Menü Schließen

Kategorie: Gesundheit / Pflege

Geue: MV ist Gesundheitsland

Hier können wir gesund und sicher leben

Rostock – Das Kuratorium Gesundheitswirtschaft ist heute zu einer Sitzung in Rostock zusammengekommen und hat sich mit Schwerpunkten der Fortschreibung des Masterplans Gesundheitswirtschaft 2030 beschäftigt. Im Mai ist damit begonnen worden, Kernthemen des zukünftigen Masterplans zu diskutieren, erläuterte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, bei der Sitzung, auf der auch Verlauf und Auswirkungen der Corona-Pandemie erörtert wurden.

„Gute Krankenhäuser mit tollem Personal und gute Gesundheitsämter zur erfolgreichen Nachverfolgung, sind zwei unserer Trümpfe im Kampf gegen Corona“, betonte der Chef der Staatskanzlei zu Beginn der Sitzung.

Das sei eine wichtige Erkenntnis der letzten Monate gewesen. Als Lehre aus der Krise strebe die Landesregierung künftig an, „größere Vorräte an Schutzausrüstungen, Testmaterial und Desinfektionsmittel hier im Land zu haben, wenn möglich auch die Produktion nach Deutschland oder Europa zu holen.

Vor diesem Hintergrund bekommt die Gesundheitswirtschaft auch in MV, insbesondere die Biotechnologie und Medizintechnik, eine ganz neue strategische Bedeutung für Gesundheit und Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern.“ Es sei jetzt noch zu früh, Bilanz zu ziehen, denn die Krankheit sei noch nicht weg und ein Impfstoff noch nicht entwickelt.

Geue: „Trotzdem ist es ein guter Zeitpunkt, mit dem Masterplan 2030 strategisch in die Zukunft zu schauen und Perspektiven weiterzudenken. Dabei geht es um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, um Gesundheitstourismus, gute Ernährung mit einheimischen Produkten und um gleichwertige Lebensverhältnisse überall im Land.“

Zum großen Bild „Gesundheitsland MV“ gehöre der Tourismus, der gerade wieder hochgefahren wurde. In Zusammenarbeit mit der Tourismusbranche wurden frühzeitig umfassende Konzepte für so viel Sicherheit wie möglich im Tourismus erarbeitet.

„Gesundheit und Sicherheit sind für uns als Tourismusland Nr. 1 die Eckpfeiler zur Überwindung der Krise. Gesundheitswirtschaft passt für mich zu Mecklenburg-Vorpommern als grünem, nachhaltigem und gleichzeitig wirtschaftlich attraktivem Land“, betonte der Staatssekretär.

„Unser Ziel ist ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem man gesund leben kann. Ein Gesundheitsland zum Leben. Meine Erwartung an die Fortschreibung des Masterplans Gesundheitswirtschaft MV 2030 sind strategische Impulse, konkrete Maßnahmen und gemeinsames Engagement für ein gesundes, sicheres Leben in unserem schönen Land.“

Maßnahmen der Fleischindustrie in MV wirken

Schwerin – Nach zahlreichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in einem Schlachtbetrieb in Nordrhein-Westfalen erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus:

„Dieser neue Ausbruch in Rheda-Wiedenbrück ist ein schwerer Rückschlag für die Menschen im Kreis Gütersloh. Gerade konnten sie sich an eine beginnende Normalisierung gewöhnen, nun wird ihr Leben wieder durcheinandergewirbelt. Auch für die fleischverarbeitenden Betriebe ist diese Entwicklung fatal. Sie geraten erneut unter Generalverdacht. Ich betone aber: In unserem Land gibt es keine Verhältnisse wie in Nordrhein-Westfalen. Die großen fleischverarbeitenden Betriebe haben sich unter unserer Mitwirkung freiwillig zu einem Maßnahmenpaket gegen die Ausbreitung des Corona-Virus verpflichtet. Ich begrüße das sehr.“

Maßnahmen sind unter anderem:

tägliches Fiebermessen bei allen Beschäftigten vor Arbeitsantritt,

Zutrittsverbot für Betriebsfremde auf dem jeweiligen Firmengelände, 

Selbsterklärungen von Zulieferern und die Untersuchung von Mitarbeitern, die länger als eine Woche nicht im Betrieb tätig waren (Urlaub, Krankheit).

„Wie berichtet wird, werden die Schutzmaßnahmen ausnahmslos durchgeführt. Die fleischverarbeitenden Betriebe, Veterinärämter und das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wirken konstruktiv zusammen,“ stellt Backhaus fest.

Insgesamt wurden durch das LALLF und weitere externe Labore 354 Proben seit dem 25.05.20 auf COVID-19 untersucht, alle mit einem negativen Ergebnis.

„Darüber bin ich sehr erfreut und zuversichtlich, dass auch weiterhin so konsequent vorgegangen wird,“ so der Minister abschließend

Öffnung von Kitas und Schulen

Berlin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben heute gemeinsam mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die aktuelle Corona-Lage beraten. Dabei verständigten sich Bund und Länder darauf, Schulen und Kitas möglichst bald wieder für den Regelbetrieb zu öffnen. Ziel sei es, dass alle Länder nach den Sommerferien wieder in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückkehren. Auch in den Kitas soll zeitnah von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb zurückgekehrt werden.

„Wir alle wissen, dass unsere Kinder, ihre Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer und die Erzieherinnen und Erzieher harte Wochen hinter sich haben. Unser gemeinsames Ziel ist es, überall in Deutschland möglichst schnell wieder zu einem Regelbetrieb in Kitas und Schulen zurückzukehren. Hier im Land wird das zunächst ab kommender Woche mit dem Ferienhort geschehen. Wir arbeiten daran, dass die Schulen mit Schuljahresbeginn wieder täglichen Unterricht für alle Kinder anbieten. Die Kitas sind bereits für alle Kinder auf. Hier ist es unser Ziel, die Betreuungszeiten zu erweitern“

Voraussetzung dafür sei, dass die Infektionszahlen niedrig bleiben oder am besten weiter zurückgehen. „Deshalb ist es wichtig, dass wir bei Infektionsfällen in Kitas und Schulen konsequent das Umfeld testen. Ich bin sehr dankbar, dass die Runde meinen Vorschlag einer bundesweiten Teststrategie aufgenommen hat. Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Krankenkassen erfolgen“, erläuterte die Ministerpräsidentin. „Wir brauchen größtmögliche Sicherheit für die Eltern und ihre Kinder, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher.“

Trotz positiver Entwicklung der Infektionszahlen sei weiter Achtsamkeit nötig. „Wir haben es nach wie vor mit einer gefährlichen Krankheit zu tun, gegen die es keinen Impfstoff gibt. Deshalb brauchen wir weiter die Mindestabstandsregeln und den Mund-Nasenschutz in bestimmten öffentlichen Bereichen“, betonte die Ministerpräsidentin. Die Corona-App sei eine wichtige Ergänzung, um Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können.

Bund und Länder verständigten sich weiter darauf, dass Großveranstaltungen, bei denen Kontakte nicht nachzuverfolgen sind, bis Ende Oktober abgesagt werden. „Das führt bei uns in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise dazu, dass wir den für September geplanten MV-Tag in Greifswald nicht durchführen können. Wir werden ihn auf kommendes Jahr verschieben“, kündigte die Ministerpräsidentin an.

In ihrem gemeinsamen Beschluss stellten sich die Länder hinter das Konjunkturpaket des Bundes. „Das Paket wird helfen, die Konjunktur wieder anzukurbeln. Zugleich ermöglicht das Konjunkturpaket, in wichtige Zukunftsbereiche zu investieren. Vor allem in die Digitalisierung und die erneuerbaren Energien. Wir in Mecklenburg-Vorpommern sehen insbesondere in der Förderung der Wasserstofftechnologie eine große wirtschaftliche Chance für unser Land“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Ich freue mich darüber, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heute auch noch einmal gemeinsam hinter den Kinderbonus gestellt haben. Das ist eine wichtige Unterstützung für Familien. Und sie ist so ausgestaltet, dass Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Deshalb halte ich die Kritik am Kinderbonus für falsch“, so die Ministerpräsidentin.

Kinder- und Jugendreisen

Weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese informierte am heutigen Dienstag über weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen sowie Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu hat das Sozialministerium eine aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung (3. Corona-JugVOÄndVO MV) erarbeitet, die am 22. Juni in Kraft tritt.

