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Kategorie: Deutschland

Verlängerung der Mietpreisbremse

Schwerin – Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 grünes Licht erteilt.

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft.

Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Eilantrag gegen „Mietendeckel “ erfolglos

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sogenannter „Mietendeckel) abgelehnt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wollten erreichen, dass die Verletzung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Soll ein Gesetz außer Kraft gesetzt werden, gilt allerdings ein strenger Maßstab.

Die Kammer hatte darüber im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung zu entscheiden. Danach sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese, zwar von besonderem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde. Die Antragstellenden selbst räumen ein, dass sich Vermieter dann nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden.

Mit Beschlüssen vom selben Tage hat die Kammer eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil die Beschwerdeführenden nicht hinreichend dargetan haben, dass sie in ihren Grundrechten verletzt sind (1 BvR 475/20) beziehungsweise dass ihnen durch die angegriffenen Regelungen des Gesetzes ein schwerer Nachteil entsteht (1 BvR 515/20).

Sachverhalt

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) verbietet es im Land Berlin, höhere Mieten als im laufenden Mietverhältnis am 18. Juni 2019 geschuldet oder als bei Neu- beziehungsweise Wiedervermietung nach dem 18. Juni 2019 vereinbart zu fordern. Bei Neu- oder Erstvermietung von Wohnraum ist ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Miete verboten, die bestimmte Höchstgrenzen übersteigt. Ab dem 23. November 2020 ist darüber hinaus in allen Mietverhältnissen eine Miete verboten, die die Höchstgrenzen um mehr als 20 % übersteigt und nicht im Einzelfall genehmigt wurde.

Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, Mieterinnen und Mietern sowie Behörden Auskunft über die am 18. Juni 2019 für die jeweilige Wohnung geschuldete Miete beziehungsweise die zur Berechnung der Mietobergrenzen maßgeblichen Umstände zu erteilen. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 MietenWoG Bln sind Verstöße gegen diese Vorgaben als Ordnungswidrigkeiten definiert und können mit Bußgeldern belegt werden. Die Antragstellenden sind Vermieterinnen und Vermieter in Berlin und beantragen, diese Vorschrift vorläufig außer Kraft zu setzen.

Wesentliche Erwägungen der Kammer

I. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, wenn die Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. Ist der Ausgang der Verfassungsbeschwerde offen, so sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe.

II.1. Die hier beabsichtigte Verfassungsbeschwerde ist weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Jedenfalls die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die hier umstrittenen Regelungen zu Mietobergrenzen besaß, muss als offen bezeichnet werden.

2. Über den Antrag auf einstweilige Anordnung ist deshalb nach Maßgabe einer Folgenabwägung zu entscheiden. Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist dabei ein besonders strenger Maßstab anzulegen. Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines in Kraft getretenen Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist. Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall des Antrags, ein Gesetz außer Vollzug zu setzen, darüber hinaus besonderes Gewicht haben.

3. Die für die Vermieterinnen und Vermieter mit der vorläufigen Anwendbarkeit der Norm verbundenen Nachteile überwiegen nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit die Nachteile, die mit einem vorläufigen Wegfall der Bußgeldbewehrung für die Wirksamkeit des Gesetzes insgesamt einhergehen.

Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich die Verfassungsbeschwerde später jedoch als begründet, sind die Nachteile, die sich aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften ergeben, zwar von besonderem Gewicht. So liegt in der Belegung mit einer Geldbuße eine nachdrückliche Pflichtenmahnung und eine förmliche Missbilligung der Betroffenen. Auch kann die Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro eine empfindliche Belastung darstellen. Dabei liegt die Verantwortung für die Kenntnis der sanktionierten Pflichten, die Erfassung ihrer Bedeutung im Einzelfall und die Ableitung der sich aus ihnen ergebenden Folgen bei den Vermieterinnen und Vermietern. Mit einer Geldbuße werden vorsätzliche und fahrlässige Fehlentscheidungen belegt. Insoweit verbindet sich die Wahrnehmung ihrer Eigentumsrechte mit dem Risiko persönlicher Sanktionen.

