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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Wirtschaftsjahr 2021 und Prognose 2022

Meyer: Corona-Einschränkungen, Lieferengpässe und höhere Beschaffungskosten setzen der Wirtschaft zu – Wirtschaftswachstum in 2022 erwartet

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat im ausklingenden Jahr eine durchwachsene Wirtschaftsbilanz gezogen. „Der Hemmschuh der wirtschaftlichen Entwicklung ist das Corona-Virus. Die Pandemie stellt die Unternehmen weiter vor große Herausforderungen. Für die Wirtschaft war das Jahr 2021 vor allem auch ein kräftezehrendes Jahr. Auch mit Unterstützung von Bund und Land ist es dennoch gelungen, die Wirtschaft im Land insgesamt zu stabilisieren. Für das Gesamtjahr 2021 rechnen wir mit einem moderaten Anstieg der Wirtschaftsleistung. Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern dürfte im Rahmen der von der Bundesregierung und den Wirtschaftsforschungsinstituten für Gesamtdeutschland prognostizierten Werte liegen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Der Aufholprozess hat zu Beginn des Frühjahrs 2021 eingesetzt und sich bis in den Oktober fortgesetzt. Angesichts des nationalen und globalen Pandemiegeschehens hat sich jedoch der Prozess zum Jahresende hin wieder verlangsamt. „Das wieder stark angestiegene Infektionsgeschehen machte erneut Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Teilbereichen der Wirtschaft erforderlich. Die Folgen waren vor allem in den Dienstleistungsbereichen, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie und im Tourismus spürbar“, so Minister Meyer weiter.

Aufgrund der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie kam es im Jahr 2021 zu einer langsameren wirtschaftlichen Erholung als erwartet. So stieg das Bruttoinlandsprodukt in Mecklenburg-Vorpommern im 1. Halbjahr 2021 preisbereinigt um 1,3 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. „Das Wachstum im 1. Halbjahr 2021 ist zu einem großen Teil auf dem Anstieg der Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe zurückzuführen“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer äußerte sich mit Blick auf das kommenden Jahr 2022 vorsichtig optimistisch: „Die bislang für Anfang 2022 erwartete kräftige Erholung der gesamtwirtschaftlichen Leistung könnte sich durch die vierte Corona-Welle und eine mögliche 5. Welle verschieben, auch durch das nur langsame Auflösen der weltweiten Lieferengpässe in der zweiten Jahreshälfte 2022. Für Unsicherheiten sorgt auch die Ausbreitung der Coronavirus-Variante Omikron. Gleichwohl gehen die bundesweiten Prognosen für 2022 noch von einem stärkeren Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von über 3 Prozent aus. Wir rechnen mit einem ähnlich positiven Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings bleibt dies insbesondere vom weiteren Pandemieverlauf abhängig“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend deutlich.

Die weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch im kommenden Jahr weiter bemerkbar. „Gestörte Lieferketten, Verzögerungen bei Zulieferungen insbesondere von elektronischen Bauteilen, Rohstoffknappheit, gestiegene Beschaffungskosten sowie erschwerte Absatzmöglichkeiten machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Wir wollen die Wirtschaft gemeinsam am Laufen halten. Hier werden Bund und Land auch künftig weiter unterstützen. Ziel ist es, Arbeitsplätze im Land zu halten und neue Jobs zu schaffen“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer abschließend. Als Beispiele für die Unterstützung nannte Minister Meyer die Fortführung des Kurzarbeitergeldes, die Neuauflage der Neustartprämie und die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV durch das Land.

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV

Schwerin – Unternehmen, die Anfang 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen und nicht zeitnah einen Abschlag erhalten, können eine Brückenfinanzierung beim Land beantragen.

„Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schneller zu dringend benötigter Liquidität zu verhelfen, will das Land bei Unternehmen, die länger auf erste Zahlungen aus der Überbrückungshilfe IV warten müssen, einen Teil der Überbrückungshilfe IV vorfinanzieren. Wir wollen Unternehmen entlasten. Für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist es wichtig, dass sie möglichst schnell Unterstützung bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag nach dem Kabinett. Anträge auf Vorfinanzierung können ab dem 18. Januar gestellt werden.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022. Vorfinanziert werden u.a. betriebliche Mieten und Pachten sowie Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung. Entstehen dem Unternehmen Personalkosten, werden diese mit einem Zuschlag auf die Fixkosten berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022, maximal 200.000 Euro.

