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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

5.000-Euro-Spende für Schweriner Tafel

Mehr als 100 Menschen unterstützten Sammelaktion über die WEMAG-Crowd

Schwerin – Solch einen Raketenstart wie das Projekt von Thomas Pätzold hat es bislang auf der Crowdfunding-Plattform der WEMAG noch nicht gegeben. Innerhalb weniger Tage hatten fast 100 Unterstützer etwa 4.000 Euro gespendet. Das ursprüngliche Ziel des Mitarbeiters der WEMACOM Telekommunikation GmbH, einer Tochtergesellschaft der WEMAG, lag bei 500 Euro. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass es in unserer Region so viele Menschen gibt, die mein Projekt unterstützt haben und den Bedürftigen helfen wollen“, sagte Thomas Pätzold, der jetzt dem Vorsitzenden der Schweriner Tafel 5.000 Euro überreichen konnte.

„Noch nie habe ich bei der Entgegennahme einer Spende ganz konkret gewusst, wofür sie eingesetzt werden soll“, sagte Peter Grosch bei der symbolischen Scheckübergabe. Das Geld sei für den neuen Motor eines Transporters, der mit Kühltechnik ausgestattet, Molkereiprodukte sowie Fleisch- und Wurstwaren in Westmecklenburg abholt und zu den Ausgabestellen der Tafel bringt. „Ich danke nicht nur dem Initiator dieser Spendenaktion, sondern auch allen Menschen, die sich daran beteiligt haben. Uns hilft jeder Cent“, sagte ein glücklicher Peter Grosch.

WEMACOM-Mitarbeiter Thomas Pätzold (li.) hat über die Crowdfunding-Plattform der WEMAG Spenden eingesammelt, die er nun dem Vorsitzenden der Schweriner Tafel, Peter Grosch, symbolisch überreichen konnte.  Foto: WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer
WEMACOM-Mitarbeiter Thomas Pätzold (li.) hat über die Crowdfunding-Plattform der WEMAG Spenden eingesammelt, die er nun dem Vorsitzenden der Schweriner Tafel, Peter Grosch, symbolisch überreichen konnte. Foto: WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer

Auslöser der Spendenaktion war die Zeitungsmeldung, dass aufgrund der Corona-Krise die Ausgabestellen der Tafel in Rehna und Gadebusch für einige Zeit geschlossen werden mussten. Das hatte Thomas Pätzold betroffen gemacht. Deshalb startete er über die WEMAG-Crowd eine Hilfsaktion für sein soziales Projekt.

„In der vorgegebenen Zeit das Zehnfache der Zielsumme einzusammeln, hat bisher noch niemand geschafft. Das spricht für den Zusammenhalt in der Gesellschaft“, meinte Dr. Diana Kuhrau, Leiterin WEMAG-Unternehmenskommunikation. Sie freut sich auch darüber, dass ein Mitarbeiter der Unternehmensgruppe diese Plattform nutzt. Die WEMAG hatte vor einigen Wochen mit Blick auf die Corona-Pandemie die Richtlinien für die Hilfsprojekte auf ihrer Crowd gelockert und die Bearbeitungszeiten auf ein Minimum verkürzt. Außerdem hat das kommunale Energieunternehmen in der Krisenzeit seinen Fördertopf verdoppelt und auf monatlich 1.000 Euro erhöht. Für jeden Spender, der mindestens 10 Euro gibt, packt die WEMAG zehn Euro obendrauf.

Sporthallen, Fitnessstudios und Freibäder…

…können unter Auflagen wieder öffnen

Schwerin – Ab dem 25. Mai ist Training für Freizeitsportlerinnen und -sportler in Sporthallen und Gymnastikräumen wieder möglich. Auch Fitness- und Yogastudios, Tanzschulen und Freibäder dürfen zu diesem Termin öffnen. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes hat das Kabinett auf seiner Sitzung beschlossen.

„Heute ist ein guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern. Wir kehren auch im Breiten- und Freizeitsport sowie bei den sportnahen Angeboten ein beträchtliches Stück zur Normalität zurück. Das ist wichtig für die Gesundheit der Menschen und das gesellschaftliche Leben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Die Ministerin verdeutlichte, dass körperliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen hohe Anforderungen an die Hygiene stellen und besondere Schutzmaßnahmen erfordern. „Ein Mindestabstand von 2 Metern muss ebenso sichergestellt sein wie ein geregelter Zutritt zu den Indoorbereichen“, so Drese. In den Sporthallen müssen Duschen, Umkleiden sowie Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben.

Für die konkrete Umsetzung der Wiederaufnahme von Sport in Hallen und Räumen hat der Landessportbund (LSB) in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Sportministerium klare Vorgaben für die Vereine erarbeitet, die auf der Homepage des LSB und des Ministeriums veröffentlicht werden und als Anlage dieser PM beigefügt sind.

Die Landesregierung hat heute zudem entschieden, das zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios ihren Betrieb wiederaufnehmen können. „Voraussetzung ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzept, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist“, verdeutlichte Drese.

Für Fitnessstudios gilt insbesondere:

Mitarbeiter/innen haben in allen Räumlichkeiten einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen,
pro 10 qm Fläche im Studio ist nicht mehr als eine Kundin bzw. Kunde zugelassen,
Fitnessgeräte sind so anzuordnen oder entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Personen besetzten Sportgeräten mindestens 2 Meter beträgt,
Kontaktflächen aller Sportgeräte Kontaktflächen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren,
Umkleidekabinen sind ausschließlich zum Umkleiden und zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden zu nutzen
Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien müssen geschlossen bleiben,
Kundinnen und Kunden müssen in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden,
Mitarbeiter/innen sind in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen – Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder und Aushängen über die einzuhaltenden Regeln informiert.

Drese: „Ich freue mich, dass ab dem 25. Mai auch Freibäder unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen öffnen können.“ Der Betreiber hat ein an die aktuellen epidemiologischen Veränderungen angepasstes und von der zuständigen Behörde zu genehmigendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen. Insbesondere müsse die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt werden.

Kinos öffnen wieder

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung darauf verständigt, dass es Kinobetreibern ermöglicht wird, ab dem 25. Mai ihre Kinos wieder unter erhöhten Sicherheitsstandards zu öffnen.

„Das ist eine gute Nachricht. Wir gehen einen weiteren Schritt in die neue Normalität. Kino wird wieder zu unserem Alltag gehören. Darauf freuen sich viele, darauf freue ich mich.“, betonte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Film sei viel mehr als nur bewegte Bilder. „Vor riesiger Leinwand in faszinierende Geschichten eintauchen, vom Alltag abschalten, genießen, unvergessliche Erlebnisse mit nach Hause nehmen und darüber reden. All das ist Kino“, so Geue weiter.

Die Branche sei natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor. Viele Akteure hätten in der langen Schließzeit kreative Ideen entwickelt. In diesem Zusammenhang erinnerte der Staatssekretär an das erfolgreiche Online-Filmkunstfest #filmkunstzuhause vom 5. bis 10. Mai: „Das war ein großartiges Filmfest mit 2.470 bezahlten Abrufen und fast 180.000 Seitenaufrufen. Filmfreunde aus ganz Deutschland haben zugesehen. Ich danke dem Team um Festivalleiter Volker Kufahl. Freuen wir uns auf 2021, wenn es aus Schwerin wieder heißt: Vorhang auf und Film ab!“

Kinos wieder öffnen zu können, sei für Kinobetreiber auch mit Herausforderungen wie der strikten Einhaltung von Hygiene- und Schutzvorschriften verbunden. „Aber ich bin optimistisch, dass dies gelingen wird und Filmfreunde wieder gern ins Kino kommen.“

Folgende Auflagen zur Hygiene sowie Einlass- und Kontaktbeschränkungen müssen umgesetzt werden:

Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung des Mindestabstands von 1,5 Metern für alle Kinobesucher, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes.
Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal, kein Verkauf im Saal.
Wegeleitsystem und Abstandshaltung in gemeinsam genutzten Bereichen.
Erstellen eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Sicherheitskonzepts.
Ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenbereichen unter Berücksichtigung von Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte.
Intensivierte Reinigungsintervalle im Gebäude, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auch für Besucher.
Für die Beschäftigten besteht die Pflicht, bei Kontakt mit Besuchern eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, soweit sie durch eine Schutzvorrichtung geschützt sind.
Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdatenerfassung.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

114 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 19 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Zwei neu bestätigte Coronavirus-Infektionen wurden der Hansestadt Rostock zugeordnet. Sie betreffen zwei Seeleute ausländischer Herkunft auf einem Frachtschiff. Beide werden in der Universitätsmedizin Rostock medizinisch versorgt.

Das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock hat alle erforderlichen Maßnahmen vor Ort eingeleitet. Die engen Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt über 45.400 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 696 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Polnische Berufspendler unterstützt

Schwerin – Vom 28. März 2020 bis zur Lockerung des polnischen Grenzregimes am 16. Mai 2020 unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung dieser Pendler.

„Wir haben mit dem Landesprogramm schnell konkrete Unterstützung für Berufspendler auf den Weg gebracht. Mit den Mitteln konnte ein Wegbleiben der polnischen Berufspendler verhindert und die Arbeitsfähigkeit der Unternehmen und medizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und gesichert werden. Das war für viele herausfordernde Wochen, umso mehr freuen wir uns, dass diese harte Zeit nun ein Ende hat“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 267 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2.157 Pendler und 148 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens. Mit dieser Förderung hat das Land auch während einer weitgehenden Grenzschließung die Erhaltung der Stammbelegschaft und damit letztlich die Leistungsfähigkeit heimischer Unternehmen und betroffener Gesundheitseinrichtungen sichern können.

Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.

„Der Zusammenhalt in den vergangenen Wochen hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig das Zusammenwachsen an der deutsch-polnischen Grenzregion heute umso mehr ist. Grenzüberschreitend leben und arbeiten sind vielerorts gelebte Selbstverständlichkeiten, die wir uns auf Dauer auch erhalten müssen“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann abschließend.

Turnhallen und Sportstudios öffnen

Schwerin – Der Freizeit- und Breitensport in Mecklenburg-Vorpommern erhält ab dem 25. Mai die Möglichkeit, Turnhallen, Gymnastikräume und ähnliche Sporträume zu nutzen. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung steht auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am (morgigen) Dienstag, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin mit.

„Die geringe Anzahl an Neuinfektionen erlaubt uns, schneller als ursprünglich vorgesehen sportliche Aktivitäten in der Halle wieder zu ermöglichen“, sagte Drese. Die von der Landesregierung und der kommunalen Ebene am Sonnabend vereinbarte Maßnahme diene der Gesunderhaltung und Stärkung des Immunsystems der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Reaktivierung wichtiger sozialer Kontakte und Lebensgewohnheiten, so Drese.

Klar sei aber auch, dass körperliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen hohe Anforderungen an die Hygiene stellen und die Einhaltung von Abstandsregelungen erfordern. „Hier werden wir in Kooperation mit dem Landessportbund nach Verabschiedung der Verordnung klare Vorgaben für die Vereine machen und veröffentlichen“, so Drese.

Neben den Sporthallen sollen zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios die Möglichkeit erhalten, wieder den Betrieb aufzunehmen. Dringende Voraussetzung für alle Öffnungsschritte sind aber die Anwendung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten. Drese: „Ich weiß aus vielen Gesprächen in den letzten Tagen, die Fitnessbranche hat hier gute Vorarbeit geleistet, um die notwendigen strengen Hygienestandards einhalten zu können.“

Auch der Bereich der Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sollen mit der Änderung der Corona-Verordnung am Dienstag geregelt werden, so Drese.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

111 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 19 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt fast 44.000 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind 694 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Hortbetreuung wird ausgeweitet

Schwerin – Ab dem 25. Mai soll Kindern die Förderung in den Horten als unterrichtsergänzendes Angebot ermöglicht werden. „Wir starten dann auch im Hort mit dem eingeschränkten Regelbetrieb“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese mit Blick auf die Verständigung zwischen Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, Sozialverbänden sowie Wirtschaft und Gewerkschaften am vergangenen Sonnabend. Danach wird der Umfang der Ganztagsförderung im Hort auf vier Stunden täglich am Nachmittag begrenzt.

Vorrangig sollen dabei die Kinder der schulischen Jahrgangsstufen 1 und 2 berücksichtigt werden. „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Hort für die Jüngsten ganzwöchig anzubieten. Die Notfallbetreuung wird im Hort insbesondere für Kinder der 3. und 4. Klassen fortgesetzt“, so Drese. Insgesamt sollen alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 mindestens an einem Vormittag pro Woche Präsenzunterricht mit anschließender Hortbetreuung erhalten.

Um den Übergang für die Kommunen und Einrichtungsträger zu erleichtern, ist die Pfingstwoche eine Übergangswoche. Drese: „Als unterrichtsergänzendes Angebot bedarf es zwischen Hort und Schule enger Abstimmungen vor allem zu der Gruppenzusammensetzung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel die Kinder zweier Teilungsgruppen einer schulischen Jahrgangsstufe in einer Hortgruppe zusammengeführt werden.“

Neben der beschlossenen Hortöffnung wird ab heute (18. Mai) Kindern, die 2020 in die Schule kommen, die Förderung in den Kindergärten ermöglicht. Ab dem 25. Mai stehen Krippen und Kindergärten allen Kindern offen. Dabei sollen Kinder mit Anspruch auf Ganztagsförderung mindestens im Umfang von sechs Stunden täglich gefördert werden. „Wenn mehr vor Ort möglich ist, begrüße ich das sehr“, so Drese. Die Notfallbetreuung soll dabei nach den zuletzt gültigen Maßgaben für die Eltern, die auf sie angewiesen sind, fortgesetzt werden. Die schrittweise Öffnung der Kitas wird durch einen Expertenrat begleitet.

Drese: „Mit unseren Lockerungen im Kitabereich sind wir bundesweit in der Spitzengruppe. Dennoch bleibt es erforderlich, Infektionsrisiken in gebotenem Maß zu reduzieren. Für die Einrichtungsleitungen bedeutet dies viel Aufwand in der Vorbereitung und konzeptionelles Umdenken. Für diesen Einsatz und diese Flexibilität möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Die großen Anstrengungen haben ein gemeinsames Ziel: möglichst alle Kinder in der Kindertagesförderung wieder individuell zu fördern sowie die Kontakte zu Gleichaltrigen und pädagogisch begleitetes Spiel zu ermöglichen.“