10 Jahre EnergieTag M-V

Blank: „Der EnergieTag ist die perfekte Gelegen­heit, die Energiewende hautnah zu erleben“

Schwerin – Heute hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, bei einem Pressetermin im Batteriespeicher der WEMAG in Schwerin einen Ausblick auf das Programm des 10. EnergieTags MV gegeben. Unter dem Motto „Ganz klar. Erneuerbar“ finden am Samstag, den 26. April 2025, landes­weit mehr als 50 Aktionen statt.

Dr. Wolfgang Blank: „Der EnergieTag MV ist die perfekte Gelegenheit, die Kraft der Erneuerbaren Energien und die Energiewende vor Ort hautnah zu erleben. Wann hat man sonst die Möglichkeit, auf eine Windenergieanlage zu klettern oder einen Batteriespeicher von innen zu sehen?“ Auch im zehnten Jahr hätten die beteiligten Initiativen, Einrichtungen, Unternehmen und Kommunen mit viel Engagement ein buntes und spannendes Programm auf die Beine gestellt, so der Minister.

Dr. Blank: „Die Energiewende ist eine große Chance für Mecklenburg-Vorpommern. Industrie und Unternehmen werden sich in Zukunft dort ansiedeln, wo die grüne Energie produziert wird – unser Wind und unsere Sonne werden zum Standortvorteil.“ Um die Chancen zu nutzen, sei es entschei­dend, die Bürgerinnen und Bürger „auf jedem Schritt des Weges der Energiewende“ mitzunehmen. Der jährliche EnergieTag MV sei dabei ein wichtiges Element.

„Einen Schub für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien“ werde auch das neue Bürger- und Beteiligungsgesetzes geben. Mit dem neuen Gesetz verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass die Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger stärker als bisher davon profitieren, wenn in ihrer Umgebung eine neue Windenergieanlage oder ein Solarpark gebaut wird.

Minister Dr. Wolfgang Blank wird im Rahmen des EnergieTags MV am 26. April drei Aktionen besuchen: Er nimmt Teil am Tag der Offenen Tür des Windenergie­unternehmens eno energy in Rostock. Im Hafen von Loitz besucht er später Aktionen des Windenergy Networks e.V. und eine schwimmende Photovoltaikanlange von FloaTec Systems. Am Nachmittag ist Minister Blank zu Gast in den Hansestadt Anklam. Auf dem Marktplatz stellen dort mehr als 20 Unternehmen und Institutionen ihre Projekte im Zusam­menhang mit erneuerbaren Energien vor.

Erneuerbare Energien

Ausbau in MV soll schnell und gesteuert erfolgen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns möchte den Ausbau der Erneuerbaren Energien bedarfsorientiert und gemeinsam mit den Kommunen gestalten. Dazu geben das Wirtschaftsministerium und das Klimaschutz- und Umweltministerium eine gemeinsame Erklärung ab.

Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der seit 26 Jahren auch für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der ländliche Räume zuständig ist, betont in diesem Zusammenhang, dass er sich auch nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen maßgeblich dafür einsetzen wird, dass der Windenergieausbau in MV mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Menschen vor Ort erfolgt.

„Zu den wichtigsten Aufgaben und Zielen für die kommenden Monate, gehören für mich, dass die Windenergieanlagen auf See in das Flächenziel an Land einfließen; dass wir insgesamt den tatsächlichen Bedarf an Erneuerbaren Energien für Stromversorgung und kommunale und gewerbliche Wärme kritisch evaluieren und mit den bereits vorhandenen Kapazitäten abgleichen; dass sich die regionalen Raumordnungsprogramme bis 2027 zunächst am 1,4 Prozent Windziel orientieren und die zuständigen Planungsverbände nun zeitnah die jeweiligen Gebietskulissen festlegen. Letzteres ist besonders wichtig, um einen geordneten Ausbau von Windenergie zu ermöglichenIch bin mir sicher, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, dass wir schneller vorankommen; dass wir attraktive Voraussetzungen für die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen schaffen und gleichzeitig die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten.“

Das vom Wirtschaftsministerium auf den Weg gebrachte Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist ein wichtiges Instrument hin zu mehr Teilhabe und für die regionale Wertschöpfung: „Mit dem neuen Bürger-und Gemeindenbeteiligungsgesetz sorgen wir dafür, dass die Menschen etwas davon haben, wenn in ihrer Gegend Windenergieanlagen und Solarparks errichtet werden. Die Energieunternehmen sind künftig verpflichtet, die Gemeinschaft vor Ort an den Erlösen aus Wind und Sonne zu beteiligen: Das Windrad vor dem Dorf finanziert dann den neuen Sportplatz, den Umbau der Kita oder wird zur Gutschrift für die nächste Stromrechnung. Nur so kann Energiewende gelingen: Hand in Hand mit den Menschen im ländlichen Raum“, unterstrich Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

Insgesamt ist Mecklenburg-Vorpommern beim Windkraftausbau auf einem guten Weg. Im Jahr 2024 wurden 88 Verfahren auf Errichtung von Windenergieanlagen beschieden – so viele wie seit 2018 (48) nicht mehr. Im Rahmen dieser 88 Verfahren wurden Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt und einem Investitionsvolumen von fast 1,8 Milliarden Euro erteilt. Im Vorjahr 2023 waren es 51 Verfahren, darunter Genehmigungen für 126 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 671 Megawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro. Damit liegt das Land nach der Erhebung der Fachagentur Wind und Solar auf dem fünften Platz aller Bundesländer.

