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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Abiturprüfungen in MV werden verschoben

Martin: Gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist gesichert

Schwerin – Nach der virtuellen Sitzung der Kultusministerkonferenz am heutigen Donnerstag hat Bildungsministerin Bettina Martin das weitere Vorgehen bei den Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021 angekündigt.

„Wir haben heute in der Kultusministerkonferenz vereinbart, dass wir den jungen Menschen in den Abschlussklassen auch in diesem Jahr trotz der Pandemie einen Abschluss ermöglichen werden“, sagte Martin. „Die Abschlussprüfungen finden statt. Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden.“

Martin erklärte weiter, dass in Mecklenburg-Vorpommern alles dafür getan werde, dass die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen eine faire Chance haben auf einen guten und vergleichbaren Abschluss. „Wir waren bundesweit das erste Land, das nach den Sommerferien den täglichen Regelbetrieb in den Schulen gestartet hat. Bis kurz vor den Weihnachtsferien konnte bei uns Schule in Präsenz stattfinden. Und es ist auch ein wichtiger Erfolg der Verhandlungen in den vergangenen Tagen auf Bundesebene, dass wir auch weiterhin unsere Abschlussklassen im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können“, so Martin. Und doch sei klar, dass diese vergangenen zehn Monate keine normale Schulzeit war. „Wir werden deshalb alles dafür tun, dass die Schülerinnen und Schüler faire Rahmenbedingungen für ihre Prüfungen erhalten. Dafür werden wir auch weitere Anpassungen bei der Durchführung und Vorbereitung der Prüfungen vornehmen, ohne dabei die Qualität des Abschlusses zu reduzieren.“

Bei all den anstehenden Entscheidungen gehe es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen. Es müsse ihnen die Eintrittskarte in ihre Zukunft nach der Pandemie gesichert werden.

Bereits während des laufenden Schuljahrs hat Mecklenburg-Vorpommern unterstützende Maßnahmen ergriffen:

  • Wir haben am 1. September 2020 die so genannten Vorabhinweise für die Prüfung 2021 (Abitur und Mittlere Reife) an alle Schulen gegeben. Mit diesen Hinweisen haben wir die prüfungsrelevanten Inhalte für den Unterricht reduziert. So können die Schülerinnen und Schüler gezielter auf ihre Prüfungen vorbereitet werden.
  • Es wurden zusätzliche Musteraufgaben in Deutsch und Mathematik erstellt.
  • Für die Lehrkräfte sind zusätzliche Fortbildungsangebote zur Prüfungsvorbereitung und spezifische Informationen zur Prüfungsvorbereitung über Fachbriefe zur Verfügung gestellt worden.
  • Für die Schülerinnen und Schüler haben wir den Zugang zu den Prüfungsaufgaben früherer Jahre erweitert.
  • Die Anzahl der verpflichtenden Leistungsnachweise im laufenden Schuljahr wurde reduziert.
  • Nicht zuletzt haben die Abschlussklassen die Möglichkeit des Präsenzunterrichts.

Mit Blick auf den heutigen KMK-Beschluss und in Übereinstimmung mit den getroffenen Regelungen werden folgende weitere Maßnahmen ergriffen:

  1. Wir werden die Termine der schriftlichen Abiturprüfungen verschieben, um zusätzliche Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen. Dabei wollen wir weiterhin die länderübergreifenden Poolaufgaben nutzen. Die ersten Prüfungen starten anstatt am 13.04.2021 nun erst am 23.04.2021 mit der ersten bundesweiten Zentralprüfung.
  1. Wir werden die Hinweise zum prüfungsvorbereitenden Unterricht weiter präzisieren, um eine noch konzentriertere Vorbereitung auf die prüfungsrelevanten Inhalte in den Prüfungsfächern zu ermöglichen.
  1. Wir werden den Notendruck im verbleibenden Schuljahr nochmals reduzieren.
  1. Wir werden ermöglichen, dass als gemeinsame Entscheidung von Prüfling und Schule die Termine der mündlichen Prüfungen individuell festgelegt werden dürfen.
  1. Die Prüfungsregelungen für die Spezialgymnasien werden an die aktuelle Lage mit Blick auf die Praxisanteile angepasst.
  1. Über besondere Prüfungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht auf die Abiturprüfung vorbereitet wurden, wird immer mit Blick auf den Einzelfall im Rahmen eines Nachteilsausgleiches entschieden.

„Über diese und noch weitere Punkte sind wir bereits seit einiger Zeit mit dem Bündnis für gute Schule in engem Austausch“, sagte Martin abschließend.

Corona-Geschehen in Kitas sehr gering

Schwerin – In elf von insgesamt rund 1.500 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit Covid-19-Fälle. Betroffen sind fünf Kinder und acht Beschäftigte. Das geht aus den aktuellen Berichten der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales hervor.

„Diese Zahlen verdeutlichen abermals, die Kitas spielen eine absolut untergeordnete Rolle in der Corona-Pandemie“, betonte heute Sozialministerin Stefanie Drese. Es zeige sich, das von der Landesregierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten und den Jugendämtern erarbeitete und ständig aktualisierte Hygiene- und Schutzkonzept greift, so Drese. „Unsere Kitas sind in keiner Weise Treiber der Pandemie.“

Wichtig sei, so Drese, dass bei auftretenden Infektionen in Kindertageseinrichtungen von den zuständigen Gesundheitsämtern sofort konsequent Quarantänemaßnahmen umgesetzt werde. Das funktioniert nach Ansicht Dreses hervorragend.

Die Ministerin verwies zudem darauf, dass alle Kita-Beschäftigten seit September 2020 die Möglichkeit haben, sich kostenlos bis zu fünf Mal testen zu lassen.

Drese: „In den Kitas und Kindertagespflegen wird seit Beginn der Pandemie hervorragende Arbeit geleistet. Hierfür möchte ich mich bei allen Beschäftigten und den Kindertagespflegepersonen bedanken. In der Corona-Krise ist ganz besonders deutlich geworden, wie wichtig die Kompetenz und das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher für die ihnen anvertrauten Kinder, deren Eltern und für unsere gesamte Gesellschaft ist.“

Im Anhang befindet sich der LAGuS-Bericht Schulen und Kitas vom 21.01.2021.

55 Prozent der Kinder besuchen nicht die Kita

Schwerin – Die Zahl der Kinder, die momentan nicht eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen, ist beinahe konstant geblieben. 55,7 Prozent der etwa 110.000 Kinder, die regulär in Krippe, Kindergarten oder Hort gefördert werden, werden zurzeit zu Hause betreut.

Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 14. Januar ergeben. In der Vorwoche betrug der Anteil 57 Prozent. Unterschiede gibt es bei den einzelnen Betreuungsformen. Im Krippenbereich sind derzeit 41,6 Prozent der Kinder zu Hause, im Kindergarten 48,1 Prozent und im Hort 71,3 Prozent.

„Das zeigt, dass die allermeisten Eltern verantwortungsbewusst handeln und in vielen Fällen eine Betreuung zu Hause sicherstellen können“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. Viele berufstätige Eltern, z.B. im medizinischen oder pflegerischen Bereich seien gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, so Drese. Zudem sei aus familiären Gründen für manche Kinder eine Förderung in der Kita notwendig.

Drese: „Im Interesse dieser Eltern und Kinder ist es wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Die Auswertung der Corona-Infektionsfälle zeigt darüber hinaus, dass nur wenige Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Corona-Fälle zu verzeichnen haben und keine Ausbreitung stattfindet.“

Landesweit sind in zwölf von rund 1.500 KiTa- und Horteinrichtungen aktuell laufende Geschehen zu verzeichnen. Betroffen dort sind sechs Kinder und acht Beschäftigte. In allen Fällen wurden von den zuständigen Gesundheitsämtern sofort Quarantänemaßnahmen angeordnet.