Demgegenüber ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Gesetz auf Kriterien abstellt, die den Vermieterinnen und Vermietern bereits bekannt sind. Die für den Anwendungsbereich des Gesetzes und für die Berechnung der zulässigen Miethöhe maßgeblichen Umstände haben weitgehend schon bislang zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB in den Berliner Mietspiegel Eingang gefunden. Zudem unterliegt die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit dem Opportunitätsprinzip; von der Verhängung eines Bußgelds kann daher insbesondere dann abgesehen werden, wenn erkennbar überforderte Vermieterinnen oder Vermieter tatsächlich nur fahrlässig gehandelt haben. Schließlich gilt das Verbot des Forderns oder Entgegennehmens einer nach § 5 MietenWoG Bln unzulässigen Miete erst ab dem 23. November 2020, denn die Kappung der Bestandsmieten tritt erst neun Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Vermieterinnen und Vermieter haben damit Zeit, um sich mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen. Entgegen dem Vorbringen der Antragstellenden ist auch nicht erkennbar, dass Vermieterinnen und Vermieter jenseits des durch § 11 Abs. 1 Nr. 4 MietenWoG Bln sanktionierten Forderns und Entgegennehmens einer unzulässigen Miete daran gehindert wären, sich für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes oder Teilen desselben bei Neuvermietungen eine höhere Miete versprechen zu lassen und ihnen deshalb ein irreversibler Schaden entstehen könnte.

Würde dagegen die einstweilige Anordnung erlassen und erweist sich das Gesetz später als verfassungsgemäß, entfiele die Bußgeldbewehrung. Das ließe zwar die in den §§ 3 ff. MietenWoG Bln geregelten Verbote und Pflichten selbst unberührt. Mieterinnen und Mieter könnten sich gegen die Verletzung von Auskunftspflichten und gegen überhöhte Mietverlangen grundsätzlich auch zur Wehr setzen und es wäre ein behördliches Einschreiten möglich. Doch entfiele mit der vorläufigen Außerkraftsetzung der Bußgeldbewehrung der Druck, sich entsprechend dem Gesetz zu verhalten. Es steht zu befürchten, dass Vermieterinnen und Vermieter sich dann nicht an das Gesetz halten werden, was die Antragstellenden auch unumwunden einräumen.

Die Wirksamkeit des Gesetzes wäre also deutlich gemindert. Zudem dürften Mieterinnen und Mieter – und sei es nur aus Unwissenheit – vielfach davon absehen, ihre Rechte zu verfolgen. Auch eine behördliche Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten erforderte in Anbetracht von etwa 1,5 Millionen betroffener Wohnungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Durchsetzbarkeit des Gesetzes litte ohne die Bußgeldbewehrung daher erheblich. Damit waren die strengen Anforderungen für eine vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes nicht erfüllt.

Beschluss vom 10. März 2020
1 BvQ 15/20

Für die Zukunft: NATURSCHÄTZE BEWAHREN!

Festabend 30 Jahre Nationale Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommern

Berlin – 30 Jahre Deutsche Einheit heißt auch 30 Jahre Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Drei Nationalparks, drei Biosphärenreservate und sieben Naturparks sind zu einem Aushängeschild für die Natur des Landes geworden. Ob Rotbuchenwälder, Ostseeküste oder Klarwasserseen – die Nationalen Naturlandschaften stehen für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie für Natur-, Moor- und Klimaschutz und nicht zuletzt für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und ihre Gäste.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das ökologische Rückgrat der Bundesrepublik“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums, das mit einem Festakt am 10. März in der Landesvertretung in Berlin begangen wurde. Von Beginn an habe sich das Land Mecklenburg-Vorpommern zu seinen Großschutzgebieten bekannt. Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land aus dem Nationalparkprogramm der DDR fünf von insgesamt 14 großflächigen Naturlandschaften, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie die Anerkennung der „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ als UNESCO-Weltnaturerbe im Jahr 2011 oder auch die Ausweisung der Ivenacker Eichen als das erste Nationale Naturmonument in Deutschland im Jahr 2016.

