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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Digitaler Marktplatz M-V

Schwerin – Am heutigen Freitag öffnet der landesweite Online-Shop für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern die virtuelle Ladentür. Nach einem Kabinettsbeschluss vom 17. März wurde das Projekt binnen 38 Tagen verwirklicht.

„Im ersten Schritt war es unser Ziel, eine schnelle Möglichkeit für die Händlerinnen und Händler zu schaffen, sich während der Corona-Pandemie im Internet sichtbar zu machen: Der digitale Marktplatz ist seit zwei Wochen online. Dort finde ich als Kunde meine Händler vor Ort, von denen viele als Reaktion auf die Covid-19-bedingten Ladenschließungen Abhol- und Lieferdienste eingerichtet haben. Mit dem heute eröffneten Onlineshop gehen wir nun den zweiten Schritt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

„Unter www.shop.digitalesmv.de kann ich bei meinem Händler vor Ort direkt online kaufen. Jede Einzelhändlerin und jeder Einzelhändler unseres Bundeslands kann diese Infrastruktur des Landes im für den Handel sehr schweren Corona-Jahr 2020 kostenlos zu nutzen.“

Innerhalb weniger Minuten können Einzelhändlerinnen und Einzelhändler auf der Plattform ihre eigene Online-Filiale öffnen. Dabei spielt weder die Größe des Geschäfts noch die bereits bestehende eigene Infrastruktur eine Rolle. „Wir wollten nicht nur die ganz Großen oder nur die ganz Kleinen erreichen, nicht nur die, die im Netz völlig unerfahren oder schon längst aktiv sind. Wir wollten eine Lösung, die es jedem ermöglicht, in wenigen Schritten den eigenen Online-Shop zu eröffnen. Ohne bestehende Infrastruktur, ohne vorher ein Warenwirtschaftssystem kaufen zu müssen, ohne Vorerfahrung im Internethandel“, so Christian Pegel.

Der digitale Marktplatz und der landesweite Onlineshop stellen ein kostenloses Angebot für alle dar, die einen Geschäftssitz in M-V haben. Neben der Infrastruktur sind Funktionen für Kundenkontakt sowie automatische AGB- und Impressumserstellung enthalten, sodass allen Interessierten auch eine rechtssichere Lösung geboten wird. Bei technischen Problemen stehen kurze Schritt-für-Schritt Anleitungen per Video und auch eine technische Hotline zur Verfügung.

„Nun geht es darum, beide Plattformen bekannter zu machen“, sagt der Minister und führt aus: „Dabei setzen wir auf jeden Einzelnen: Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger in M-V, den Einzelhandel in unserem Land zu stärken. Auch wenn heute die ganz große Produktvielfalt noch nicht gegeben ist, weil wir noch im Aufbau sind, so tummeln sich doch schon viele unser aller Lieblingsläden auf dem Portal. Wir wollen ihnen helfen, einen weiteren Absatzweg zu etablieren. Covid-19 traf uns alle sehr stark – auch unseren Einzelhandel.“

Weiter wirbt der Minister: „Mit dem digitalen Marktplatz und dem landesweiten Online-Shop bieten wir eine nachhaltige Lösung für jeden an, dem vielleicht bisher die Hürden zu hoch waren, mit seinem Geschäft neben dem Laden vor Ort auch online zu gehen. Wir vertrauen fest auf die Heimatverbundenheit der Menschen in unserem Land, die gern lokal einkaufen, dem Händler um die Ecke vertrauen und deshalb auch gern den Weg in die virtuellen Shops finden. Jeder Cent, den Sie hier ausgeben, bleibt beim Händler und damit bei uns im Land.“

Der digitale Marktplatz des Landes MV wurde unter Mithilfe der Industrie- und Handelskammern, des Handelsverbands Nord und des „Digitalen Innovationsraum MV“ konzipiert und umgesetzt. „Ich bin allen helfenden und mitdenkenden, teilnehmenden, kaufenden und verkaufenden Beteiligten dankbar – vor allem für den Hochleistungssprint der vergangenen Wochen. Die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, bei den Kammern und bei den Agenturen haben teilweise Nächte und Wochenenden durchgearbeitet, damit wir schnell eine Möglichkeit für den Einzelhandel schaffen konnten. Ein Projekt dieser Größenordnung und dieser Reichweite braucht im Normalfall deutlich länger bis zur Umsetzung“, sagt Pegel und ergänzt: „Betonen möchte ich auch das starke ehrenamtliche Engagement unserer Digitalisierungsbotschafter André Huysmann und Prof. Matthias Wißotzki, die uns technisch beratend unterstützt haben und für die verschiedenen Teams immer erreichbar waren.“

Den digitalen Marktplatz erreichen Sie unter: www.marktplatz.digitalesmv.de, den landesweite Online-Shop unter www.shop.digitalesmv.de.

Steuerverwaltung bietet weitere Hilfe an

Schwerin – Um Unternehmen in Not in der aktuellen Situation zusätzliche Liquidität zu verschaffen, haben Bund und Länder sich auf einen pauschalen Verlustrücktrag verständigt. Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Die Regelung gilt insbesondere für private Vermieter.

