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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Jura-Studierende können „Freischuss“ nachholen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat jetzt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 wegen COVID-19 bei der Regelung zum Freiversuch nicht berücksichtigt wird.

Die Klausuren der ersten juristischen Prüfung, die ursprünglich im April angesetzt waren, sind neu terminiert. Die 47 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten der Universität Greifswald treten nun geplant in der Zeit vom 20. bis 28. Juli 2020 an. Sollte auch dieser Termin aufgrund der Corona bedingten Entwicklung verschoben werden müssen, wird darüber rechtzeitig informiert.

Justizministerin Hoffmeister hat darüber hinaus mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird. „Wegen der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Einschränkungen haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt entschlossen. Da dieses Jahr nicht mit anderen Jahren zuvor vergleichbar ist, gibt es dieses Angebot im Zuge der Chancengleichheit. Daher gilt auch für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Sommersemester 2020 waren, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, so die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Ausgleichszahlungen vom Bund

Stationäre Vorsorge- und Reha-Kliniken erhalten Ausgleichszahlungen für Einbußen durch die Corona-Krise

Schwerin – Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen und Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. „Von den Regelungen profitieren Stationäre Rehakliniken und Eltern-Kind-Einrichtungen. Die Auszahlungen kommen voran. Für Rehakliniken ist die Lage gegenwärtig nicht einfach. Aufgrund der besonderen Belastungen durch die Pandemie haben die Rehakliniken Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung. Mit der Unterstützung wird ein wichtiger Beitrag zur Kompensation geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Techniker Krankenkasse (TK) für diese Zahlung zuständig. Die Auszahlung an 68 Einrichtungen ist bereits im vollen Gange. „Inzwischen sind über 9,5 Millionen Euro im Land überwiesen worden“, bestätigt Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. 38 Stationäre Reha-Einrichtungen haben einen Antrag gestellt. Bisher wurde ein Beitrag von 4,7 Millionen Euro an diese Einrichtungen ausgeschüttet. 10 Eltern-Kind-Kliniken haben einen Antrag auf Ausgleichszahlungen gestellt. Ausgezahlt wurden bisher 4,8 Millionen Euro.

Reha-Einrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen für Ausfälle der Einnahmen, die entstanden sind, weil Betten nicht so belegt werden konnten, wie es vor der COVID-19-Pandemie geplant war. Im Ausgleichsverfahren werden Ausfälle berücksichtigt, die seit dem 16. März 2020 entstanden sind. „Es wird eine Unterstützung gezahlt, die dringend vor Ort gebraucht wird“, betonte Gesundheitsminister Glawe weiter. „Gegenwärtig arbeiten wir an einer Konzeption zur schrittweisen Rückführung der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen zum Normalbetrieb. Das Konzept wird auch Thema in der kommenden Kabinettssitzung am Dienstag sein.“

Stellen Reha-Kliniken diesen Antrag auf Ausgleichsanspruch, prüft in Mecklenburg-Vorpommern die TK unbürokratisch und sorgt dafür, dass die Finanzhilfen schnellst-möglich fließen. Nach Angaben der TK liegen zwischen Beantragung und dem Eingang des Geldes nur wenige Werktage. „Wir möchten, dass Leistungserbringer liquide bleiben und arbeiten können. Dazu gehört auch, aktuelle Gesetze schnell umzusetzen. Diese Krise können wir nur gemeinsam bewältigen“, erklärt Austenat-Wied.

Alle weiteren wichtigen Informationen sind auf der Homepage unter der Rubrik www.tk.de/leistungserbringer bereitgestellt. Der Artikel führt durch das Erstattungsverfahren und zeigt Kommunikationsmöglichkeiten auf. Ein Experten-Team steht unter der Telefonnummer 040/460 66 18 800 zur Verfügung.

Drese: Die Pflege ist systemrelevant

Schwerin – Die Corona-Krise zeigt nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit von pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften für unsere Gesellschaft ist.

Drese sprach im Landtag allen Pflegenden ihre große Anerkennung und Hochachtung aus. „Die Pflege von Menschen, gleich ob durch berufliche Pflegende oder pflegende Angehörige, ist systemrelevant. Ich hoffe, die vielen, die das jetzt feststellen, vergessen das nach Ende der Corona-Krise nicht wieder. Im Bereich der Pflege müssen maßgebliche Verbesserungen herbeigeführt werden – bei der Entlastung von pflegenden Angehörigen und vor allem auch im Bereich der Bezahlung. Pflegekräfte verdienen im wahrsten Sinne des Wortes mehr“, so Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern werden etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen teilweise oder vollständig allein von ihren Angehörigen unterstützt und versorgt. Für pflegende Angehörige müssen nach Auffassung der Ministerin deshalb weitere Schritte erfolgen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung im familiären Umfeld und der eigenen Erwerbstätigkeit.

Einiges sei bereits geschehen. „Hierzu zählen insbesondere das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz sowie das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“, so Drese. An diesen bestehenden Rahmenbedingungen müsse angeknüpft werden. Ein wichtiger Baustein dabei sei vor allem die Linderung der sich aus der Übernahme der Pflegeverantwortung nahezu zwangsläufig ergebenden finanziellen Belastung der pflegenden Angehörigen.

Drese: „Aus diesem Grund habe ich Ende 2019 eine von allen Ländern unterstützte Initiative im Rahmen meines Vorsitzes der Sozialministerkonferenz Richtung Bundesregierung auf den Weg gebracht. Um weitere Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erreichen, haben wir die Bundesregierung um Prüfung möglicher Lösungsansätze gebeten, zu denen etwa auch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung gehören könnte.“

Spitzenmedizin für M-V

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat die Gründung des Comprehensive Cancer Center (CCC MV) ausdrücklich begrüßt. „Das CCC ist eine Chance für an Krebs erkrankte Menschen. Ihnen werden so die neuesten Erkenntnisse der Spitzenmedizin im gesamten Land verfügbar gemacht – egal, wo sie wohnen“, sagte Martin. Das CCC MV ist als onkologisches Spitzenzentrum der Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald geplant. Ziel ist es dabei, die onkologische Patientenversorgung, die Forschung und die Lehre eng zu verzahnen.

„Durch intensivierte Forschung und verbesserte Therapien wollen wir den Kampf aufnehmen gegen die Geißel Krebs“, sagte Martin. Die Ministerin verwies darauf, dass nicht nur spezifische Kompetenzen in Forschung und Lehre gebündelt werden, sondern die Ergebnisse daraus auch direkt den Patientinnen und Patienten zu Gute kämen.

Das besondere des „Comprehensive Cancer Center“ gegenüber onkologischen Zentren ist, dass Behandlungserkenntnisse in die wissenschaftliche Weiterentwicklung unmittelbar einfließen können und aus der wissenschaftlichen Betrachtung wiederum innovative Behandlungsmethoden entstehen. Es entsteht ein Kreislauf mit Win-win-Situation für alle: Ärztinnen und Ärzte, Forscherinnen und Forscher, Fachkräfte und vor allem Patientinnen und Patienten.

Martin betonte, dass im Mittelpunkt immer die medizinische Versorgung der Bevölkerung stehe. „Das CCC-MV wird nicht nur an zwei Standorten existieren, sondern sich wie ein Sicherheitsnetz über das gesamte Land legen. ‚Kooperation statt Konkurrenz‛ ist hier die Formel zum Erfolg – nicht nur zwischen Rostock und Greifswald, sondern zwischen allen, die ihren Beitrag im Kampf gegen die Volkskrankheit Krebs in Mecklenburg-Vorpommern leisten können.“ Deshalb werde die Landesregierung die Umsetzung des Projektes intensiv begleiten. Der übergreifende Ansatz könne einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unseres Gesundheitssystems leisten.

