezentrum mit Hort dienen.

Die Energieversorgung des Schulneubaus soll über die sich in der Nachbarschaft befindliche Biogasanlage erfolgen.

Darstellung der Finanzierung:

Gesamtkosten: 4.969.204,78 €

Zuwendung nach der ILERL M-V: 3.726.903,58 €
Kofinanzierungshilfe IM: 350.000,00 €

Verbleibender Eigenanteil: 882.310,20 €

Umsetzungszeitraum: April 2021 – Oktober 2022

Zollausbildung kommt noch Rostock

Rostock – Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden: Rostock soll der neue Standort für die Ausbildung in der Zollverwaltung werden. In der Hansestadt wird jetzt ein neuer Campus mit Lehrgebäuden und Wohnheim entstehen. Nach ersten Schätzungen wird der Bund ca. 150 Mio. Euro in den Aufbau investieren.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen: „600 Studierende dazu hunderte Lehrkräfte und riesige Bauinvestitionen. Die Ansiedlung der Zollausbildung in Rostock ist ein Riesenerfolg nicht nur für die Hansestadt Rostock, sondern für das ganze Land. Wir haben uns daher von Beginn an intensiv um die Ansiedlung bemüht und für den Standort geworben Die Vorgaben des Bundes waren klar: Mindestens 100.000 Einwohner, eine bestehende Universität und nach Möglichkeit die Nähe zu bestehenden Zolleinheiten. Rostock konnte all das bieten und das Bundesfinanzministerium überzeugen.“

Ein Grundstück des Landes in Rostock Lütten Klein soll nun an den Bund verkauft werden. Die Bauausführung übernimmt die Landesbauverwaltung für den Bund. Auf dem mehr als 20.000 Quadratmeter großen Grundstück sollen Unterkunftsplätze für ca. 600 Personen, Seminar- und Schulungsgebäude, eine Mensa, eine Sporthalle sowie Büros und Parkplätze entstehen. Nach ersten Schätzungen werden sich die Kosten auf ca. 150 Mio. Euro belaufen. Der Zeitplan ist ambitioniert: Schon im Jahr 2025 will die Zollverwaltung die Ausbildung in Rostock beginnen.

„Wir müssen jetzt zügig Planungsrecht schaffen“, so Finanzminister Meyer, „aber Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock bin ich mir sicher, dass wir diese bürokratische Hürde schnell nehmen werden.“

Sozialministerium schaltet Kita-Bürgerhotline

Schwerin – Am 19. April werden die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen landesweit für den Regelbetrieb geschlossen. Es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.

Das Sozialministerium richtet deshalb bereits ab dem (morgigen) Sonnabend eine Telefon-Hotline ein, um umfassend über die beschlossenen Maßnahmen und Regelungen für den KiTa-Bereich zu informieren.

„Mit dem zusätzlichen Hotline-Angebot reagieren wir auf die große Nachfrage und den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag mit.

Folgende Telefonnummer steht für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen zur Verfügung:

0385 588 19999.

Am Sonnabend und Sonntag sind die Hotlines von 10 bis 14 Uhr geschaltet. Von Montag bis Freitag ist die Hotline von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Nach Beendigung des MV-Gipfels und der Kabinettssitzung wird das Sozialministerium darüber hinaus am Wochenende aktuell weitere Informationen zum Thema Kindertagesförderung veröffentlichen. Die Internetadresse lautet: www.sozial-mv.de.

„Schnupfnasen“ in der Kita

Schwerin – In Zusammenarbeit mit dem Expertengremium Kita/ Schule/ Hort, den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV hat das Sozialministerium die Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik („Schnupfnasenkinder“) optimiert.

„Ich habe betont, mich dafür einzusetzen, den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzte unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten. Deshalb freue ich mich, dass wir das Verfahren zügig weiterentwickelt haben“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Denn auch in der ab Montag landesweit geltenden Notbetreuung seien klare Regelungen bei Kindern mit Symptomen notwendig.

Danach kann die für Kinder mit leichtem Husten oder Schnupfen vorgesehene PCR-Testung nach ärztlicher Einschätzung auch durch einen in der Arztpraxis oder nach ärztlicher Überweisung im Abstrichzentrum durchgeführten Schnelltest ersetzt werden. „Gerade bei Kindern mit Erkältungssymptomen sollte aber weiterhin immer eine diagnostische Abklärung durch einen Test erfolgen“, so Drese.

