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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Kitas und Kindertagespflege ab Montag flächendeckend geschlossen

Schwerin – Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung am (heutigen) Sonnabend beschlossen, den Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege ab Montag, den 16. März zu untersagen.

„Mit der Schließung von Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden wir weitreichend in den Alltag eingreifen. Dessen sind wir uns bewusst. Wir alle haben aber gemeinsam die große Aufgabe, uns vor den Auswirkungen des Coronavirus so gut wie möglich zu schützen. Es geht dabei nicht nur um uns selbst, sondern vor allem auch um den Schutz älterer und vorerkrankter Menschen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Eine Allgemeinverfügung sieht die Sicherstellung einer Notfallversorgung vor Ort in begründeten Ausnahmefällen vor.  „Eine Notfallbetreuung soll im Einzelfall angeboten werden für Kinder von Eltern, die im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unverzichtbare Tätigkeiten ausüben“, so Drese.

Der Montag, 16. März wird ein Übergangstag sein, um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegstellen sind zu dem Zweck geöffnet, gemeinsam festzustellen, welche Kinder trotz der Schließung weiter betreut werden müssen, weil sonst die Berufstätigkeit der Eltern in einem systemrelevanten Bereich gefährdet ist. Es ist sodann festzustellen, in welchem Umfang in der jeweiligen Schule eine Betreuung notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen von zu Haus arbeiten.

„Alle Eltern, die noch keine Ersatzbetreuung gefunden haben, finden sich deshalb dazu in ihrer Kita bzw. Tagespflegestelle ein.“, so Drese.

„Mein Dank gilt allen Erzieherinnen und Erziehern, Trägern sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten für das Verständnis und die gute Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage.“

Für Fragen rund um die Schließung der Kindertageseinrichtungen ist am Samstag, 14. März 2020 bis 18.00 Uhr, am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr und ab Montag, 16. März, von 9.00-18.00 eine Hotline im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung geschaltet:

Hotline: 0385 588 19999

Wesentliche Regelungen der Allgemeinverfügung sind:

  1. Der Besuch von Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippen, Kindergärten und Horte) und Kindertagespflegestellen wird für Kinder im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020 untersagt.
  1. Im Rahmen einer Notfallbetreuung ist für die Kindertagesförderung ein pädagogisches Betreuungsangebot – bei dringendem Bedarf – grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorzuhalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind, wie z. B. folgende Bereiche: Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren), Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung), die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind. Eine solche Betreuung ist für die Kindertagesförderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Ausnahmefällen sicherzustellen. Dabei können die Anforderungen der §§ 1 bis 3, 6 bis 23 KiföG M-V außer Acht gelassen werden.
  1. Um den Übergang zur Umsetzung dieser Allgemeinverfügung in der Praxis zu erleichtern, kann von ihrer vollständigen Umsetzung am 16. März 2020 abgesehen werden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Sozialministeriums unter  www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ abrufbar.

MV schließt ab Montag alle Schulen

Schwerin – Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag, 16. März 2020, alle staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Das hat das Kabinett in seiner Sondersitzung heute beschlossen. Das Bildungsministerium hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet:

  • Sicherstellen der Informationsketten
  • Schließung der allgemein bildenden und beruflichen Schulen
  • Einrichtung von Notfallbetreuungen in den Schulen
  • Handlungsanweisungen für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern
  • Anregungen für die Bereitstellung von mobilen Lerninhalten für Schülerinnen und Schüler

„Die Landesregierung hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diesen weitreichenden Schritt, alle Schulen im Land zu schließen, gut und umsichtig zu organisieren. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler keinen langfristigen Nachteil erleiden und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir werden dafür sorgen, dass Kinder, deren Eltern in Berufen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig sind, eine Notfallbetreuung vor Ort erhalten. Um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern, wird der Montag, 16. März 2020, ein Übergangstag sein. Wir bitten alle Eltern und Lehrkräfte um Verständnis und ihre Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage. Besonnen zu handeln, ist das Gebot der Stunde“, sagte Martin.

Für dringende Fragen ist am Samstag, 14. März 2020, von 11.00-18.00 Uhr und am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr eine Hotline im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschaltet:

HOTLINE: 0385 588 7174

Ab Montag, 16. März 2020, stehen den Eltern die Schulleitungen sowie die Staatlichen Schulämter für Auskünfte zur Verfügung.

Die Regelungen im Überblick:

Um die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen, sollen Schülerinnen und Schüler der staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen die Schulen nicht besuchen. Grundsätzlich bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen zu Hause. Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der dualen Ausbildung melden sich in ihren Ausbildungsbetrieben.