Im ersten Quartal 2025 wurden 36 Windenergieanlagen mit einer Leistung von ca. 220 Megawatt durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt genehmigt. „Die Größenordnung entspricht den Zahlen im Vorjahreszeitraum und zeigt, dass wir das Tempo weiter aufrechterhalten“, schätzte Minister Backhaus ein.

Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande ca. 1.900 Windenergieanlagen in Betrieb.

Die Kernzuständigkeit für den Ausbau der Erneuerbaren Energien – dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft – liegt im Wirtschaftsministerium des Landes. Das Umweltministerium vertritt fachlich bei den Genehmigungen die Belange des Wasser-, Natur-, Arten- und Immissionsschutzes und führt mit den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt relevante Genehmigungsverfahren wie u.a. bei der Zulassung von Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe und Biogasanlagen durch. Hier kommt das Bundesimmisssionsschutzgesetz zur Anwendung, das sicherstellen soll, dass im gebündelten Genehmigungsverfahren durch die Einbeziehung verschiedener Fachbehörden alle öffentlichen Belange beachtet werden. Dazu zählen neben den oben genannten Schutzgütern beispielsweise auch der Brandschutz und der Denkmalschutz.

Herausforderungen im Klimaschutz

Backhaus zum Klimaschutz: „Kein Stillstand, sondern viel Erreichtes“

Schwerin – Über Klimaschutz und die komplexen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit sprach Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen der Aktuellen Stunde im Schweriner Landtag.

„Beim Klimaschutz gibt es keinen Stillstand, sondern viel Erreichtes“, konstatierte Minister Backhaus und reagierte damit auf den Vorwurf der Fraktion Bündnis 90/Grünen, die Landesregierung würde wichtige Aufgaben, wie den Klima-, Arten- und Gewässerschutz sowie die Sicherung gesunder Lebensmittel nicht konsequent angehen und umsetzen.

„Das ist reine Ideologie“, so Backhaus, denn die Realität spreche eine andere Sprache: „Mecklenburg-Vorpommern profitiert bereits mit 85 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes, das verschiedene Maßnahmen bündelt, die den Schutz von Natur und Klima verbinden. Allein 34 Millionen Euro fließen in ein neues Qualifizierungsprogramm, dass Hochschulabsolventinnen auf den angewandten Moorschutz vorbereitet, damit sie als MoorspezialistInnen künftig bundesweit Moor-Klimaschutzprojekte unterstützen können.

Wir haben ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und legen bis zum Ende des Jahres eine Klimaanpassungsstrategie vor. Zudem gehen zehn Prozent der landeseigenen Landwirtschaftsflächen, also 8.700 ha, nach und nach zu Zwecken des natürlichen Klimaschutzes oder auch des Wasserschutzes aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Beispiel zur Neuwaldbildung oder zur Umsetzung von Gewässerprojekten. Inzwischen wirtschaftet dank der sehr guten Förderpolitik des Landes jeder vierte Landwirtschaftsbetrieb in MV ökologisch. Das ist nicht Nichts.“, führte er aus.

Für Backhaus geht es neben guten fachlichen Projekten im Moment aber vor allem darum, das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen: „Demokratie ist immer der Weg der kleinen Schritte. Die aktuellen Entwicklungen in Amerika zeigen, was passiert, wenn mit aller Härte die Interessen Einzelner durchgesetzt werden. Auch die Demokratie in Deutschland und Europa ist in Gefahr.

Mein Ansatz lautet daher: wir müssen bei allen wichtigen Themen, die wir bewegen auch immer sicherstellen, dass wir die realen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürgern nicht aus den Augen zu verlieren. Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Innovationen sind Garanten für sozialen Ausgleich. Nur wenn wir wirtschaftliche Perspektiven bieten, sind wir in der Lage soziale Härten der Klimatransformation abzufedern. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung, um Akzeptanz für diese wichtige Transformation zu schaffen“, betonte er.

Auch brauche es Anreizwirkungen, sagte er weiter. Über das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V, das gestern im Kabinett beschlossen wurde, sollen die Menschen im Land künftig spürbar entlastet werden. Minister Backhaus machte folgende Rechnung auf: „Bei einem Windpark von sieben Windenergieanlagen mit einer jeweilig installierten Leistung von 5,7 MW kommen pro Jahr insgesamt ca. 322.000 Euro den umliegenden Gemeinden und weitere 322.000 Euro den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Bei 600 Haushalten in den beteiligten Gemeinden errechnen sich für den einzelnen Haushalt Strompreisgutschriften in Höhe von ca. 540 Euro im Jahr. Die Menschen, die Gemeinden, die Länder müssen an diesem Prozess beteiligt werden.“