„Mit der Vorfinanzierung stellt das Land sicher, dass auch dort schnell erste Mittel für laufende Verpflichtungen ankommen, wo das aus verfahrenstechnischen Gründen vonseiten des Bundes nicht möglich ist“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Antragsberechtigt sind Antragsteller auf Überbrückungshilfe IV, die nicht zeitnah einen Abschlag erhalten. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe IV. Für die Finanzierung sind 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2022.

Die Antragsunterlagen stehen ab dem 18. Januar 2022 auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Vorbereitung auf die Omikron-Welle

Schwerin – Angesichts der bevorstehenden fünften Welle der Corona-Pandemie in Deutschland ruft Umweltminister Dr. Till Backhaus Ver- und Entsorgungsbetriebe auf, ihre Pandemiepläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

„Der Expertenrat der Bundesregierung kommt in dieser Woche zu dem Ergebnis, dass die Omikron-Variante eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen bringen wird. Das bereitet mir Sorge. Omikron infiziert in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein“, so Backhaus. Daher sei es wichtig, dass sich die Betreiber der kritischen Infrastruktur auf das, was kommen kann, gut vorbereiteten:

„Als Betreiber dieser kritischen Infrastruktur gewährleisten die wasserversorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und ihre beauftragten Unternehmen seit nunmehr fast 2 Jahren unter Pandemiebedingungen, egal ob in der großen Stadt oder in der kleinsten Ortschaft, einen ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb und eine sichere Ver- und Entsorgung. Sie haben in dieser Zeit gezeigt, dass Sie ein Garant für eine gesicherte Wasserver- und Abwasserentsorgung sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie auch in der kommenden Welle mit der weiteren konsequenten Umsetzung der in den Pandemieplänen geregelten notwendigen Maßnahmen die erheblichen Herausforderungen zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern meistern werden“, so Backhaus.

„Da schnell steigende Inzidenzen auch hohe Risiken für die Betriebe bergen können, z.B. durch den krankheitsbedingten Ausfall des notwendigen Betriebspersonals oder die Unterbrechung vorhandener Lieferketten für Hilfsstoffe und Ersatzmaterialien, bitte ich darum, die in den Unternehmen bestehenden Pandemiepläne weiterhin und mit größter Konsequenz umzusetzen.“

Zur sogenannten kritischen Infrastruktur gehöre auch die Siedlungsabfallentsorgung, fährt der Minister fort. Auch dieser Bereich stehe vor großen Herausforderungen.

„Oberstes Gebot in der zu erwartenden angespannten Situation sollte es sein, die bestehenden und bekannten Entsorgungswege aufrecht zu erhalten. Den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger obliegt es, die Abfallentsorgung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich vor Ort sicherzustellen. Ich bin überzeugt, dass diese Aufgabe mit großem Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt wahrgenommen und so für die Aufrechterhaltung der Abfallsammelstruktur sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle gesorgt wird. Sollte aufgrund von Engpässen in der Verfügbarkeit von Mitarbeitern in den Entsorgungsunternehmen die reguläre Abfallentsorgung nicht mehr gewährleistet werden können, so sollten die wahrscheinlich längst von den Verantwortlichen festgeschriebenen Priorisierungen erfolgen, wie beispielsweise die Entsorgung dicht besiedelter vor dünn besiedelter Gebiete, der Vorrang der Entsorgung medizinischer und Hausmüllabfälle vor der Grünschnitt- oder Sperrmüllentsorgung“, erklärt Backhaus und fügt hinzu:

„Wir wissen, dass die Abfallentsorgung an vielen Stellen manuell stattfindet, insbesondere bei der Einsammlung der Abfälle. Aber auch die Recyclingunternehmen, Müllverbrennungsanlagen und Deponien funktionieren nicht aus dem Homeoffice heraus. Daher bitte ich die Entsorgungsunternehmen noch einmal ausdrücklich um das Hochfahren ihrer Pandemiepläne, um auch bei den zu erwartenden Personalausfällen die medizinische und Siedlungsabfallentsorgung sicher zu stellen.“

Neue Corona-Landesverordnung

Schutzmaßnahmen werden nochmals erhöht

Schwerin – Die Landesregierung hat am heute die Corona-Landesverordnung angepasst. Grundlage bildete die Verständigung zwischen Bund und Ländern am 21. Dezember auf verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen.

Eine Änderung betrifft die Kontaktbeschränkungen. In den Warnstufen der Corona-Ampel Orange/Rot/Rot-Plus sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab dem 24.12. Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

Die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

„Wir wollen mit den Kontaktreduzierungen sofort beginnen und nicht auf die prognostizierte schlagartige Erhöhung der Fallzahlen durch die Omikron-Variante warten“, verdeutliche Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. „Wir werben bei allen Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis und Einhaltung der Regeln. Die neue Omikron-Variante macht keine Weihnachtspause. Sie ist nach Einschätzung der Wissenschaft ansteckender und verbreitet sich deutlich schneller als die bisherigen Virusvarianten“, so Drese.

Eine weitere Änderung ist das Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot-Plus nach Stufe Rot. Konkret sind ab dem 27.12 für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende ab Stufe Rot untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren

Hinweis: Wenn die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen gemäß der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS am (heutigen) Mittwoch den dritten Tag in Folge in der Warnstufe „Rot“ verbleibt, greifen die neuen Kontaktbeschränkungen ab 24. Dezember, die weiteren aufgezählten Maßnahmen frühestens ab 27. Dezember.

Ministerin Drese richtete einen Appell an die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die Situation ist sehr ernst. Die Intensivstationen in unseren Krankenhäusern sind bereits jetzt voll belegt. Durch die befürchteten Omikron-Infektionen und daraus resultierenden Quarantäne-Anordnungen kann es zu massiven Personalengpässen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, bei Rettungsdiensten, der Feuerwehr, Polizei und im Bereich der Energieversorgung kommen. Das können wir durch konsequentes Handeln noch verhindern. Bitte seien Sie deshalb verantwortungsvoll und schützen sie sich und ihre Angehörigen, z.B. durch Tests vor Familientreffen. Und bitte nutzen Sie die Impfangebote, die umfangreich auch zwischen Weihnachten und Silvester zur Verfügung stehen.“

Termine für Impfungen (auch für Booster-Impfungen mindestens drei Monate nach der Grundimmunisierung) können über das Online Tool www.corona-impftermin-mv.de/ gebucht werden. Auch telefonisch sind Terminvereinbarungen über die Impf-Hotline des Landes unter 0385-202 711 15 möglich. Das Callcenter ist auch am 24.12. und am 31.12. jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Booster-Impfungen nach drei Monaten

Schwerin – Der Impfabstand zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung (Booster-Impfung) gegen das Coronavirus wird in Mecklenburg-Vorpommern für Personen ab 18 Jahren auf einen Zeitraum ab 3 Monate verkürzt. Gesundheitsministerin Stefanie Drese will die entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut umgehend ab dem 22. Dezember umsetzen.

„Wir haben die Impfstäbe der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die niedergelassenen Ärzte darüber informiert“, sagte Drese. „Eine Beschleunigung der Impfkampagne ist vor allem wegen der Omikron-Variante sinnvoll und notwendig. Die Booster-Impfungen sind der momentan beste Schutz vor Ansteckungen und schweren Krankheitsverläufen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ab Mittwoch (22.12.) können Termine für Booster-Impfungen nach mindestens drei Monaten in den Impfstützpunkten über das Online Tool www.corona-impftermin-mv.de/ gebucht werden. An der technischen Umstellung zur Reduzierung des Impfabstandes wird gerade unter Hochdruck gearbeitet. Auch telefonisch sind Terminvereinbarungen über die Impf-Hotline des Landes unter 0385-202 711 15 möglich. Das Callcenter ist auch am 24.12. und am 31.12. jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Ministerin Drese rief alle bisher noch nicht geimpften bzw. geboosterten Bürgerinnen und Bürger auf, die Impfangebote wahrzunehmen: „Bitte schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, appellierte Drese eindringlich. In dieser und in der nächsten Woche gibt es im gesamten Land viele Möglichkeiten, sich impfen zu lassen: beim Impfen nach Termin, beim freien Impfen, bei Sonderimpfaktionen und natürlich bei den Haus- und Fachärzten. Einen guten Überblick bietet die Website www.mv-corona.de/impfaktion.

Die STIKO hat am 21.12. ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Danach kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥ 18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden.

Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Gleiches gilt für 5-11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion.

Wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.

Neue Rekordzahl an Impfungen

Schwerin – Mit über 133.000 Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen gab es in der vergangenen Woche landesweit eine Rekordzahl bei den Impfungen gegen das Coronavirus. „Wir tragen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem beachtlichen Aufwuchs unserer Impfstrukturen dazu bei, dass deutschlandweit das ausgegebene Ziel von 30 Millionen Impfungen erreicht werden kann“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Wie aus dem heute vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) veröffentlichten Impfbericht hervorgeht, fanden in Mecklenburg-Vorpommern in der 49. Kalenderwoche rund 110.500 Booster-, 11.000 Erst- und gut 12.000 Zweitimpfungen in den Arztpraxen, Impfstützpunkten und bei Sonderimpfaktionen statt.

Mit Stand 20. Dezember beträgt die Quote, der mindestens einmal Geimpften 71,6 Prozent (70,9%), der vollständig Geimpften 68,6 Prozent (67,8%) und der Personen mit Auffrischimpfungen 28,6 Prozent (21,7%) (in Klammern die Zahlen vom 13.12.).

„Die Impfungen sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen in der Pandemie“, verdeutlichte Drese. „Angesichts der hohen Infektionszahlen in der aktuellen vierten Welle und der sich abzeichnenden Ausbreitung der Omikron-Variante auch in Deutschland zählt wirklich jede Impfung. Es geht um den Schutz für sich und die Familie und um die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems“, appellierte die Ministerin an die Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger.

Drese hob hervor, dass in den kommenden beiden Wochen weiterhin viele Impfmöglichkeiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen. Neben den Haus- und Fachärzten finden auch in allen Impfstützpunkten, durch mobile Teams und bei Sonderimpfaktionen Impfungen statt. Eine aktuelle Übersicht findet sich auf der Website des Landes https://www.mv-corona.de/impfaktion.

Fahrschulausbildung

Online-Theorieunterricht in der Fahrschulausbildung und der Fahrlehreraus- und -fortbildung bis Ende Juni möglich

Der Theorieunterricht in der Fahrschulausbildung und der Fahrlehreraus- und -fortbildung kann bis zum 30. Juni 2022 auch weiter online durchgeführt werden. „Die Möglichkeit, den Theorieunterricht online anzubieten, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Fahrschulen machen häufig Gebrauch davon. Aufgrund des bundesweit anhaltend hohen Infektionsgeschehens besteht somit die Möglichkeit, dass Fahrschulen neben dem Präsenz-Theorieunterricht unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regelungen auch online weiter den Theorieunterricht anbieten können. Fahrschulen haben somit auch Planungssicherheit bei der Unterrichtsgestaltung für das erste Halbjahr 2022“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Die bisherigen Regelungen für den Online-Theorieunterricht waren bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Neu ist, dass die Teilnehmerzahl online auf 20 Personen je Kurs beschränkt ist. Die Begrenzung der Gesamtteilnehmerzahl ergibt sich aus den Anforderungen, die der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angekündigt hat. „Der Fahrschullehrer kann durch die Begrenzung in den Online-Kursen auf diese Weise noch besser den Unterricht umsetzen und auch besser den Überblick über alle Teilnehmenden behalten“, so Meyer weiter.

Für die Genehmigung des Online-Unterrichts müssen auch weiter bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinem Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Darüber hinaus muss eine Chatfunktion für alle Teilnehmer bestehen. Alle anwesenden Teilnehmer werden in einer Liste für den Kursleiter sichtbar angezeigt.

Anträge auf Genehmigung des Online-Unterrichts sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381/122-3240, E-Mail: lsmv@sbv.mv-regierung.de.

Erste Omikron-Fälle in M-V

Rostock – Zwei erwachsene Personen eines Haushaltes aus der Region Rostock haben sich mit der Corona-Variante Omikron infiziert. Damit ist erstmals in Mecklenburg-Vorpommern die neuartige Corona-Mutante B.1.1.529 nachgewiesen worden. Die Weltgesundheitsorganisation stuft die Omikron-Variante als „besorgniserregend“ ein.

Die beiden erwachsenen Personen ohne Reiseanamnese waren am 14. Dezember im Abstrichzentrum der Universitätsmedizin Rostock vorstellig. Dort wurde eine PCR-Testung durchgeführt.

Nach Auskunft des Gesundheitsamtes der Hansestadt Rostock sind beide Personen zweimal geimpft. Sie wurden aufgrund weitgehender Symptomfreiheit nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen und befinden sich seit der ersten Diagnose in strenger häuslicher Quarantäne.

Die Omikron-Variante wurde durch eine Variantenanalyse (mittels Punktmutations-PCR) und Sequenzierung nachgewiesen. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ein dichtes Monitoring auf Varianten, welches durch das CoMV-Gen-Studienzentrum an der Universitätsmedizin Greifswald zwischen den Laboren koordiniert wird.