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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Weitere Lockerungen

Erfolgreicher Start des eingeschränkten Kita-Regelbetriebs erlaubt weitere Lockerungen

Schwerin – Der aufwendige Start in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesförderung unter Beibehaltung der Notfallbetreuung hat nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese bereits für 73 Prozent der Kinder in den Krippen und 76 Prozent der Kindergartenkinder die tägliche Rückkehr in die Kindertageseinrichtungen möglich gemacht.

„Vieles hat sich dabei in den vergangenen zwei Wochen eingespielt“, sagte Drese. Das sei bei einem Austausch mit Landräten und Oberbürgermeistern am Freitag deutlich geworden. Drese: „Ich bin den Einrichtungsträgern, den Jugendämtern und in aller erster Linie den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas sowie Kindertagespflegepersonen sehr dankbar, dass wir unseren Kindern im Land wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen können.“

Als „überaus erfreulich“ bezeichnet Ministerin Drese, dass trotz der weitgehenden Öffnung das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem konstant geringen Niveau stehengeblieben ist. „Dies erlaubt es aus Sicht des Sozialministeriums und auch nach Einschätzung der Hygienikerinnen und Hygieniker des Landesamtes für Gesundheit und Soziales die Einschränkungen für Kinder, Eltern und pädagogisches Personal in der Kindertagesförderung weiter vorsichtig zu lockern“, so Drese.

In Abstimmung mit der Expertengruppe „Kindertagesförderung-Corona“ wurden deshalb die Hygienehinweise („Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“) überarbeitet. So wurde u.a. klargestellt, dass eine Gruppe von mehreren Bezugspersonen gefördert und betreut werden kann. Bei der Abwesenheit eines pädagogischen Beschäftigten (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) kann ein anderer pädagogischer Beschäftigter die Förderung der Kinder übernehmen.

Covid-19-infizierte Person mit vielen Kontakten

Schwerin – Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren: Eine an Covid-19 erkrankte Person aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatte im Heimatlandkreis sowie in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald Kontakte zu sehr vielen Menschen, beispielsweise bei Gottesdiensten in Demmin, Stralsund und Grimmen.

Die Gesundheitsämter der Landkreise haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Ermittlung und Information der Kontaktpersonen. Für enge Kontaktpersonen wurden sofort Quarantäne-Maßnahmen verhängt. Sie werden engmaschig von den Gesundheitsämtern betreut.

Außerdem laufen derzeit umfangreiche Umgebungsuntersuchungen. Bekannt ist bisher eine weitere Infektion bei einer Kontaktperson aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen.

Um eine weitere Ausbreitung frühzeitig einzudämmen, laufen umfangreiche Tests bei den ermittelten Kontaktpersonen. Die Labor-Ergebnisse der etwa 130 Abstriche werden voraussichtlich heute Abend vorliegen.

Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren um 20.30 Uhr: Die Laborergebnisse für etwa 120 Abstriche der Umgebungsuntersuchungen zum heute gemeldeten Geschehen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald liegen jetzt vor. Danach sind weitere sechs Personen mit dem Corona-Virus infiziert, fünf Personen aus dem Landkreis-Vorpommern-Rügen und eine Person aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Insgesamt gehören somit acht infizierte Personen zu diesem Corona-Geschehen. Die zuständigen Gesundheitsämter leiten alle weiteren notwendigen Maßnahmen umgehend  ein.

Bundesweiter Tag der Organspende

Schwerin – Am Sonnabend (06.06.) ist Tag der Organspende. Jedes Jahr findet in ganz Deutschland am ersten Samstag im Juni dieser Tag statt. „Organspenden können Leben retten. Der Tag der Organspende lädt ein, sich zu dem Thema umfassend zu informieren. Jeder sollte sich bewusst mit dem Thema auseinandersetzen, mit der Familie darüber sprechen und dann eine Entscheidung treffen. Organspender zu werden ist eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, vielen schwerstkranken Menschen das Leben zu retten oder die gesundheitliche Situation zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2019 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 30 postmortale Organspender; 97 Organe wurden gespendet, unter anderem Nieren (46), Herzen (12) und Leber (23). In ganz Deutschland gab es im Jahr 2019 insgesamt 932 Organspender; 2.995 Organe wurden gespendet. Im Zeitraum Januar bis April 2020 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang zwölf Organspender; 34 Organe wurden gespendet.

Deutschlandweit waren es im gleichen Zeitraum 330 Organspender (1.038 Organe). Im bundesweiten Vergleich ist Mecklenburg-Vorpommern bezogen auf die Einwohnerzahl hinter Hamburg das Bundesland mit den meisten Organspendern. „Die hohe Organspendebereitschaft in unserem Land ist auch ein Ergebnis einer intensiven Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ich danke vor allem dem medizinischen und psychologischen Personal in den Krankenhäusern für ihren sensiblen Umgang mit dem Thema“, sagte Glawe.

Mecklenburg-Vorpommern hat bereits im Jahr 2000 als eines der ersten Bundesländer gesetzlich geregelt, dass alle Krankenhäuser mit Intensivtherapiebetten mindestens einen Arzt zum Transplantationsbeauftragten bestellen müssen. Dieser berät und unterstützt die Beschäftigten eines Krankenhauses, ist Berater für Patienten und Angehörige. Zudem ist das Thema Organspende und Organtransplantation seit 2002 verbindlicher Bestandteil der Unterrichtsrahmenpläne der Klassenstufen 7 und 8 der regionalen Schulen, der gymnasialen Oberstufen sowie integrierten Gesamtschulen. Zusätzlich liegen in den Pass- und Meldestellen und an vielen anderen Orten im Land Organspendeausweise und Informationsbroschüren bereit.

„Es ist entscheidend, dass alle Angelegenheiten rund um die Organspende transparent und verständlich geregelt sind. Das schafft Vertrauen und kann dazu beitragen, dass die Spenderbereitschaft steigt. Deshalb werden wir weiter die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema vorantreiben, um Wissenslücken zu schließen und mögliche Unsicherheiten abzubauen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums gibt es die Möglichkeit, einen Organspendeausweis online auszufüllen und auszudrucken: www.wm.mv-regierung.de → Gesundheit → Organspende.

Das Infotelefon Organspende ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Der Organspendeausweis sowie kostenlose Informationsmaterialien können dort telefonisch oder per E-Mail (infotelefon@organspende.de) bestellt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter www.dso.de. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland.

Weitere Informationen zum Thema Organspende, unter anderem zum Ablauf einer Organspende, sind nachzulesen auf den Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern – als zuständige Behörde für die Aufklärung der Bevölkerung zum Thema Organspende – unter:

www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Organspende/

Hilfe- und Beratungsnetz in M-V

Drese: Quarantäne in Corona-Krise ist Risiko für Frauen und Kinder

Schwerin – „Die Belastungen für Familien in der Corona-Krise, insbesondere wenn eine Quarantäne-Maßnahme notwendig wird, sind extrem groß. Nun zeigt sich in einer aktuellen Studie der TU München zu Erfahrungen von Frauen und Kindern in der Corona-Zeit, dass das tatsächliche Risiko zum Gewaltopfer zu werden, aufgrund dieser Ausnahmesituation gestiegen ist“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Laut der repräsentativen Befragung seien bundesweit 10,5 Prozent der Kinder und 7,5 Prozent der Frauen, die sich in Quarantäne befanden, Opfer von häuslicher Gewalt geworden. Überdurchschnittlich viel Gewalt sei in Familien mit jüngeren Kindern unter zehn Jahren der Fall gewesen.

Laut Ministerin seien diese Erhebungen ein alarmierendes Zeichen. „Die Daten erhärten die Annahme, dass es eine Zunahme von häuslicher Gewalt infolge der Corona-Pandemie gibt. Dabei besteht im Bereich der häuslichen und sexualisierten Gewalt eine sehr große Dunkelziffer“, so Drese.

Aus diesem Grund appellierte die Sozialministerin an die Hilfesuchenden, das Angebot des Hilfe- und Beratungsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. Auch ganz niedrigschwellige Angebote wie das bundesweite Hilfetelefon 08000 116 016 würden kostenlos und anonym Hilfe und Beratung bieten.

Die Info-Kampagne „Zuhause nicht sicher?“, die über Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt in den großen Einzelhandelsketten informiert, will mehr Aufmerksamkeit für dieses Thema schaffen. Deutschlandweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen an den Schwarzen Brettern aufgehängt. Alle Informationen dazu finden sich unter www.staerker-als-gewalt.de.

Auch das landesweite Netzwerk wirbt verstärkt für sein Beratungsangebot, z. B. in Hausfluren. Hierbei steht die plakative Vermittlung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort im Mittelpunkt.

Das Beratungs- und Hilfenetz MV besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie der Landeskoordinierungsstelle CORA.

Regulärer Schulbetrieb nach den Sommerferien

Schwerin – Nach den Sommerferien wird es in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verlässlichen, täglichen Regelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler geben. Darüber hat heute Bildungsministerin Bettina Martin informiert. Das Konzept zur Öffnung der Schulen im neuen Schuljahr beinhaltet selbstverständlich auch ein Hygienekonzept zum Gesundheitsschutz, denn die Pandemie wird auch im August voraussichtlich noch nicht überwunden sein.

„Angesichts der erfolgreichen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der sehr niedrigen Zahlen von Corona-Fällen in Mecklenburg-Vorpommern ist es vertretbar und aus meiner Sicht auch absolut notwendig, dass wir den Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Teilhabe wieder weitestgehend ermöglichen. Das bereiten wir nun in enger Abstimmung mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten und allen Schulpartnern geordnet vor“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. In diesem Kontext werde auch ein Konzept für Modelltestungen vorbereitet, das die Schulöffnungen begleiten solle. Das Konzept für den geplanten täglichen Regelunterricht unter Pandemiebedingungen wird feste Klassen, feste Lehrkräfte und feste Räume umfassen.

Die Möglichkeiten für das digitale Lernen werden weiter ausgebaut, um sie zukünftig ergänzend zum täglichen Präsenzunterricht einsetzen zu können. „Auch über die Corona-Krisenzeit hinweg müssen wir die Schulen besser ausstatten mit Know-How und Technik für das Digitale Lernen. Diesen Modernisierungsschub für die Schulen müssen wir in die Zeit nach Corona mitnehmen“, so die Ministerin.

Für die Ferien kündigte Martin ein Ferien-Lernprogramm an. „Es wird ein kostenfreies Ferien-Lernprogramm geben, das für die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Förderung auf freiwilliger Basis ermöglicht, die sich besser auf das kommende Schuljahr vorbereiten und mögliche Lücken schließen möchten“, sagte die Ministerin. Dafür werden bei externen Bildungsträgern Möglichkeiten für Nachhilfeunterricht in kleinen Gruppen eröffnet. Die Kosten für diese zusätzlichen Nachhilfestunden werden vom Land getragen. Dafür sind 1. Mio. Euro eingeplant. Die Teilnahme der Kinder ist freiwillig. Für zusätzliche Lehrtätigkeit im Rahmen des Ferien-Lernprogramms können sich auch Referendarinnen und Referendare oder Lehramtsstudierende bewerben. Mit den Hochschulen des Landes laufen Gespräche darüber, dass Studierende sich diesen Nachhilfeunterricht als Praktikum anerkennen lassen können. Auch soll der Verdienst dadurch nicht auf das BAföG angerechnet werden.

Einschulungsfeiern werden zum Start des neuen Schuljahres stattfinden können. „Die Einschulung ist ein ganz besonderer Tag im Leben jedes Kindes und für die ganze Familie. Deshalb ist es wichtig, dass dieser Tag auch anständig gefeiert wird“, sagte Bildungsministerin Martin. Die Schulen können die Einschulungsfeiern organisieren, wenn sie dafür ein Hygienekonzept vorlegen.

„Ich weiß, dass die Situation der vergangenen Wochen an den Schulen für alle Beteiligten eine Riesenherausforderung war. Für die Schulen, für die Eltern und natürlich vor allem für die Schülerinnen und Schüler im Land. Ich danke deshalb allen für ihr Verständnis und ihren enormen Einsatz“, so Martin. Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schulschließungen einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hätten, dass Mecklenburg-Vorpommern bislang die Ausbreitung von Covid-19 so erfolgreich eindämmen konnte.

Hallenbäder können wieder öffnen

Schwerin – Ab dem 8. Juni können Schwimm- und Spaßbäder zu Zwecken des Schul- und Vereinssports sowie zur Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.

„Ich freue mich, dass das Kabinett dem Vorschlag meines Ministeriums gefolgt ist und die Corona-Übergangs-Verordnung entsprechend ergänzt hat. Wir halten die Öffnung der Hallenbäder aus sportfachlicher Sicht für sinnvoll und geboten“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Drese: „Vor allem für Kinder ist es wichtig, wetterunabhängig Schwimmen zu lernen und zu üben. Deshalb freue ich mich, dass die Hallenbäder ab Montag dafür wieder offenstehen. Auch die Schwimmvereine und unsere Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer können dann loslegen und ihre vollen Trainingsprogramme absolvieren.“

Die schrittweise Öffnung erfolgt unter strengen Auflagen. So sind die gesteigerten hygienischen Anforderungen, insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen zu beachten. Der Hallenbadbetreiber muss ein an die aktuellen epidemiologischen Verhältnisse angepasstes Sicherheits- und Hygienekonzept vorhalten. Dieses Konzept ist auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden vorzulegen.

„Wir gehen damit im Sportbereich den nächsten Schritt in Richtung neuer Normalität, da wir weiterhin niedrige Infektionszahlen trotz gelockerter Beschränkungen haben“, so Drese. Allerdings könne die Öffnung der Schwimm- und Spaßbäder wegen der besonderen Situation in den Einrichtungen nur unter strengen Auflagen und Hygienevorschriften erlaubt werden. Weitere Öffnungsschritte bei den Hallen- und Spaßbädern seien bei Anhalten des positiven Trends niedriger Infektionszahlen möglich. „Das ist für Wasserratten und Badenixen eine hoffnungsvolle Aussicht und bietet den Badbetreibern eine positive Perspektive“, verdeutlichte Drese.

Kurzarbeitergeld – Hilfe für Betroffene

Schwerin – Bereits am 14.04.2020 haben wir Sie über einige steuerliche Regelungen zu Vereinfachungen in Bezug auf die Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffener informiert. Das hierzu veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.04.2020 hat jedoch zu Verunsicherungen in Bezug auf das Kurzarbeitergeld geführt. Um diese Unsicherheiten auszuräumen, wurde das Thema neu beraten und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.05.2020 um folgende Regelungen ergänzt:

  1. Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts, wird davon ausgegangen, dass die Mittelverwendung für satzungsgemäße Zwecke erfolgt und die Aufstockung „marktüblich und angemessen“ ist. Das „bisherige Entgelt“ ist dabei das in den drei Monaten vor Einführung der Kurzarbeit durchschnittlich ausgezahlte Nettomonatsgehalt.
  1. Bei einer Aufstockung auf über 80 % des bisherigen Entgelts, bedarf es einer entsprechenden Begründung, insbesondere zur „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ der Aufstockung.
    Sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen des Arbeitsrechts, wie zum Beispiel Tarifverträge, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor, reicht für den Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ die Vorlage dieser Vereinbarung. Übernehmen kollektivrechtlich nicht gebundene Unternehmen in individuellen Verträgen mit allen Mitarbeitern einheitlich die kollektivrechtlichen Vereinbarungen der Branche zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, dient ein Mustervertrag dem Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“.

Darüber hinaus wurden die Regelungen bereits in die auf den Interseiten des Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten FAQ „Corona“ (Steuern) aufgenommen.

Durch diese Konkretisierung wird deutlich, dass die Möglichkeit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf über 80 % des bisherigen Entgelts auch ohne Gefahr für die Gemeinnützigkeit gegeben ist.

Kinder- und Jugendreisen in M-V

Schwerin – „Seit dem 18. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt. Um den Anbietern von Jugendreisen bei den Maßgaben eine Orientierung zu geben, veröffentlichen wir nun Hygieneempfehlungen und einen Fragen- und Antworten-Katalog. Ich hoffe, dass wir so Unsicherheiten aus dem Weg räumen und Angebote im Land vermehrt wahrgenommen werden können“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese am heutigen (02.06.2020) Dienstag in Schwerin.

Die aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung (2. Corona-JugVO ÄndVO M-V) zur Öffnung der Einrichtungen, die heute zum 2. Juni 2020 in Kraft tritt, eröffnet den Anbietern genügend Spielräume und Möglichkeiten für die Kinder- und Jugendreisen, so die Ministerin.

„Das allgemeine Kontaktverbot wird in diesem Fall aufgehoben und es gelten gesonderte Regelungen. So gibt es keine feste Beschränkung der Gruppengrößen. Für die Größe der Gruppen ist entscheidend, welche Räumlichkeiten in der Einrichtung vorhanden sind und wie in diesen Räumlichkeiten die Abstandsgebote der Schutzstandards für Gruppenunterkünfte eingehalten werden können“, erklärte Drese. Es gäbe allerdings eine empfohlene Gruppengröße von max. 30 Personen.

Darüber hinaus informiert der Fragen- und Antworten-Katalog u.a. darüber, dass weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, dadurch aber keine gemeinsamen Aktivitäten verhindert werden sollen. Daneben müssen die teilnehmenden Mädchen und Jungen namentlich mit entsprechenden Kontaktdaten aus Gründen der Nachverfolgbarkeit erfasst werden. Weiterhin sollten Aktivitäten für die Kinder und Jugendlichen im Freien bevorzugt angeboten werden.

Alle Informationen, die Verordnung, den Fragen- und Antworten-Katalog sowie die Hygieneempfehlungen finden sich online unter: www.sozial-mv.de