Laien-Selbsttests sind daher für die sichere diagnostische Abklärung von Symptomen und für die Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin nicht geeignet.

Um die Abläufe für Eltern, Kinder, Arztpraxen und Abstrichzentren zu verbessern, können die Eltern die erfolgte Testung durch eine Selbsterklärung über die diagnostische Abklärung einer COVID-19-Symptomatik versichern. Drese: „So wird ein erneuter Gang zur Kinderarztpraxis oder zum Abstrichzentrum vermieden.“

Drese: „Die Ausweitung der Teststrategie auch bei symptomatischen Kindern bleibt ein sehr wichtiges Mittel, um möglichst schnell wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück kehren zu können. In der Arztpraxis oder im Abstrichzentrum durchgeführte qualifizierter Testungen sind ein essentieller Beitrag, Infektionsketten in der Kindertagesförderung zu durchbrechen.“

Schulen wechseln in Distanzunterricht

Schwerin – Der bevorstehende harte Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern wird auch Auswirkungen auf die Schulorganisation haben. Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MV-Gipfels verständigt. Heute will der Landtag über die Maßnahmen beraten.

Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sichergestellt wird
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
    • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Außerdem:

  • Abschlussprüfungen an Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen für formalqualifizierende Abschlüsse
  • Durchführung und Abnahme von Zwischen-, Abschluss-, Gesellen- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen außerhalb der schulischen Berufsbildung (betriebliche, überbetriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung),
    • Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    • Feststellungsprüfungen für das deutsche Sprachdiplom

„Die Infektionszahlen in der dritten Welle sind in Mecklenburg-Vorpommern so hoch wie noch nie während der gesamten Pandemie. Das Gesundheitssystem ist bereits an seine Belastungsgrenze gelangt. Diese Situation erfordert ein landesweites Handeln, von dem leider auch die Schulen nicht ausgenommen werden können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schule und Kita haben für die Landesregierung jedoch weiterhin hohe Priorität. Deshalb wird es an Schulen frühere Öffnungsschritte geben als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Wenn die landesweite Inzidenz sieben Tage unter 100 gelegen hat, wird wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Den Präsenzunterricht werden wir dann durch zusätzliche Schutzmaßnahmen absichern. Dazu zählen die Selbsttests und die Impfungen aller Lehrkräfte“, betonte Martin.

Die Impfungen von Beschäftigten in den Grund- und Förderschulen sind erfolgreich durchgeführt worden. Es haben dort alle Lehrkräfte bereits ein Impfangebot erhalten. Flächendeckende und kurzfristige Impfungen möglichst vieler Beschäftigter in den Schulen sind nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels von essentieller Bedeutung, um mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Der MV-Gipfel hat sich deshalb darauf verständigt, dass allen Lehrkräften – also auch den Lehrkräften in den weiterführenden und beruflichen Schulen – ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Dafür soll der Zeitraum der Schulschließung genutzt werden. „Das Impfen bietet wirksamen und langfristigen Schutz und ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf verständigen konnten und alle unsere Lehrkräfte künftig besser schützen“, so die Ministerin.

Ein zweiter Baustein für den erhöhten Schutz sind die Selbsttests, die das Land den Beschäftigten an den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche zur Verfügung stellt. Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht an den Schulen geplant. Die Umsetzung dieser Testpflicht wird auch für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet.

Regelungen für die Notbetreuung:

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen. Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

  • Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,
  2. psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,
  3. stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  4. Hebammen, Gesundheitsfachberufe,
  5. Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  6. Apotheken und Sanitätshäuser,
  7. veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  • Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. Krankenkassen,
  2. Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereichs (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  • Staatliche Verwaltung:
  1. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  2. Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,
  3. Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  4. Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  5. Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  6. Finanzverwaltung,
  7. Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  8. Regierung und Parlament;
  • Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
  1. Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  2. notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  3. Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  • Lebensmittelversorgung:
  1. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  2. Fischereiwirtschaft,
  3. Drogerien,
  4. Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  • Öffentliche Daseinsvorsorge:
  1. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  2. Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  3. Tankstellen,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  5. Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  6. Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  7. Post- und Paketzustelldienste,
  8. Bestatterinnen und Bestatter,
  9. Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,
  10. Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Boys´Day und Girls`Day in MV – digital

Schwerin – Nach der pandemiebedingten Absage der bundesweiten Aktionstage Girls`Day und Boys´Day im letzten Jahr, finden am 22. April die Aktionstage in MV erstmals in digitaler Form statt. Im virtuellen Raum wird Sozialministerin Stefanie Drese gemeinsam mit Vertretern der Diakonie Güstrow und den Vertreterinnen der Sozialpartner den Tag eröffnen und sich den Fragen der Schüler in einer Podiumsdiskussion stellen.

Gemeinsam wird mit diesem Auftakt bei Schülern für mehr Mut zu einer Ausbildung in den SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) geworben.

Gleichstellungsministerin Stefanie Drese ermuntert Jungen, mutiger neue Wege bei der Berufswahl zu beschreiten. „80 Prozent der Beschäftigten in den SAHGE-Berufen sind weiblich. Oft ist die Berufswahl noch von Klischees und traditionellen Rollenzuweisungen geprägt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern der Wirtschaft und der Gewerkschaft möchten wir, dass junge Menschen, sich frei und offen für ihren individuellen Berufsweg entscheiden können. Der Boys’Day ist eine hervorragende Gelegenheit, auszuprobieren, was einem Spaß macht und in andere berufliche Bereiche zu schnuppern. Ich bin mir sicher, dass der direkte Kontakt mit Menschen, etwa als Pfleger oder Erzieher, vielen Jungen Freude bereitet.“

„Die Systemrelevanz von Gesundheitsberufen wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich.”, betont Lisanne Straka, Abteilungsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik beim DGB Bezirk Nord. „Jetzt bietet sich die Chance, Pflege zu einen attraktiven, chancenreichen und nachgefragten Beruf zu wandeln. Nur durch attraktive Arbeitsbedingungen, Anerkennung und Wertschätzung werden mehr junge Menschen sich für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden. Der demografische Wandel und die angespannte Fachkräftesituation eröffnen zukünftigen Schulabgängern enorme Wahlmöglichkeiten in den Gesundheitsberufen.. Die diesjährige Auftaktveranstaltung stellt die Pflegeberufe in den Fokus und ermöglicht Jungen – diesmal in digitaler Form – die vielfältigen Ausbildungsberufe in der Pflege kennenzulernen.”

„Die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung waren noch nie so attraktiv wie heute. Auch die Bedingungen im Arbeitsleben werden weiter optimiert und entwickelt. So werden durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Branche bestmögliche Anreize für interessierte Jungen und Mädchen geschaffen und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt“, informiert Susan Bach, Geschäftsführerin für Bildung bei der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Parallel zum Boys´Day findet in Mecklenburg-Vorpommern der Girls´Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Berufe aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik).

Das Programm zur Auftaktveranstaltung des Boys‘Day und die Anmeldung ist online auf http://akademie.bildungswerk-wirtschaft.de oder direkt über die Landeskoordinierungsstelle für MV möglich:

Kontakt zum Boys´Day:

Judith Rompe

Bildungswerk der Wirtschaft

Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Tel.: 0385 6356 171

E-Mail: rompe@bwmv.de

Kontakt zum Girls´Day:

Sophia Korbmacher

DGB Bezirk Nord

Tel.: 0385 7589 1233

E-Mail: skorbmacher.schwerin@dgb.eu

In Mecklenburg-Vorpommern werden Girls´Day und Boys´Day über ein Sozialpartnerschaftsprojekt der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU) sowie des DGB Nord begleitet und sind Bestandteil des Projektes „BOGEN – Berufsorientierung Genderreflektiert I Nachhaltig“.

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern fördert das Projekt BOGEN aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (kurz: VU) ist der Dachverband von derzeit 50 Arbeitgeber-, Wirtschafts-, Fach- und Regionalverbänden. Mit ihren über 5.600 Mitgliedern und gut 340.000 Beschäftigten vertritt die VU die Interessen der ARBEITERGEBER MECKLENBURG-VORPOMMERN gegenüber der Politik in Land und Bund, den Verwaltungen sowie den Medien und der Öffentlichkeit. Die VU ist die Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Landesverband der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen mehr als 400.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Notfallbetreuung in Kitas

Schwerin – Die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner lag am 13. und 14. April landesweit über 150. Daher greift nach der Corona-Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V) die Regelung, dass die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Regelbetrieb geschlossen werden und nur noch eine Notfallbetreuung angeboten wird.

„Das landesweite Kita-Besuchsverbot mit Notfallbetreuung tritt am kommenden Montag, den 19. April auch für die Landkreise und kreisfreien Städte in Kraft, in denen die Inzidenz noch unter 150 beträgt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Mittwoch nach einer Beratung mit dem Expertengremium Kindertagesförderung mit. Der 15. und 16. April sind Übergangstage. In einigen Landkreisen greift bereits wegen eines Überschreitens der 7-Tages-Inzidenz von 150 das Besuchsverbot mit Notfallbetreuung.

„Wir waren uns einig, dass angesichts der landesweit stark steigenden Corona-Infektionen auch bei Kindern die landesweite Umstellung des Kitabetriebs auf die Notfallbetreuung ein notwendiger Schritt ist“, so Drese.

Für die Notfallbetreuung gelten die bekannten Regelungen nach § 2 Absatz 4 bis 13 Corona-KiföVO M-V. Danach dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung erforderlich ist.
  • in begründeten Einzelfällen Kinder aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden
  • Kinder bei denen: mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Zu den kritischen Infrastrukturen zählen z.B. der medizinische Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes, Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Lebensmittelversorgung, öffentliche Daseinsvorsorge und Medien. Eine genaue Auflistung findet sich in § 2 Absatz 10 der anhängenden Lesefassung der Corona-KiföVO M-V.

Zwingende Voraussetzungen für die Entscheidung über die Notfallbetreuung sind die Erklärung der Eltern, dass eine   private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann sowie die Erklärung des Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist. Die erforderlichen Formulare werden vom jeweiligen Jugendamt zur Verfügung gestellt.

Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Schwerin – Seiteneinsteiger erhalten künftig eine bessere Qualifizierung, um als Lehrkraft in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten zu können. Der Landtag hat am Mittwoch mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes zahlreiche Verbesserungen für Seiteneinsteiger beschlossen.

„Wir bieten den Lehrkräften im Seiteneinstieg jetzt eine bessere Qualifizierung für den Lehrerberuf. Sie erhalten eine zuverlässige berufliche Perspektive, und die Schulen erhalten Lehrkräfte, die gut ausgebildet werden, damit sie im Lehrerkollegium auf Augenhöhe arbeiten können, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das neue Lehrerbildungsgesetz legt einen wichtigen Schwerpunkt auf die bessere Unterstützung von Lehrkräften im Seiteneinstieg auf ihrem Weg in den Lehrerberuf. Sowohl die neu Eingestellten als auch diejenigen, die sich bereits im System befinden, werden damit zukünftig besser qualifiziert.“

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform. Dieser Vorbereitungsdienst ist mit dem Referendariat in der Ausbildung von Lehrkräften vergleichbar.

Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Das kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die formale Voraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg. Allerdings können in Ausnahmefällen auch andere Bewerberinnen und Bewerber in den Schuldienst kommen, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Derzeit sind mit rund 1.300 Lehrkräften etwa elf Prozent Seiteneinsteiger an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt. Von den im vergangenen Jahr eingestellten Lehrerinnen und Lehrern waren ungefähr 30 Prozent Seiteneinsteiger.

Bildungsministerin Martin bezeichnete die Regelungen in der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes als einen wichtigen Baustein, um mehr qualifiziertes Personal für den Schuldienst zu gewinnen. „Der Schuldienst wird dadurch auch für diejenigen attraktiver, die ursprünglich einen anderen Berufsweg einschlagen wollten“, sagte Martin. Neben der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes und damit dem besseren Zugang für Seiteneinsteiger hat die Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten zahlreiche Änderungen zu einer höheren Attraktivität des Lehrerberufs auf den Weg gebracht. An den Hochschulen im Land entstehen mehr Studienplätze für angehende Lehrerinnen und Lehrer, die Vergütung der Grundschullehrkräfte ist erhöht und ältere Lehrkräfte erhalten mehr Anrechnungsstunden. Zudem ist das Referendariat attraktiver gestaltet, das Einstellungsverfahren vereinfacht und Lehrkräfte in der gymnasialen Oberstufe erhalten weitere Anrechnungsstunden.