Menü Schließen

Kategorie: Gesundheit / Pflege

Auch 2020 wieder Schülerferienticket

Schwerin – Schüler fahren auch in diesen Sommerferien wieder besonders günstig durch Mecklenburg-Vorpommern. Vom 20. Juni bis zum 2. August können sie mit dem Schülerferienticket für 31 Euro alle Nahverkehrszüge im Land in der zweiten Klasse, Straßenbahnen, Linienbusse sowie die Rostocker Fähren in Warnemünde und im Stadthafen nutzen.

„Ich freue mich sehr, dass wir den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr wieder das Schülerferienticket anbieten können. Sie kommen damit nicht nur günstig durch unser schönes Bundesland, sondern auch noch für einen Tagesausflug nach Berlin und Hamburg. Damit sollte in den Ferien keine Langeweile aufkommen“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel.

Anspruch auf das Ticket haben alle Schülerinnen und Schüler, die zu Ferienbeginn nicht älter als 21 Jahre sind und eine Schule in M-V (ohne Berufsabschluss) besuchen. Beim Kauf ist der Schülerausweis oder ein vergleichbarer Berechtigungsnachweis vorzulegen.

Wer sein Schülerferienticket 2020 online unter www.sft-mv.de bestellt, erhält dazu kostenfrei eine Mund-Nase-Bedeckung, deren Tragen in Bussen und Bahnen zurzeit infolge der Corona-Pandemie Pflicht ist. Weitere Informationen zum Schülerferienticket und wo es dieses vor Ort zu kaufen gibt, finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite.

Regionalzüge in M-V fahren wieder

Schwerin – Ab Sonntag, 14. Juni, rollen alle Regionalzüge in Mecklenburg-Vorpommern wieder so wie im Fahrplan vorgesehen. Dank der Öffnung der polnischen Grenze am Freitag um Mitternacht werden auch die letzten beiden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie aufgehoben: Die Züge der RE 4 fahren ab Sonntag wieder von Lübeck bis ins polnische Stettin und zurück. Bereits ab morgen verkehren die Bahnen der RB 23 wieder zwischen Züssow und Swi-nemünde in Polen.

„Ich freue mich sehr, dass der vom Land bestellte Bahnverkehr erstmals seit dem 24. März wieder in vollem Umfang rollt“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Vor allem für die Berufspendler ist ein umfassendes Angebot im Schienenverkehr auch über die Landesgrenzen hinaus sehr wichtig. Umso mehr bedanke ich mich bei allen Verkehrsunternehmen, dass sie während der ganzen Zeit der Beschränkungen durchweg einen soliden Fahrplan angeboten haben.“

Der Minister weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in allen Zügen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung gilt.

Alle Verbindungen finden Sie in den Online-Auskünften der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern unter www.vmv-mbh.de und der Deutschen Bahn unter www.bahn.de.

Grenze nach Polen wird wieder geöffnet

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat die Öffnung der deutsch-polnischen Grenze in der Nacht von Freitag auf Sonnabend um 0.00 Uhr ausdrücklich begrüßt: „Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass in der Nacht von Freitag auf Sonnabend die Beschränkungen bei der Einreise nach Polen aufgehoben werden und damit die großen Schwierigkeiten für alle, die in der gemeinsamen Metropolregion unterwegs sind, nun ein Ende haben. Ich danke allen, die die Situation all die Wochen ausgehalten und die Ruhe bewahrt haben. Und vor allem danke ich denjenigen, die sich vehement für die Öffnung der Grenze eingesetzt haben.“

Jetzt könne wieder mit Hochdruck an der Intensivierung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin gearbeitet werden. Dahlemann: „Darauf freue ich mich sehr. So werde ich die Mitsommer Remise im Schloss Manowce als Zeichen unserer Verbundenheit zu unseren polnischen Nachbarn besuchen.“

Die Metropolregion Stettin sei für Vorpommern sehr wichtig. „Mit ihr verbinden wir wirtschaftliche Kooperation, aber natürlich auch die Zusammenarbeit im kulturellen Bereich und die Kontakte zwischen den Familien und Generationen. Gut, dass das jetzt alles wieder besser möglich ist und zur neuen Normalität wird“, so der Staatssekretär.

Weitere Lockerungen

Neue Verordnung: Lockerungen in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen

Schwerin – Am 15. Juni treten weitere Lockerungen und Erleichterungen in den Pflegeeinrichtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderung in Kraft. Die veränderte Verordnung der Landesregierung sieht unter anderem eine Ausweitung der Besuchs- und Betretungsregelungen, eine bessere Gewährleistung der Privatsphäre sowie die Sicherstellung der Nutzung der Freiflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner vor.

„Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sollen mindestens durch eine Person an zwei Tagen in der Woche oder durch zwei Personen an jeweils einem Tag in der Woche Besuch empfangen dürfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Innerhalb der Gebäude beträgt die Besuchszeit mindestens jeweils 45 Minuten, im Außenbereich der Einrichtungen mindestens 90 Minuten.

„Häufigere und längere Besuche sind wünschenswert und können durch die Einrichtungsleitung erlaubt werden. Die Besuchsperson ist außerdem nicht mehr länger dauerhaft festzulegen, so dass unterschiedliche Besuchspersonen die Bewohnenden besuchen dürfen“, so Drese. Dabei sollen Außenbereiche der jeweiligen Einrichtung, wie z.B. Gärten verstärkt genutzt werden. Insoweit sind „Mischkonzepte“ (Besuche sowohl im Gebäude als auch auf der Freifläche) geboten.

Die Landesverordnung hebt zudem hervor, dass die Privatsphäre der Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchspersonen im Rahmen des Besuchs geschützt wird, indem Personal der Einrichtung nicht dauerhaft zugegen ist. Weiter wird klargestellt, dass den pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen das Verlassen der Einrichtung etwa für Spaziergänge allein oder mit anderen grundsätzlich zu ermöglichen ist. Drese: „Das heißt auch, dass Eltern ihr Kind aus der Einrichtung zum Beispiel über das Wochenende mit nach Hause nehmen können. Eine Quarantänemaßnahme bei der Rückkehr in die Einrichtung ist grundsätzlich nicht notwendig.“

Voraussetzung hierfür ist, dass das lokale Infektionsgeschehen gering bzw. gar nicht vorhanden ist, die Hygieneregeln eingehalten werden, die Pflegebedürftigen sowie deren Kontaktpersonen bestätigen, dass Symptomfreiheit besteht, und sie die Kontakte in der Zeit der Abwesenheit für sich vermerkt haben.

Auch Handkontakte und Alltagshilfen, wie das Stützen, zwischen den Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchsperson sind nach Aussage von Ministerin Drese zukünftig wieder möglich.

Drese: „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten ausweiten können. Wir läuten mit der neuen Verordnung einen Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein. Dennoch müssen wir weiterhin beachten, dass ältere und vorerkrankte Menschen unseres besonderen Schutzes bedürfen.“

Ferienhort kann stattfinden

Schwerin – Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Gewährleistung einer regulären Hortbetreuung während der unterrichtsfreien Zeit in den Sommerferien verständigt.

„Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen. Deshalb ist eine gute Ferienhortbetreuung besonders wichtig. Land, Kommunen und Träger stellen sich dieser Aufgabe gemeinsam“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach den heutigen Beratungen zur Weiterentwicklung des MV-Plans.

Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.

Einige Einrichtungen ermöglichen voll berufstätigen Eltern darüber hinaus, eine erweiterte Ferienhortbetreuung mit höchstens zehn Stunden täglich. Dies ist aber nur auf Antrag und bei Vorhandensein entsprechender Kapazitäten möglich.

Drese: „Nach vielen Gesprächen weiß ich, dass Kommunen und Träger alles versuchen werden, um auf den in diesem Jahr erhöhten Bedarf auf Hortbetreuung in den Sommerferien zu reagieren.“

Die zusätzlichen Stunden müssen normalerweise von den Eltern selbst bezahlt werden. „Nach den besonderen Belastungen für Eltern in der Coronakrise werden wir als Land in diesem Jahr die Kosten für maximal vier weitere Stunden im Ganztag auf höchstens zehn Stunden bzw. maximal weitere drei Stunden bei Teilzeitbetreuung auf höchstens sechs Stunden übernehmen“, teilte Ministerin Drese mit. Die Eltern werden damit von den Zuzahlungen befreit.

Drese: „Ich glaube, dass Land, Kommunen und Hortträger mit einer großen Kraftanstrengung unseren Eltern im Land und deren Kindern ein gutes Ferienhortangebot machen können.“

Weitere Lockerungen in M-V

Aufhebung der Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen – Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Darüber hinaus hat das Kabinett getagt. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen beschlossen worden.

In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe sagte hierzu:„Das ist die wichtigste und entscheidende Nachricht, auf die die gesamte Branche gewartet hat. Jetzt kann mit dem touristischen Betrieb weiter hochgefahren werden. Das ist eine gute Botschaft, denn die Branche bekommt wieder mehr Planungssicherheit. Schließlich starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, wo die Sommerferien beginnen. Das Aufheben der Kapazitätsgrenze ist ein Schritt in Richtung mehr Normalität. Dieser erfolgt unter erschwerten Voraussetzungen und Bedingungen. Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen. Für diese und auch für Gaststätten beginnt die Sperrstunde um Mitternacht.

Wir sind das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch: Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es bei strahlendem Sonnenschein dem einen oder anderen schwerfällt. Im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen.“

Bislang galt aufgrund der Corona-Pandemie eine 60-Prozent Begrenzung der Bettenbelegung in touristischen Einrichtungen und auf Campingplätzen. Ab dem 15. Juni fällt die Begrenzung.

In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Sommerferien ab dem 22. Juni 2020. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni.

Quarantäne bei Einreise aus Schweden

Schwerin – Schweden hat aktuell eine sogenannte Inzidenz von 50 Corona-infizierten Personen pro 100.000 Einwohner überschritten. Deshalb müssen sich grundsätzlich Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern kommen, in 14-tägige Quarantäne in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben.

In Paragraf 1, Absatz 5 sind die Regelungen für die Ein- und Rückreise in der „Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – SARS-CoV-2-QuarV)“ festgelegt. Danach gilt, dass Personen, die aus einem Land mit Überschreitung der Grenze von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner einreisen, in die häusliche Quarantäne gehen müssen.

Weitere Lockerungen

Erfolgreicher Start des eingeschränkten Kita-Regelbetriebs erlaubt weitere Lockerungen

Schwerin – Der aufwendige Start in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesförderung unter Beibehaltung der Notfallbetreuung hat nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese bereits für 73 Prozent der Kinder in den Krippen und 76 Prozent der Kindergartenkinder die tägliche Rückkehr in die Kindertageseinrichtungen möglich gemacht.

„Vieles hat sich dabei in den vergangenen zwei Wochen eingespielt“, sagte Drese. Das sei bei einem Austausch mit Landräten und Oberbürgermeistern am Freitag deutlich geworden. Drese: „Ich bin den Einrichtungsträgern, den Jugendämtern und in aller erster Linie den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas sowie Kindertagespflegepersonen sehr dankbar, dass wir unseren Kindern im Land wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen können.“

Als „überaus erfreulich“ bezeichnet Ministerin Drese, dass trotz der weitgehenden Öffnung das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem konstant geringen Niveau stehengeblieben ist. „Dies erlaubt es aus Sicht des Sozialministeriums und auch nach Einschätzung der Hygienikerinnen und Hygieniker des Landesamtes für Gesundheit und Soziales die Einschränkungen für Kinder, Eltern und pädagogisches Personal in der Kindertagesförderung weiter vorsichtig zu lockern“, so Drese.

In Abstimmung mit der Expertengruppe „Kindertagesförderung-Corona“ wurden deshalb die Hygienehinweise („Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“) überarbeitet. So wurde u.a. klargestellt, dass eine Gruppe von mehreren Bezugspersonen gefördert und betreut werden kann. Bei der Abwesenheit eines pädagogischen Beschäftigten (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) kann ein anderer pädagogischer Beschäftigter die Förderung der Kinder übernehmen.