Schülerpraktika werden ebenso wie der reguläre Unterricht ausgesetzt.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 wird es eine pädagogische Notfallbetreuung geben. Diese kann grundsätzlich nur von Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden, wenn sie in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur unverzichtbar sind. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.

Zur wichtigen Infrastruktur zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Für einen geordneten Übergang sind am Montag, 16. März 2020, die Schulen geöffnet, damit festgestellt werden kann, welche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 trotz einer Schließung weiter betreut werden müssen.

Obwohl in den Schulen kein Unterricht stattfindet, ist das pädagogische Personal zum Dienst verpflichtet. Dazu zählen u. a. Lehrerinnen und Lehrer sowie die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte (upF; früher PmsA).

Alle Landesbediensteten und vom Schulträger oder weiteren Trägern gestellten Beschäftigten, die nicht selbst erkrankt sind, sollen sich am Montag, 16. März 2020, in der Schule einfinden, damit festgestellt werden kann, in welchem Umfang an der jeweiligen Schule eine Betreuung weiterhin notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen zu Hause arbeiten.

Für die Betreuung werden zunächst Freiwillige eingesetzt. Sollte deren Anzahl nicht ausreichen, entscheidet die Schulleitung, welche weiteren Beschäftigten für diese Aufgabe herangezogen werden. Dazu zählen zunächst vorhandene Beamtinnen und Beamte. Danach muss die Schulleitung bzw. das Staatliche Schulamt entscheiden, wer zudem herangezogen werden kann.

Beschäftigte, die 60 Jahre oder älter sind, Vorerkrankungen aufweisen, schwerbehindert oder schwanger sind, kommen für die Verpflichtung zur Betreuung nicht in Frage.

Die Schulen sind zu denselben Zeiten erreichbar wie vor der Schließung. Die Erreichbarkeit wird durch die Schulleitung, die Stellvertretung oder – wenn auch dies nicht möglich ist – durch eine erfahrene Lehrkraft sichergestellt.

Die verbleibenden Lehrkräfte verlassen die Schule und arbeiten von zu Hause aus. Sie sind aufgefordert, Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler, von denen die Mehrheit zu Hause ist, bereitzustellen. Außerdem erledigen sie konzeptionelle Aufgaben, die nicht zwingend mit einer Präsenz in der Schule verbunden sind. Auch langfristige Unterrichtsvorbereitungen sollten in dieser Zeit erfolgen. Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Sollten Schulleiterinnen und Schulleiter Fragen haben, können sie sich wie bisher auch an ihre Schulrätin bzw. ihren Schulrat im zuständigen Staatlichen Schulamt wenden. Diese sind auch an diesem Wochenende erreichbar.

Der Seminarbetrieb für Referendarinnen und Referendare sowie die Qualifizierung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden zunächst fortgesetzt.

Absage von Veranstaltungen

Schwerin – Zur Eindämmung der Folgen der Corona-Epidemie werden im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sowie auch der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern vorsorglich alle öffentlichen Veranstaltungen der kommenden Wochen abgesagt.

Das betrifft zuallererst die für den 21.03.2020 landesweit geplanten Pflanzaktionen „Unser Wald braucht Hilfe“. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Er danke allen Spendern, die sich an der Initiative „Mein Baum für unsere Zukunft“ von Ostsee-Zeitung, Ostseewelle, Schweriner Volkszeitung und Lotto MV im Rahmen der Kampagne #DeinWaldProjekt beteiligt haben.

„Die Resonanz war wirklich überwältigend. Ich versichere, dass alle Pflanzen, die mit den Spendeneinnahmen erworben wurden, in jedem Fall noch in diesem Jahr von der Landesforst eingesetzt werden“, erklärte der Minister. Voraussichtlich werde im Herbst für alle Spender, die selbst Hand mit anlegen wollen, eine Pflanzaktion nachgeholt, so Backhaus. Dies hänge aber vom weiteren Verlauf der Corona-Epidemie ab.

Betroffen ist auch die 14. Waldolympiade, die am 27.03.2020 eröffnet werden sollte, sowie alle damit verbundenen Termine. Das für den 19. März 2020 geplante 24. Gewässersymposium des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) wurde ebenfalls bereits abgesagt.

Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 13. März 2020 dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Hierüber werden Fachkräfte, die sich fort- und weiterbilden, verstärkt unterstützt.

Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Neu ist, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf „Master-Niveau“ unterstützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Einen besonderen Fokus legt die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung: Sie baut die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zurückzuzahlen ist. Außerdem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben.

Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang sind es nur 40 Prozent.

Von den Neuregelungen profitieren auch Existenzgründer – sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarlehens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdiener gibt es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, werden erweitert.

Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Es wurde 1996 unter dem Titel „Meister-BAföG“ eingeführt.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Länderinitiative gegen Arzneimittelengpässe

Berlin – Der Bundesrat ergreift Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die erst Mitte Februar 2020 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder noch nicht aus. In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.

In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegenwärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen werden, zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Schwerin – Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 grünes Licht erteilt.

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft.

Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Qualität in der Kindertagesförderung

Schwerin – „Wir entlasten Eltern bis hin zur vollständigen Beitragsfreiheit und wir verbessern Schritt für Schritt die Qualität unserer Kindertagesförderung.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagsdebatte zu den Kindertageseinrichtungen dargelegt, dass das Land seit Jahren einen Gesamtplan mit der notwendigen Verantwortung für den Landeshaushalt verfolgt.

Drese führte aus, dass viele Maßnahmen, die andere Bundesländer im Rahmen ihrer Verträge zum Gute-Kita-Gesetz jetzt einführen, in Mecklenburg-Vorpommern seit langem gesetzlich geregelt sind. Als Beispiele benannte die Ministerin längere Kita-Öffnungszeiten, die dual orientierte Erzieher*innen-Ausbildung, die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, die Qualifizierung für sprachliche Bildung sowie die Ausbildung von Praxisanleiter*innen und Gewährung von Freistellungsstunden.

Drese: „Den Weg der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung wollen wir fortsetzen. Wer etwa den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern will, muss auch die Frage beantworten, woher die zusätzlichen Fachkräfte kommen sollen. Wir haben deshalb als eines der ersten Länder zum Schuljahr 2017/18 eine vergütete und praxisbegleitende Ausbildung eingeführt. Die ersten Absolventinnen und Absolventen stehen ab Sommer zur Verfügung. Weitere Schritte folgen auf Grundlage der Fachkräfteanalyse meines Ministeriums.“

Ausdrücklich bedankte sich die Ministerin bei den Fachkräften. „Wir haben in unseren Kitas bundesweit die höchste Fachkraftquote. Die Erzieherinnen und Erzieher sind die Garanten für die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung in unserem Land.“

Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Erlass über Bestimmungen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung von Veranstaltungen erarbeitet. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von Bundesinfektionsschutzgesetz (§ 28 IfSG) zu untersagen.

„Wir müssen die Lage bei uns im Land jeden Tag neu bewerten und resultierende Entscheidungen treffen. Das Ausbreitungsgeschehen steigt an. Das zeigt: Wir müssen weiter in allen Bundesländern kontaktreduzierende Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik des Coronavirus einzudämmen und zu verlangsamen. Wichtig ist: der Erlass ist eine zeitlich befristete Maßnahme“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Der Erlass gilt ab Donnerstag, den 12. März 2020 – 12:00 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020. Zu diesem Zeitpunkt wird zeitnah eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen. „Der Schutz der Bevölkerung hat weiter oberste Priorität. Wir müssen alles Notwendige dafür tun, die Infektionsketten zu unterbrechen, um Zeit zu gewinnen. Unser Bestreben muss es sein, bundeseinheitlich zu agieren“, betonte Glawe weiter.

Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern werden unter Beachtung der jeweils relevanten und geltenden Kriterien des RKI auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit mit dem Ziel kritisch geprüft, kontaktreduzierend zu wirken. „Veranstaltungen sollen vom Veranstalter kritisch geprüft werden, ob diese nicht verschoben, in einem anderen Format oder aber ganz ausfallen sollten, um damit die Infektionswege zu vermindern“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Landesverwaltung trifft Regelungen zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeit

Die Landesregierung hat relevante Empfehlungen für alle Landesbediensteten erarbeitet:

Dienstreisen ins Ausland sind grundsätzlich nicht mehr durchzuführen. Über Ausnahmen entscheidet der Amtschef/die Amtschefin. Dabei sind die Lageeinschätzungen des Robert-Koch-Instituts, insbesondere zu den Risikogebieten mit erhöhter Ansteckungsgefahr zu beachten.

Dienstreisen im Inland werden auf das absolut notwendige Maß reduziert. Dies betrifft zum Beispiel auch Dienstreisen zu Gremiensitzungen des Bundes und der Länder.

Im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei sind prioritär die Durchführung als Telefon- bzw. Videokonferenz, eine Terminverschiebung oder eine Reduzierung des Teilnehmerkreises zu prüfen.