Minister Backhaus stellte klar: „Die Menschen sind nicht pauschal gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber es muss mit Augenmaß und bedarfsorientiert vorgegangen werden. Die Landesregierung MV nimmt die Sorgen der Menschen ernst; bei der neuen Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass eine neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung mit einem eigenständigen Budget eingeführt wird; Windenergieanlagen auf See bei der Erreichung des bundesweiten 2,1 % Windziel mitberücksichtigt werden und der Netzausbau gezielt gesteuert wird.“

Der Minister warnte vor einer Politik des Spaltens und betonte abschließend: „Wir haben nach 35 Jahren deutscher Einheit und 80 Jahren in Frieden für unsere nachfolgenden Generationen weiter eine große Aufgabe. Für die Wohlstandentwicklung sind eine gesunde Natur, saubere Umwelt, Bildung, Gesundheit, Ernährung und ein gutes Einkommen unumstößliche Eckpfeiler und Kompass unseres demokratischen Handelns.“

Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetz

Schwerin – Das Kabinett hat sich in der heutigen Sitzung erstmals mit dem Entwurf zur Neufassung des Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetzes beschäftigt. „Mit der Neufassung des Gesetzes legt unser Bundesland einen Gesetzentwurf vor, der allen voran die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden vor Ort im Blick hat. Im bundesweiten Vergleich bedeutet der Gesetzentwurf eine neue Qualität und Höhe der Beteiligung.

Hierzu gehört nicht zuletzt auch, dass für Photovoltaik-Freiflächen­anlagen ab einer Größe von ungefähr 1 Hektar erstmalig in den Anwendungs­bereich des Beteiligungs­gesetzes aufgenommen werden. Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden von den erneuerbaren Energien mehr profitieren“, erklärte dazu Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.“

Ziel sei es zum einen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden noch besser in die regionalen bzw. lokalen Wertschöpfungen einzubeziehen. „Dies können echte finanzielle Entlastungen bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sein, z.B. durch eine Gutschrift auf die jährliche Stromrechnung. Es können aber auch Verbesserungen vor Ort durch Beteiligungen der Gemeinden selbst sein, z.B. neue Spielplätze, modernisierte Sportstätten oder die Unterstützung von Vereinen.“

„In Zukunft können die betroffenen Gemeinden und deren Einwohner einfach und unkompliziert von den Windrädern und Solarparks in ihrer Nähe profitieren. Das Bürger- und Gemeinde­beteiligungs­gesetz schafft Verhandlungen auf Augenhöhe, dafür bekommen die Gemeinden einen Werkzeug­kasten an die Hand. Sie können am besten entscheiden, wofür das Geld aus der Erneuerbaren Energie verwendet wird“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbands­anhörung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

EnergieTag MV 2025

Noch bis zum 16. April anmelden!

Schwerin – Am 26. April 2025 heißt es in ganz Mecklenburg-Vorpommern: Ganz klar. Erneuerbar. An diesem Tag findet, zum inzwischen zehnten Mal, der EnergieTag MV statt.

Noch bis zum 16. April können Aktionen, Führungen oder Mitmachformate für den EnergieTag MV 2025 angemeldet werden – ob im Betrieb, auf dem Marktplatz oder im eigenen Zuhause.

Bei mehr als 50 Aktionen zeigen Unternehmen, Initiativen und Institutionen, wie vielfältig und faszinierend erneuerbare Energien sein können. Ob Solar- oder Bioenergie, Windkraft, Wasserstoff oder Elektromobilität – hier wird aus Technik echtes Erlebnis: Wie klingt eigentlich eine Offshore-Windenergieanlage aus nächster Nähe? Was passiert hinter den Kulissen eines Wärmespeichers in Rostock? Und wer gewinnt beim Familiencup auf der Carrera-Bahn im Leea Neustrelitz?

Akteurinnen und Akteure, die Lust haben, die Energiewende erlebbar zu machen, sind herzlich eingeladen, am EnergieTag MV mitzuwirken.

Informationen zur Anmeldung und Mitgestaltung gibt es unter: www.energietag-mv.de

Windkraftausbau in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2024 88 Verfahren auf Errichtung von Windenergieanlagen beschieden – so viele wie seit 2018 (48) nicht mehr.

Im Rahmen dieser 88 Verfahren wurden 37 Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt und einem Investitionsvolumen von fast 1,8 Milliarden Euro erteilt. Im Vorjahr waren es 51 Verfahren, darunter 37 Genehmigungen für 126 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 671 Megawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro. Damit liegt das Land nach der Erhebung der Fachagentur Wind und Solar auf dem fünften Platz aller Bundesländer.

„Wir sind auf einem sehr guten Weg“, bilanzierte Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der im April 2023 dafür gesorgt hat, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt – vereint wurde.

Gleichwohl räumte er ein, dass der Antragsstau der vergangenen Jahre – also die Anzahl der Gesamtverfahren – aufgrund von vielen Neuanträgen nur minimal abgebaut werden konnte. „Allein in 2024 sind 81 Neuverfahren hinzugekommen, sodass sich aktuell 291 Verfahren mit 1.157 Windenergieanlagen bei den Ämtern in der Bearbeitung befinden. Ins Jahr 2024 gestartet sind wir mit 297 Verfahren. Es ist also ein regelrechter Kampf gegen Windmühlen, aber ich bin zuversichtlich, dass unsere Strategie aufgeht und wir mittelfristig weitere Erfolge verbuchen können“, wertete Backhaus.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. Ein Grund sind die langen Liegezeiten der Altverfahren vor der Zuständigkeitsänderung. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Derzeit laufen gegen 24 Verfahren mit 74 Windenergieanlagen Untätigkeitsklagen und 10 Klagen gegen beschiedende Verfahren.

Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.834 Windenergieanlagen in Betrieb.

Nach Aussage der Fachagentur Wind und Solar war das Jahr 2024 geprägt von einer beispiellosen Entwicklung der Genehmigungszahlen für neue Windenergieanlagen in Deutschland. Rund 2.400 Anlagen mit gut 14.000 Megawatt Leistung wurden bundesweit von den Behörden neu zugelassen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 85 Prozent.

Inbetriebnahme der Uckermarkleitung

Dr. Blank: „Das ist wichtiger Baustein für die Energiewende und eine Voraussetzung für sinkende Netzentgelte für Betriebe und Bürger“

Neuenhagen – Mit der feierlichen Inbetriebnahme der sogenannten Ucker­markleitung ist heute ein zentrales Infrastrukturprojekt im Stromübertragungsnetz ans Netz gegangen. Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg und Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft, haben heute die neue Leitung gemeinsam mit dem zuständigen Übertragungs­netzbetreiber 50Hertz in Neuenhagen bei Berlin offiziell eröffnet.

Die neuen 380-kV-Freileitungen zwischen Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern und Bertikow in Brandenburg erhöhen die Stromtransportkapazität wesentlich. Damit wird ein bedeutender Engpass beseitigt, wodurch deutlich mehr erneuerbare Energien aus Mecklenburg-Vorpommern effizient in das Stromsystem integriert werden können.

Dazu Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mecklenburg-Vorpommern spielt eine Schlüsselrolle bei der Erzeugung erneuerbarer Energien. Mit der verbesserten Netzkapazität kann noch mehr unseres grünen Stroms abtransportiert und genutzt werden. Das schafft die Voraussetzung für sinkende Netzentgelte für die Betriebe und die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Erhöhung der Übertragungskapazität ermöglicht weniger Abregelungen von Windkraft- und Photovoltaikanlagen. So kann mehr des in Mecklenburg-Vorpommern produzierten Stroms effektiv genutzt werden. Zudem werden durch die optimierte Netzinfrastruktur die Kosten für Redispatch-Maß­nahmen gesenkt, was der Stabilisierung der Netzentgelte dient.

Die Uckermarkleitung besteht aus zwei Teilprojekten: dem Neubau der 380-kV-Freileitung Pasewalk – Bertikow sowie der Höchstspannungsleitung Neuenhagen – Bertikow – Vierraden – Krajnik. Zusammen erstrecken sich die beiden Leitungen über rund 150 Kilometer in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen.

Die 50Hertz Transmission GmbH ist einer von vier Strom­übertragungsnetzbetreibern in Deutschland. Das Netzgebiet umfasst Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Hamburg. Das Unter­nehmen gehört zur Elia Group und der KfW Bankengruppe und ist Mitglied im europäischen Verband ENTSO-E.

Energiesparmeister 2025 gesucht

Schwerin – Welche Schule in Mecklenburg-Vorpommern hat das beste Klimaschutzprojekt? Der Energiesparmeister-Wettbewerb 2025 sucht wieder innovative und nachhaltige Projekte, die Schülerinnen, Schülern und Lehrkräfte aller Schulformen und Altersklassen ab sofort einreichen können. Bis zum 28. März 2025 können Schulen ihre Projekte auf der Website www.energiesparmeister.de einreichen und sich die Chance auf Preise im Gesamtwert von 50.000 Euro sichern. Der Landessieger erhält 2.500 Euro Preisgeld und nimmt am Bundeswettbewerb teil, bei dem weitere 2.500 Euro per Online-Abstimmung vergeben werden. Auch ehemalige Preisträgerschulen können mitmachen. Für ihr langfristiges Engagement winkt ein Sonderpreis von 1.000 Euro. Wie bereits in den Vorjahren übernimmt die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) die Patenschaft für den Landessieger.

„Der Energiesparmeister zeichnet die kreativsten, nachhaltigsten und effizientesten Projekte aus. Ziel ist es, junge Menschen für den Klimaschutz zu begeistern und innovative Ideen sichtbar zu machen. Ob Upcycling-Werkstätten, Energiespartage, Projekte zur Begrünung von Schulhöfen oder selbst organisierte Nachhaltigkeitsausstellungen – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich zu engagieren. Besonders wichtig sind Ansätze, die Vorbildcharakter haben und zur Nachahmung anregen. Der Wettbewerb ist bestens geeignet, um Klimaschutz voranzubringen und andere zum Mitmachen zu bewegen“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

„Es ist uns eine Freude, auch in diesem Jahr die Patenschaft für den Energiesparmeister zu übernehmen. Die Initiative ermöglicht es, junge Menschen in den Klimaschutz einzubinden und ihr Bewusstsein für nachhaltige Energiekonzepte zu schärfen. Wir sind begeistert von der anhaltenden Kreativität und dem Engagement der Schulen und freuen uns darauf, die innovativen Projekte zu erleben und zu fördern“, erklärt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV.