Mit der neuen Regelung wird der Verlustrücktrag vorübergehend pauschal ermöglicht. Das bedeutet, dass die Einkünfte des vergangenen Jahres auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert werden. Die Finanzämter berechnen die Vorauszahlungen für 2019 dann nach den geminderten Einkünften neu und setzen sie nachträglich herab. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit fälligen Steuerzahlungen verrechnet oder erstattet. Den Unternehmen steht dadurch in einem einfachen und schnellen Verfahren mehr Liquidität zur Verfügung.

Der maximal zu berücksichtigende pauschale Verlustrücktrag beträgt eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Neuregelung.

Mecklenburg-Vorpommern setzte sich zusammen mit den anderen Küstenländern dafür ein, dass neben den gewerblichen Unternehmen und Selbstständigen auch private Vermieter die Neuregelung nutzen können. Finanzminister Reinhard Meyer hat dabei insbesondere die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Blick: „Mecklenburg-Vorpommern ist ganz besonders vom Tourismus abhängig. Es gibt hier aber nicht nur gewerbliche Anbieter, sondern auch viele Privatleute, die von der Vermietung von Ferienwohnungen leben. Diese Menschen haben momentan keine Einkünfte. Ich bin daher dankbar, dass auf unsere Initiative hin auch diese Personengruppe berücksichtigt werden konnte. Mit der Möglichkeit des pauschalen Verlustrücktrags können wir ihnen jetzt steuerlich ein wenig Entlastung verschaffen.“

Finanzierung digitaler Leihgeräte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzliche digitale Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler anschaffen. Bildungsministerin Bettina Martin sieht darin einen wichtigen Schritt für die Chancengleichheit beim digitalen Lernen. „Wenn wir ab kommendem Montag beginnen, die Schulen behutsam zu öffnen, wird dabei trotzdem das digitale Lernen eine große Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – Zugang zu digitalen Endgeräten und damit zu dieser Form des Lernens haben“, so Martin.

Das Bildungsministerium bringt deshalb gemeinsam mit dem Sozialministerium des Landes ein Sofortprogramm auf den Weg, um auch beim digitalen Lernen für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Das Land stellt für Leihgeräte der Schulen eine Mio. Euro aus dem diese Woche aufgelegten Sozialfonds, der ein Gesamtvolumen von 20. Mio. Euro hat.

Hierzu betont Sozialministerin Stefanie Drese: „Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel haben geeignete Laptops oder Tablets anzuschaffen, sind beim Fernunterricht benachteiligt. Genau hier setzen wir an und sorgen mit der Bereitstellung von Mitteln aus dem Sozialfonds für mehr Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler.“

Gute Nachrichten kommen außerdem von der Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss hat in der vergangenen Nacht 500 Mio. Euro für den Unterricht am heimischen Computer zugesichert. „Diese Bundesmittel werden wir ergänzend zu unserem Landesprogramm einsetzen können“, sagte Martin. „Bundessozialminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz haben damit die richtigen Weichen gestellt. Die Gespräche mit dem Bund werden noch heute durch mein Haus aufgenommen.“

„Wir freuen uns, dass wir damit weitgehende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen konnten, um Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien einen leichteren Zugang zu digitalen Lernangeboten zu ermöglichen“, sagte Martin. „Nur so werden möglichst viele Kinder für die Zukunft fit gemacht. Es ist ein sozialer Ausgleich für die Familien, die bislang keinen Computer oder ein vergleichbares Endgerät besitzen.“

Die veranschlagten Kosten beinhalten sowohl die Beschaffung der Geräte als auch die Integration in bestehende Architekturen. Durch zentrale Beschaffung können erhebliche Kosten gespart werden, so dass mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines Endgerätes kommen können.

Krisenmanagement

Kritik am Krisenmanagement der Ministerpräsidentin ist selbstgefällig und wohlfeil / Konsequente Maßnahmen der Regierung haben positive Corona-Bilanz und gute Ausgangslage für Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat die Kritik am Krisenmanagement und am vermeintlichen Aushebeln des Parlamentarismus scharf zurückgewiesen: „Es ist wohlfeil, aus einer Situation heraus, in der Mecklenburg-Vorpommern durch seine konsequenten Maßnahmen das am wenigsten von der Pandemie betroffene Bundesland ist, diese Maßnahmen nun als überzogen zu kritisieren. Die schärfsten Kritiker der erfolgreichen Maßnahmen, die übrigens in unzähligen Telefonkonferenzen, auch unter Einbeziehung der Opposition, kommuniziert wurden, wären im umgekehrten Fall – also einer großen Zahl von Infizierten und Todesopfern – mit Sicherheit die größten Verfechter härterer Maßnahmen und Sanktionen.

Insbesondere die LINKE möchte ich daran erinnern, dass sie es bei der Sitzung des Landtages zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zur Ermöglichung des MV-Schutzfonds explizit abgelehnt hat, der Ministerpräsidentin eine Regierungserklärung zu ermöglichen. Sich jetzt über ein vermeintliches Aushebeln des Parlamentarismus durch die Landesregierung zu beschweren, ist unredlich und undankbar gegenüber der Ministerpräsidentin und ihrem unermüdlichen Wirken im Interesse der Gesundheit ihrer Mitmenschen.“

Kita-Notfallbetreuung: Hygieneempfehlungen

Schwerin – Am Montag startet die erweiterte Notfallbetreuung in den Kitas und Kindertagespflegestellen im Land. Das Sozialministerium hat dazu einen Hygieneleitfaden zum Schutz von Beschäftigten und Kindern im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht.

„Wir wollen mit unseren Hygienehinweisen den jeweiligen Hygieneplan der Einrichtungen ergänzen“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Die Erarbeitung der Empfehlungen erfolgte in Absprache mit Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten des Landes.

Abhängig von der Größe der Räume sollten idealerweise nicht mehr als fünf Kinder pro Gruppe und Raum betreut werden. Eine Gruppengröße von 10 Kindern darf nicht überschritten werden. Diese Gruppen sollten sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen und von möglichst immer denselben pädagogischen Beschäftigten betreut werden.

Neben den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen sollten auch die Eltern und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtung sich gründlich die Hände waschen. Eltern (außer Risikopersonen) können bei der Übergabe bzw. beim Abholen ihrer Kinder die Einrichtungen betreten. Allerdings wird empfohlen, die Hol- und Bringesituation möglichst zu entzerren und kurz zu halten. Es soll ein räumlicher Abstand von 1,5 zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden der Einrichtungen bzw. zur Tagespflegeperson durch Maßnahmen wie z. B. Markierungen oder Absperrungen in Fluren und Garderoben ermöglicht und sichergestellt werden.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. In Schlafräumen sollten die Abstände zwischen den Betten vergrößert werden und auf eine ausreichende Belüftung vor und nach der Nutzung geachtet werden. Mindestabstand der Schlafplätze 1,5 m.

„Wir empfehlen zudem, die Kinder möglichst häufig und lange im Außenbereich der Kindertageseinrichtung zu betreuen“, so Drese. Versetzte Spielzeiten könnten vermeiden, dass zu viele Kinder zeitgleich das Außengelände nutzen. Aufsichtspflichten müssten im Hinblick auf die veränderte Situation angepasst werden.

Für den Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das örtlich zuständige Gesundheitsamt oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter.

Sozialer Wohnungsbau

Schwerin – „2020 investiert das Land noch einmal mehr Geld in die Förderung von Wohnungsneubau und -modernisierung als 2019“, fasst Christian Pegel zusammen, was die Verhandlungen von Bund und Ländern über die künftige Ausstattung der sozialen Wohnraumförderung mit Bundesmitteln für Mecklenburg-Vorpommern gebracht haben.

Der Landesbauminister führt weiter aus: „Wir stellen als Land die erforderliche Kofinanzierung und können uns damit die angebotenen Bundesmittel in voller Höhe sichern. Und wir senken den Zinssatz für die Darlehen zur Wohnraummodernisierung und Instandsetzung. Damit machen wir diese Mittel vor allem für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften im Land attraktiver mit dem Ziel, möglichst viele Modernisierungen hin zu mehr Barrierefreiheit und zeitgemäßer Ausstattung bei trotzdem weiterhin bezahlbaren Mietpreisen zu erreichen.“

Für die Schaffung und Verbesserung von bezahlbarem Wohnraum stehen in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 54 Millionen Euro zur Verfügung. „Davon werden 34 Millionen Euro für den Neubau von 525 Mietwohnungen im Rahmen unseres Programms ‚Wohnungsbau Sozial‘ eingesetzt. Die übrigen 20 Millionen fließen in die Modernisierung bestehender Wohnungen“, so Christian Pegel.

Das Neubauprogramm wird mit 20 Millionen Euro Bundesmitteln gemäß der neuen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund finanziert. Dazu kommen sechs Millionen Euro Kofinanzierungsmittel des Landes sowie weitere 8,6 Millionen Euro, die das Land ebenfalls für den Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bereits in den Haushalt 2020 eingestellt hat. „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesen etwas mehr als 34 Millionen Euro eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2019 mit damals 26,4 Millionen Euro erreichen können“, so Pegel. Er hoffe jetzt auf zahlreiche Anträge aus den förderfähigen Städten.

Um bestehende Wohnungen zu modernisieren, stehen mehr als 20 Millionen Euro Landesmittel bereit: Gut 10,3 Millionen Euro werden als Zuschüsse für den Einbau von Aufzügen und das Herstellen barrierearmen Wohnraums eingesetzt, weitere 10 Millionen Euro als Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum.

„Wir haben die Zinsen für diese Darlehen von 1,25 auf 0,7 Prozent gesenkt. Mit diesen Darlehen fördern wir Modernisierungsvorhaben, aber zum Beispiel auch den nachträglichen Anbau oder Ersatz von Balkonen oder einen Dachaufbau bei Teilrückbau eines Gebäudes“, so Pegel.

Darlehen und Zuschüsse können sowohl für Miet- und Genossenschaftswohnungen als auch für selbst genutztes Wohneigentum beantragt werden.