Mittlerweile nehmen die Nationalen Naturlandschaften in MV mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein. Zusammen mit den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie den europäischen NATURA 2000-Schutzgebieten kommt unser Land insgesamt auf mehr als 1,4 Mio. Hektar, das sind 45,8 Prozent der Landesfläche (inklusive Hoheitsgewässer).

„Man kann die Bedeutung des Naturschutzes für die Zukunft der Menschheit gar nicht oft genug herausstellen“, betonte Backhaus und verwies auf die enormen Herausforderungen in Zeiten des Klimawandels und einer rasant wachsenden Weltbevölkerung. Er forderte deshalb erneut zum Umdenken auf. Außerdem müsse die Finanzierung dieser wichtigen Zukunftsaufgabe langfristig gesichert sein. „Ich werde mich auch weiterhin für eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz stark machen“, bekräftigte der Minister und warb beim Bund für Unterstützung.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze würdigte das Engagement für den dauerhaften Schutz bedeutender Naturlandschaften: „Die Entscheidung des damaligen DDR-Ministerrates vom 12. September 1990, insgesamt 14 Großschutzgebiete als Naturlandschaften zu sichern, war eine echte Sternstunde für den Naturschutz. 30 Jahre danach dem historischen Beschluss ist unübersehbar, wie sehr der Naturschutz in Deutschland von dem enormen Schwung profitiert hat, den das Nationalparkprogramm ausgelöst hat – in Ost und West. Mecklenburg-Vorpommern ist hier Vorreiter, rund ein Drittel der Landesfläche wird durch streng geschützte Gebiete abgedeckt. Davon profitieren Menschen in der Stadt und auf dem Land gleichermaßen, durch einen naturverträglichen Tourismus und eine nachhaltige Regionalentwicklung. Umweltschutz verbindet – und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das ist die Verpflichtung, aus der heraus wir uns weiter um den Schutz unseres Naturerbes und um unsere Schutzgebiete kümmern müssen – nicht nur bei uns, sondern auch weltweit.“

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Dr. Antje Draheim eröffnete die Fotoausstellung „Naturschätze bewahren“. „Sechs Fotografen zeigen einzigartige Bilder aus uns verborgenen Orten. Sie lehren uns, dass wir unsere Natur wertschätzen, schützen und weiter ausbauen müssen für die kommenden Generationen.“

In Kooperation mit dem Umweltfotofestival Horizonte Zingst haben sich sechs Fotografen in die entlegensten Winkel der Schutzzonen aufgemacht. Die Ausstellung mit Bildern von Timm Allrich, Martin Harms, Monika Lawrenz, Mario Müller, Jürgen Reich und Klaus-Herbert Schröter zeigt zugängliche Teile der Nationalparks, aber auch nichtoffene Bereiche in den Kernzonen. Die Ausstellung wird vom 11. bis 19. März 2020 in der Landesvertretung präsentiert.

Anlässlich des Jubiläums hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) eine repräsentative Broschüre über die Naturschutzerfolge in den Nationalen Naturlandschaften des Landes erarbeitet. Diese erhielten die Teil­nehmer der Festveranstaltung als erste Leser. Die Agentur, die das Layout der 72-seitigen Broschüre gestaltete, hat dafür den Deutschen Agenturpreis 2019 erhalten.

Anmelden zum „Stadtradeln“

Schwerin – Seit heute können sich Kommunen in ganz Deutschland für das „Stadtradeln 2020“ anmelden. Damit auch möglichst viele aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, übernimmt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung auch in diesem Jahr die Anmeldegebühr für die Kommunen aus dem Nordosten.

„Das Stadtradeln soll uns vor Augen führen, welch hervorragende Alternative das Fahrrad zum Auto darstellt. Als Minister, der für Klimaschutz und Verkehr zugleich zuständig ist, kann ich diese Initiative nur begrüßen“, lobt Christian Pegel, der – wenn es Zeit und Route erlauben – selbst gerne auf den Drahtesel steigt.

