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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Gemeinnützige Familienferienstätten öffnen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese wirbt bei Familien aus Mecklenburg-Vorpommern und dem gesamten Bundesgebiet Urlaub in einer der 13 gemeinnützigen Familienferienstätten im Land zu verbringen.

„Diese Einrichtungen an der Ostsee, im Müritz-Nationalpark und an der mecklenburgischen Seenplatte sind toll gelegen und berücksichtigen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen“, sagte Drese. „Die Familienferienstätten bieten mit Ferienfreizeiten für die ganze Familie, mit Angeboten für Alleinerziehende oder für pflegende Angehörige sowie für gemeinnützige Gruppen ganz individuelle Möglichkeiten einen attraktiven und erschwinglichen Urlaub für alle an“, so Drese.

Seit dem 18. Mai können Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern beherbergt werden, ab Montag auch Familien aus den anderen Bundesländern. Die Familienferienstätten, haben ihre Hygienestandards und Abläufe angepasst, so dass der Schutz der Gäste und Mitarbeitenden gewährleistet ist.

Drese: „Gleichzeitig tun die Teams vor Ort alles dafür, dass der Familienurlaub auch in 2020 ein stärkendes Erlebnis für Eltern, Kinder und Großeltern wird.“

Alle Informationen zu den 13 gemeinnützigen Familienferienstätten in MV sind gebündelt auf der Homepage www.ffmv.de. Geheimtipps sind dabei die Einrichtungen im Landesinneren.

Spielbetriebsaufnahme des FC Hansa

Schwerin – „Der Ball kann wieder rollen im Ostseestadion, die Landesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs des F.C. Hansa Rostock in der 3. Fußball-Liga geschaffen“, betont Sportministerin Stefanie Drese mit Blick auf die am (heutigen) 20. Mai in Kraft getretene Änderung der Corona-Übergangs-Landesverordnung MV.

„Mit der Vorlage eines umfangreichen Hygiene- und Schutzkonzeptes hat die Vereinsführung ihre Hausaufgaben gemacht“, so Drese. „Auf Grundlage dieser strengen gesundheitlichen und organisatorischen Vorkehrungen unterstütze ich die Bemühungen des FC Hansa, alsbald den Spielbetrieb wiederaufzunehmen – wenn auch leider ohne Zuschauerinnen und Zuschauer.“

In der auf Vorschlag von Drese von der Landesregierung beschlossenen Corona-Verordnung heißt es: „Die Fortsetzung des Spiel- und Wettkampfbetriebes im Bereich des professionellen sowie des Spitzensportes kann als sportlicher Vergleich ohne Zuschauerinnen und Zuschauer durch die zuständige Behörde ab 25. Mai 2020 erlaubt werden.“

Damit können sogenannte „Geisterspiele“ im heimischen Ostseestadion durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlaubt werden. „Ich gehe davon aus, dass in die Entscheidungsfindung neben den gesundheitlichen bzw. hygienischen Vorkehrungen auch die ablauforganisatorischen Maßnahmen im Stadion bzw. im Stadionumfeld einbezogen werden“, so Drese. Die Möglichkeit zur Austragung von Auswärtsspielen ist abhängig von den Regelungen und Entscheidungen in den jeweiligen Bundesländern.

Ob es tatsächlich zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kommt, ist aufgrund der Zerstrittenheit der Vereine in der 3. Liga allerdings noch unklar. Drese: „Ich drücke dem FC Hansa die Daumen, dass es tatsächlich noch zu einer Fortsetzung des Spielbetriebes in der 3. Fußball-Liga kommt und hoffe auf einen erfolgreichen Start beim FSV Zwickau.“

Ausgleichszahlungen für Fischer

Schwerin – Küstenfischer des Landes können ab sofort Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zeitweilig ihre Fischereifahrzeuge stilllegen mussten. Darauf verweist Fischereiminister Dr. Till Backhaus. Das Geld stammt aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

„Eine Förderung kommt für Stilllegungen aufgrund von Quarantänebestimmungen, Marktstörungen, des Wegfalles von Absatzmärkten oder anderer COVID-19 bedingter operationeller Probleme erheblichen Ausmaßes in Betracht,“ so der Minister.

Die Förderung wird grundsätzlich für 30 zusammen-hängende Stillliegetage im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 gewährt. In begründeten Fällen kann die Stilllegung auch in drei 10- Tagesblöcken oder einem 10- Tagesblock und einem 20- Tagesblock, wenn dieses z.B. der Versorgung des Marktes oder der Direktvermarktung dient, genommen werden. Während der prämierten Stilllegung hat der Zuwendungsempfänger seine Fischereitätigkeit insgesamt einzustellen. Der Tagessatz richtet sich nach der Größe des Fischereifahrzeuges. Die Prämienhöhe je Betrieb kann 4.200,00 EUR bis 9.000,00 EUR betragen.

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.

Antragsberechtigt sind in Mecklenburg-Vorpommern natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben.

Entsprechende Anträge können ab sofort an das

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock

gestellt werden.

Die Antragsunterlagen sind auch auf der Website des Landesamtes unter

https://www.lallf.de/fischerei/fischereifoerderung/corona-stilllegung/

verfügbar.

In Mecklenburg-Vorpommern sind entlang der Ostseeküste des Landes 210 Haupterwerbsfischer der Kutter- und Küstenfischerei überwiegend als Einzelunternehmen in der Stellnetz-, Reusen- und Schleppnetzfischerei tätig.

Die Küstenfischerei ist tief verwurzelt in vielen kleinen und größeren Kommunen entlang der gesamten Ostseeküste, die Fischereihäfen unterhalten. Dort spielt die Fischerei eine traditionell zutiefst verankerte wirtschaftliche und kulturelle Rolle. Dies wirkt sich unter anderem auf die touristische Attraktivität der Regionen aus. Durch die COVID-19 bedingten Reisebeschränkungen und Ein- und Ausfuhrverbote sind den Fischereiunternehmen innerhalb kürzester Zeit seit März 2020 erhebliche Vermarktungsmöglichkeiten weggebrochen, die aus eigener Wirtschaftsleistung oftmals nicht kompensiert werden können. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, zur Abfederung dieser Situation ca. 1,0 Mio. EUR aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung zu stellen.

Sporthallen, Fitnessstudios und Freibäder…

…können unter Auflagen wieder öffnen

Schwerin – Ab dem 25. Mai ist Training für Freizeitsportlerinnen und -sportler in Sporthallen und Gymnastikräumen wieder möglich. Auch Fitness- und Yogastudios, Tanzschulen und Freibäder dürfen zu diesem Termin öffnen. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes hat das Kabinett auf seiner Sitzung beschlossen.

„Heute ist ein guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern. Wir kehren auch im Breiten- und Freizeitsport sowie bei den sportnahen Angeboten ein beträchtliches Stück zur Normalität zurück. Das ist wichtig für die Gesundheit der Menschen und das gesellschaftliche Leben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Die Ministerin verdeutlichte, dass körperliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen hohe Anforderungen an die Hygiene stellen und besondere Schutzmaßnahmen erfordern. „Ein Mindestabstand von 2 Metern muss ebenso sichergestellt sein wie ein geregelter Zutritt zu den Indoorbereichen“, so Drese. In den Sporthallen müssen Duschen, Umkleiden sowie Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben.

Für die konkrete Umsetzung der Wiederaufnahme von Sport in Hallen und Räumen hat der Landessportbund (LSB) in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Sportministerium klare Vorgaben für die Vereine erarbeitet, die auf der Homepage des LSB und des Ministeriums veröffentlicht werden und als Anlage dieser PM beigefügt sind.

Die Landesregierung hat heute zudem entschieden, das zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios ihren Betrieb wiederaufnehmen können. „Voraussetzung ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzept, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist“, verdeutlichte Drese.

Für Fitnessstudios gilt insbesondere:

Mitarbeiter/innen haben in allen Räumlichkeiten einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen,
pro 10 qm Fläche im Studio ist nicht mehr als eine Kundin bzw. Kunde zugelassen,
Fitnessgeräte sind so anzuordnen oder entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Personen besetzten Sportgeräten mindestens 2 Meter beträgt,
Kontaktflächen aller Sportgeräte Kontaktflächen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren,
Umkleidekabinen sind ausschließlich zum Umkleiden und zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden zu nutzen
Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien müssen geschlossen bleiben,
Kundinnen und Kunden müssen in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden,
Mitarbeiter/innen sind in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen – Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder und Aushängen über die einzuhaltenden Regeln informiert.

Drese: „Ich freue mich, dass ab dem 25. Mai auch Freibäder unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen öffnen können.“ Der Betreiber hat ein an die aktuellen epidemiologischen Veränderungen angepasstes und von der zuständigen Behörde zu genehmigendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen. Insbesondere müsse die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt werden.

Kinos öffnen wieder

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung darauf verständigt, dass es Kinobetreibern ermöglicht wird, ab dem 25. Mai ihre Kinos wieder unter erhöhten Sicherheitsstandards zu öffnen.

„Das ist eine gute Nachricht. Wir gehen einen weiteren Schritt in die neue Normalität. Kino wird wieder zu unserem Alltag gehören. Darauf freuen sich viele, darauf freue ich mich.“, betonte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Film sei viel mehr als nur bewegte Bilder. „Vor riesiger Leinwand in faszinierende Geschichten eintauchen, vom Alltag abschalten, genießen, unvergessliche Erlebnisse mit nach Hause nehmen und darüber reden. All das ist Kino“, so Geue weiter.

Die Branche sei natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor. Viele Akteure hätten in der langen Schließzeit kreative Ideen entwickelt. In diesem Zusammenhang erinnerte der Staatssekretär an das erfolgreiche Online-Filmkunstfest #filmkunstzuhause vom 5. bis 10. Mai: „Das war ein großartiges Filmfest mit 2.470 bezahlten Abrufen und fast 180.000 Seitenaufrufen. Filmfreunde aus ganz Deutschland haben zugesehen. Ich danke dem Team um Festivalleiter Volker Kufahl. Freuen wir uns auf 2021, wenn es aus Schwerin wieder heißt: Vorhang auf und Film ab!“

Kinos wieder öffnen zu können, sei für Kinobetreiber auch mit Herausforderungen wie der strikten Einhaltung von Hygiene- und Schutzvorschriften verbunden. „Aber ich bin optimistisch, dass dies gelingen wird und Filmfreunde wieder gern ins Kino kommen.“

Folgende Auflagen zur Hygiene sowie Einlass- und Kontaktbeschränkungen müssen umgesetzt werden:

Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung des Mindestabstands von 1,5 Metern für alle Kinobesucher, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes.
Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal, kein Verkauf im Saal.
Wegeleitsystem und Abstandshaltung in gemeinsam genutzten Bereichen.
Erstellen eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Sicherheitskonzepts.
Ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenbereichen unter Berücksichtigung von Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte.
Intensivierte Reinigungsintervalle im Gebäude, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auch für Besucher.
Für die Beschäftigten besteht die Pflicht, bei Kontakt mit Besuchern eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, soweit sie durch eine Schutzvorrichtung geschützt sind.
Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdatenerfassung.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

114 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 19 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Zwei neu bestätigte Coronavirus-Infektionen wurden der Hansestadt Rostock zugeordnet. Sie betreffen zwei Seeleute ausländischer Herkunft auf einem Frachtschiff. Beide werden in der Universitätsmedizin Rostock medizinisch versorgt.

Das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock hat alle erforderlichen Maßnahmen vor Ort eingeleitet. Die engen Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt über 45.400 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 696 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.