„Wir möchten zum Ferienbeginn nochmals alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Angebote für Kinder und Jugendliche wieder stattfinden können. Kinder und Jugendliche haben in den letzten Wochen und Monaten besonders unter den Einschränkungen gelitten und brauchen wieder Möglichkeiten, sich auszutauschen und pädagogische Begleitung und Unterstützung außerhalb des Elternhauses in Anspruch zu nehmen“, verdeutlichte Drese.

Für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit soll daher von der grundsätzlichen Einhaltung der Abstandregel von 1,50 Meter abgesehen werden können, wenn sonst die pädagogische Zielrichtung des Angebotes oder der Maßnahme gefährdet wird. „Auf eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sollte aber geachtet werden“, so Drese.

Auch bei Gruppenreisen mit Übernachtung kann der Mindestabstand aufgehoben werden, wenn die Teilnehmenden vom Beginn bis zum Ende der Maßnahme eine Gruppe in fester Zusammensetzung bilden. Drese: „Die Bezugsgruppe sollte eine Anzahl von 30 Personen nicht übersteigen. Unter diesen Bedingungen kann dann auch von der Einhaltung der Abstandsregel in Ess- oder Schlafräumen abgesehen werden.“ Verschiedene Gruppen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch einhalten und sind nach Möglichkeit räumlich voneinander zu trennen.

Der Anbieter der Angebote und Maßnahmen hat die Beachtung der Anforderungen durch eine angemessene Anzahl von geeigneten betreuenden Personen zu gewährleisten. Die Verpflichtung, eine Anwesenheitsliste zu führen, sowie zur Beachtung der Hygienevorgaben (vorwiegend Angebote im Freien, Lüften, Desinfizieren usw.) bleibt bestehen.

Seit dem 18. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt. Ab dem 22.06.2020 gilt die 3. Corona-JugVOÄndVO MV. Sie sieht weitere Erleichterungen für die Durchführung von Kinder- und Jugendreisen vor. Hierzu wurden zudem aktualisierte Hygieneempfehlungen des Sozialministeriums veröffentlicht. Unter den dort genannten Voraussetzungen können Kinder- und Jugendreisen durchgeführt werden.

Kontaktsportarten sind wieder möglich

Schwerin – Weitere Lockerungen im Sport: Mit der neuen Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen kann nicht nur der Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten (z.B. Tennis, Rudern, Kanu, Reitsport) wieder aufgenommen werden.

„In Kontaktsportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Boxen kann im Freizeit- und Breitensport wieder weitgehend normal trainiert werden, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden“, so Sportministerin Stefanie Drese. Seit dem 15. Juni gilt der Mindestabstand von zwei Metern nicht mehr.

Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs gelten einige Bedingungen. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Laut der aktuellen Corona-Landesverordnung muss die Anwesenheitsliste folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Uhrzeit der Anwesenheit bei der Trainingseinheit.

Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden.

Drese: „Ich weiß, dass viele Vereine und Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler sehnsüchtig darauf gewartet haben, endlich wieder vollständig trainieren zu können. Deshalb freut es mich sehr, dass dies seit Montag auch in den Kontaktsportarten wieder möglich ist.“

Theater können wieder öffnen

Schwerin – Die Theater in Mecklenburg-Vorpommern können seit Samstag wieder für kleinere Vorstellungen öffnen. Ebenso können sich ab heute Chöre und Orchester wieder zu Proben treffen. Dabei muss gesichert sein, dass die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch soziokulturelle Zentren können ab dem 13. Juni wieder zu kleineren Veranstaltungen einladen. Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.

„Ich freue mich sehr, dass die Theater jetzt wieder für ihr Publikum da sein dürfen – auch wenn es nur kleinere Veranstaltungen sind, und die Spielzeit beendet ist“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Wenn wir jetzt Schritt für Schritt die Gesellschaft wieder öffnen, dürfen Theater und Konzerte nicht außen vor bleiben. Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal für die Kultur im Land. In den vergangenen Wochen und Monaten hat sie sehr gefehlt.“

Chöre und Musikensembles, sowohl Profis als auch Amateure und Laien, können ab Montag, dem 15. Juni, wieder ihren Probenbetrieb aufnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich in den Probenräumen höchstens eine Person pro 10 m2 aufhalten darf. Ebenso ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen an den Proben nicht teilnehmen.

