Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Die Justiz in M-V bleibt handlungsfähig

Schwerin – Auch die Justiz hat Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus getroffen. „Die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben bereits Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus getroffen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Ich danke allen, denn in dieser Krise müssen wir in der Gesellschaft zusammenhalten“, so Justizministerin Katy Hoffmeister

„Die Justiz ist eine der drei Säulen unserer Gesellschaft. Sie wird handlungsfähig bleiben. Ich habe mit der Vize-Präsidentin des Oberlandesgerichts, den Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte und Fachgerichte sowie der Generalstaatsanwältin telefoniert. Bei organisatorischen Fragen sind die Herausforderungen zurzeit groß. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben von uns Empfehlungen für ihre Entscheidungen erhalten. In ihrer Zuständigkeit haben die Gerichtspräsidien bereits Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko zu mindern, gleichzeitig aber auch die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern. Es gelten Zugangsbeschränkungen zu den Gebäuden. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist zu wahren. Richterinnen und Richter entscheiden in ihrer richterlichen Unabhängigkeit über die Terminierung von Verhandlungen. Die Bundesregierung bereitet zurzeit eine Regelung vor, wie Gerichtsverfahren, die aufgrund der Corona-Epidemie für noch längere Zeit ausgesetzt werden müssen, dennoch fortgeführt werden können. Das halte ich für sehr wichtig“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz sind sich dessen bewusst, welche verantwortungsvolle Aufgaben sie wahrnehmen, um unsere Gesellschaft trotz Coronavirus‘ am Laufen zu halten. Wir müssen zusammenhalten. Die Justiz in den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, in den Justizvollzugsanstalten und in der Bewährungshilfe leistet ihren Beitrag in dieser Ausnahmesituation so wie viele andere Berufsgruppen, die ebenso weiterhin täglich für die Gesellschaft da sind. Allen gilt unser Dank“, so Ministerin Hoffmeister.

„Gleichzeitig bitte ich aber auch Bürgerinnen und Bürger: Verschieben Sie bitte alle nicht zwingend erforderlichen Besuche in den Justizeinrichtungen auf die Zeit nach der Corona-Epidemie. Nutzen Sie bitte Telefon oder den E-Mail-Kontakt, um Fragen zu stellen. Schützen Sie sich selbst. So helfen Sie mit, die Bediensteten, ihre Angehörigen und Freunde in Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie in den Justizvollzugsanstalten zu schützen“, appelliert Ministerin Hoffmeister.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 wird das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben – unabhängig davon, welche Güter transportiert werden.

„Mit dieser Ausweitung der Möglichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen jegliche Waren und Güter zu transportieren, tragen wir dazu bei, dass diese für die Bevölkerung und die Wirtschaft verfügbar bleiben. Damit erweitern wir unsere erste Verfügung der vergangenen Woche, die zunächst nur für Lebensmittel, Hygiene- und medizinische Produkte galt, die im Einzelhandel aufgrund der Corona-Krise untypisch stark nachgefragt werden, auf alle Waren. Wir müssen sicherstellen, dass alle jetzt benötigten Waren und Güter schnell und sicher an ihre Bestimmungsorte kommen. Das stellen wir auf diese Weise sicher“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Maßnahme.

Weiter führt der Minister aus: „Sollte es vermehrt zu Erkrankungen kommen, können die dann weniger verfügbaren LKW nun auch sonntags fahren und verschiedene Güter und Waren auf einem Fahrzeug mischen, ohne dass das Fahrverbot dem im Wege steht. Wir helfen damit, die sichere Versorgung der Menschen in unserem Land abzusichern.“

Für die damit verbundenen LKW-Fahrten auch an Sonntagen bittet er um Verständnis: „Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Das Aussetzen des Sonntagsfahrverbots ist kein Dauerzustand, sondern bewusst zeitlich befristet und soll uns in der aktuellen Situation helfen, möglichst flexibel und pragmatisch auf alle möglicherweise noch kommenden Herausforderungen reagieren zu können.“

Soweit bei Beförderungen über die Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus in anderen Ländern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.

EU: Schulterschluss in der Coronakrise

Staats- und Regierungschefs unterstützen Maßnahmen der Kommission

Brüssel – Einhellig haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei der Videokonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel gestern (Dienstag) hinter die Maßnahmen gestellt, die die Europäische Kommission bisher angesichts der Coronakrise auf den Weg gebracht hat. Sie billigten die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien , um die Kontrollen an den Binnengrenzen zu koordinieren. „Wir müssen den freien Fluss von Medikamenten, Lebensmitteln und Waren sicherstellen, und unsere Bürgerinnen und Bürger müssen in ihre Heimatländer reisen können“, heißt es in den Schlussfolgerungen von Ratspräsident Michel. Die Behörden der Mitgliedstaaten seien auf allen Ebenen angewiesen, diese Leitlinien umzusetzen. Auch für die Grenzpendler werde es angemessene Lösungen geben.

„Ich hoffe, dass wir in den nächsten Tagen wieder zu einem reibungslosen Grenzverkehr kommen, der insgesamt aber deutlich runtergefahren ist. Wer nicht weiter reisen muss oder weite Strecken zurücklegen muss, der sollte zu Hause bleiben“, sagte Präsidentin von der Leyen im Anschluss an das Treffen in einem BILD-Interview(link is external).

Derzeit kommt es an einigen Binnengrenzübergängen wie auf der A4 an der Grenze zu Polen oder am Brenner zu erheblichen Rückstaus. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean spricht heute mit den Verkehrsministern der EU-Mitgliedstaaten in einer Videokonferenz, um Blockaden an den Grenzen aufzulösen.

Die Mitgliedstaaten können Kontrollen an den Binnengrenzen aus Gründen der öffentlichen Ordnung zwar einführen, wozu in äußerst kritischen Situationen auch die öffentliche Gesundheit gehören kann. Die Kommission pocht in ihren Leitlinien aber darauf, dass die Kontrollen so organisiert werden, dass große Warteschlangen vermieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren (z.B. über „grüne Fahrspuren“) ausweisen, um ernsthafte Störung der Lieferketten zu verhindern.

Die mehr als 1,5 Millionen Grenzgänger in der Europäischen Union, die täglich in ein Nachbarland zur Arbeit pendeln, sollen ebenfalls leichter über die Grenze kommen, sofern sie weiter zur Arbeit müssen. Das sei in vielen Ländern wichtig, um den Krankenhausbetrieb und wichtige Produktionsbetriebe aufrechtzuerhalten, sagte von der Leyen. Die Mitgliedstaaten müssen stets ihre eigenen Bürger und Einwohner aufnehmen und sollten den Transit anderer EU-Bürger und Einwohner erleichtern, die in ihre Heimat zurückkehren.

Staats- und Regierungschefs billigen Einreisebeschränkungen in die EU

Die Staats- und Regierungschefs billigten zudem die von der Kommission vorgeschlagenen temporären Einreisebeschränkungen in die EU für nicht zwingend notwendige Einreisen aus Drittstaaten. Es obliegt nun den Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zügig umzusetzen. Die Einreisebeschränkungen gelten zunächst für 30 Tage. Nicht betroffen sind Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).

EU unterstützt Rückholung von Reisenden nach Europa

Die Europäische Union hilft auch den EU-Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern, die in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Heute landete ein zweites Flugzeug in Österreich , das 315 Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz, Bosnien-Herzegowina und USA aus Marokko zurückgebracht hat. Der Flug wurde von der Kommission kofinanziert. Das Notfall-Koordinationszentrum des EU-Katstrophenschutzmechanismus kann die koordinierte Rückholung von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus aller Welt unterstützen.

Gemeinsame Beschaffung von Schutzausrüstung

Um die Versorgung mit Schutzausrüstung in der EU sicherzustellen, laufen derzeit gemeinsame Beschaffungsverfahren. Gestern hat die Kommission wieder eines für Handschuhe und Masken gestartet, am Tag zuvor hat sie eines für Atemmasken lanciert. Die Unternehmen haben sechs Tage Zeit, Angebote zu unterbreiten, dann haben die Mitgliedstaaten wiederum sechs Tage, um Verträge zu unterzeichnen.