Der Vorjahressieger aus MV war die Freie Schule Bröbberow. Sie überzeugte mit einem vielseitigen Nachhaltigkeitsangebot, das von der Kita bis zur sechsten Klasse reicht. Plastikfreie Tage, Müllsammelaktionen, die Erweiterung des Schulgartens und die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Schuldach zeigten, wie Klimaschutz im Alltag umgesetzt werden kann.

Der Energiesparmeister-Wettbewerb (www.energiesparmeister.de) ist eine Aktion von co2online, unterstützt durch das Projekt „Online-Klimaschutzberatung für Deutschland“ und gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. co2online realisiert den Schulwettbewerb im 17. Jahr in Folge und vergibt jedes Jahr Preise im Gesamtwert von 50.000 Euro. Zu co2online gehören mehr als 50 Energie- und Kommunikationsexperten. Sie machen sich seit 2003 dafür stark, den Strom- und Heizenergieverbrauch in privaten Haushalten auf ein Minimum zu senken. Unterstützt werden sie unter anderem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Umweltbundesamt sowie von Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet. Sie ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt sie in Schulungen und Veranstaltungen die Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten.

LEKA MV im Jahr 2024

Digitalisierung und steigende Reichweite prägen ein erfolgreiches Jahr

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurück. Insgesamt wurden 315 Beratungen für Kommunen, Vorhabenträger und öffentliche Einrichtungen durchgeführt. Davon betrafen 94 Beratungen Anfragen rund um das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpom-mern, das Kommunen und Anwohnenden eine finanzielle Beteiligung an neuen Windenergieprojekten im Land ermöglicht und die regionale Wertschöpfung steigert. Zusätzlich fanden 101 Initialberatungen für Unternehmen statt, um diese bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz zu begleiten. Damit unterstützte die LEKA MV erneut zahlreiche Akteure bei der Energiewende.

Im Vergleich zu 2023, als 340 Beratungen für Kommunen, Vorhabenträger und öffentliche Einrichtungen sowie 115 Unternehmensberatungen durchgeführt wurden, zeigt sich eine Verschiebung in den Schwerpunkten: Während die Nachfrage nach Einzelfallberatungen zurückging, konnte die LEKA MV ihre digitale Reichweite erheblich ausbauen und ihre Angebote an die Bedarfe der Zielgruppen ausrichten.

Digitale Formate auf Erfolgskurs

Die Zahl der Teilnehmenden an Webinaren der LEKA MV stieg 2024 auf 1.477 Personen bei 24 Veranstaltungen, verglichen mit 967 Teilnehmenden bei 20 Webinaren im Jahr 2023. Auch bei externen Veranstaltungen und Vorträgen stieg die Reichweite deutlich: 68 Veranstaltungen online und offline mit 5.315 Teilnehmenden im Jahr 2024 stehen 65 Veranstaltungen mit 2.816 Teilnehmenden im Vorjahr gegenüber. Die Bedeutung digitaler Inhalte zeigt sich auch an der stark gestiegenen Nutzung der Schulungsaufzeichnungen der LEKA MV. Diese generierten 2024 insgesamt 3.825 Aufrufe – ein Zuwachs von 42% im Vergleich zu 2.694 Aufrufen im Jahr 2023.

„Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern beweist einmal mehr, dass sie eine wichtige Partnerin für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele unseres Landes ist. Mit ihrem breiten Angebot an Beratungen, digitalen Formaten und Veranstaltungen erreicht sie Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen und trägt dazu bei, die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig voranzubringen. Gerade die steigende Nachfrage nach digitalen Lösungen zeigt, wie wichtig innovative Ansätze für das Erreichen der klima- und energiepolitischen Ziele unseres Landes sind,“ sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.

„Durch die gezielte Weiterentwicklung unserer Beratungsangebote sowie den Ausbau unserer Schulungen und Veranstaltungen schaffen wir es, mit unserem Team mehr Interessierte zu erreichen. Wir bieten damit eine Plattform, die nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Akteure wirksam miteinander vernetzt. Die gestiegenen Teilnehmerzahlen an unseren Online-Formaten zeigen, dass die Digitalisierung in den Kommunen und Unternehmen des Landes ankommt und Themen wie finanzielle Beteiligung, Energieeffizienz und Klimaschutz zunehmend auch im digitalen Raum stattfinden,“ ergänzt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV.

Die LEKA MV berät seit ihrer Gründung im Jahr 2016 Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zu Themen wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz. Mit ihren Angeboten vernetzt sie die Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen und fördert den Dialog zur Energieversorgung der Zukunft. Alle Angebote der LEKA MV sind kostenlos und neutral. Eine Übersicht über die Beratungen und Schulungsformate ist online unter www.leka-mv.de zu finden. Die Aufzeichnungen der bisherigen Webinare stehen unter www.leka-mv.de/mediathek bereit.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV)

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Genehmigungsverfahren Windenergie

 „Wir sind auf einem guten Weg“

Schwerin – Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) arbeiten intensiv an der Abarbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen in MV.

