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Kategorie: Bundesrat

Entlastung der Kommunen

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes und dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder zugestimmt.

Der Bund übernimmt damit künftig bis zu 74 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. „Das ist eine große und dauerhafte Entlastung der Kommunen, insbesondere in den ostdeutschen Ländern. Sie müssen künftig einen deutlich geringeren Anteil an den Kosten der Unterkunft tragen und können diese Mittel für andere wichtige Aufgaben einsetzen. Nach ersten Berechnungen werden allein die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern um 70 Millionen Euro im Jahr entlastet“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Abstimmung.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Kommunen im Jahr 2020 einen einmaligen Ausgleich für die aufgrund der Corona-Pandemie geringeren Gewerbesteuereinnahmen enthalten. „Auch das ist eine wichtige Unterstützung für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Innenminister, der Finanzminister und ich werden am Montag ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden führen, in dem wir darüber sprechen wollen, wie das Land diese einmalige Hilfe in Corona-Zeiten weiter aufstocken kann“, kündigte Schwesig an.

Der Bund übernehme außerdem künftig 50 statt 40 Prozent der Kosten für die Renten aus den DDR- Zusatzversorgungssystemen. „Das ist ein Schritt nach vorn, über den wir uns freuen. Die ostdeutschen Länder hätten sich allerdings eine vollständige Übernahme gewünscht. Die Renten sind Angelegenheit des Bundes. Es bleibt unverständlich, warum ausgerechnet die DDR-Zusatzversorgungssysteme den ostdeutschen Landeskassen aufgebürdet werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

Vorratsdatenspeicherung

Innenminister Lorenz Caffier: „Mecklenburg-Vorpommern soll Vorschlag für Vorratsdatenspeicherung in Bundesrat einbringen“

Schwerin – Mit einer Bundesratsinitiative möchte Mecklenburg-Vorpommern Kinderpornografie und extremistischen Straftaten weiter den Kampf ansagen. Die gegenwärtig nicht umsetzbare gesetzliche Mindestspeicherpflicht ist vor allem in Fällen von Kinderpornografie und Rechtsextremismus als höchst problematisch anzusehen.

Innenminister Lorenz Caffier hat diese Initiative angestoßen: „Im digitalen Zeitalter müssen die ermittelnden Behörden die richtigen Instrumente zur Verfolgung von Straftaten und zur Durchsetzung des Rechtsstaats haben. Jeder Ermittler weiß: ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen. Der Schutz unserer Kinder ist eine der wichtigsten Aufgaben. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht, der er wirksam nachkommen muss.“ Caffier fordert weiterhin ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung. „Das Gerede vom Überwachungsstaat ist blanker Unsinn“, stellte Caffier klar.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet sind diese Befugnisse notwendig, die eine Erhebung, Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren ermöglichen.

„Mit dem Entschließungsantrag soll der Dringlichkeit des Anliegens nochmals besonderer Nachdruck verliehen werden,“ so Innenminister Lorenz Caffier. „Wir brauchen eine Mindestspeicherpflicht, da ansonsten wichtige Bestandsdaten oder Informationen verloren gehen, die zur Aufklärung von solchen schwersten Straftaten notwendig sind.“

Bundesratsinitiative zur Kindermedizin

Schwerin – Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland erreichen. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.

„Es muss wieder mehr Gewicht auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das System der Fallpauschalen habe sich in der Kinder- und Jugendmedizin nicht bewährt. Gerade im ländlichen Raum stünden die Kinderstationen der Krankenhäuser unter starkem Druck. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern seien durch die Kosten für Spezialbehandlungen negativ betroffen. „Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dazu müssen die Voraussetzungen auch finanziell geschaffen werden.“

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung am 18. September in den Bundesrat eingebracht werden. „Ich hoffe sehr, dass unsere Initiative die Unterstützung weiterer Bundesländer findet“, sagte Schwesig weiter.

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Das ist das Bohren dicker Bretter. Der Anlauf auf Bundesebene ist dennoch nötig. Fallpauschalen müssen dort ergänzt werden, wo es erforderlich ist, zum Beispiel, weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. Dazu zählt die Kinder- und Jugendmedizin. Kranke Kinder benötigen einen etwa 30 Prozent höheren Personalaufwand als Patienten in der Erwachsenenmedizin. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten eingerichtet, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.“

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hatte.

Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.

Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.

Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.

Mit der Billigung des Bunderates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Bundesrat stimmt Grundrente zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 der Grundrente zugestimmt: Damit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ab 2021 einen Zuschlag zu ihrer Altersversorgung.

Für den Anspruch auf Grundrente müssen Geringverdiener ausreichend Beitragszeiten nachweisen können: Mindestens 33 Jahre, in denen sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unterdurchschnittlich verdient haben – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Zuschlag ist gestaffelt – in voller Höhe wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.

Der Erhalt der Grundrente erfordert keinen Antrag. Stattdessen findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Trifft die Grundrente mit anderen Einkommen – etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners – zusammen, gilt ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1250 Euro, für Paare bei 1950 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente gekürzt: zunächst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag übersteigt; ab einem Einkommen von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100 Prozent.

Die Höhe der jeweiligen Grundrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt – maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist. Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.

Neben der Grundrente regelt das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vorgesehen.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Grundrente am 2. Juli 2020 weitgehend unverändert verabschiedet. Inhaltliche Korrekturen hat er jedoch bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Demnach wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 auf 2.575 Euro angehoben, um einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau dieser Altersvorsorge zu schaffen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Konjunkturpaket beschlossen

Schwesig: Konjunkturpaket wichtig für Wirtschaft, Arbeit, Familie und Kommunen

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das von der Bundesregierung erarbeitete Konjunkturpaket beschlossen.

„Wir begrüßen das Konjunkturpaket des Bundes sehr. Es unterstützt die Wirtschaft, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Familien und die Kommunen in der Krise. Und es ermöglicht wichtige Investitionen in die Zukunft unseres Landes“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Berlin, die in der Debatte für die Zustimmung zum Paket geworben hatte.

In Deutschland sei es erfolgreich gelungen, die Zahl der Corona-Infektionen zu begrenzen. „Ebenso wichtig ist, dass auch unsere Wirtschaft gesund durch die Krise kommt. Es geht darum, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern“, sagte die Ministerpräsidentin.

Das Konjunkturpaket helfe dabei: „Für die Unternehmen und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Kurzarbeitergeld wichtig, um über die schwierigen Zeiten hinwegzukommen. Für kleine und mittelständische Unternehmen legt der Bund ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden auf“, so Schwesig. Dabei sollen vor allem Branchen profitieren, die von der Krise besonders hart getroffen seien wie Tourismus und Gastgewerbe. Wichtig sei auch, die industriellen Kerne zu erhalten.

„Das Konjunkturpaket kommt auch direkt bei den Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen an. Ich unterstütze besonders den Kinderbonus von 300 Euro pro Kind“, sagte Schwesig. Vom Kinderbonus würden allein in Mecklenburg-Vorpommern etwa 310.000 Kinder in 205.000 Familien profitieren. Auch die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer und die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 seien wichtige Schritte.

„Ich begrüße auch, dass das Konjunkturprogramm die Kommunen stärkt. Kommunen müssen vor Ort weiter investieren können. Deshalb möchte ich mich bedanken, dass der Bund mit den Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft ein starkes Signal in Richtung Kommunen sendet“, sagte Schwesig.

Eine große Chance seien die geplanten Investitionen in die erneuerbaren Energien und die Nationale Wasserstoffstrategie.

MV-Bundesratsinitiative

Sexuelle Gewalt gegen Kinder in jedem Fall künftig ein Verbrechen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird in den Bundesrat am 3. Juli 2020 eine Entschließung zur höheren Bestrafung von sexuellem Kindesmissbrauch und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften einbringen. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag. Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Jedem muss klarwerden, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen und kein Vergehen ist. Das stellen wir nur nachhaltig klar, in dem die strafrechtliche Sanktionierung verschärft wird und die Mindeststrafe von jetzt sechs Monate auf ein Jahr erhöht wird. Niemand sollte Gewalt und Missbrauch erfahren, schon gar nicht die wehrlosesten in unserer Gesellschaft. Kinder verdienen unseren Schutz. Wir sind es ihnen schuldig, da sie unsere Zukunft sind. Es ist geboten, dass die Bundesjustizministerin nun der lange im Raum stehenden Prüfbitte zur Erhöhung des Mindeststrafmaßes bei Kindesmissbrauch nachkommt und einen Gesetzentwurf vorlegt“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Die schärfere strafrechtliche Sanktionierung von sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein Baustein zur Verbesserung des Kinderschutzes“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese, die Ende Mai einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerinnen und -minister initiiert hatte.

„Kinderschutz lebt von einer funktionierenden Zusammenarbeit innerhalb der Institutionen und zwischen den verschiedenen Hilfesystemen. Wichtig ist, dass alle beteiligten Akteure Hand in Hand zusammenarbeiten und ihre Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen. Die präventiven Maßnahmen müssen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch verstärkt werden. Kinderschutz muss oberste Priorität haben“, so Drese.

Das Land hat in den letzten Jahren seine Anstrengungen für den Kinderschutz nochmals erhöht. Nach Angaben von Hoffmeister und Drese wurden u.a. ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Höhe von fünf Millionen Euro vor allem für die bessere Strafverfolgung im Internet aufgelegt, die Landesmittel für die Opferambulanzen verdoppelt, die Frühen Hilfen für junge Familien verstetigt, eine Kinderschutz-App entwickelt und eine neue Kontaktstelle Kinderschutz beim Kinderschutzbund MV eingerichtet.

Konjunkturprogramm gefordert

Schwerin – Einmal im Jahr kommen die Regierungschefs der ostdeutschen Länder zu einem Treffen mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zusammen. In diesem Jahr fand die Konferenz telefonisch statt. Für Mecklenburg-Vorpommern war Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zugeschaltet. Themen waren die aktuelle Corona-Lage sowie die von der Bundesregierung geplanten Hilfsprogramme für die Arbeit, Wirtschaft und Kommunen.

„Wir halten es für richtig, dass der Bund in dieser schwierigen Situation ein Konjunkturprogramm startet und einen Schutzschirm für die Kommunen aufspannt. Allerdings ist unsere gemeinsame Erwartung, dass die besondere Lage der ostdeutschen Länder und Kommunen dabei stärker berücksichtigt wird“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

So fordern die ostdeutschen Bundesländer, dass der Bund die Lasten aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen aus DDR-Zeiten schrittweise vollständig übernimmt. „Es ist gut, dass der Bund Ausfälle bei der Gewerbesteuer ausgleichen und Altschulden von Kommunen abbauen will. Allerdings profitieren von diesen Maßnahmen vor allem die westdeutschen Länder und ihre Kommunen. Deshalb hat der Bund angeboten, künftig einen größeren Anteil der Lasten aus den DDR-Sonder- und Zusatzversorgungssystemen bei der Ostrente zu übernehmen. Unsere Erwartung an den Bund ist, dass er diese Lasten vollständig übernimmt. Wir wollen mit diesen Mitteln die heimische Wirtschaft und die Kommunen in Krisenzeiten wirksamer unterstützen“, sagte die Ministerpräsidentin.

In einem weiteren Beschluss begrüßen die ostdeutschen Länder, dass der Bund ein Konjunkturprogramm auflegen will. „Wir haben gemeinsam gegenüber der Bundeskanzlerin die Erwartung geäußert, dass die besondere Lage der ostdeutschen Länder berücksichtigt wird. In den ostdeutschen Ländern ist die Wirtschaft besonders durch kleine und mittlere Betriebe geprägt. Gerade diese Unternehmen müssen wir in der Krise stabilisieren, damit Arbeitsplätze gesichert werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Selbstverständlich habe ich in unserer heutigen Runde für die Branchen geworben, die bei uns besonders unter der Krise zu leiden haben. Das sind Tourismus und Gastronomie, das sind die Werften. Gerade diese Branchen brauchen Unterstützung in der Krise“, erläuterte Schwesig. Einig seien sich die ostdeutschen Länder, dass das Konjunkturprogramm auch genutzt werden müsse, um Zukunftsinnovationen voranzutreiben. „Wir sehen das Konjunkturprogramm als Chance, die Digitalisierung in Wirtschaft, Verwaltung, Schulen und Hochschulen bis hin zur Industrie 4.0 voranzubringen. Außerdem brauchen wir Investitionen in den Klimaschutz, zum Beispiel in die erneuerbaren Energien und die Wasserstofftechnologie“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben selbstverständlich auch über die Entwicklung der Corona-Pandemie gesprochen. Die ostdeutschen Länder sind vergleichsweise gut durch die vergangenen Wochen gekommen. Das verdanken wir vor allem dem Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Wir sind uns einig darüber, dass wir die Schutzmaßnahmen Schritt für Schritt weiter lockern können, wenn die Zahlen gut bleiben. Dazu brauchen wir aber auch weiterhin Abstandsregeln, Kontaktbeschränkungen und Mund-Nasen-Schutz. Wir sind auch einig darüber, dass sich Bund und Länder in diesen zentralen Fragen weiter abstimmen müssen“, betonte Schwesig. Die ostdeutschen Länder hätten außerdem die Kanzlerin gebeten, eine nationale Teststrategie zu entwickeln. Dazu gehören auch Testungen in Kitas und Schulen, um Familien und Personal mehr Sicherheit zu geben.

„Die ostdeutschen Länder werden in diesem Jahr 30 Jahre alt. Sie haben sich unterm Strich in dieser Zeit sehr gut entwickelt. Die Wirtschaftskraft ist deutlich gestiegen, die Arbeitslosigkeit erheblich gesunken. Unsere gute Entwicklung wurde durch die Corona-Krise in vollem Lauf ausgebremst. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns zurückkämpfen. Jetzt kommt es auf zwei Dinge an: Der Bund und die ostdeutschen Länder müssen alles dafür tun, damit wir möglichst schnell wieder an die positive Entwicklung anknüpfen können. Und wir müssen zugleich weiter an der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West arbeiten. Das bleibt auch 30 Jahre nach der Deutschen Einheit unser wichtigstes gemeinsames Ziel“, erklärte Schwesig.