Medizinische Versorgung in M-V

Schwerin – Im Landtag im Schweriner Schloss ist die Einsetzung einer Enquetekommission, die sich mit der Thematik der zukunftsfähigen medizinischen Versorgung befassen soll, diskutiert worden. „Angesichts der künftigen Herausforderungen speziell bei der ambulanten medizinischen Versorgung aber auch im stationären Bereich und bei der Gewinnung von medizinischem Personal ist eine Kommission begrüßenswert. Durch den Blick von außen erwarte ich interessante Anregungen und Ergebnisse, die der gemeinsamen Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen bezogen auf die zukunftsfähige Gestaltung der medizinischen Versorgung dienen und uns so voranbringen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag im Landtag.

Der Landtagsantrag verfolgt das Ziel, bei der Bewältigung der Herausforderungen die teils gegenläufigen, letztlich nur durch einen ausgleichenden Gesamtansatz zu befriedigenden Interessen der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten sowie der Leistungserbringer und Kostenträger angemessen in den Blick zu nehmen. Auf eine geeignete Art und Weise sollen an dieser Betrachtung die gesellschaftlich relevanten Akteure, Gruppen und Organisationen aus dem Bereich der medizinischen Versorgung beteiligt werden. „Ziel soll es sein, erforderliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen eines integrierten, sektorenübergreifenden und multiprofessionellen medizinischen Versorgungsplans für Mecklenburg-Vorpommern zu skizzieren. Es gilt, Ansätze und Lösungen herauszuarbeiten, bei denen auf der einen Seite die Qualitäten unseres Gesundheitssystems erhalten bleiben und auf der anderen Seite ein noch größeres Gewicht auf die Interessen der Patienten bei der medizinischen Versorgung gelegt wird“, so Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe hat bei der Erarbeitung dieses Versorgungsplanes zu berücksichtigen, dass gerade der sektorenübergreifende Ansatz deshalb besondere Herausforderungen bereitet, weil für die Akteure der ambulanten und der stationären medizinischen Versorgung derzeit kaum ein Anreiz besteht, diese Sektorengrenzen aufzuweichen oder abzuflachen. „Wenn es gelänge, im Interesse einer patientenorientierteren medizinischen Versorgung die sektoralen Versorgungsgrenzen abzubauen, wäre dies ein ganz erheblicher Fortschritt, der den Patienten unmittelbar helfen würde. Aus meiner Sicht versprechen besonders die Projekte einer sektorenübergreifenden Versorgung den besten Erfolg, die unmittelbar auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden können, wie z.B. Portalpraxiskliniken“, machte Glawe deutlich.

Der Gesundheitsminister hat einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Gesundheitswesens in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. „Es hat bei uns im Land eine umfangreiche Strukturveränderung bereits vor 25 Jahren stattgefunden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. Das Land hat damit die Grundlagen für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft gelegt. Diese gilt es vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bedarfsgerecht fortzuentwickeln“, so Glawe weiter. In der Krankenhauslandschaft stehen Veränderungen an, die mit bundesgesetzlichen Regelungen, mit dem Bedarf für bestimmte medizinische Leistungen, aber nicht zuletzt mit der bundesweit angespannten Personalsituation im ärztlichen und pflegerischen Bereich zusammenhängen. „Insbesondere in der Geburtshilfe und in der Kinder- und Jugendmedizin ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern – so wie auch bundesweit – herausfordernd. Eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung ist ein wesentliches Element der öffentlichen Daseinsvorsorge“, sagte Glawe.

Das Gesundheitssystem in Mecklenburg-Vorpommern steht mit Blick auf den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel, den veränderten Versorgungsbedarf, den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt in der Versorgung und Heilung von Krankheiten sowie mit Blick auf die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet uns eine effiziente Nutzung aller Ressourcen Möglichkeiten und Chancen, den flächendeckenden Zugang zu medizinischer Versorgung im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern besonders innovativ und beispielgebend zu sichern. „Es ist deshalb sinnvoll, mit Vertretern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene neue Modelle der sektorenübergreifenden Versorgung und der Telemedizin zu entwickeln“, betonte der Gesundheitsminister. „Das bundesdeutsche Gesundheitssystem hat sich bislang während der Corona-Pandemie trotz seiner häufig zu starr erscheinenden Sektoren als flexibel, belastbar und zuverlässig erwiesen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Barrierefreie Bahnhöfe

Studie zeigt: M-V ist bei barrierefreien Bahnhöfen gut aufgestellt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind 91,4 Prozent aller Bahnhöfe stufenfrei zugänglich – im Bundesländervergleich Platz vier nach Schleswig-Holstein mit 96,8 Prozent, Berlin und Niedersachsen. Das ergab eine Erhebung des Verkehrsbündnisses Allianz pro Schiene für das Jahr 2019. Der Bundesdurchschnitt lag demnach bei 83,5 Prozent.

„Ich freue mich sehr, dass die gemeinsamen Bemühungen der Bahn und von uns sich auszahlen. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sind 165 von 181 Bahnhöfen barrierefrei zugänglich“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Zugleich sind 91,4 Prozent Ansporn: Wir brauchen eine 100prozentige Barrierefreiheit. Dazu gehören neben dem stufenfreien Zugang auch Blindenleitstreifen, optische und akustische Fahrgastinformationen. Unser Ziel ist es, alle Bahnhöfe entsprechend auszustatten. Dies hängt aber natürlich auch von den personellen und finanziellen Ressourcen aller Beteiligten ab.“

Land, Bund und DB Station & Service haben in den 1990er Jahren begonnen, die Stationen sukzessive zu modernisieren und zugleich barrierefrei auszubauen. In den vergangenen zehn Jahren wurden im Rahmen des gemeinsamen „Bahnhofsmodernisierungsprogramms M-V“ von Deutscher Bahn und Land bei vielen weiteren Stationen barrierefreie Zugänge zu allen Bahnsteigen etwa durch neue Über- und Unterführungen und Aufzüge geschaffen.

„Wir wollen das Programm in diesem Jahrzehnt weiter fortführen. So soll die Barrierefreiheit zum Beispiel in Rostock-Bramow, Rostock-Holbeinplatz, Velgast, Binz, Bützow, Ludwigslust, Ribnitz-Damgarten West verbessert werden. Hinzukommen kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit wie der Austausch des Belags zum Beispiel an den Stationen entlang der Strecken der S-Bahn-Strecken zwischen Rostock und Güstrow“, nennt Pegel Beispiele.

Kritik übt der Minister in diesem Zusammenhang an den Voraussetzungen, die der Bund für seine „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen 2019 bis 2026“ aufgestellt hat: „Das Programm ist auf Bahnhöfe ausgerichtet, die täglich 1.000 bis 4.000 Reisende nutzen. Damit geht das Programm zum großen Teil an M-V vorbei: Hier gibt es nur 18 Bahnhöfe, auf die das zutrifft. Davon sind wiederum nur vier noch nicht barrierefrei ausgebaut. Für diese – Rostock-Bramow, Rostock-Holbeinplatz, Velgast und Bützow – haben wir die Förderung beantragt“, sagt Pegel und fordert zugleich: „Gerade für Bahnhöfe mit wenigen Umsteigenden müsste der Bund Fördermittel für die Herstellung der Barrierefreiheit bereitstellen.“

Polnische Berufspendler*innen

Schwerin – „Aufgrund der heute veröffentlichten Verlängerung der Grenzschließung durch die polnische Regierung hat auch die Landesregierung die Unterstützung für polnische Ärztinnen und Ärzte, sowie Pflegerinnen und Pfleger und medizinisches Personal verlängert“, informierten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

Dahlemann und Rudolph setzen sich für eine baldige Lockerung seitens der polnischen Regierung ein. Hier befindet sich die Landesregierung gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen, sowie dem Auswärtigen Amt im engen Austausch.

„Die Lockerung für die Berufspendlerinnen und -pendler war eine wichtige Erleichterung. Dass das medizinische Personal in unseren Krankenhäusern seit fast 7 Wochen mit den Quarantäne-Auflagen arbeitet, ist eine große Belastung. Umso mehr danken wir denen, die damit unsere medizinische Versorgung aufrechterhalten“, so die beiden Staatssekretäre.

Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet.