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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Corona-Schutz-Verordnung MV

Schwerin – In der Kabinettssitzung der Landesregierung in Schwerin sind am Dienstag Veränderungen in Bezug auf die Corona-Schutzverordnung M-V beschlossen worden. Friseure können ab dem 04. Mai wieder öffnen. „Damit haben wir einen ersten wichtigen Schritt für den Einstieg in die Öffnung für körpernahe Berufe erreicht. Mir ist wichtig, dass auch andere Berufsgruppen, die in ähnlichen Bereichen arbeiten, eine Perspektive bekommen. Deshalb werden wir prüfen, ob ab dem 11. Mai auch der Betrieb von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben erlaubt sein wird. Damit wird sich das Kabinett in der kommenden Woche beschäftigen. Wichtig ist die Einhaltung der Hygienevorschriften“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Kabinett in Schwerin.

Darüber hinaus ist die Einführung einer Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen beschlossen worden. „Die Maske soll beim Besuch einer Arztpraxis mitgebracht und vor dem Betreten der Praxis angelegt werden. Das ist ein notwendiger Beitrag zum Gesundheitsschutz: Jeder schützt beim Arztbesuch mit einer Maske in erster Linie andere Patienten, sich selbst und vor allem auch das medizinische Personal. Die Regelung tritt mit der Verordnung in Kraft. Minister Glawe machte deutlich, dass mit der Regelung in Arztpraxen auch dem Wunsch der Ärztekammer M-V und der Kassenärztlichen Vereinigung M-V Rechnung getragen wird. „Eine Mund-Nase-Bedeckung, wie zum Beispiel eine Alltagsmaske, Schal oder ein Tuch sind – wie im Einzelhandel auch – möglich“, so Glawe weiter. Die Regelungen gelten auch in Psychotherapeutenpraxen und in Praxen anderer Gesundheitsberufe. In den Räumlichkeiten ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Beschäftigte brauchen, soweit sie durch andere Schutzvorrichtungen geschützt werden, keine Bedeckung tragen. „Bei allen Entscheidungen ist auch die Alltagspraxis wichtig. Wer beispielsweise in Arztpraxen im Tresenbereich oder im Verkauf im Einzelhandel hinter einer Plexiglaswand sitzt, braucht nicht extra eine Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen“, machte Glawe weiter deutlich. Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, brauchen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das gilt beispielsweise beim Einkaufen und auch beim Besuch von Arztpraxen.

Darüber hinaus setzt Wirtschaftsminister Harry Glawe sich für eine „Terrassenöffnung“ im Hotel- und Gastronomiebereich ein. „Der Tourismus ist stark -wie kaum eine andere Branche- bundesweit betroffen. Wir brauchen ein Signal und eine schrittweise Perspektive für die Branche. Unter Einhaltung aller Hygienestandards, der entsprechenden Abstände und unter Kontrolle des ständigen Infektionsgeschehens bei Corona-Infektionen sollte eine vorsichtige Öffnung im Außenbereich möglich sein“, forderte Wirtschaftsminister Glawe. Darüber wird in der Taskforce „Sicherer Tourismus“ mit allen Beteiligten sowie in der kommenden Woche auch im Kabinett gesprochen.

Gesundheitsminister Glawe hat darüber das Projekt „Flächendeckende Testung in Pflegeheimen“ weiter voran gebracht. „Das Projekt ist startklar. Es finden noch abschließende Gespräche mit den Trägern statt. Die Umsetzung soll über die Firma Centogene erfolgen. Es werden voraussichtlich 24.400 Alten- und Pflegebedürftige in den Heimen getestet, beim Personalstamm in den Heimen werden es ca. 15.500 Personen sein. Positiv auf COVID-19 getestete Personen werden mehrfach getestet. Der Schutz vor einer Infektion steht an erster Stelle“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. Die Kosten für das Projekt der flächendeckenden Testung in den Pflegeheimen belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 26.905 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 27. April 2020). „Rund 70 Prozent der bisher gestellten Anträge sind durch das Landesförderinstitut bewilligt und ausgezahlt. Es kommen in den vergangenen Tagen weniger Anträge rein. Soloselbstständige und Kleinstunternehmen machen dabei 92 Prozent aller Bewilligungen aus. Es wird deutlich, dass die Soforthilfe direkte Unterstützung für die heimische Wirtschaft ist, die in mehreren Bereichen hart von der Corona-Krise getroffen ist“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Als Beispiele nannte der Minister das Hotel- und Gastgewerbe, den Dienstleistungsbereich oder den Handel.

