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Kategorie: Deutschland

Agrarantrag 2020 online

Schwerin – Das Online-Antragsverfahren für die EU-Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe wird voraussichtlich nach Ostern für die Antragsteller freigeschaltet werden. „Trotz Corona werden wir die Landwirte mit allen Kräften bei der Antragstellung unterstützen“, verspricht Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus. Aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen werde eigens dafür ein Video-Chat eingerichtet, der die Neuerungen des „Agrarantrag 2020 – online“ vorstellt sowie die Fragen der am Chat teilnehmenden Personen beantwortet.

Der Video-Chat wird am 09.04.2020 ab 10 Uhr durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mittleres Mecklenburg durchgeführt und etwa zwei Stunden dauern. Alle Antragsteller erhalten die nötigen Informationen sowie den Link zu diesem Video-Chat in einem Serienbrief zum Agrarantrag 2020, der noch in dieser Woche (14. KW) verschickt wird. Außerdem sind diese Informationen sowie der Link auf der Webseite „Agrarantrag MV“ bereits hinterlegt. Zudem wird der Video-Chat auch im Nachgang der Veranstaltung im Netz abrufbar sein.

Außerdem sind bereits vor dem Kontaktverbot insgesamt 66 Berater (insbesondere Bauernverband, LMS und private Berater) sowie 28 Mitarbeiter der StÄLU und der Biosphärenreservate geschult worden. An diese können sich die Antragsteller wie bereits in den Vorjahren (telefonisch bzw. per Mail) bezüglich der Einzelberatung bei der Antragstellung wenden.

Offen ist, ob die bisherige Antragsfrist – der 15.05.2020 – dieses Jahr ver­längert wird. Die EU-Kommission hat am 17.03.2020 beschlossen, den Mitgliedsstaaten eine Fristverlängerung um einen Monat zu gewähren. Den Mitgliedsstaaten obliegt jedoch die Entscheidung, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In Deutschland läuft dazu derzeit eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen.

Für Minister Backhaus hat – besonders mit Blick auf die derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie – absolute Priorität, dass die Auszahlung der Flächenprämien in MV wie üblich im Dezember gewährleistet werden kann. Sollte es seitens der EU jedoch keine wesentlichen Erleichterungen bezüglich der Kontrollvorgaben vor Auszahlung geben, wäre dieses Auszahlungsziel bei einer Fristverschiebung vermutlich nicht zu halten. Hierzu laufen derzeit Abstimmungen zwischen BMEL und der EU-Kommission. „Sollten hierzu aus Brüssel keine verbindlichen Zusagen kommen, wird das Land für eine Beibehaltung der regulären Antragsfrist 15.05.2020 plädieren“, sagt Backhaus.

Nach momentaner Einschätzung des Ministeriums sei eine fristgerechte Antragstellung auch möglich. Außerdem gibt die Beibehaltung der regulären Frist den Landwirten ein Mehr an Sicherheit für die pünktliche Auszahlung der Flächenprämien. Mit dem Landesbauernverband bestehe hierüber Einvernehmen.

Anmeldung und Aufruf Live-Stream: www.lw2030.de/agrarfoerderung-2020

Der Arbeitsmarkt im März 2020

Nürnberg – Durch die Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaftsleistung eingebrochen, und das öffentliche Leben kam zunehmend zum Stillstand. Dies hinterlässt deutliche Spuren in allen Bereichen der Wirtschaft. In den Arbeitsmarktzahlen konnte sich die aktuelle Verschärfung der Corona-Krise noch nicht widerspiegeln, weil die Angaben bis zum 12. März reichen und damit die jüngste Entwicklung nicht umfassen.

Arbeitslosenzahl im März: -60.000 auf 2.335.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +34.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von Februar auf März jahreszeitlich bedingt um 60.000 auf 2.335.000 gesunken. Die aktuelle Entwicklung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich in diesen Zahlen noch nicht wider, da der Zähltag für die Statistik vor der Verschärfung der Corona-Krise lag. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein leichtes Plus von 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 34.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist um 0,2 Prozentpunkte auf bei 5,1 Prozent gesunken und hat sich im Vergleich zum März des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2020 bei 3.287.000 Personen. Das waren 35.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 447.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,60 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 52.000.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gibt im Vorjahresvergleich weiter deutlich nach. Im März waren 691.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 106.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2020 um 3 Punkte auf 113 Punkte. Er liegt damit 20 Punkte unter dem Vorjahreswert.

842.000 Personen erhielten im März 2020 Arbeitslosengeld, 72.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.747.000. Gegenüber März 2019 war dies ein Rückgang von 255.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2019 bis März 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 369.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Da die Daten zum Berichtsmonat März die Ausbildungsmarktlage bis zum Stichtag 12. März 2020 widerspiegeln, sind noch keine Auswirkungen der Corona-Krise zu verzeichnen. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (29.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer (19.000) und Kaufleute für Büromanagement mit 17.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Sozialschutz-Paket

Drese: Sozialschutz-Paket bringt schnelle und unbürokratische Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das „Sozialschutz-Paket“ beschlossen. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abgefedert werden.

„Mit dem Sozialschutz-Paket helfen wir denen, die von der Krise wirtschaftlich und sozial besonders betroffen sind, wie z.B. Menschen mit geringem Einkommen, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese. Viele Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern würden von den Maßnahmen profitieren, so Drese.

So wird der Zugang in die Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Drese: „Der Staat zahlt die Grundsicherung und übernimmt dabei alle Miet- und Heizkosten für bis zu einem Jahr. Niemand muss dafür sein Erspartes antasten. Und niemand muss um seine Wohnung fürchten.“

Familien erhalten Unterstützung durch veränderte Regelungen beim Kinderzuschlag, dem sogenannten Notfall-KIZ. „Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, ist für den Anspruch auf Kinderzuschlag ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung maßgeblich“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt.

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern mit kleinen Einkommen, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ist das ein Einkommen von circa 1.400 bis circa 2.400 Euro netto. Bei hohen Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht.

Der Notfall-KiZ kann ab dem 1. April 2020 bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Das Sozialschutz-Paket umfasst auch Unterstützung für soziale Dienstleister und Fürsorgeeinrichtungen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Sie werden mit finanziellen Hilfen weiter gesichert. Im Gegenzug sollen die Empfänger im Rahmen eines Sicherstellungsauftrags der öffentlichen Hand in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Drese: „Die sozialen Dienstleister und Einrichtungen werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um bei der Bewältigung der Corona-Krise mitzuhelfen.“

Sehr starker Anstieg bei Kurzarbeit-Anzeigen

Nürnberg – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind rasant angestiegen. Das ist das Ergebnis eines Monitorings, bei dem alle Arbeitsagenturen bundesweit befragt wurden.

Danach sind in dieser Woche bundesweit bisher rund 76.700 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den Arbeitsagenturen eingegangen, bei denen Betriebe nach eigenen Angaben die Kurzarbeit infolge der Ausbreitung des Coronavirus angezeigt hat. Im Vergleich dazu: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich rund 600 Betriebe innerhalb einer Woche Kurzarbeit an. Ende 2019 zeigten bei konjunktureller Schwächephase rund 1.000 Betriebe wöchentlich Kurzarbeit an.

Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch – besonders auffällig sind hier Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, überwiegend aus Transport/Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus.

„Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind verunsichert und stehen vor erheblichen finanziellen, teils existenziellen Herausforderungen. Wir wollen alle Betroffenen in dieser besonderen Situation unterstützen und damit Entlassungen von Beschäftigten möglichst vermeiden“, sagte Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA, am Freitag in Nürnberg.

Unabhängig vom aktuellen Haushaltsansatz für Kurzarbeitergeld stehen in der Rücklage der BA aktuell rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die wir jedem auszahlen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wir arbeiten aktuell an weiteren Vereinfachungen des Verfahrens, damit die Arbeitgeber schnell und möglichst unbürokratisch Kurzarbeit anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen können“, so BA-Chef Scheele weiter. Viele betroffene Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, seien das erste Mal überhaupt mit Kurzarbeit konfrontiert und hätten entsprechend viele Fragen.

“Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kurzarbeit-Teams der Arbeitsagenturen setzen in dieser schwierigen Zeit alles daran, Antragstellung und Antragsbearbeitung so zügig wie möglich abzuwickeln. Dafür verstärken wir unser Personal in diesen Teams zurzeit massiv.“

In allen Regionen Deutschlands werden aktuell Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit beraten – aufgrund der schwierigen Lage auch über Webinare und Telefonkonferenzen, oft in Zusammenarbeit mit den Kammern.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Letzte Volkskammerwahl in der DDR

Justizministerin Hoffmeister: „30. Jahrestag der ersten freien Wahl in der DDR ist denkwürdig“

Schwerin – „Die erste freie und zugleich letzte Volkskammerwahl in der DDR war ein Paradebeispiel für eine ersehnte Demokratie und ein ehrliches Interesse an Politik. Das zeigte sich an der Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent. Die Menschen wollten endlich selbst bestimmen, wer im Parlament ihre Interessen vertreten soll. Auch die Zahl der 19 angetretenen Parteien war ein Zeichen für das Ende der unterdrückten politischen Vielfalt. Der Bogen in die politische Gegenwart lässt sich insofern spannen als dass die Wahlbeteiligung und das politische Interesse an Wahlen wieder zunehmen. Auch der politische Diskurs wird wieder lebhafter.

Das ist gut, solange der Diskurs sachlich und respektvollem Umgang geführt wird. So froh ich 30 Jahre nach der ersten freien Wahl in der DDR auch hier in den ostdeutschen Ländern über eine gestiegene Wahlbeteiligung bin, so sehr bestürzt es mich, dass wir immer stärker die Menschen, vor allem die im öffentlichen Leben stehenden Personen, vor Angriffen und Beleidigungen schützen müssen. Daher hat sich Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat einem Entschließungsantrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität durch Verbreitung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken angeschlossen. Wir wollen erreichen, dass auch die, die unter Pseudonym Hass posten, sich selbst dann nicht unseren Strafverfolgungsbehörden entziehen können, wenn ihre Daten auf Servern im Ausland gespeichert sind“, so Ministerin Hoffmeister.

„Der 30. Jahrestag der ersten und letzten freien Wahl in der DDR ist aber auch deswegen ein besonders denkwürdiger Tag, weil mit dem Votum der Wählerinnen und Wähler der Weg in die Deutsche Einheit geebnet werden konnte“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später – am 13. März – verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Ausweitung der Pfandpflicht gefordert

Berlin – Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Pfandpflicht aus Umweltschutzgründen auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen ausgedehnt wird. Die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, heißt es in einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung.

Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll jedoch sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate auch gut zu verwerten sind. Zur Begründung dieser Einschränkung verweist der Bundesrat auf die stoffliche Zusammensetzung von Einweg-Kunststoffflaschen für Frucht- und Gemüsesäfte: Sie mache ein Recycling mitunter unmöglich.

Die Länder plädieren deshalb zugleich dafür, dass die Recyclingfähigkeit solcher PET-Flaschen erhöht wird. Hierfür soll die Bundesregierung auf die Wirtschaft einwirken, auf entsprechende Additive zu verzichten, die das „Bottle-to-Bottle“-Recycling verhindern.

Da mit der Ausweitung des Pfandsystems für verschiedene Branchen steigende Kosten verbunden sind, spricht sich der Bundesrat weiter dafür aus, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Pfandpflichtausweitung eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung durchführt. Zudem solle der Handel mit Übergangsfristen entlastet werden.

Außerdem fordern die Länder Erleichterungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Derzeit ist das jeweilige Pfandsystem auf den Verpackungen häufig schwer erkennbar. Sie sollten deshalb gut sichtbar mit den Begriffen Einweg bzw. Mehrweg ausgezeichnet werden.

Auch steuerrechtlich sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Es dürfe nicht sein, dass Einheitsleergut gegenüber Individualleergut beim Pfandgeld benachteiligt wird. Deshalb müsse die Verwendung von Einheitsflaschen zur Stärkung des Mehrwegsystems gefördert werden. Der Bund solle in Abstimmung mit den Ländern geeignete Maßnahmen ergreifen.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränken mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Er beträgt 25 Cent.

Länderinitiative gegen Arzneimittelengpässe

Berlin – Der Bundesrat ergreift Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die erst Mitte Februar 2020 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder noch nicht aus. In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.

In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegenwärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen werden, zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.