Ebenso soll die Probenzeit nicht länger als eine Stunde dauern und für Lüftungspausen unterbrochen werden. Weitere Details zu den Möglichkeiten, unter denen Chorproben stattfinden können, finden sich auf einem gesonderten Hinweisschreiben, das auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Abruf bereitsteht.

„Das gemeinsame Singen und Musizieren macht unser Leben reich“, so Ministerin Martin. „Deshalb freue ich mich darüber, dass wir jetzt gemeinsame Proben wieder zulassen können.“

Lockerungen im Freizeit- und Breitensport

Schwerin – Ab sofort kann der Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport in kontaktfreien Sportarten wieder aufgenommen werden. Grundlage dafür bildet die neue Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen, die am 15. Juni in Kraft getreten ist. Darauf wies Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin hin.

Voraussetzung zum Start des Wettkampfbetriebs ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept, das auf Anforderung der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörde vorzulegen ist.

„Nachdem Training und Fitness sowohl im Freien als auch in Indoor-Sportanlagen wie Sporthallen und Studios schon seit längerer Zeit wieder möglich ist, starten wir jetzt eine weitere wichtige Etappe, um im Sportbereich zu einem Normalbetrieb unter Corona-Bedingungen zurückzukehren“, sagte Drese.

In der Verordnung ist geregelt, dass die Wettkämpfe vorerst ohne Zuschauende stattfinden müssen. Die Teilnehmenden am Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten müssen zum Zweck der Nachverfolgung einer möglichen Corona-Infektion in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Als kontaktfreien Sport bezeichnet man Sportarten, bei denen kein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erforderlich ist. Beispiele hierfür sind: Tennis, Badminton, Tischtennis, Rudern, Kanu, Segeln, Spring-, Wurf- und Stoßdisziplinen in der Leichtathletik, Gymnastik, Yoga, Motorsport, Golf und Billard.

„Darüber hinaus können seit dem 15. Juni auch die Hallen- und Spaßbäder wieder ihren öffentlichen Betrieb aufnehmen“, so Drese. Zu beachten seien hier natürlich die Hygieneregeln und Sicherheitsauflagen insbesondere für Duschen und Sanitäranlagen sowie Schwimmbecken, Saunen, Wellnessbereiche und Solarien. Die Dusch- und Sanitärbereiche in Sporthallen und Fitnessstudios sind unter Auflagen ebenfalls wieder nutzbar.

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin hat am Freitag das Kabinett getagt. Inhaltlich ging es um die Verabschiedung der neuen Corona-Verordnung. Dabei sollen weitere Lockerungen in Kraft treten.

„In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Es kann touristisch zum Ferienstart wieder hochgefahren werden. Das bedeutet vor allem auch mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus dürfen auch Gäste aus dem europäischen Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund- heit Harry Glawe am Freitag.

Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Sommerferien ab dem 22. Juni starten. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Die Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Juli.

Die Corona-Verordnung regelt unter anderem auch die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern. „Beschlossen wurde im Kabinett, dass grundsätzlich Gäste aus dem europäischen Ausland wieder einreisen dürfen. Also auch, wer aus dem Ausland kommt und mindestens eine Übernachtung bei uns im Land nachweisen kann. Es sei denn, man kommt aus einem Land, das als Risikogebiet ausgewiesen wird – dann ist eine Einreise grundsätzlich nur dann möglich, wenn man spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht hat und dieser negativ ausgefallen ist. Die Testung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. In dieser Woche wurden auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erstmals auch die Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen ausgewiesen. Gemeint sind Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in der Statistik für MV erfasst werden, da sie ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. „Die gute Nachricht ist: Es wurden keine Corona-Neuinfektionen bei Gästen in Mecklenburg-Vorpom- mern gemeldet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen wurden durch die Landesregierung beschlossen:

Zirkusse dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist. Dabei sind auch Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, zu treffen. Tier-Schau-Bereiche sollen nach Möglichkeit nur im Freien vorgesehen werden.

Ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller) dürfen wieder geöffnet werden. Sie müssen ebenso ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie Einfriedungen und Einlasskontrollen vorgenommen werden müssen. Die Angebote des Freizeitparks sollen im Freien stattfinden – in Innenräumen darf sich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher aufhalten.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Auch sie müssen ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen.