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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Rehakliniken allmählich hochfahren

Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 25. Mai wieder öffnen können

Schwerin – Die Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 25. Mai wieder öffnen können. „Gegenwärtig arbeiten wir an einer Konzeption zur schrittweisen Rückführung der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen zum Normalbetrieb. Die Kliniken werden mit unterschiedlichem Ausmaß und Geschwindigkeit an den Normalbetrieb herangeführt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonnabend in Schwerin. Eine entsprechende Verordnung wird am kommenden Dienstag im Kabinett besprochen.

Bereits laufende Reha-Maßnahmen konnten auch in den vergangenen Wochen zu Ende geführt oder bei medizinischem Bedarf verlängert werden. Auch Anschlussheilbehandlungen nach schweren Operationen waren weiter möglich. Alle planbaren beziehungsweise aufschiebbaren Aufnahmen in Rehabilitationseinrichtungen sollten verschoben werden. „Wir wollen auch beispielsweise den Betrieb bei Mutter-Kind-Kliniken wieder ermöglichen. Wenn ab dem 25. Mai Übernachtungsgäste aus anderen Bundesländern kommen können, muss dies auch für Patienten die eine Rehabilitationsbehandlung benötigen, genauso möglich sein, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen und Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. „Von den Regelungen profitieren Stationäre Rehakliniken und Eltern-Kind-Einrichtungen. Die Auszahlungen kommen voran. Aufgrund der besonderen Belastungen durch die Pandemie haben die Rehakliniken Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung. Mit der Unterstützung wird ein wichtiger Beitrag zur Kompensation geleistet“, betonte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Techniker Krankenkasse (TK) für diese Zahlung zuständig. Die Auszahlung an 68 Einrichtungen ist bereits im vollen Gange. 9,5 Millionen Euro sind im Land überwiesen worden. 38 Stationäre Rehaeinrichtungen haben einen Antrag gestellt. Bisher wurde ein Beitrag von 4,7 Millionen Euro an diese Einrichtungen ausgeschüttet. 10 Eltern-Kind Kliniken haben einen Antrag auf Ausgleichszahlungen gestellt. Ausgezahlt wurden bisher 4,8 Millionen Euro. Gesundheitsminister Glawe dankte der Techniker Krankenkasse für die Steuerung und Umsetzung der Auszahlung. Im Ausgleichsverfahren werden Ausfälle berücksichtigt, die seit dem 16. März 2020 entstanden sind.

Wirtschaftsminister Harry Glawe forderte deutlich mehr Unterstützung vom Bund für die Tourismusbranche. „Die Branchebranche braucht ein Programm zur Werterhaltung von touristischen und gastronomischen Einrichtungen. Es bedarf aufgrund der wirtschaftlich stark angespannten Situation für die Hotellerie und Gastronomie weiterer Hilfen“, forderte Glawe. Der Minister schlug deshalb erneut ein Programm zur Sanierung und Modernisierung touristischer Einrichtungen vor. „Das wäre beispielsweise eine nachhaltige Unterstützung für Hoteliers und Gastronomen, die die Branche dringend gebrauchen kann. Darüber hinaus wäre auch eine Förderung für Mitarbeiter nötig, um einen langsamen Neustart zu gewähren. Gleichzeitig habe ich beim Bund eingefordert Reisebüros zu unterstützen. Die Reisebüros sind beim Verkauf touristischer Angebote die Basis dafür, damit Urlaub in den jeweiligen Regionen überhaupt stattfinden kann. Jede verkaufte Reise sichert am Ende durch den Urlaub der Kunden auch Wertschöpfung vor Ort“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Am Sonnabend (16. Mai) hat eine Sonderkabinettssitzung der Landesregierung mit den Landräten und Oberbürgermeistern, Vertretern des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages sowie des DGB-Nord, der Vereinigung der Unternehmensverbände und der Liga der Wohlfahrtsverbände Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin stattgefunden.

Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas

Schwerin – Mit der Aufnahme der Kinder im Vorschuljahr startet am 18. Mai der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kitas. Ab dem 25. Mai wird die Kindertagesförderung in einer weiteren Stufe ausgebaut. Dann können alle Kinder im Land im eingeschränkten Umfang ihre Krippe oder ihren Kindergarten wieder besuchen.

Zum Start des eingeschränkten Kita-Regelbetriebs stellt das Sozialministerium umfangreiche Informationsmaterialien für Einrichtungen, Fachkräfte und Eltern zur Verfügung. Sie sind auf der Website des Ministeriums unter www.sozial-mv.de zu finden.

Für die Zeit ab dem 18. Mai hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit der Expertengruppe „Kindertagesförderung-Corona“ Hygiene-Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erarbeitet.

Darüber hinaus sind die Eckpunkte zur Kita-Öffnung ab dem 18. Mai auf die sich Landesregierung, kommunale Spitzenverbände, Einrichtungsträger und Gewerkschaften am vergangenen Dienstag verständigt haben, veröffentlicht.

Ferner finden sich auf der Website „Pädagogische Empfehlungen für die Kindertagesförderung in MV während der Corona-Pandemie“. Diese wurden von der Expertin für frühkindliche Bildung Professorin Marion Musiol erstellt und geben wertvolle Hinweise u.a. zum Ankommen und Abholen der Kinder, zur Eingewöhnung, zum Aufenthalt im Freien sowie zum Thema „Mit Kindern über Corona sprechen“. Die Ausarbeitung enthält zudem Ratschläge für pädagogische Fachkräfte in den Kitas und für Kindertagespflegepersonen.

Jura-Studierende können „Freischuss“ nachholen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat jetzt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 wegen COVID-19 bei der Regelung zum Freiversuch nicht berücksichtigt wird.

Die Klausuren der ersten juristischen Prüfung, die ursprünglich im April angesetzt waren, sind neu terminiert. Die 47 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten der Universität Greifswald treten nun geplant in der Zeit vom 20. bis 28. Juli 2020 an. Sollte auch dieser Termin aufgrund der Corona bedingten Entwicklung verschoben werden müssen, wird darüber rechtzeitig informiert.

Justizministerin Hoffmeister hat darüber hinaus mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird. „Wegen der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Einschränkungen haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt entschlossen. Da dieses Jahr nicht mit anderen Jahren zuvor vergleichbar ist, gibt es dieses Angebot im Zuge der Chancengleichheit. Daher gilt auch für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Sommersemester 2020 waren, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, so die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Ausgleichszahlungen vom Bund

Stationäre Vorsorge- und Reha-Kliniken erhalten Ausgleichszahlungen für Einbußen durch die Corona-Krise

Schwerin – Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen und Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. „Von den Regelungen profitieren Stationäre Rehakliniken und Eltern-Kind-Einrichtungen. Die Auszahlungen kommen voran. Für Rehakliniken ist die Lage gegenwärtig nicht einfach. Aufgrund der besonderen Belastungen durch die Pandemie haben die Rehakliniken Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung. Mit der Unterstützung wird ein wichtiger Beitrag zur Kompensation geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Techniker Krankenkasse (TK) für diese Zahlung zuständig. Die Auszahlung an 68 Einrichtungen ist bereits im vollen Gange. „Inzwischen sind über 9,5 Millionen Euro im Land überwiesen worden“, bestätigt Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. 38 Stationäre Reha-Einrichtungen haben einen Antrag gestellt. Bisher wurde ein Beitrag von 4,7 Millionen Euro an diese Einrichtungen ausgeschüttet. 10 Eltern-Kind-Kliniken haben einen Antrag auf Ausgleichszahlungen gestellt. Ausgezahlt wurden bisher 4,8 Millionen Euro.

Reha-Einrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen für Ausfälle der Einnahmen, die entstanden sind, weil Betten nicht so belegt werden konnten, wie es vor der COVID-19-Pandemie geplant war. Im Ausgleichsverfahren werden Ausfälle berücksichtigt, die seit dem 16. März 2020 entstanden sind. „Es wird eine Unterstützung gezahlt, die dringend vor Ort gebraucht wird“, betonte Gesundheitsminister Glawe weiter. „Gegenwärtig arbeiten wir an einer Konzeption zur schrittweisen Rückführung der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen zum Normalbetrieb. Das Konzept wird auch Thema in der kommenden Kabinettssitzung am Dienstag sein.“

Stellen Reha-Kliniken diesen Antrag auf Ausgleichsanspruch, prüft in Mecklenburg-Vorpommern die TK unbürokratisch und sorgt dafür, dass die Finanzhilfen schnellst-möglich fließen. Nach Angaben der TK liegen zwischen Beantragung und dem Eingang des Geldes nur wenige Werktage. „Wir möchten, dass Leistungserbringer liquide bleiben und arbeiten können. Dazu gehört auch, aktuelle Gesetze schnell umzusetzen. Diese Krise können wir nur gemeinsam bewältigen“, erklärt Austenat-Wied.

Alle weiteren wichtigen Informationen sind auf der Homepage unter der Rubrik www.tk.de/leistungserbringer bereitgestellt. Der Artikel führt durch das Erstattungsverfahren und zeigt Kommunikationsmöglichkeiten auf. Ein Experten-Team steht unter der Telefonnummer 040/460 66 18 800 zur Verfügung.

Drese: Die Pflege ist systemrelevant

Schwerin – Die Corona-Krise zeigt nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit von pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften für unsere Gesellschaft ist.

Drese sprach im Landtag allen Pflegenden ihre große Anerkennung und Hochachtung aus. „Die Pflege von Menschen, gleich ob durch berufliche Pflegende oder pflegende Angehörige, ist systemrelevant. Ich hoffe, die vielen, die das jetzt feststellen, vergessen das nach Ende der Corona-Krise nicht wieder. Im Bereich der Pflege müssen maßgebliche Verbesserungen herbeigeführt werden – bei der Entlastung von pflegenden Angehörigen und vor allem auch im Bereich der Bezahlung. Pflegekräfte verdienen im wahrsten Sinne des Wortes mehr“, so Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern werden etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen teilweise oder vollständig allein von ihren Angehörigen unterstützt und versorgt. Für pflegende Angehörige müssen nach Auffassung der Ministerin deshalb weitere Schritte erfolgen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung im familiären Umfeld und der eigenen Erwerbstätigkeit.

Einiges sei bereits geschehen. „Hierzu zählen insbesondere das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz sowie das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“, so Drese. An diesen bestehenden Rahmenbedingungen müsse angeknüpft werden. Ein wichtiger Baustein dabei sei vor allem die Linderung der sich aus der Übernahme der Pflegeverantwortung nahezu zwangsläufig ergebenden finanziellen Belastung der pflegenden Angehörigen.

Drese: „Aus diesem Grund habe ich Ende 2019 eine von allen Ländern unterstützte Initiative im Rahmen meines Vorsitzes der Sozialministerkonferenz Richtung Bundesregierung auf den Weg gebracht. Um weitere Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erreichen, haben wir die Bundesregierung um Prüfung möglicher Lösungsansätze gebeten, zu denen etwa auch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung gehören könnte.“

Spitzenmedizin für M-V

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat die Gründung des Comprehensive Cancer Center (CCC MV) ausdrücklich begrüßt. „Das CCC ist eine Chance für an Krebs erkrankte Menschen. Ihnen werden so die neuesten Erkenntnisse der Spitzenmedizin im gesamten Land verfügbar gemacht – egal, wo sie wohnen“, sagte Martin. Das CCC MV ist als onkologisches Spitzenzentrum der Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald geplant. Ziel ist es dabei, die onkologische Patientenversorgung, die Forschung und die Lehre eng zu verzahnen.

„Durch intensivierte Forschung und verbesserte Therapien wollen wir den Kampf aufnehmen gegen die Geißel Krebs“, sagte Martin. Die Ministerin verwies darauf, dass nicht nur spezifische Kompetenzen in Forschung und Lehre gebündelt werden, sondern die Ergebnisse daraus auch direkt den Patientinnen und Patienten zu Gute kämen.

Das besondere des „Comprehensive Cancer Center“ gegenüber onkologischen Zentren ist, dass Behandlungserkenntnisse in die wissenschaftliche Weiterentwicklung unmittelbar einfließen können und aus der wissenschaftlichen Betrachtung wiederum innovative Behandlungsmethoden entstehen. Es entsteht ein Kreislauf mit Win-win-Situation für alle: Ärztinnen und Ärzte, Forscherinnen und Forscher, Fachkräfte und vor allem Patientinnen und Patienten.

Martin betonte, dass im Mittelpunkt immer die medizinische Versorgung der Bevölkerung stehe. „Das CCC-MV wird nicht nur an zwei Standorten existieren, sondern sich wie ein Sicherheitsnetz über das gesamte Land legen. ‚Kooperation statt Konkurrenz‛ ist hier die Formel zum Erfolg – nicht nur zwischen Rostock und Greifswald, sondern zwischen allen, die ihren Beitrag im Kampf gegen die Volkskrankheit Krebs in Mecklenburg-Vorpommern leisten können.“ Deshalb werde die Landesregierung die Umsetzung des Projektes intensiv begleiten. Der übergreifende Ansatz könne einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unseres Gesundheitssystems leisten.