Auch in diesem Jahr stellt das Verkehrsministerium 15.000 Euro für die Teilnahme von Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Von diesem Geld wird die Teilnahmegebühr für Städte und Gemeinden aus M-V für das bundesweite Stadtradeln erstattet.

„Damit viele Städte und Gemeinden unseres Landes mitmachen, haben wir vor fünf Jahren zum ersten Mal diesen Fördertopf bereitgestellt. Ich würde mir wünschen, dass sich neben den großen Städten noch mehr kleine Gemeinden beteiligen“, sagt Christian Pegel und lässt das Stadtradeln 2019 noch einmal Revue passieren: „Die Zahl der Teilnehmer aus unserem Bundesland ist wiederum gestiegen: Es waren drei Kommunen und knapp 300 Radler mehr als im Vorjahr. Ich gehe davon aus, dass sich dieser Trend angesichts des wachsenden Bewusstseins für Klima und Nachhaltigkeit fortsetzen wird.“ Nicht zuletzt deshalb hat das Ministerium auch fürs Stadtradeln 2021 schon das Budget von 15.000 Euro eingeplant.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune etwa durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin anmelden unter https://www.stadtradeln.de anmelden.

Neben „Wiederholungstätern“ wie Rostock, Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Rügen hatten 2019 auch Neulinge wie Barth, Boizenburg und Mönchgut-Granitz den Nordosten vertreten. Zusammen haben die beinahe 7.000 Teilnehmer aus 14 Kommunen in M-V in ihrem Aktionszeitraum mehr als 1,1 Millionen Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und damit rund 161.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.

Ocean Technology Campus ist Finalist bei bundesweitem Ideenwettbewerb

Rostock – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahr 2019 den Zukunftswettbewerb für regionale Netzwerke „Clusters4Future“ ausgerufen. Der Rostocker Ocean Technology Campus (OTC) ist einer von 16 Finalisten der ersten Wettbewerbsrunde, die aus 137 Antragsstellern ausgewählt wurden.

Die Finalisten wurden nun von einer Expertenjury für die nächste Phase des Wettbewerbs empfohlen. In Rostock wird im Mai 2020 eine sechsmonatige geförderte Konzeptionsphase unter Einbeziehung regionaler und überregionaler Stakeholder starten. Unter der Federführung des Departments Maritime Systeme der Universität Rostock wollen das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) und das Leibniz-Institut für Ostsee-Forschung Warnemünde (IOW) sowie der Forschungsverbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (FMV) die Idee des OTC als Innovationsmotor für die Region ausarbeiten. Im Mittelpunkt der Rostocker Zukunftsvision stehen Entwicklungen für die nachhaltige Nutzung der Meere. Nach dieser zweiten Wettbewerbsrunde werden schließlich diejenigen Netzwerke ausgewählt, die vorerst drei Jahre mit bis zu 5 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden.

Auf dem Gelände des Rostocker Fracht- und Fischereihafens schafft der OTC ein produktives Umfeld, auf dem sich meerestaugliche Hochtechnologie entwickeln und erproben lässt, und zwar im engen Schulterschluss zwischen der Industrie und der Forschung unterschiedlicher Disziplinen. Ein erfolgreicher Technologietransfer von der Wissenschaft zum Produkt soll durch die räumliche Nähe noch besser gelingen und so schneller und erfolgreicher zu Innovationen führen. Genau dieser Ansatz war beim BMBF-Zukunftscluster-Wettbewerb gesucht und die gelungene regionale Vernetzung wurde durch die Juryauswahl bestätigt.