Gottesdienste wieder möglich

Schwerin – Die Landesregierung von M-V lässt ab dem 4. Mai 2020 Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter strengen Auflagen wieder zu, teilt Ministerin Hoffmeister mit. Sie ist zuständig für Kirchen- und Religionsangelegenheiten.

„Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben mit dem notwendigen Verzicht auf öffentliche Gottesdienste trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen. Auch diese Maßnahmen trugen dazu bei, dass nunmehr eine schrittweise Lockerung erfolgen kann, die auch wegen des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz geboten ist. Allerdings muss den hohen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werden. Die Nordkirche, die Erzbistümer Hamburg und Berlin, die Jüdischen Gemeinden und die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Schwerin haben umfassende Hygiene-Rahmenpläne erarbeitet. Im Kern geht es darum, die Infektionsgefahr einzudämmen und Infektionswege zügig erkennen zu können. Daher dürfen ab 4. Mai nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern in die Gotteshäuser eingelassen werden. Die Formel lautet: eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Außerdem müssen für jede religiöse Zusammenkunft in den Gotteshäusern Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Der Islamische Bund hat sich entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten. Ich danke den Kirchen und den Religionsgemeinschaften für ihre konstruktive Kooperation. Hier wird deutlich, dass wir alle an einem Strang ziehen, um die Ausübung der Religionsfreiheit mit dem Infektionsschutz in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Hoffmeister.

Land startet Hilfen für Sportvereine

Schwerin – Die finanzielle Hilfe für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern kann bereits knapp eine Woche nach Beschluss des Landeskabinetts zur Einrichtung eines Sozialfonds beantragt und unbürokratisch ausgezahlt werden.

Die Landesregierung stellt im Rahmen des Sozialfonds bis zu 3,5 Millionen Euro für von der Corona-Pandemie betroffene gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung. „Zwei Millionen Euro sind als Hilfe für Sportvereine vorgesehen, um Corona-bedingte Defizite zu decken und so die Vereine in ihrem Bestand zu sichern. Weitere 1,5 Millionen Euro planen wir als Reserve ein, um auf weitere Probleme im Sportbereich reagieren zu können“, verdeutlichte Sportministerin Stefanie Drese.

Mit den Finanzhilfen sollen die Strukturen im Sport in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehend eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit gesichert werden. „Außerdem wollen wir die Zahlungsfähigkeit der Vereine gewährleisten für laufende Ausgaben wie Mieten, die Unterhaltung der Sportanlagen oder die Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die gemäß Satzung ordentliche Mitglieder des Landessportbundes M-V e.V. sind und infolge der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in eine existenzbedrohliche Lage bzw. in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Drese: „Ich hoffe, dass der Landessportbund nun die Anträge auch zügig bearbeitet, um den Vereinen wirksam helfen zu können.“

Der Antrag sowie Fördergrundsätze und ein Merkblatt können unter www.lsb-mv.de/sportfoerderung/ heruntergeladen werden.

Zukunft des Krankenhauses in Crivitz

Crivitz – Die Verhandlungen zur Zukunft des Crivitzer Krankenhauses laufen weiter. „Gegenwärtig laufen die Gespräche zum Erhalt des Krankenhaus-Standortes Crivitz mit den Beteiligten. Dabei geht es nicht um einzelne Stationen, sondern es wird ein komplettes Paket verhandelt. Die Klink soll bei der geplanten Strukturierung bestmöglich aufgestellt werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim prüft derzeit eine Rekommunalisierung des Crivitzer Krankenhauses und ist mit dem Träger hierzu in Gesprächen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

„Für uns als Landkreis ist ein tragfähiges Gesamtkonzept Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zu einer möglichen Rekommunalisierung des Crivitzer Krankenhauses“, sagt Landrat Stefan Sternberg. „Daran arbeiten wir. Eine möglichst große Vielfalt des medizinischen Angebots ist uns dabei sehr wichtig“, so Landrat Sternberg, „aber in dieser Hinsicht wirksam aktiv werden können wir erst nach einem Kauf.“

Insgesamt laufen die Verhandlungen über das weitere Vorgehen mit dem Krankenhaus in Crivitz zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der MediClin und dem Gesundheitsministerium über die Strukturierung des Standortes weiter. „Die Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe steht im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern. Der mit Bescheid festgestellte Versorgungsauftrag bleibt bestehen. Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, wie sich der Landkreis Ludwigslust-Parchim im Juni entscheidet“, so Glawe weiter.

Anfang Juni wird der Kreistag Ludwigslust-Parchim über den Kauf des Krankenhauses in Crivitz abstimmen. Die Aufnahme der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgte mittels Feststellungsbescheid im Jahr 2012 mit der damals erforderlichen Neufassung des Landeskrankenhausplanes. Das Krankenhaus selbst war in die Pläne der ersten Legislaturperiode bereits aufgenommen. So findet sich die Gynäkologie/Geburtshilfe auch in den Unterlagen aus dem Jahr 1992.

Dem Versorgungsauftrag des MediClin Krankenhauses am Crivitzer See liegt ein Feststellungsbescheid zugrunde. Davon ist unter anderem die stationäre Versorgung in den Fachabteilungen Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Orthopädie /Unfallchirurgie und Frührehabilitation umfasst.

Montag öffnen Schulen für die Abschlussklassen

Schwerin – Nach den sechswöchigen Schulschließungen aufgrund der Corona-Krise öffnen am Montag, 27. April 2020, die weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschlussklassen. Rund 20.480 Schülerinnen und Schüler, die die Mittlere Reife, das Abitur oder einen beruflichen Abschluss anstreben, können sich in der Schule auf ihre Prüfungen vorbereiten. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie die Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht.

„Wir öffnen unsere Schulen schrittweise und behutsam“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Als erstes kehren Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen zurück, damit sie die Gelegenheit haben, sich vor den anstehenden Prüfungen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auszutauschen und sich zielgerichtet vorbereiten können. Die Teilnahme an diesem prüfungsvorbereitenden Unterricht ist freiwillig“, erläuterte Martin.

Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte müssen sich auf veränderte Bedingungen und strenge Hygieneregeln einstellen. „Diese besondere Situation können wir nur gemeinsam bewältigen. Keiner erwartet, dass der ganz normale Unterricht am Montag losgeht. Alle sollen die Gelegenheit haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Wichtig ist, dass alle das Abstandsgebot und die Hygieneregeln einhalten und das Schulgebäude nacheinander betreten“, riet die Ministerin den Jugendlichen.

Außerdem forderte sie Schülerinnen und Schüler auf, sich einen Mund-Nasenschutz zu besorgen. „Alle brauchen einen Mund-Nasenschutz. Im Schulbus ist er Pflicht. Im Schulgebäude soll der Mund-Nasenschutz in den Pausen getragen werden, wenn sich viele Schülerinnen und Schüler auf den Fluren aufhalten. Mit einem Mund-Nasenschutz schützen wir andere. Wenn alle einen Mund-Nasenschutz tragen, schützen sich alle gegenseitig“, betonte Martin.

In einem Schülerbrief hat sich das Bildungsministerium an die Jugendlichen gewandt, für die am Montag die Schule wieder startet, und über die geltenden Verhaltensregeln für den Schulbesuch während der Corona-Pandemie informiert. Das Ministerium hat das Schreiben an die Schulen übermittelt und online veröffentlicht. Eine wichtige Information an alle Schülerinnen und Schüler ist außerdem, dass niemand Sorgen haben muss, dass die Klassenarbeiten und Klausuren, die in den vergangenen Wochen ausgefallen sind, nun in den verbleibenden Wochen bis zu den Sommerferien nachgeschrieben werden müssen. Das ist nicht der Fall.

„Schauen Sie außerdem auf die Internetseiten der Schulen“, empfahl Bildungsministerin Martin den Schülerinnen und Schülern. „Dort finden Sie weitere wichtige Informationen beispielsweise zum Unterrichtsbeginn.“ Schulen, die keine Internetseiten haben, informieren auf anderen Wegen. In diesem Zusammenhang dankte die Ministerin allen Lehrerinnen und Lehrern, die in den vergangenen Tagen und Wochen die Schulöffnungen vorbereitet haben.

Zudem weitet das Land ab dem 27. April 2020 die Notfallbetreuung in den Schulen parallel zu den Kitas aus. Auch dies geschieht unter Berücksichtigung der bestehenden Hygienevorschriften. So haben Kinder Anspruch auf eine Notfallbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Bisher mussten beide Eltern in einem solchen Bereich tätig sein. Das Angebot ist nach wie vor eine Notfallbetreuung und greift nur dann, wenn eine Kinderbetreuung anders nicht organisiert werden kann.