Auswirkungen auf die Wirtschaft abfedern

Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung des Virus haben massive Auswirkungen auf die Wirtschaft, betonte von der Leyen. Um die Folgen abzufedern, wird die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei Staatsbeihilfen einräumen. Und bezüglich der Haushaltsdisziplin soll eine Sonderklausel aktiviert werden, die Empfehlungen zur Korrektur des Budgetsaldos temporär außer Kraft setzt. „Wir tun alles, was nötig ist. Und wir werden nicht zögern, im weiteren Verlauf zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen“, sagte die Kommissionspräsidentin.

Die Staats- und Regierungschefs billigten die Vorlage ihrer Finanzminister für Wirtschaftshilfen . „Wir unterstützten die verschiedenen Initiativen der Kommission in den Bereichen des Binnenmarktes, wie die Anpassung der Regeln für staatliche Beihilfen und die Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilitäten sowie den Rückgriff auf den EU-Haushalt“, heißt es weiter in den Schlussfolgerungen des Ratspräsidenten. Die Kommission hat unter anderem eine Investitionsoffensive über 37 Mrd. Euro vorgeschlagen, die mit Strukturfondsmitteln angeschoben werden kann.

Unterstützung für die Unimedizinen

Rostock – Das Gesundheits- und das Wissenschaftsministerium unterstützen die Unimedizinen in Rostock und Greifswald mit 400.000 Euro. „Der wachsenden Nachfrage der Testung auf das Coronavirus kann durch eine umgehende Aufstockung des Geräteparks für eine noch bessere Diagnostik bei Corona-Verdachtsfällen begegnet werden. Deshalb unterstützen wir die Universitätsmedizinen im Land. Auf diese Weise können weitere Proben getestet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Institute für Mikrobiologie der Universitätsmedizin in Greifswald und in Rostock werden von der Landesregierung mit jeweils 200.000 Euro unterstützt. Mit den Mitteln können zusätzliche sogenannte PCR-Automaten angeschafft werden, die bei Corona-Verdachtsfällen Proben entsprechend analysieren können.

„In der jetzigen Situation ist es wichtig Gewissheit zu haben, ob es sich um begründete Verdachtsfälle handelt oder nicht“, erklärte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die finanzielle Hilfe trägt dazu bei, die Arbeit des medizinischen Personals in der Universitätsmedizin Greifswald und Rostock zu unterstützen. Zusätzliche Kapazitäten sind wichtig, damit bei steigenden Verdachtsfällen weiterhin schnell und zuverlässig getestet werden kann. Es ist gut und wichtig, dass Gesundheits- und Wissenschaftsministerium partnerschaftlich handeln“, betonte Martin.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte abschließend erneut deutlich, dass es wichtig sei, nicht einfach zu einem Abstrichzentrum in der Nähe zu gehen, um sich testen zu lassen. „Entscheidend ist und bleibt zunächst der telefonische Kontakt mit dem Hausarzt sowie eine entsprechende Überweisung. Wer auf ´gut Glück´ dort hingeht, wird leider abgewiesen werden müssen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Mecklenburg-Vorpommern schließt Tourismus

Schwerin – Seit dem 18. März 2020 gelten aufgrund der Corona-Krise neue Regeln für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mecklenburg-Vorpommern ist gern und erfolgreich Tourismusland. In der jetzigen Situation geht Urlaub aber nicht mehr. Deshalb müssen wir den Tourismus im Land komplett herunterfahren. Das geschieht zur Sicherheit der einheimischen Bevölkerung, der Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft und auch unserer Gäste. Es muss unser Ziel sein, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Landesregierung habe sich am gestrigen Tag entschieden, einheitliche Regeln für das ganze Land festzulegen. „Ab dem heutigen Tag ist überall in Mecklenburg-Vorpommern allen touristischen Anbietern, also zum Beispiel Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Campingplätzen, Wohnmobilplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und auch Homesharing-Anbietern untersagt, Urlaubsgäste aufzunehmen. Alle Gäste, die bereits im Land sind, müssen ihren Urlaub bis spätestens morgen beendet haben. Diese Regel muss jetzt von allen umgesetzt werden“, sagte Schwesig unter Verweis auf die gestrigen Beschlüsse des Kabinetts.

„Das Kabinett hat am gestrigen Tag touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Das bedeutet: Auch Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind in den nächsten Wochen leider nicht mehr möglich“, stellte die Ministerpräsidentin klar. Das Gleiche gelte für Busreisen oder Tagungen.

Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern dürfen ihre Wohnungen nur nutzen, wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen, also wenn sie zum Arbeiten ins Land kommen.

Private Besuche innerhalb der Familie seien weiter möglich. „Allerdings muss allen privaten Besucherinnen und Besuchern klar sein, dass sie die touristischen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern nicht aufnehmen dürfen. In dieser Zeit sollten alle prüfen, ob private Reisen vermieden werden können. Der Kontakt in der Familie ist wichtig. Aber wir haben es mit einer hochansteckenden Krankheit zu tun. Bitte schützen Sie sich und auch die Menschen, die Ihnen nahestehen. Das gilt insbesondere für Ältere und chronisch Kranke“, so Schwesig.

Für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gebe es keine Einschränkungen bei der Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes. Auch sie werden allerdings gebeten, alle Ausflüge und Besuche auf ihre Notwendigkeit zu prüfen.

„Das sind drastische Maßnahmen, und wir treffen sie nicht gern. Aber sie sind in der jetzigen Situation nötig. Wir bitten unsere Gäste herzlich um Verständnis und wir freuen uns auf ein Wiedersehen, wenn sich die Lage verbessert hat“, so die Ministerpräsidentin. Die Regeln gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.

Digitale Unterrichtsplattform

Alle Schulen in MV erhalten ab sofort kostenlosen Zugang zu digitaler Unterrichtsplattform

Schwerin – Damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler während der Schulschließungen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 bestmöglich von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsstoff versorgt werden  und von zu Hause lernen können, stellt das Bildungsministerium ab sofort allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die es benötigen, kostenlose Zugänge zur Unterrichtsplattform Fuxmedia (https://fuxmedia.de/) zur Verfügung.

Mithilfe dieser Plattform zur Unterrichtsorganisation können Lehrerinnen und Lehrer die Unterrichtseinheiten organisieren sowie Lerninhalte und Anleitungen für ihre Schulklassen so einpflegen, dass sie von zu Hause von allen Schülerinnen und Schülern digital abgerufen werden können. Dies ist der erste Schritt, um das digitale und mobile Lernen für die Schülerinnen und Schüler von zu Hause für möglichst alle zu ermöglichen. Weitere Schritte zur Unterstützung eines auch interaktiven Lernens sowie die weitere koordinierte Bereitstellung von Lerninhalten sind in der Vorbereitung und werden zeitnah folgen.

„Schon am vergangenen Wochenende haben viele Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit großartigem Engagement Wege und Möglichkeiten für digitales Lernen von zu Hause geschaffen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich höre von vielen tollen Beispielen, wo das schon sehr gut klappt. Aber wichtig ist, dass möglichst überall Wege zur digitalen Beschulung geschaffen werden. Das ist noch nicht flächendeckend der Fall. Die Schulschließungen dürfen aber nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler Nachteile erleiden. Wir brauchen deshalb eine schnelle Lösung, auf die alle sofort zugreifen können. Diese stellen wir ab sofort für alle Schulen, die es benötigen, bereit. Wir werden dann schrittweise aufsatteln. Schulen, die bereits gut funktionierende Lösungen haben, mit denen sie ihre Schülerinnen und Schüler digital mit Lerninhalten versorgen, sollen natürlich bei ihren bewährten Wegen bleiben können“, so Martin.

Ministerin Martin hat sich am Mittwoch mit einem Schreiben an alle Lehrkräfte im Land gewandt und  Hinweise für Online-Lehrinhalte gegeben. Diese Verweise auf die Online-Materialien für die unterschiedlichen Schulformen sind auf dem Deutschen Bildungsserver unter www.bildungsserver.de abrufbar. Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden frei verfügbaren Bildungsmedien, die in der Suchmaschine Elixier (www.bildungsserver.de/elixier/) recherchiert werden können.

Abrufbar ist dort auch eine umfangreiche Liste mit Angeboten bei Youtube für digitales Lernen, die der Landesschülerrat erstellt und dem Bildungsministerium zur Verfügung gestellt hat. Für  dieses Engagement der Schülervertretung hat sich die Ministerin ausdrücklich bedankt. Martin: „Auch wenn wir in diesen Tagen alle Abstand zueinander halten sollen, habe ich den Eindruck, dass wir in dieser Krise näher zusammenrücken. Wie Schülerinnen und Schüler sich aktiv einbringen und mit ihren Lehrkräften an einem Strang ziehen, ist bemerkenswert.“

Martin bedankte sich auch bei zahlreichen Anbietern digitaler Infrastrukturen, die spontan und unbürokratisch die Bandbreiten und Kapazitäten ihrer Systeme dem enormen Ansturm angepasst haben.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auf die schwierige Situation reagiert und bietet Schülerinnen und Schülern über die Seite www.planet-schule.de Lerninhalte an. Über die Plattform www.lehrer-online.de können ebenfalls Lerninhalte abgerufen werden. Gleichzeitig haben auch viele bislang kostenpflichtige Bildungsanbieter reagiert und ihre Seiten für einen begrenzten Zeitraum kostenfrei geöffnet. Ministerin Martin wies allerdings darauf hin, dass die Nutzerinnen und Nutzer solcher Angebote unbedingt darauf achten sollten, welche Daten sie von sich preisgeben.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus trifft auch die Wirtschaft hart. Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Der Finanzverwaltung werden erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eingeräumt. Dadurch soll den Steuerpflichtigen in dieser besonderen Situation geholfen werden.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind unverschuldet in eine schwierige wirtschaftliche Situation geraten – das gilt ganz besonders für Branchen mit intensivem Publikumsverkehr und große Teile des Einzelhandels. Als Finanzverwaltung wollen wir daher schnell und mit möglichst wenig Bürokratie Unterstützung leisten. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam mit dem Bund auf erste steuerliche Maßnahmen geeinigt haben“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Ab sofort gilt Folgendes:

1. Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse formlose Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie formlose Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel kann in diesen Fällen auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

2. Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus, dass diese an die Gemeinden zu richten sind.

3. Die Vereinfachungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

4. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bei unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bei rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern in der Regel abgesehen. In diesen Fällen werden die im Zeitraum ab dem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln stehen in Kürze im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Kindergartentag wird verschoben

Güstrow – Der für den 25. April in Güstrow geplante Kindergartentag Mecklenburg-Vorpommern, dessen Schirmherrschaft Sozialministerin Stefanie Drese übernommen hat, ist abgesagt. Er soll auf einen späteren Termin im Jahr verschoben werden. Darauf haben sich die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG) und die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern als Organisatoren der Veranstaltung verständigt.

„Bei über 450 angemeldeten Teilnehmenden und einem sehr abwechslungsreichen Programm fällt diese Entscheidung nicht leicht. Doch angesichts unseres gemeinsamen Ziels, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gibt es keine andere Möglichkeit“, sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Drese: „Mein Dank gilt der LVG und der Unfallkasse MV für diese folgerichtige Entscheidung und die bisher geleistete Organisation der Großveranstaltung. Ich hoffe auf das Verständnis der Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagesmütter und Tagesväter.“

Über die Absage wurden alle Angemeldeten sowie die Ausstellerinnen und Aussteller bereits informiert. Über einen möglichen Nachholtermin des Kindergartentages und alle weiteren Entwicklungen werden die Organisatoren rechtzeitig und umfangreich informieren.