„Mit dem OTC kann Rostock eine führende Rolle als Standort für die Meerestechnikforschung in der digitalen Unterwassertechnik in Deutschland einnehmen. Wissenschaft und Wirtschaft, regionale und lokale Akteurinnen und Akteure arbeiten zusammen. Ich freue mich, dass dieses zukunftsweisende Projekt nicht nur bei uns große Anerkennung findet, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus. Ich gratuliere dem OTC zum Erfolg und wünsche viel Glück für nächste Wettbewerbsrunde“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

Der Rektor der Universität Rostock freut sich ebenfalls über den Erfolg in der ersten Runde: „Mit der Auswahl für die nächste Runde des Ideenwettbewerbs hat unsere praxisbezogene Forschungspartnerschaft in Rostock überregionale Anerkennung gefunden. Wir sind gespannt, wie es uns in der Konzeptionsphase gelingt, die hochgesteckten Erwartungen an den Ocean Technology Campus einzulösen.“

Ostdeutsche Länder fordern Übertragung der BVVG-Flächen

Schwerin – Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die ostdeutschen Agrarminister in einem gemeinsamen Schreiben den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz aufgefordert, die ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen, die sukzessive durch die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet und veräußert werden, unentgeltlich an die Länder zu übertragen.

Schon seit vielen Jahren verfolgt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus das Ziel, diese BVVG-Restflächen in die Verantwortung der Länder zu geben. Zuletzt hatte Mecklenburg-Vorpommern erwirkt, dass die Agrarministerkonferenz im Herbst 2019 in Mainz einstimmig die Forderung erhob, die verbliebenen BVVG-Flächen zur Umsetzung insbesondere von Maßnahmen des Klima-, Wasser- und Naturschutzes kostenlos auf die Länder zu übertragen.

„Die bedenkliche Entwicklung in der Agrarstruktur in den ostdeutschen Ländern, die starke Konzentration von Grund und Boden im Eigentum und Besitz von außerlandwirtschaftlichen Investoren, aber auch der Handlungsbedarf im Bereich des Artenschutzes, des Klimaschutzes sowie des Boden- und Wasserschutzes erfordern es, den Handlungsspielraum der Länder deutlich zu erhöhen. Die Übertragung der BVVG-Flächen kann hier einen wichtigen Beitrag leisten“, begründete Backhaus das Anliegen.

Weiter führte er aus: „Mit der Übertragung der Flächen an die Länder kann ein wertvoller Beitrag geleistet werden kann, da die Länder – auch Mecklenburg-Vorpommern – dann einen deutlich größeren Einfluss darauf haben, was auf den Flächen passiert. Ich wünsche mir, dass der Bund das anerkennt.“ Die Flächen sollten in erster Linie landwirtschaftlich tätigen Betrieben zur Verfügung stehen, zum Beispiel durch Verpachtung. Die Vergabe müsse aber nach Kriterien erfolgen, die sozialverträglich sind, die Agrarstruktur im Auge haben und einen wichtigen Beitrag zum Arten-, Klima-, Wasser- und Bodenschutz leisten, so der Minister.

„Grund und Boden stehen im besonderen öffentlichen Interesse. Gerade deshalb muss die öffentliche Hand, damit meine ich Bund und Länder, zielorientiert vorgehen und nicht in historisch festgelegten Zuständigkeiten verharren. Wenn die Länder naturgemäß einen größeren und zielgerichteteren Einfluss ausüben können, dann sollten auch die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hierzu gehört es, dass die BVVG-Flächen durch diejenigen verwaltet werden, die es betrifft: die Länder“, betonte Backhaus.

Ende 2019 verfügte die BVVG in den ostdeutschen Ländern noch über 109.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, davon

33.900 Hektar in Brandenburg,
39.000 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern,
23.500 Hektar in Sachsen-Anhalt,
7.900 Hektar in Sachsen und
4.700 Hektar in Thüringen.

„Dass alle ostdeutschen Länder mit dem Schreiben an den Bundesfinanzminister unsere Forderung unterstützen, erfüllt mich mit Zuversichert. Damit ist dies nicht mehr nur ein einsamer Ruf aus dem Nordosten der Bundesrepublik, sondern eine einstimmige Erwartung aller ostdeutschen Länder“, resümierte der Minister. Natürlich müssten regionale Unterschiede und agrarpolitische Prioritäten differenziert berücksichtigt werden. Dennoch gebe es in den ostdeutschen Ländern ähnliche Agrarstrukturen mit den gleichen Problemen und nicht zu vergessen – die Herausforderungen des Klimawandels und des Artensterbens.

M-V beliebtestes Reiseziel der Deutschen

Schwerin – Zum vierten Mal in Folge konnte Mecklenburg-Vorpommern seinen Platz als beliebtestes Inlandsziel der Deutschen behaupten. Nirgendwo anders in Deutschland verbrachten im Jahr 2019 mehr Deutsche ihren Urlaub als zwischen Ostsee und Seenplatte. Das geht aus der Reiseanalyse 2020 der Forschungsgruppe Urlaub und Reisen hervor, die heute nicht wie geplant auf der ITB Berlin, sondern über den Youtube-Kanal des Unternehmens präsentiert wurde.

Nach Angaben der Reiseanalyse ist Deutschland mit 26 Prozent aller Urlaubsreisen weiterhin das wichtigste Reiseziel der Deutschen. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet einen Marktanteil von 5,1 Prozent an allen 2019 angetretenen Urlaubsreisen der Deutschen (ab fünf Tagen Dauer) und liegt damit 0,5 Prozentpunkte vor Bayern an der Spitze der beliebtesten Reiseziele. Zudem hält Mecklenburg-Vorpommern den deutlichen Abstand zu den Küstenländern Schleswig-Holstein (4,2 Prozent) und Niedersachsen (3,4 Prozent).

Auch im Vergleich mit den internationalen Reisezielen behauptet sich Mecklenburg-Vorpommern gut. Das Urlaubsland landete vor Österreich (4,7 Prozent) auf Platz vier. Spitzenreiter bleiben Spanien (12,7 Prozent) und Italien (8,7 Prozent), gefolgt von der Türkei (6,3 Prozent).

„Wir liegen einen kräftigen Wimpernschlag vor Bayern. Das ist ein Erfolg der Tourismusbranche im Land. Wir klotzen weiter: Der Tourismus bleibt ein wachstumsstarker Wirtschaftsfaktor für unser Land. Um diese Position in der äußerst dynamischen Branche und dem starken Wettbewerb halten zu können, müssen wir stets innovative Impulse setzen, attraktive Angebote für unsere Besucher schaffen und die Qualität hoch halten. Nur dann wird es gelingen, weiterhin als beliebtestes Urlaubsziel der Deutschen ganz vorn zu landen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Birgit Hesse, Präsidentin des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte: „Die Reiseanalyse bestätigt die hohe Nachfrage nach Reisen in unser Bundesland. Sie ist neben der erst kürzlich veröffentlichten 36. Deutschen Tourismusanalyse die zweite maßgebliche Studie, die Mecklenburg-Vorpommern als beliebtestes Reiseziel der Deutschen herausstellt.“ Zudem verwies Hesse darauf, dass es in Zukunft einmal mehr darauf ankomme, das Angebot weiter zu qualifizieren. In Zeiten von gesamtgesellschaftlich geführten Debatten um Nachhaltigkeit und Klimaschutz halte Mecklenburg-Vorpommern das passende Angebot bereit. „Natur, Nachhaltigkeit und Nähe sind die Koordinaten, an denen wir den Tourismus der Zukunft ausrichten werden. Hiermit können und werden wir ganz sicher punkten.“ Deshalb sei es laut Hesse sehr wichtig, den qualitativen Ausbau naturnaher Angebote wie Radfahren und Wandern und Reiten zu forcieren, um etwa die Natur noch erlebbarer zu machen.

Der größte Veranstalter TUI reagiert bereits auf die gestiegene Nachfrage und will sein Angebot im Nordosten um fünf Prozent ausbauen. „Mecklenburg-Vorpommern ist die begehrteste Urlaubsregion unserer Gäste. Rund 25 Prozent aller Deutschlandurlauber verbringen hier ihre Ferien, Tendenz steigend“, sagte Gerald Schmidt, Leiter TUI Produktmanagement für Deutschland.

Auch der Ferienobjektanbieter Novasol, der insgesamt 750 Ferienhäuser und -wohnungen zwischen Ostseeküste und Seenplatte offeriert und sein Angebot weiter ausbauen will, bekräftigt: „Novasol konnte seine Buchungszahlen in das beliebte nördliche Bundesland stark verbessern. 2019 stiegen die Buchungszahlen um 19 Prozent. Und auch für 2020 scheint sich der Trend weiter fortzusetzen. Momentan kann ein Wachstum von knapp 25 Prozent für Mecklenburg-Vorpommern vermeldet werden“, erklärt Kai-Uwe Finger, Head of Sales & Marketing Central Europe.

Die durch die Reiseanalyse bestätigte Beliebtheit Mecklenburg-Vorpommerns spiegelt sich auch in der aktuell veröffentlichten Jahresbilanz wider. Zwischen Januar und Dezember wurden knapp 8,4 Millionen Gäste (+6,2 Prozent) an das Statistische Amt gemeldet, die etwa 34,1 Millionen Übernachtungen (+10,4 Prozent) im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern verbracht haben. „Die Zahlen zeigen, unser Land präsentiert sich erfolgreich als nachhaltige, weltoffene und internationale Reisedestination, die von Urlaubern mehr und mehr geschätzt wird. Das reicht noch nicht. Wir haben noch Luft nach oben. Gefragt sind kreative Ideen, nachhaltige Innovationen beim Thema Saisonverlängerung sowie eine noch stärkere serviceorientierte Gastgeberqualität. Gäste, die einmal da waren, sollen auch gern wiederkommen und im besten Fall neue Urlauber mitbringen“, sagte Harry Glawe.

Zwischen Sommer 2018 und Sommer 2019 wurde durch das Statistische Amt eine so genannte Berichtskreisprüfung vorgenommen, in deren Rahmen rund 500 bisher nicht erfasste Betriebe mit insgesamt 45.000 Betten, vor allem Ferienhäuser und -wohnungen sowie Pensionen, in die Statistik mit aufgenommen wurden. Birgit Hesse ordnet das deutliche Wachstum ein: „Die Gäste- und Übernachtungszahlen für das Jahr 2019 eignen sich deshalb nur bedingt für einen Vorjahresvergleich und sind vielmehr als neue Basis für zukünftige Gegenüberstellungen zu betrachten. Dies wird erst im kommenden Jahr wieder möglich sein“, sagte Hesse.

Die Übernachtungszahlen aller Reiseregionen des Landes haben sich im Jahr 2019 positiv gegenüber dem Vorjahreszeitraum entwickelt. So verzeichnen vor allem die Küstenregionen, darunter Fischland-Darß-Zingst (+17,2 Prozent) sowie die Inseln Usedom (+15,6 Prozent) und Rügen (+11,9 Prozent) und die Mecklenburgische Ostseeküste (+10,0 Prozent) besonders hohe Übernachtungszuwächse. Im Vorpommerschen Festland lag das Übernachtungswachstum bei +3,8 Prozent, in der Mecklenburgischen Seenplatte und Schweiz bei +3,7 Prozent und in Westmecklenburg bei +2,8 Prozent. „Besonders in den Küstenregionen macht sich die höhere Anzahl der Betriebe in den Veränderungsraten gegenüber 2018 bemerkbar. Etwa drei Viertel der Übernachtungen werden an der Küste verbracht“, sagte Hesse.

Im Bereich des Städtetourismus schlagen für die sechs größten Städte des Landes, die rund zwölf Prozent aller Übernachtungen auf sich vereinen, folgende Zahlen zu Buche: Die Hansestadt Stralsund (+9,8 Prozent), die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg (+9,0 Prozent) und die Welterbestadt Wismar (+8,9 Prozent) vermelden ein hohes Wachstum und führen die Statistik an. Rostock (+7,0 Prozent) und Schwerin (+2,2 Prozent) verzeichnen ebenfalls ein Wachstum; etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegt sich die Hansestadt Greifswald (-1,1 Prozent).

5,07 Millionen Übernachtungen (+1,2 Prozent) wurden auf den Campingplätzen im Nordosten gezählt. Damit kann sich Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich auf dem dritten Platz hinter Bayern und Niedersachsen positionieren.

Rund 393.000 ausländische Gäste (-3,0 Prozent) verbrachten im vergangenen Jahr mehr als 1,1 Millionen Übernachtungen (+3,4 Prozent) in Mecklenburg-Vorpommern. Von den fünf wichtigsten Quellmärkten übernachteten Urlauber aus Dänemark (+3,3 Prozent), Österreich (+2,5 Prozent) und der Schweiz (+1,9 Prozent) häufiger im Nordosten als im Vorjahr. Die Übernachtungen aus den Niederlanden (-10,8 Prozent) und Schweden (-0,4 Prozent) sind rückläufig.

Gemäß einer Umfrage zum Jahreswechsel des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern in der Branche sind die Erwartungen an das Jahr 2020 überwiegend positiv: Eine Mehrheit von 62 Prozent der 265 befragten Touristiker und Quartiersanbieter rechnet mit einer vergleichbar guten Saison wie im Vorjahr. Knapp zwölf Prozent erwarten sogar eine höhere Auslastung als 2019. Als Grund für diese Einschätzung gaben mehr als 50 Prozent der Befragten gute Vorbuchungszahlen an. Inwieweit sich die aktuelle Nachrichtenlage rund um das Coronavirus auf diese Prognose niederschlagen wird, wird im Rahmen einer Umfrage ermittelt, deren Ergebnisse zur ersten großen Reisewelle zum Osterfest vorliegen werden.

Grünes Band in Deutschland

Schwerin – Im Ergebnis des mit dem Bundes- und dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geführten Gesprächs bekräftigte Umweltminister Dr. Till Backhaus erneut seine Forderung nach einer deutschlandweiten Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument.

„Wir müssen diese einmalige Chance nutzen, entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze eine nationale Stätte des Naturschutzes und der Erinnerungskultur an die deutsche Teilung und die friedliche Wiedervereinigung zu schaffen“, betonte der Minister. „Auch Mecklenburg-Vorpommern ist sich seiner Verantwortung für die Umsetzung dieses Vorhabens bewusst. Immerhin entfallen von dem rund 1.400 km langen Grünen Band 173 km auf das Territorium unseres Landes“, so der Minister. Dies zu verwirklichen, werde jedoch den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel erfordern, die nicht allein von den beteiligten Ländern getragen werden können.

Auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hatte sich die Umweltministerkonferenz bereits im November 2019 dafür ausgesprochen, das Grüne Band in allen Ländern beiderseits der ehemaligen innerdeutschen Grenze jeweils als Nationales Naturmonument auszu­weisen.

Gleichzeitig wurde der Bund von der UMK gebeten, die Länder bei der geplanten Ausweisung als Nationale Naturmonumente konzeptionell und finanziell zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang dankte der Minister der Bundesregierung nochmals für die bisherigen Aktivitäten zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünen Bandes als Erinnerungsort und Teil eines länderübergreifenden Biotopverbundsystems. Dazu zähle vor allem die kosten­lose Übertragung von Bundesflächen im Grünen Band als Teil des Nationalen Naturerbes an die Länder bzw. deren Naturschutzstiftungen und die Finanzierung von Projekten und Initiativen zur Entwicklung des Grünen Bandes.

„Damit allein ist es aber nicht getan“, sagte Backhaus und verwies auf die massiven – auch laufenden – Kosten der Umsetzung dieses Vorhabens. Der Minister erneuerte daher seine dringliche Bitte an den Bund, die Länder mit dieser historischen Aufgabe nicht allein zu lassen.