Zum Jahresende stellt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Quartalszahlen vor, wonach zum Stichtag 30.09.2024 294 Anträge mit 1.127 Windenergieanlagen vorliegen. Bei positiver Bescheidung ergebe das eine Gesamtleistung von ca. 6,2 Gigawatt und entspräche einem Investitionsvolumen von ca. 10,5 Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Vorjahre 2022 und 2023 konstatiert der Minister eine positive Entwicklung zum laufenden Jahr 2024: „Haben sich die immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen in den StÄLU von 2022 zu 2023 von 26 auf 51 bereits verdoppelt, so sind diese bis Ende des dritten Quartals 2024 mit 58 schon höher als im gesamtem Jahr 2023. Das heißt, wir werden in 2024 die höchste Anzahl an Entscheidungen seit 2018 erreichen.“ Hinter den 58 beschiedenen Verfahren stehen 34 Neugenehmigungen, 18 Änderungsgenehmigungen und 5 Ablehnungen sowie eine Rücknahme. So konnten dadurch 110 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 577 Megawatt und einem Investitionsvolumen von ca. 980 Millionen Euro positiv beschieden werden.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn  Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dahin kommen, wenn wir den Antragsstau der vergangenen Jahre weiter konsequent abarbeiten. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Im April 2023 hat das Umweltministerium MV dafür gesorgt, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den StÄLU – vereint wurde. Zudem wurden auf Initiative von Minister Backhaus 50 neue Stellen geschaffen, davon 30 im Artenschutz und 20 im Immissionsschutz. Dies hat  laut Backhaus dazu geführt, dass von den 200 von den unteren Naturschutzbehörden vor der Hochzonung übernommenen fehlenden artenschutzrechtlichen Stellungnahmen die Hälfte schon abgearbeitet werden konnte. „Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, haben aber noch eine ordentliche Strecke vor uns“, stellte er heraus. Insbesondere die vielen Neuanträge, allein 55 Anträge mit 243 Anlagen seit Jahresbeginn 2024, fordern die Mitarbeitenden in allen beteiligten Behörden zusehends.

Derzeit laufen in 21 Verfahren (25 WEA) Untätigkeitsklagen und 13 Klagen (81 WEA) gegen beschiedene Verfahren. Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.827 Windenergieanlagen in Betrieb.

Natürlicher Klimaschutz mit Seegras

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern startet groß angelegtes Projektvorhaben zur Erfassung der Seegrasbestände mit dem Ziel der Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste.

Das Projekt „MV Seagrass for climate“ zur Erfassung aktueller und historischer Seegrasvorkommen, Identifizierung potenzieller Standorte und Durchführung von Pilotprojekten zur Wiederan­siedlung von Seegraswiesen an der Küste Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt heute die Förderzusage des BMUV für die Durchführung des Projekts mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Millionen Euro. Das Vorhaben startet am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit von acht Jahren.

„Das Projekt „MV Seagrass for climate“ soll dazu beitragen, die heimischen Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutz­leistungen zu stärken. Dazu wird erstmals die gesamte Ostsee­küste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst und dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederan­siedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet“, so Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Seegraswiesen gehören zu den natürlichen CO2-Senken. Sie können dazu beitragen, die Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels abzumildern. Die Pflanzen binden in ihren Wurzeln und Blättern 30 bis 50 Mal mehr Kohlenstoff als vergleichbar große Wälder an Land. Gleichzeitig sind Seegraswiesen ein wertvoller und geschützter Lebens-, Rückzugs- und Ruheraum für zahlreiche Fischarten und andere Meeresorganismen und spielen eine maßgebliche Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt in der Ostsee.

„Seegraswiesen sind ein integraler Bestandteil für die Klimawandelanpassungs- und Biodiversitätsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem durch das ANK geförderte Projekt schaffen wir die entscheidenden Voraussetzungen, um nicht nur den Zustand zu erfassen, Standorte für die Wiederan­siedlungen zu identifizieren und Pilotprojekte durchzuführen. Unser Ziel ist es auch, darüber hinaus eine Seegrasstrategie zu erarbeiten, mit der wir einen Beitrag zum Erreichen unserer Ziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt der Artenvielfalt leisten können“, fährt Minister Backhaus fort.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit vier Projektpartnern aus drei Bundesländern unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

Gemeinsam mit den Projektpartnern Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), Universität Rostock, Leibniz Universität Hannover und Universität Greifswald trägt das Projekt, unter der wissenschaftlichen Projektleitung durch die CAU, zur Entwicklung einer Seegrasstrategie bei.

 „Unser Projektverbund ist interdisziplinär aufgestellt, sodass wir von modernsten Kartierungs- und Monitoringmethoden über die Erfassung der Seegrasdichte und die Analyse des Mikrobioms der Pflanze bis hin zu Sedimentveränderungen ein umfassendes Bild des Ist-Zustandes ermitteln können. Das hilft uns nicht nur potenzielle Standorte für die Wiederansiedlung zu ermitteln, Pilotprojekte zur Wiederansiedlung gezielt umzusetzen, sondern auch das langfristige CO2-Speicherpotenzial zu bestimmen“, so Minister Backhaus.

Das gesamte Verbundprojekt basiert neben unterschiedlichen Forschungsprozessen im Feld und Labor auf einer digitalen Strategie. Die erhobenen Beobachtungsdaten und erfassten Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in bestehende Datenportale des Landes integriert und langfristig genutzt werden können. „Die enge Verzahnung zwischen Ministerium, Landesbehörde und Wissenschaft ist essenziell um Handlungs­optionen, die aus dem Stand der Forschung heraus entwickelt werden, unmittelbar im politischen Prozess umsetzen zu können“, blickt Minister Backhaus nach vorne.

Das Projekt „MV Seegras for climate“ (MVs4c) wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) in Mecklenburg-Vorpommern  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/  beantragt und hat zum Ziel, bis zum Jahr 2033 eine langfristige Seegrasstrategie zu erarbeiten. MVs4c wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Neue MVeffizient-Checkliste

55 Energiespartipps für Unternehmen

Schwerin – MVeffizient, das Angebot für Unternehmen der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV), hat eine neue Publikation veröffentlicht: „55 Effizienz-Tipps für Produktion und Verwaltung“. Diese bietet Unternehmen im Land eine Checkliste mit praxisnahen Maßnahmen zur Energieeinsparung.

„In Zeiten steigender Energiepreise und der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit ist es für Unternehmen unerlässlich, Energie effizient einzusetzen“, erklärt Ralf Stüber, Technischer Berater bei MVeffizient. „Mit unserer Checkliste möchten wir Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Die Publikation gliedert sich in zehn Kapitel und deckt ein breites Themenspektrum ab – von der Erstellung einer Ressourcenbilanz über die Nutzung erneuerbarer Energien bis hin zum Abfallmanagement. Zu jedem Tipp finden Unternehmen eine kurze Erläuterung sowie eine Planungsübersicht, die bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt. Die Checkliste steht ab sofort online unter www.mv-effizient.de/beratung/effizienzberatung zum Download bereit.

Besonders praktisch: Die Publikation kann auch als Projektmanagement-Tool verwendet werden. Die Checkliste ermöglicht es Unternehmen, Verantwortlichkeiten zu definieren, Budgets zu planen und den Fortschritt der Maßnahmen nachzuverfolgen. Die Publikation ist eine Ergänzung der kostenlosen Beratungsgespräche, die MVeffizient allen Unternehmen in MV anbietet. In diesen Beratungen analysieren die Technischen Berater den Energieverbrauch, identifizieren Einsparpotenziale und entwickeln gemeinsam mit den Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen.

Weitere Angebote: MVeffizient-Stammtische und THG-Bilanzierungstool ecocockpit

Darüber hinaus bietet MVeffizient weitere nützliche Angebote für Unternehmen. In regelmäßigen Abständen finden Online-Stammtische statt, bei denen Unternehmerinnen und Unternehmer sich zu aktuellen Energiethemen informieren, Best Practices austauschen und sich mit Expert*innen vernetzen können.

Für die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz (THG-Bilanz) steht den Unternehmen das kostenlose Tool ecocockpit zur Verfügung, das die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt als Exklusivpartner für Unternehmen in MV lizenziert hat (www.mv-effizient.de/ecocockpit). Mit ecocockpit können Unternehmen ihre Emissionen erfassen, analysieren und gezielt reduzieren.

Die Plattform wurde von der Effizienz-Agentur NRW entwickelt und bietet eine einfache, webbasierte Lösung, die durch Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ermöglicht wurde. Die THG-Bilanz unterstützt Unternehmen nicht nur dabei, ihre Umweltauswirkungen zu erfassen, sondern dient auch als Grundlage zur Identifizierung von Optimierungspotenzialen. Dies führt in vielen Fällen zu Kosteneinsparungen und Wettbewerbsvorteilen.

Zur Vereinbarung einer Erst- und Initialberatung zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien steht das Projektteam unter der Telefonnummer +49 (0) 385 3031642 oder per E-Mail beratung@mv-effizient.de zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.mv-effizient.de.

Über das Beratungsangebot MVeffizient

MVeffizient ist ein Angebot der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) für mehr Energieeffizienz in Mecklenburg-Vorpommern und wird im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt durchgeführt. Insgesamt unterstützen sechs Mitarbeiter/innen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, die Energieeffizienz zu steigern, Energiekosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. MVeffizient wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert und läuft bis Juni 2027. Weitere Informationen unter www.mv-effizient.de.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV)

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

LNG-Terminal Lubmin

Klage der Deutschen Umwelthilfe gescheitert

Schwerin – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Auch wenn die FSRU Neptune derzeit am Standort Mukran betrieben wird, wäre die Wiederaufnahme des Terminalbetriebs am Standort Lubmin somit jederzeit wieder möglich.

Beteiligung an Wind- und Solarparks

Meyer: „Ein guter Teil der Wertschöpfung muss bleiben, wo er entsteht“

Schwerin – „Der Gesetzentwurf der Grünen springt zu kurz und würde den bürokratischen Aufwand erhöhen statt zu senken.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, mit Blick auf einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Beteiligung an Wind- und Solarparks gesagt.

Die vorhandenen Schwachpunkte des existierenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) würden bereits mit der durch das Wirtschaftsministerium erarbeiteten Novelle, die sich seit dem 11. Oktober 2024 in der Ressortabstimmung befindet, getilgt. Mit der Novelle würden außerdem entscheidende Verbesserungen in der Beteiligung der Bürger und Gemeinden auf den Weg gebracht. Ziel sei es, dass das überarbeitete Gesetz noch im ersten Halbjahr 2025 vom Landtag beschlossen wird.

Meyer: „Wir verbessern die Verhandlungsposition der Gemeinden und entschlacken gleichzeitig die geltenden Informationspflichten und verringern den bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, dass die Menschen und Gemeinden von den Solar- und Windparks in ihrer Umgebung finanziell profitieren können. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen vor Ort akzeptiert werden – dafür ist es wichtig, dass ein guter Teil der Wertschöpfung bleibt, wo sie entsteht.“

Ein entscheidender Unterschied zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sei, dass die Gemeinden nach der von seinem Ministerium erarbeitenden Gesetzesnovelle in Zukunft auf Augenhöhe mit dem Vorhabenträger über die jeweils richtige Beteiligungsform verhandeln könnten – ohne Ausnahme.

Es sei ein „Baukasten“ vorgesehen, aus dem vor Ort ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument gewählt werden kann. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreisgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden.

Kommunale Wärmeplanung in MV gestartet

Schwerin – Die Wärmeplanungen für jede Stadt und jede Gemeinde, die mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgesehenen sind, werden mit den Vorbereitungen für eine Landesverordnung, die die nähere Ausgestaltung der Umsetzung dieser Planungsprozesse in Mecklenburg-Vorpommern regelt, konkreter. Landesbauminister Christian Pegel kündigte die erforderlichen Anhörungen vor Erlass einer solchen Verordnung im letzten Quartal 2024 an und zeigte sich zuversichtlich, dass diese Anfang 2025 in Kraft treten werde.

Parallel strebe die Landesregierung eine Änderung der Kommunalverfassung an, mit der ermöglicht werden soll, dass die Umsetzung dieses Planungsprozesses der Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen werden kann. Das Kabinett hat eine solche Gesetzesinitiative beschlossen und will diese in die kommende Landtagssitzung einbringen.

Oberste Prämisse für die angestrebte Landesverordnung sei, die Wärmeplanung vor allem für die kleinen und kleinsten Gemeinden zu vereinfachen, soweit es das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zulasse, erläuterte Pegel die Zielstellung. „In vielen Ämtern und ihren kleinen und kleinsten Gemeinden könnten wir nicht erklären, weshalb Prüfschritte für die Nutzung der Abwärme großer Industrieanlagen oder die Wirtschaftlichkeit eines Fernwärmenetzes umständlich und kostenintensiv geprüft werden müssen“, ist der Minister überzeugt und ergänzt:

„Deshalb wird im Sinne eines schlanken Wärmeplanungsprozesses die künftige Landesverordnung zur Wärmeplanung sämtliche Vereinfachungen nutzen, die das Bundesgesetz zur Wärmeplanung anbietet – wichtig ist dabei, dass vor Ort entschieden wird, welche Wärmeversorgung in Zukunft ausgewählt werden soll.“

Die Verordnung solle aber noch weitergehende Vereinfachungen enthalten: So werde geprüft, ob bei erkennbar nicht naheliegenden Prüfschritten mit Regelvermutungen bei besonders dünner Besiedlung gearbeitet werden könne. Damit solle der Begründungsaufwand, weshalb beispielsweise Fernwärmeanlagen aufgrund der dünnen Besiedlung nicht wirtschaftlich errichtet werden könnten, reduziert werden.

Mit der Gesetzesinitiative der Landesregierung für die anstehende Landtagssitzung soll konkret geregelt werden, dass die Planungsverantwortung für die Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen wird. „Das ist ein entscheidender Schritt zur Entbürokratisierung der Wärmeplanung.

Viele amtsangehörige Gemeinden wären schlicht überfordert, eine eigene Wärmeplanung aufzustellen, zumal eine Wärmeplanung, die eine effektive und effiziente Wärmeversorgung ermöglichen soll, die Berücksichtigung gemeindeübergreifender Infrastrukturen erfordert. Deswegen haben wir uns für eine Pflicht zur Übertragung dieser Aufgabe auf die Ämter mit ihren professionellen Verwaltungen entschieden“, erklärt Kommunalminister Christian Pegel.

Ziel seien einheitliche Wärmepläne für das jeweilige gesamte Amtsgebiet. Gerade für kleine und kleinste Gemeinden bringe diese Regelung eine enorme Erleichterung. Damit sollen die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes auf die Bedürfnisse des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland angepasst werden. Obwohl der Nordosten bereits über zahlreiche Fernwärmenetze verfügt, ist deren Ausbau gerade in dünn besiedelten Regionen oft nicht sinnvoll. Daher müsse vor Ort über die Wärmplanung entschieden werden.

Grundlage für die geplante Rechtsverordnung und die geplante Gesetzesänderung zur Zuständigkeit der Ämter neben den Städten im Land sei ein intensiver und von Vertrauen geprägter Diskussionsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden gewesen, so Pegel. Diese frühe Einbindung hätte wichtige Praxisimpulse in die Diskussion eingebracht.