Individuelle Regelstudienzeit verlängert

Schwerin – Die individuelle Regelstudienzeit wird auch im Wintersemester 2020/21 für Studierende in Mecklenburg-Vorpommern um ein Semester verlängert. Corona-bedingt wurde bereits im September 2020 festgelegt, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Damals wurde das Landeshochschulgesetz bereits dahingehend geändert, dass das Wissenschaftsministerium die Regelstudienzeit nun per Verordnung verlängern kann.

Die erheblichen pandemiebedingten Einschränkungen auch während des laufenden Semesters haben Wissenschaftsministerin Bettina Martin dazu veranlasst, nach einem heutigen Gespräch mit den Hochschulrektorinnen und -rektoren diesen Schritt zu veranlassen. „Die Hochschulen haben während der Corona-Krise Hervorragendes geleistet und die Distanzlehre ausgebaut“, sagte Martin.

„Gleichwohl ist die Umstellung von der Präsenz- auf die digital gestützte Lehre eine grundlegende Transformation im Studium, die auch an die Studierenden hohe Anforderungen stellt. Die Pandemie hat erhebliche Einschränkungen im Lehrbetrieb in Präsenz und an den Bibliotheken mit sich gebracht. Die Studierenden benötigen Planungssicherheit und müssen in die Lage versetzt werden, ihr Studium ohne finanzielle Sorgen erfolgreich abzuschließen.“

Für viele Studierende wird sich eine längere Studienzeit nicht vermeiden lassen. Studierende, die aufgrund der Corona-Krise ihr Studium verlängern müssen, können so auch länger BAFöG erhalten.

Energiesparmeister 2021

Pegel ruft Schulen zum Mitmachen auf

Schwerin – Welche Schule in Mecklenburg-Vorpommern hat 2021 das beste Energiesparkonzept? Zum 13. Mal in Folge wird für die Länder und den Bund der Titel „Energiesparmeister“ vergeben. Die jeweiligen Landessieger qualifizieren sich für den Bundeswettbewerb. Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro winken den kreativsten Schulen für ihre Konzepte.

„Das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Ressourcen kann nicht früh genug geweckt werden. Ich rufe alle Schüler des Landes auf, ihre Vorstellungen von der Welt von morgen kreativ in pfiffige Lösungen zur Energieeinsparung umzusetzen“, wirbt Energieminister Christian Pegel für die Teilnahme und erinnert an die Wettbewerbe der vergangenen Jahre: „Schüler der Robert-Lansemann-Schule in Wismar haben mit ihrem Antimüllmonster-Projekt 2019 den Bundeswettbewerb gewonnen. Und der Landessieger von 2020, die Pestalozzischule Parchim, überzeugte mit praktischen Klimaschutzprojekten von Mülltrennung über das sparsame Beheizen der Klassenräume bis zur Bewässerung des Schulgartens mit Regenwasser. Ich freue mich sehr über die vielfältigen Ansätze junger Menschen. Sie zeigen, wie differenziert ihre Kenntnisse sind und wie tiefgründig sie sich Gedanken um unsere Umwelt machen“, so Christian Pegel.

Bis zum 26. März werden auf www.energiesparmeister.de Bewerbungen entgegengenommen. Auf die Landessieger warten 2.500 Euro Preisgeld. Alle Landessieger haben außerdem die Chance auf den Bundessieg, der mit weiteren 2.500 Euro dotiert ist. Das effizienteste, kreativste und nachhaltigste Projekt in jedem Bundesland gewinnt.

Auch Energiesparmeister aus den vergangenen Jahren werden für ihr Klimaschutz-Engagement ausgezeichnet. Frühere Preisträger können sich für den Sonderpreis „langfristiges Engagement“ bewerben. Das Projekt mit der überzeugendsten Weiterentwicklung seit seiner Auszeichnung wird mit 1.000 Euro Preisgeld belohnt.

Der Energiesparmeister-Wettbewerb ist eine Aktion der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft Co2online und wird unterstützt durch die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne „Online-Klimaschutzberatung für Deutschland“.

Alle bisherigen Preisträger sowie die Teilnahmebedingungen sind auf www.energiesparmeister.de zu finden.

Studie vorgestellt

Lehramtsstudium qualitativ verbessern und effektiver machen

Rostock – An den Universitäten Greifswald und Rostock werden künftig voraussichtlich wieder mehr Lehramtsstudierende ihr Studium absolvieren. Darauf deuten die Ergebnisse der Nachfolgestudie „Studienerfolg und -misserfolg im Lehramtsstudium“ hin. Das Land hat den Erfolg des Lehramtsstudiums in Mecklenburg-Vorpommern untersuchen lassen. Dabei war die leitende Frage, wie viele Studierende das Lehramtsstudium erfolgreich abschließen und damit für den Vorbereitungsdienst und für den Schuldienst im Land zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der ersten Studie wurden im Herbst 2018 vorgestellt. Beide Studien fanden unter Leitung von Prof. Dr. Falk Radisch, Universität Rostock, statt.

„Wir wissen, dass die Situation trotz leichter Verbesserungen weiter angespannt ist und dass wir weiter handeln müssen. Die erkennbar leichte Steigerung bei den Erfolgsquoten ist allerdings ein Grund zur Hoffnung“, sagte Bildungs- und Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern wird in den kommenden Jahren einen hohen Bedarf an Nachwuchslehrkräften haben. Deshalb ist es enorm wichtig, dass wir die Lehramtsausbildung weiter qualitativ verbessern und dafür sorgen, dass mehr Lehramtsstudierende ihr Studium an unseren Hochschulen erfolgreich absolvieren und unseren Schulen als gut ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen“, so Martin. Erste wichtige Maßnahmen seien bereits nach den Ergebnissen der ersten Studie haben Land und Hochschulen bereits ergriffen. Um dies für die Zukunft sicherzustellen, böten die Ergebnisse dieser beiden Studien sehr wichtige Informationen.

Im Vergleich zur ersten Studie 2018 zeigt die Folgestudie eine positive Tendenz beim Erfolg des Lehramtsstudiums an den Universitäten Rostock und Greifswald sowie an der Hochschule für Musik und Theater in Rostock auf. Da die Untersuchungen bislang nur auf Daten bis zum Wintersemester 2019/2020 zurückgreifen können, berücksichtigen die Studien noch nicht die Maßnahmen, die die Landesregierung und die Hochschulen bereits nach der ersten Studie zur Verbesserung des Lehramtsstudiums ergriffen haben.

„Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor das einzige Bundesland, das die Studienverläufe von Lehramtsstudierenden wissenschaftlich untersuchen lässt“, betonte Martin. „Wir haben bereits in Folge der ersten Studie wichtige Schritte zur Verbesserung des Lehramtsstudiums unternommen. Das Sofortprogramm und die Einführung eines neuen, praxisbezogenen Studiengangs für das Lehramt Grundschule an der Universität Greifswald mit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 reagieren direkt auf die Ergebnisse der ersten Studie. Weitere Schritte und Investitionen sind notwendig, um die Lehrerbildung besser aufzustellen. Die neue Studie gibt Hinweise für die laufenden Prozesse und weiteren Schritte“, erklärte die Ministerin.

„Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die modularisierten Studiengänge eine stabile Basis für die Lehrkräfteausbildung im Land bieten“, sagte Prof. Dr. Falk Radisch von der Universität Rostock. „Um den Ersatzbedarf mittelfristig decken zu können, sind die Kapazitätserhöhungen ein wichtiger Baustein. Die Studie zeigt aber auch, dass die Situation in den Fächern sehr heterogen ist. Es wird für den Erfolg der Reformen und der Kapazitätserhöhung wichtig sein, dies im Blick zu behalten. Um auch kurzfristig mehr Lehramtsstudierende zum Abschluss führen zu können, ist es erforderlich, die bereits angefangenen Reformen stärker auf fachspezifische Bedarfe auszurichten. Der Befund, dass der Schwund vor allem in den ersten Fachsemestern auftritt, legt nahe, dass auch die Gewinnung von Lehramtsstudierenden stärker zu fokussieren ist“, so Radisch.

Ergebnisse der Folgestudie

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Schwund an Studierenden in den allgemein bildenden Lehramtsstudiengängen an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den jüngeren Kohorten leicht rückläufig ist. Die Entwicklung an den einzelnen Hochschulen und in den einzelnen Lehramtsstudiengängen, Fachgruppen und Fächern bleibt allerdings unterschiedlich. Die Schwundquote fasst neben Studienabbrüchen auch substanzielle Anteile durch einen Wechsel der Fächer oder einen Wechsel in andere Studiengänge zusammen. Die geringsten Schwundquoten weisen nach wie vor das Lehramt an Grundschulen (Schwundanteil: 33 Prozent) und das Lehramt für Sonderpädagogik (Schwundanteil: 20 Prozent) auf.

Die teils sehr hohen Schwundquoten vor allem im Lehramt an Regionalen Schulen (Universität Rostock: 67 Prozent bzw. Universität Greifswald: 83 Prozent), aber auch in bestimmten Fächern des gymnasialen Lehramts, bestehen fort. In einigen Fächern wie etwa Sport, Biologie, Musik und Kunst, Deutsch und Geschichte gerade im Lehramt an Gymnasien zeigen sich aber deutlich niedrigere Schwundquoten als noch vor zwei Jahren. Über alle betrachteten Lehramtsstudiengänge hinweg zeigt sich, dass bislang nur ein sehr geringer Anteil der Studierenden (zwischen zwei Prozent und 19 Prozent) das Studium in der Regelstudienzeit abschließen konnte. Allerdings liegen bislang nur Daten für insgesamt drei Kohorten vor, die seit 2012 mindestens die Regelstudiendauer von neun bzw. zehn Semestern durchlaufen haben.

Erste Schritte

Seit der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse der Studie im Jahr 2018 haben das Land und die Hochschulen verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung und Effektivierung des Lehramtsstudiums ergriffen. Das Land hat umgehend nach der Vorlage der ersten Studie ein „Sofortprogramm Lehrerbildung“ im Umfang von jährlich rund einer Mio. Euro aufgelegt. Des Weiteren hat unter Leitung der Prorektoren für Studium und Lehre der Universitäten eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ihre Arbeit aufgenommen. Die Arbeitsgruppe hat am 19. März 2019 ein Papier vorgelegt und dabei drei Schwerpunkte für Verbesserungen beschrieben:

  1. Maßnahmen zur Verbesserung der Eignungsabklärung:An beiden Universitäten wurde für das Lehramt an Regionalen Schulen ab dem Wintersemester 2019/2020 eine Erstsemesterwoche eingeführt. Dadurch konnten sich die Studierenden besser kennenlernen und besser mit dem gewählten Lehramt identifizieren. Diese Veranstaltungen wurden auch zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 unter Einhaltung der notwendigen Corona-Einschränkungen fortgeführt und sollen zukünftig auf weitere Lehrämter ausgedehnt werden.
  2. Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsfeldbezugs: Seit dem 1. August 2020 werden Reisekosten von Studierenden, die Praktika oder Schulpraktische Übungen im Ländlichen Raum ableisten, vom Land gefördert. Hierfür stehen jährlich 200.000 Euro bereit. Weiterhin stärken beide Universitäten den Berufsfeldbezug im Lehramtsstudium. Bereits jetzt finden in einigen Fachwissenschaften berufsfeldbezogene Projekte statt, die weiter ausgebaut und verstetigt werden sollen. Dabei spielen auch Schulnetzwerke und ein systematisch entwickeltes Mentoring eine zunehmende Rolle.
  3. Maßnahmen zur Verringerung der Prüfungslast:Zur systematischen Erfassung von Problemen der Prüfungslast wollen die Universitäten Greifswald und Rostock ein entsprechendes Monitoring installieren.

Wie wirksam diese Maßnahmen sind, kann durch die bisherigen Studienergebnisse allerdings noch nicht beurteilt werden, da die verfügbaren Daten aktuell im Wintersemester 2019/2020 enden. Die Maßnahmen der Arbeitsgruppe als auch das Sofortprogramm haben erst im Wintersemester 2020/2021 begonnen, so dass erste Effekte erst später festgestellt werden können

Zur weiteren Umsetzung dieser Maßnahmen stellt das Land zusätzlich drei Mio. Euro für drei Jahre aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket bereit. Insgesamt beinhaltet das 200-Millionen-Euro-Schulpaket 27 Millionen zusätzlich für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Lehramtsausbildung an Mecklenburg-Vorpommerns Hochschulen.

Weitere Schritte

Um dem besonders in Vorpommern dauerhaft hohen Bedarf an Grundschullehrkräften begegnen zu können, hat die Universität Greifswald ein innovatives Konzept für einen 10-semestrigen Studiengang Lehramt an Grundschulen entwickelt. Dieser neue Studiengang ist im Wintersemester 2020/2021 mit 75 zusätzlichen Studienplätzen gestartet und zeichnet sich durch ein innovatives Konzept für Praxisanteile im Studium aus. Die Studierenden absolvieren ab dem ersten bis zum achten Semester einen Tag pro Woche in der Schule (Praxistag) und ein Praxissemester im neunten Semester. Diese fortlaufenden Praxisphasen sind eng curricular und personell miteinander verzahnt. Zusammen mit den 50 zusätzlichen Studienplätzen für das Lehramt Grundschule an der Universität Rostock wird das Studienangebot für angehende Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern damit mehr als verdoppelt.

Zur Umsetzung der besseren Verzahnung von Theorie und Praxis konnte bereits ein Schulnetzwerk in enger Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Greifswald und Grundschulen im ländlichen und städtischen Raum des östlichen Landesteils aufgebaut werden. Insgesamt konnten auf diese Weise bereits 100 Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt werden. Da die Kooperationsschulen teilweise zugleich Seminarschulen der zweiten Phase der Lehrerbildung (Vorbereitungsdienst) sind, kann so langfristig der Übergang in den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet werden. An den Kooperationsschulen werden die Studierenden durch erfahrene und von der Universität Greifswald qualifizierte Mentorinnen und Mentoren betreut. Für die Teilnahme an dieser Qualifizierung konnten bereits 34 Grundschullehrkräfte gewonnen werden.

Künftiges Monitoring

Für die Verbesserung des Studienerfolges und zur Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind weitere Schritte geplant. Eine wichtige Basis ist dabei die Verstetigung des Monitorings, wie es durch die heute veröffentlichte Nachfolgestudie vorgestellt wurde.

Innovative Projekte der Lehrerbildung

Bei der Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge liegt der Fokus vor allem auf der Frage, wie Lehramtsstudierende einen näheren Bezug zum Arbeitsumfeld „Schule“ gewinnen können. Dies kann einerseits Studienabbrüche verhindern helfen und andererseits die Einblicke in die Attraktivität vor allem ländlicher Schulen ermöglichen.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird u. a. auch prüfen, ob Rahmenvereinbarungen zur Absolvierung von Praktika in Schulnetzwerken möglich sind. Auf diese Weise soll beispielsweise sichergestellt werden, dass die Studierenden eine landesspezifische Vielfalt unterschiedlicher Schulen und Schulstandorte kennenlernen können. Die Erfahrungen aus der „Lehrerbildungslandpartie“ des ZLB und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zeigen, dass erste persönliche Kontakte zwischen Lehramtsstudierenden und Schulen im ländlichen Raum dazu beitragen, dass Studierende Interesse an eben jenen Schulen zeigen und sich durchaus vorstellen, nach Abschluss ihrer Lehramtsausbildung dort tätig werden zu können. Die Lehrerbildungslandpartie zählt damit zu den innovativen und wichtigen Projekten, um Nachwuchslehrkräfte im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen.

Welttag des Buches 2021

„Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches

Lehrkräfte können ihre 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Übergangsklassen für die Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches 2021 anmelden. Bis 31. Januar haben sie dort die Möglichkeit, Gutscheine für den Comic-Roman „Biber undercover“ des Autors Rüdiger Bertram und Illustrators Timo Grubing zu bestellen. Das Buch bekommen die Schülerinnen und Schüler gegen Vorlage des Gutscheins im Aktionszeitraum vom 20. April bis 31. Mai 2021 von ihrer örtlichen Buchhandlung geschenkt – während eines Klassenbesuchs oder nach individueller Vereinbarung, abhängig von den dann geltenden Corona-Regeln.

Mit „Biber undercover“ präsentieren die Initiatoren erstmals einen Comicroman, um noch mehr Kinder fürs Lesen zu begeistern. In der Abenteuergeschichte geht es um die Freunde Selma und Tobi, die nachmittags im Chemieraum ihrer Schule experimentieren. Als es dort zu einer Explosion kommt, erwacht der ausgestopfte Biber in der alten Vitrine zum Leben. Felix hat seit seiner Präparation hundert Jahre verschlafen und nun schreckliches Heimweh. Für Tobi und Selma steht fest: Sie bringen den kleinen Nager zurück zu seinem See – großes Biberehrenwort!

„Bücher sind nicht nur ein spannender Zeitvertreib, sie machen auch schlau“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Lesen ist gerade in dieser Zeit, in der wir uns stark einschränken müssen, eine tolle Beschäftigung. Die Aktion ‚Ich schenk dir eine Geschichte‛ begeistert von Jahr zu Jahr viele Schülerinnen und Schüler für das Lesen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in diesem Jahr so sein wird. Wer nicht ganz so viel Lust auf Buchstaben hat, wie die Bücherwürmer, kann sich auf das neue Buch besonders freuen. Mit dem Comicroman gibt es auch viel zu schauen und zu entdecken“, so Martin.

Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, betont: „Das Jahr 2020 hat gezeigt: ‚Ich schenk dir eine Geschichte‘ ist aus der bundesweiten Leseförderung nicht mehr wegzudenken. Selbst unter schwierigsten Bedingungen ist es uns gemeinsam mit dem Buchhandel und den Schulen gelungen, mehr als 820.000 Kindern jeweils ein Buch zu schenken. In diesem Jahr möchten wir noch mehr Schülerinnen und Schüler für das Lesen begeistern. Daher haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen Comicroman entwickelt, der passend für Kinder mit unterschiedlichen Leseniveaus ist und großen Spaß bringt!“

Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF. Seit 1997 erhalten Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April ein Buchgeschenk. Bereits zum 15. Mal übernimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit den Kultusministerien der übrigen Bundesländer die Schirmherrschaft für die Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

Jura-Studierende Wintersemester 2020/21

Justizministerin Katy Hoffmeister hat entschieden: „Der Corona-Lockdown darf für unsere Jura-Studierenden nicht nachteilig sein“

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass wie schon das Sommersemerster 2020 auch das Wintersemester 2020/21 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird.

„Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown beschäftigen uns weiterhin. Daher haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt im Zuge der Chancengleichheit entschlossen. Für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Wintersemester 2020/21 waren, gilt, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, sagte die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V).

Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.